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   BAG, 14.11.1963 - 5 AZR 498/62   

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https://dejure.org/1963,292
BAG, 14.11.1963 - 5 AZR 498/62 (https://dejure.org/1963,292)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1963 - 5 AZR 498/62 (https://dejure.org/1963,292)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 (https://dejure.org/1963,292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermächtigung des Arbeitgebers - Erholungsurlaub - Grundwehrdienst - Zwölftelungsprinzip - Allgemeines tarifliches Urlaubsabkommen - Stichtagsprinzip - Kürzung des Urlaubs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 116
  • NJW 1964, 742
  • MDR 1964, 356
  • DB 1963, 1612
  • DB 1964, 227
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99

    Anrechnung von "Kur-Tagen" auf Tarifurlaub

    aa) Für die vergleichbaren Berechtigungen des Arbeitgebers zur Kürzung des Jahresurlaubs nach § 8 d MuSchG in der Fassung vom 25. Januar 1979 bei Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub sowie nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG bei Einberufung zum Grundwehrdienst hat das Bundesarbeitsgericht ein ausdrückliches tarifliches Verbot verlangt, wenn die Tarifvertragsparteien die Kürzung des Urlaubs ausschließen wollten (15. Februar 1984 - 5 AZR 192/82 - BAGE 45, 155; 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 - BAGE 15, 116).
  • ArbG Heilbronn, 26.09.1997 - 3 Ca 489/97

    Anrechnung von in Anspruch genommenen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen auf

    Die Kammer schließt sich auch nicht der zu § 4 Abs. 1 S. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz ergangenen Rechtsprechung (BAG Urteil vom 14.11.1963 - 5 AZR 498/62 - AP Nr. 2 zu § 4 ArbPlSchG; LAG Düsseldorf Urteil vom 24.03.1960 - 7 Sa 728/59 - AP Nr. 1 zu § 4 ArbPlSchG) an, wonach der Ausschluß der gesetzlichen Ermächtigung zur Kürzung des Urlaubs einer ausdrücklichen einzel- oder kollektivvertraglichen Vereinbarung bedarf, wenn der Arbeitgeber von der Ermächtigung, den Erholungsurlaub im Laufe des Urlaubsjahrs zum Grundwehrdienst einberufener Arbeitnehmer nach dem Zwölftellungsprinzip zu kürzen, Gebrauch macht.
  • BAG, 24.04.1986 - 8 AZR 326/82

    Auslegung tarifvertraglicher Urlaubsbestimmungen - Anspruch auf Gewährung von

    Dabei kann dahinstehen, ob die Befugnis nach § 8 d MuSchG tarifvertraglich einschränkbar ist (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 - AP Nr. 2 zu § 4 ArbPlSchG), weil § 15 I Nr. 4 MTV eine Regelung zum Mutterschaftsurlaub nicht enthält.

    Dazu hätte es jedenfalls einer weiteren Regelung bedurft, die dies ausspricht (vgl. insoweit im Ergebnis ebenso BAG vom 14. November 1963, aaO).

  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 629/84

    Kürzung des Urlaubsanspruch bei Mutterschaftsurlaub durch den Arbeitgeber

    Dabei kann dahinstehen, ob die Befugnis nach § 8 d MuSchG tarifvertraglich einschränkbar ist (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 - AP Nr. 2 zu § 4 ArbPlSchG), weil § 2 C Nr. 10 UTV eine Regelung zum Mutterschaftsurlaub nicht enthält.

    Dazu hätte es jedenfalls einer weiteren Regelung bedurft, die für die Kürzungsbefugnis bei Mutterschaftsurlaub ausspricht, daß sie eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sei (vgl. insoweit im Ergebnis ebenso BAG Urteil vom 14. November 1963, aaO, und BAG 45, 155 ff.).

  • BAG, 18.07.2002 - 9 AZR 649/98

    Anrechnung von "Kur-Tagen" auf Tarifurlaub

    a) Für die vergleichbaren Berechtigungen des Arbeitgebers zur Kürzung des Jahresurlaubs nach § 8 d MuSchG in der Fassung vom 25. Januar 1979 bei Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub sowie nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG bei Einberufung zum Grundwehrdienst hat das Bundesarbeitsgericht ein ausdrückliches tarifliches Verbot verlangt, wenn die Tarifvertragsparteien die Kürzung des Urlaubs ausschließen wollten (15. Februar 1984 - 5 AZR 192/82 - BAGE 45, 155; 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 - BAGE 15, 116).
  • BAG, 30.04.2002 - 9 AZR 434/98

    Anrechnung von "Kur-Tagen" auf Tarifurlaub

    aa) Für die vergleichbaren Berechtigungen des Arbeitgebers zur Kürzung des Jahresurlaubs nach § 8 d MuSchG in der Fassung vom 25. Januar 1979 bei Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub sowie nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG bei Einberufung zum Grundwehrdienst hat das Bundesarbeitsgericht ein ausdrückliches tarifliches Verbot verlangt, wenn die Tarifvertragsparteien die Kürzung des Urlaubs ausschließen wollten (15. Februar 1984 - 5 AZR 192/82 - BAGE 45, 155; 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 - BAGE 15, 116).
  • BAG, 30.04.2002 - 9 AZR 242/99

    Anrechnung von "Kur-Tagen" auf Tarifurlaub

    aa) Für die vergleichbaren Berechtigungen des Arbeitgebers zur Kürzung des Jahresurlaubs nach § 8 d MuSchG in der Fassung vom 25. Januar 1979 bei Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub sowie nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG bei Einberufung zum Grundwehrdienst hat das Bundesarbeitsgericht ein ausdrückliches tarifliches Verbot verlangt, wenn die Tarifvertragsparteien die Kürzung des Urlaubs ausschließen wollten (BAG 15. Februar 1984 - 5 AZR 192/82 - BAGE 45, 155; 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 - BAGE 15, 116).
  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 572/84

    Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Mutterschaftsurlaub durch den Arbeitgeber

    Dabei kann dahinstehen, ob die Befugnis nach § 8 d MuSchG tarifvertraglich einschränkbar ist (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 - AP Nr. 2 zu § 4 ArbPlSchG), weil § 2 C Nr. 11 UTV eine Regelung zum Mutterschaftsurlaub nicht enthält.

    Dazu hätte es jedenfalls einer weiteren Regelung bedurft, die für die Kürzungsbefugnis bei Mutterschaftsurlaub ausspricht, daß sie eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sei (vgl. insoweit im Ergebnis ebenso BAG Urteil vom 14. November 1963, aaO, und BAG 45, 155 ff.).

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 646/99

    Anrechnung von Kur-Tagen auf Tarifurlaub; Anrechnung einer Maßnahme der

    Für die vergleichbaren Berechtigungen des Arbeitgebers zur Kürzung des Jahresurlaubs nach § 8d MuSchG in der Fassung vom 25. Januar 1979 bei Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub sowie nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPISchG bei Einberufung zum Grundwehrdienst hat das Bundesarbeitsgericht ein ausdrückliches tarifliches Verbot verlangt, wenn die Tarifvertragsparteien die Kürzung des Urlaubs ausschließen wollten (15. Februar 1984 - 5 AZR 192/82 - BAGE 45, 155; 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 - BAGE 15, 116).
  • BAG, 30.04.2002 - 9 AZR 656/98

    Anrechnung von "Kur-Tagen" auf Tarifurlaub

    aa) Für die vergleichbaren Berechtigungen des Arbeitgebers zur Kürzung des Jahresurlaubs nach § 8 d MuSchG in der Fassung vom 25. Januar 1979 bei Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub sowie nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG bei Einberufung zum Grundwehrdienst hat das Bundesarbeitsgericht ein ausdrückliches tarifliches Verbot verlangt, wenn die Tarifvertragsparteien die Kürzung des Urlaubs ausschließen wollten (15. Februar 1984 - 5 AZR 192/82 - BAGE 45, 155; 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 - BAGE 15, 116).
  • BAG, 30.04.2002 - 9 AZR 657/98

    Anrechnung von "Kur-Tagen" auf Tarifurlaub

  • BAG, 30.04.2002 - 9 AZR 819/98

    Anrechnung von "Kur-Tagen" auf Tarifurlaub

  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 221/84

    Kürzung des Urlaubsanspruchs wegen Mutterschaftsurlaub - Ruhendes

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 88/99

    Anrechnung von "Kur-Tagen" auf den Tarifurlaub eines Arbeitnehmers

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 376/99

    Anrechnung von Kur-Tagen auf den Erholungsurlaub - Wirksamkeitsvoraussetzungen

  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 628/84

    Berechtigung eines Arbeitgebers zur Einbeziehung von Mutterschutzzeiten bei der

  • BAG, 07.04.1987 - 8 AZR 261/84

    Kürzung des Urlaubsanspruches bei Mutterschaftsurlaub

  • LAG Hamm, 18.05.1982 - 11 Sa 1601/81
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