Rechtsprechung
   BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3511
BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 (https://dejure.org/2015,3511)
BAG, Entscheidung vom 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 (https://dejure.org/2015,3511)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 (https://dejure.org/2015,3511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 1360 BGB, §§ 1360 ff BGB
    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • IWW

    § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § ... 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 1 KSchG, §§ 1601 ff. BGB, §§ 1360 ff. BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 320 ZPO, Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 1), § 1 Abs. 4, Abs. 5 Satz 2 KSchG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 139 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gewichtung der Kriterien der Sozialauswahl

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Gleichrangigkeit der Sozialkriterien

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewichtung der Kriterien der Sozialauswahl

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichrangigkeit der Kriterien für die soziale Auswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - und die Sozialauswahl

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung und die Sozialauswahl

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Längere Betriebszugehörigkeit kann Unterhaltspflichten bei Sozialauswahl nicht aufwiegen

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Änderungskündigungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schwierige Sozialauswahl

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - Gleichrangigkeit der Sozialkriterien - Gewichtung der Grunddaten - Verfahrensrüge

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gewichtung von Unterhaltspflichten im Rahmen der Sozialauswahl

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Drei Jahre längere Betriebszugehörigkeit kann bei der Sozialauswahl drei Unterhaltspflichten nicht aufwiegen

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichrangigkeit der Kriterien für die soziale Auswahl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 330
  • NJW 2015, 1838
  • ZIP 2015, 1948 (Ls.)
  • MDR 2015, 662
  • NZA 2015, 426
  • BB 2015, 691
  • DB 2015, 812
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 19; 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 48; jeweils mwN) .

    Beide befanden sich im Kündigungszeitpunkt in einem Alter, in dem von ähnlich guten Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt auszugehen war (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 50 mwN) .

    Bei kürzerer Betriebszugehörigkeit des Klägers wäre ein dreijähriger "Beschäftigungsvorsprung" womöglich stärker ins Gewicht gefallen (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 52) .

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    In diesem Zusammenhang darf berücksichtigt werden, dass ältere Arbeitnehmer durch das Abstellen auf die Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter überproportional begünstigt sein können (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 5 der Gründe für ein - mit der Mitarbeitervertretung "abgestimmtes" - Punkteschema) .

    Im Übrigen könnte ein erhöhtes Einkommen seiner Frau allenfalls dazu führen, dass beim Kläger eine Unterhaltspflicht aufgrund Doppelverdienstes weniger stark zu gewichten wäre (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 6 a der Gründe; ErfK/Oetker 15. Aufl. § 1 KSchG Rn. 333a) .

    Keinesfalls wäre es mit der Wertentscheidung des Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 1) vereinbar, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG dahin auszulegen, dass der Arbeitgeber im Ergebnis verpflichtet wäre, einem verheirateten Arbeitnehmer allein wegen seiner familiären Bindung zu kündigen (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 4 b der Gründe) .

  • LAG Hamm, 21.10.2008 - 9 Sa 966/08

    Kündigung; Sozialauswahl ohne Punktetabelle; Indizwirkung anerkannter

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    In der Gesamtschau von absoluter Differenz und prozentualem Verhältnis der beiden Daten (zu diesen beiden sich ergänzenden Betrachtungsweisen vgl. LAG Hamm 21. Oktober 2008 - 9 Sa 966/08 - zu II 1 b bb (1) der Gründe) lässt sich angesichts einer Beschäftigungsdauer von immerhin sechs Jahren auf Seiten des Klägers nicht sagen, dass Frau K. mit ihrer Beschäftigungszeit von neun Jahren von der Änderung der Arbeitsbedingungen erheblich härter getroffen worden wäre.

    Sie kann jedoch ein "Indiz" dafür sein, dass die vorgenommene Auswahl - noch - "ausreichend" ist (vgl. LAG Hamm 21. Oktober 2008 - 9 Sa 966/08 - zu II 1 b bb (1) der Gründe) .

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 167/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 19; 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 48; jeweils mwN) .

    Sein Urteil kann wegen der mit ihm verbundenen Würdigung auch tatsächlicher Umstände vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob es den Inhalt der Norm selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 22; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 17, BAGE 120, 18; jeweils mwN) .

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 666/05

    Massenentlassung - Verfahrensrüge

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Sofern die Beklagte monieren möchte, das Landesarbeitsgericht habe übersehen, dass die Parteien Ziele "festgelegt" hätten, die nicht aus dem "Objective Plan FY 11" ersichtlich gewesen seien, und dass der Kläger diese "verfehlt" habe, hat sie nicht dargetan, welchen ausreichend substantiierten, unter Beweis gestellten Vortrag zu einer "Festlegung" solcher Ziele sie in den Tatsacheninstanzen an welcher Stelle gehalten habe (zu diesen Anforderungen vgl. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 26) .
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    c) Das Landesarbeitsgericht hat sich nicht etwa für befugt gehalten, eine eigene Punktetabelle aufzustellen und die von der Beklagten vorgenommene Sozialauswahl daran zu messen (vgl. BAG 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 zur Verwerfung der sog. Hammer Tabelle) .
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Durch die Anwendung eines vom Bundesarbeitsgericht (BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - BAGE 128, 238) nicht beanstandeten Punkteschemas hat es sein Ergebnis lediglich "abgesichert".
  • ArbG Ludwigshafen, 08.02.2005 - 8 Ca 2824/04

    Betriebsbedingte Kündigungen: Arbeitnehmer mit Kindern sind besonders

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Für ein einseitig aufgestelltes Punkteschema des Arbeitgebers wird hingegen vertreten, dass die Sozialkriterien dann nicht mehr in ein billigenswertes Verhältnis gesetzt seien, wenn die Unterhaltspflicht für ein Kind wie zwei Jahre Betriebszugehörigkeit und zwei Lebensjahre gewichtet werde (vgl. ArbG Ludwigshafen 8. Februar 2005 - 8 Ca 2824/04 -; ErfK/Oetker 15. Aufl. § 1 KSchG Rn. 337) .
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Zum anderen führt sie nicht aus, welchen Tatsachenvortrag sie auf den begehrten Hinweis hin gehalten oder welche Rechtsausführungen sie dann gemacht hätte (zu dieser Anforderung vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Dort ging es aufgrund von Vereinbarungen der Betriebsparteien um die Überprüfung der Sozialauswahl am - hier nicht einschlägigen - Maßstab der groben Fehlerhaftigkeit gemäß § 1 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 2 KSchG (vgl. BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 29) .
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

  • LAG Köln, 09.01.2014 - 6 Sa 533/13

    Fehlerhafte Sozialauswahl

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05

    Sozialauswahl

  • ArbG Köln, 24.05.2013 - 1 Ca 9278/12

    Gewichtung der Dauer der Betriebszugehörigkeit gegenüber von

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63

    Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers -

  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01

    Sozialauswahl - Betriebszugehörigkeit - "Beschäftigungszeit

  • Drs-Bund, 15.03.2012 - BT-Drs 17/9000
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Der Gesetzgeber hat damit zu erkennen gegeben, dass keine objektiv bestmögliche Sozialauswahl erforderlich ist, sondern der Arbeitgeber bzw. die Betriebsparteien bei der Abwägung die Sozialdaten unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Zwecks gewichten dürfen (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 11, BAGE 150, 330) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18

    Einstellungsanspruch - Auswahlentscheidung

    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 11 mwN, BAGE 150, 330) .

    Die Gleichrangigkeit der Auswahlkriterien verlangt, die mit ihnen verbundenen konkreten Daten der betroffenen Arbeitnehmer in ein Verhältnis zueinander zu setzen (BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 25, BAGE 150, 330) .

    (b) Die Beklagte durfte zudem durch eine entsprechend hohe Bewertung der Unterhaltspflichten berücksichtigen, dass ältere Arbeitnehmer durch das Abstellen auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter überproportional begünstigt sein können (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 150, 330) , denn eine lange Betriebszugehörigkeit geht regelmäßig mit einem höheren Lebensalter einher (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 5 der Gründe) .

    Dem konnte die Beklagte bei der Gewichtung der Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers Ö Rechnung tragen (vgl. zur Berücksichtigung eines Doppelverdiensts BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 22 f., BAGE 150, 330; vgl. auch zu den Auswirkungen eines Doppelverdiensts auf die Unterhaltspflicht gegenüber gemeinsamen Kindern KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 677a) .

    Die Beklagte hat allerdings bei ihrer Auswahlentscheidung nicht allein auf Unterhaltspflichten, sondern als Korrektiv mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Lebensalter auf Kriterien abgestellt, die in der Regel ältere Arbeitnehmer begünstigen (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 150, 330; APS/Kiel 5. Aufl. KSchG § 1 Rn. 643 mwN; KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 678) , denn eine lange Betriebszugehörigkeit geht regelmäßig mit einem höheren Lebensalter einher (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 5 der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17

    Grenzen des Wertungsspielraums des Arbeitgebers bei der Gewichtung der vier

    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 11 mwN).

    Diese beiden Betrachtungsweisen ergänzen sich (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 17 und 20 mwN).

    Mit der Wertentscheidung des Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 1 GG) wäre es unvereinbar, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG dahin auszulegen, dass der Arbeitgeber im Ergebnis verpflichtet wäre, einem verheirateten Arbeitnehmer allein wegen seiner familiären Bindung zu kündigen (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 23).

    Ein Kriterium fällt relativ umso stärker ins Gewicht, je größer der durch dieses aufgezeigte Unterschied zugunsten des einen Mitarbeiters ausfällt (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 25).

    Auf diese Chancen habe das Landesarbeitsgericht wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der fraglichen Änderungskündigung Bedacht nehmen dürfen (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 19 mwN).

    Den vom Zweiten Senat verwendeten Begriff der "vollen" Unterhaltspflicht (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 22) aufgreifend, stellt die Berufungskammer fest, dass es sich um vier volle Unterhaltspflichten handelte.

    Ob und inwieweit bei Herrn Ö. eine Unterhaltspflicht aufgrund Doppelverdienstes weniger stark zu gewichten wäre, braucht daher nicht entschieden zu werden (vgl. zu dieser Problematik BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 23).

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 75/15

    Bauspardarlehensvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Klausel

    Sie soll sicherstellen, dass der Verwender die bei ihm vermutete überlegene Marktmacht nicht dazu missbraucht, seinem Kunden überraschende oder unbillige Vertragsbestimmungen aufzuzwingen (vgl. statt vieler Herresthal, ZIP 2015, 1948, 1954).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14

    Änderungskündigung - Selbstwiderspruch

    Die Klägerin ist im Verhältnis zu ihren beiden Kolleginnen jedenfalls nicht - zumal nicht deutlich (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14  - Rn. 11 mwN) - schutzbedürftiger.
  • LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15

    Kriterien für die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung

    Deshalb kann der betroffene Arbeitnehmer die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl nur mit Erfolg rügen, wenn er deutlich schutzwürdiger ist ( vgl. BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426; 02.06.2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 ).
  • LAG Düsseldorf, 02.09.2015 - 12 Sa 543/15

    Rechtmäßigkeit der Ausgestaltung eines Kinderzuschlags in einem Sozialplan

    Bei unterschiedlich hohen Einkommen ergibt sich so eine unterschiedlich hohe Unterhaltsverpflichtung (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14, NZA 2015, 426 Rn. 23).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob das pauschalierte Abstellen auf den ungleich verteilten Doppelverdienst für die Frage der Gewährung des Kinderzuschlags im Sozialplan durch das Anknüpfen an das Steuerrecht auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen darstellt (vgl. BAG 29.01.2015 a.a.O. Rn. 23) und welche Folge es hat, dass der Kläger dieses Verfahrens ein Mann ist.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 8 Sa 1641/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 16 Sa 1586/21 v.

    Der dem/der Arbeitgeber*in einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer*innen sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (vgl. BAG, Urteil vom 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 -, Rn. 28, juris; BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 11 mwN, BAGE 150, 330 ).

    Die Gleichrangigkeit der Auswahlkriterien verlangt, die mit ihnen verbundenen konkreten Daten der betroffenen Arbeitnehmer in ein Verhältnis zueinander zu setzen (BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 25, BAGE 150, 330 ), so dass die in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG genannten Kriterien in einem Punkteschema unterschiedlich bewertet werden können (vgl. (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 -, Rn. 30, juris; BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 - Rn. 60 ff.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016 - 5 Sa 271/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitsplatzwegfall - Darlegungslast des

    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 11 mwN).

    Hingegen darf nach den gesetzlichen Vorgaben ein Unterhaltsanspruch der Klägerin gegen ihren Ehemann nicht zu ihren Lasten berücksichtigt werden (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 23 mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 Sa 159/17

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Garten- und Friedhofsarbeiters einer

    Deshalb kann der betroffene Arbeitnehmer die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl nur mit Erfolg rügen, wenn er deutlich schutzwürdiger ist (BAG, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - BAGE 150, 330 = AP Nr. 162 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 2015, 426 ; 02.06.2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75).

    Für ein - wie hier - einseitig aufgestelltes Punkteschema des Arbeitgebers wird hingegen vertreten, dass die Sozialkriterien dann nicht mehr in ein billigenswertes Verhältnis gesetzt seien, wenn die Unterhaltspflicht wie zwei Jahre Betriebszugehörigkeit und zwei Lebensjahre gewichtet werden (offengelassen von BAG, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - BAGE 150, 330 = NZA 2015, 426 unter Hinweis auf ArbG Ludwigshafen, Urteil vom 8. Februar 2005 - 8 Ca 2824/04 - NZA-RR 2005, 423 ; ErfK/Oetker 15. Aufl. § 1 KSchG Rn. 337).

  • ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16

    Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz

  • ArbG Düsseldorf, 31.08.2018 - 14 Ca 766/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 84/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 76/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 87/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 81/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 79/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 80/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 85/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 86/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht