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   BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 962/13 (A)   

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https://dejure.org/2015,2483
BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 962/13 (A) (https://dejure.org/2015,2483)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2015 - 5 AZR 962/13 (A) (https://dejure.org/2015,2483)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) (https://dejure.org/2015,2483)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit

  • openjur.de

    Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit; Anwendbarkeit der EGV 593/2008

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit - Anwendbarkeit der EGV 593/2008

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwendung griechischer Spargesetze in Deutschland

  • lto.de (Kurzinformation)

    Griechische Schule in Deutschland - BAG befragt EuGH zu Auswirkungen von Spargesetzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anwendung griechischer Spargesetze in Deutschland

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorlage an den EuGH zur Anwendung von Eingriffsnormen eines Drittstaats auf in Deutschland tätige Arbeitnehmer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendung griechischer Spargesetze in Deutschland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendung griechischer Spargesetze auf in Deutschland an griechischer Schule tätigen Lehrer

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Griechischer Lehrer klagt gegen Gehaltskürzung

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Griechische Verhältnisse?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Anwendung der Troika-Vereinbarungen in Deutschland

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über Anwendung griechischer Spargesetze in der BRD soll beim EuGH erfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Anwendung griechischer Spargesetze in Deutschland

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Anwendung griechischer Spargesetze in Deutschland

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Griechischer Maximallohn gilt - vielleicht - zwingend in Deutschland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 75
  • EuZW 2015, 368
  • NZA 2015, 542
  • DB 2015, 872
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1972 - II ZR 113/70

    Berücksichtigung ausländischer Exportverbote - Nigeria-Fall

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 962/13
    In groben Zügen bedeutete dies, dass drittstaatliche Eingriffsnormen zumindest als tatsächliche Umstände im Rahmen ausfüllungsbedürftiger Rechtsnormen berücksichtigt werden konnten (vgl. zB BGH 22. Juni 1972 - II ZR 113/70 - zu II der Gründe, BGHZ 59, 82; 17. November 1994 - III ZR 70/93 - zu II 2 e bb der Gründe, BGHZ 128, 41; MüKoBGB/Sonnenberger 5. Aufl. Einl. IPR Rn. 609) .
  • BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93

    Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 962/13
    In groben Zügen bedeutete dies, dass drittstaatliche Eingriffsnormen zumindest als tatsächliche Umstände im Rahmen ausfüllungsbedürftiger Rechtsnormen berücksichtigt werden konnten (vgl. zB BGH 22. Juni 1972 - II ZR 113/70 - zu II der Gründe, BGHZ 59, 82; 17. November 1994 - III ZR 70/93 - zu II 2 e bb der Gründe, BGHZ 128, 41; MüKoBGB/Sonnenberger 5. Aufl. Einl. IPR Rn. 609) .
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 962/13
    Zu nennen sind verschiedene Spielarten von Eingliederungstheorien (vgl. Boemke Schuldvertrag und Arbeitsverhältnis 1999, S. 226 ff.) , die im Gegensatz zu Vertragstheorien standen (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 93, 310; von Stebut Der arbeitsrechtliche Eingliederungsvertrag FS Kissel 1994 S. 1135 ff.) .
  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 962/13

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Der Senat hat mit Beschluss vom 25. Februar 2015 (- 5 AZR 962/13 (A) - BAGE 151, 75) dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV Fragen zur Anwendung der Rom I-VO und dem in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit vorgelegt, die dieser mit Urteil vom 18. Oktober 2016 (- C-135/15 -) wie dort ersichtlich beantwortet hat.

    Das steht zwischen den Parteien außer Streit, davon ist der Senat schon im Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2015 (- 5 AZR 962/13 (A) - Rn. 2, BAGE 151, 75) ausgegangen (vgl. auch - zu einem Parallelverfahren - BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 24) .

    a) Das deutsche Recht lässt - für sich betrachtet - eine einseitige Änderung arbeitsvertraglich vereinbarter Arbeitsbedingungen ohne Änderungsvertrag oder Änderungskündigung nicht zu (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - Rn. 10, BAGE 151, 75) .

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

    a) Um das anzuwendende Recht zu bestimmen, findet auf Verträge, die nach dem 17. Dezember 2009 geschlossen wurden, nach deren Art. 28 die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Anwendung (ABl. EU L 177 vom 4. Juli 2008 S. 6, ber. ABl. EU L 309 vom 24. November 2009 S. 87 - Rom I-VO; vgl. für Änderungen bereits zuvor geschlossener Verträge: EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - [Nikiforidis] Rn. 25 ff.; BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - Rn. 12 f., BAGE 151, 75) .
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass das Arbeitsverhältnis durch gegenseitiges ab dem 17. Dezember 2009 manifestiertes Einvernehmen der Vertragsparteien in einem solchen Umfang geändert wurde, dass davon auszugehen ist, dass ab diesem Zeitpunkt ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wurde (vgl. für Änderungen von vor dem 17. Dezember 2009 geschlossenen Verträgen: EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - [Nikiforidis] Rn. 25 ff.; BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - Rn. 12 f., BAGE 151, 75) .
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14

    Kündigung nach italienischem Recht - Anwendbarkeit des SGB IX

    Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-VO) findet keine Anwendung, weil der Arbeitsvertrag der Parteien vor dem 17. Dezember 2009 "geschlossen" (zu den möglichen Bedeutungen dieses Begriffs vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - Rn. 12) wurde (Art. 28 Rom I-VO) .
  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16

    Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung

    Das deutsche Recht lässt - für sich betrachtet - eine einseitige Änderung arbeitsvertraglich vereinbarter Arbeitsbedingungen ohne Änderungsvertrag oder Änderungskündigung nicht zu (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - Rn. 10, BAGE 151, 75) .
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 136/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin - Aussetzung wegen anhängiger

    Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO eine Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV vorzunehmen (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 114, BAGE 165, 233; 17. Juni 2015 - 4 AZR 61/14 (A) - BAGE 152, 12; 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 (A) - BAGE 151, 131; 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - BAGE 151, 75) .
  • OLG Schleswig, 07.07.2016 - 5 U 84/15

    Griechische Staatsanleihen - Griechenland genießt umfassend staatliche Immunität

    So hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall, dem eine Lohnzahlungsklage gegen den griechischen Staat - mithin, wie hier, ein vertraglicher Erfüllungsanspruch - zugrunde lag, der den Nettolohn eines bei ihm in Deutschland beschäftigten Staatsbürgers wegen der Einführung einer Quellensteuer in Höhe von 5% des Bruttolohns gekürzt hatte, die Immunität mit der Begründung bejaht, Gegenstand des Rechtsstreits sei die hoheitlich zu beurteilende Besteuerung mit der ausländischen Quellensteuer durch den beklagten Staat, nicht die unterbliebene vollständige Auszahlung eines im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis vom beklagten Staat als Arbeitgeber geschuldeten (Brutto-)Gehalts (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom vom 17. März 2014 - 2 BvR 736/13, Rn. 22; vgl. zur damit einhergehenden Beschränkung des von Art. 6 Abs. 1 EMRK garantierten Zugangs zu Gericht auch EGMR , Urteil vom 21. November 2011, Nr. 37112/97, Fogarty gegen Vereinigtes Königreich, EuGRZ 2002, 411, 414, Rn. 36 ff. und EGMR, Urteil vom 14. März 2013, Nr. 36703/04, Oleynikov gegen Russland, Rn. 56 f.; anders - ohne Abgrenzung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März 2014 - BAG, EuGH-Vorlage vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A), juris Rn. 10 sowie vorgehend LAG Nürnberg, 25. September 2013 - 2 Sa 253/12, juris Rn. 90 in einem Fall, in dem es nicht um die Erhebung einer Steuer, sondern um die gesetzliche Absenkung des Bruttoentgelts ging).

    Im Übrigen war dort die Steuererhebung der hoheitliche Akt, während vorliegend der Erlass des Gesetzes 4050/2012 der hoheitliche Akt ist; beides führt dazu, dass sich die Beklagte als Staat - unabhängig davon, dass sie auch privatrechtlicher Arbeitgeber oder Vertragspartner ist - für dieses hoheitliche Handeln - sei es Steuererhebung, sei es Gesetzgebung - nicht vor den Gerichten eines anderen Staates verantworten muss (a.A. wohl BAG, EuGH-Vorlage vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A), juris Rn. 10 sowie vorgehend LAG Nürnberg, 25. September 2013 - 2 Sa 253/12, juris Rn. 90).

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 740/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. März 2015 das Revisionsverfahren bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsersuchens durch den Gerichtshof der Europäischen Union im Rechtsstreit Republik Griechenland ./. Nikiforidis (Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - BAGE 151, 75) ausgesetzt.

    Das hat der Senat in einem Parallelverfahren für Lehrkräfte, die an der Ersatzschule der Beklagten in N im Rahmen von Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 15 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.

    Auch insoweit wird zur Begründung auf die vorgenannte Senatsentscheidung verwiesen (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 25 ff.) .

    Der Kläger hat für das gezahlte Arbeitsentgelt Anspruch auf Abrechnungen nach § 108 Abs. 1 GewO (vgl. BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 45 ff.) .

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 749/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. März 2015 das Revisionsverfahren bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsersuchens durch den Gerichtshof der Europäischen Union im Rechtsstreit Republik Griechenland ./. Nikiforidis (Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - BAGE 151, 75) ausgesetzt.

    Das hat der Senat in einem Parallelverfahren für Lehrkräfte, die an der Ersatzschule der Beklagten in N im Rahmen von Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 15 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.

    Auch insoweit wird zur Begründung auf die vorgenannte Senatsentscheidung verwiesen (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 25 ff.) .

    Der Kläger hat für das gezahlte Arbeitsentgelt Anspruch auf Abrechnungen nach § 108 Abs. 1 GewO (vgl. BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 45 ff.) .

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 742/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. März 2015 das Revisionsverfahren bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsersuchens durch den Gerichtshof der Europäischen Union im Rechtsstreit Republik Griechenland ./. Nikiforidis (Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - BAGE 151, 75) ausgesetzt.

    Das hat der Senat in einem Parallelverfahren für Lehrkräfte, die an der Ersatzschule der Beklagten in N im Rahmen von Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 15 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.

    Auch insoweit wird zur Begründung auf die vorgenannte Senatsentscheidung verwiesen (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 25 ff.) .

    Der Kläger hat für das gezahlte Arbeitsentgelt Anspruch auf Abrechnungen nach § 108 Abs. 1 GewO (vgl. BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 45 ff.) .

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 756/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 743/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 753/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 754/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 752/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 751/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 750/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 746/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 745/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 747/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 739/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 748/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 758/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 755/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 741/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 757/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 744/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • OLG Dresden, 07.06.2017 - 5 U 1533/16
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