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   BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14   

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https://dejure.org/2015,38076
BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 (https://dejure.org/2015,38076)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 (https://dejure.org/2015,38076)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2015 - 9 AZR 170/14 (https://dejure.org/2015,38076)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 2 Buchst c TV-L, § 32 Abs 2 TV-L, § 37 Abs 1 TV-L, § 1922 BGB, § 1 BUrlG
    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • IWW

    § 7 Abs. 4 BUrlG, § ... 319 Abs. 1 ZPO, § 3 BUrlG, § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, §§ 1, 3 BUrlG, § 125 Abs. 1 SGB IX, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, § 362 Abs. 1 BGB, § 1922 BGB, § 325 Abs. 1 ZPO, § 118 Abs. 1 VwGO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des krankheitsbedingten Verfalls des Urlaubsanspruchs

  • hensche.de

    Urlaubsanspruch

  • bag-urteil.com

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • rewis.io

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • ra.de
  • RA Kotz

    Urlaubsanspruch - Vererblichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des krankheitsbedingten Verfalls des Urlaubsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung vererbbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsabgeltungsanspruch - und seine Vererbbarkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesetzliche Urlaubsansprüche - teilweiser Verfall bereits vor Ablauf der Übertragungsfrist - Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Urlaubsansprüche bei Krankheit - Urlaubsabgeltungsanspruch und Vererbbarkeit

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch: Vererbbarkeit und Entstehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererbbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererblich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsansprüche sind vererbbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Erkrankung und dessen Vererbung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererbbar - Erben des verstorbenen Arbeitnehmers können Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ein entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererbbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 308
  • NJW 2016, 1837
  • MDR 2016, 892
  • NZA 2016, 37
  • FamRZ 2016, 368
  • BB 2016, 1527
  • BB 2016, 52
  • DB 2016, 180
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14
    Der gesetzliche Erholungsurlaub (§§ 1, 3 BUrlG) und der schwerbehinderten Menschen zustehende Zusatzurlaub (§ 125 Abs. 1 SGB IX) setzen keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr voraus (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 8, BAGE 142, 371) .

    Eine solche Verminderung gesetzlicher Urlaubsansprüche lässt § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht zu (vgl. zu der entsprechenden Regelung im TVöD BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 9, aaO) .

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 7. August 2012 (- 9 AZR 353/10 - Rn. 32, BAGE 142, 371) eingehend begründet, weshalb die gesetzlichen Urlaubsansprüche arbeitsunfähiger Arbeitnehmer aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres untergehen.

    Aufgrund des zwischen den Parteien unstreitigen Abgeltungsanspruchs iHv. 154, 76 Euro brutto pro Tag stand dem Erblasser damit ein Anspruch iHv. 3.869,00 Euro brutto zu (vgl. zu der auf ein Kalenderjahr bezogenen Urlaubsabgeltungsforderung als einheitlicher Streitgegenstand BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 30; vgl. auch BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 21, BAGE 142, 371) .

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14
    Der Senat hat die Rechtsprechung zum Charakter des Abgeltungsanspruchs als Surrogat des Urlaubsanspruchs jedoch insgesamt aufgegeben (BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 15, BAGE 142, 64) .

    In der Folge der Schultz-Hoff-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 - Slg. 2009, I-179) ist das tragende Fundament der Surrogatstheorie entfallen, krankheitsbedingt arbeitsunfähige und aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidende Arbeitnehmer nicht besserzustellen als im Arbeitsverhältnis verbleibende arbeitsunfähige Arbeitnehmer (BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 17 ff., aaO) .

  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der

    Auszug aus BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14
    Die Angabe des Namens des Verstorbenen im Rubrum des Urteils ist eine offenbare Unrichtigkeit, die von Amts wegen zu berichtigen ist (zu § 118 Abs. 1 VwGO vgl. BVerwG 27. Juni 2002 - 5 C 65.01 - zu 1 der Gründe) .
  • BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95

    Urlaubsabgeltung für Erben

    Auszug aus BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit nur einen Schadensersatzanspruch, nicht aber den Urlaubsabgeltungsanspruch selbst als vererblich angesehen hat (BAG 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - zu I 2 c der Gründe mwN, BAGE 84, 325) , wird hieran nach der vollständigen Aufgabe der Surrogatstheorie nicht mehr festgehalten.
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14
    Auch wenn der Tod zunächst unbekannt bleibt, treten die Rechtsnachfolger an die Stelle des Verstorbenen; das Urteil wirkt für und gegen die Erben (§ 1922 BGB; § 325 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH 8. Februar 1993 - II ZR 62/92 - zu 2 b der Gründe, BGHZ 121, 263) .
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    Auszug aus BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14
    Das Bundesarbeitsgericht ist als das mit der Sache befasste Rechtsmittelgericht für die Berichtigung zuständig (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 28 mwN, BAGE 130, 101) .
  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

    Auszug aus BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14
    Vielmehr ist er vererbbar (so auch: ErfK/Gallner 15. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 81; AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. Bd. 2 § 7 BUrlG Rn. 141; Schubert RdA 2014, 9, 14  ff.; Höpfner RdA 2013, 65, 69 f.; bisher offengelassen von BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 12, BAGE 139, 168) .
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union folgt aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie), dass im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers der Übertragungszeitraum die Dauer des Bezugszeitraums, für den der Urlaub gewährt wird, deutlich überschreiten muss (EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 41; 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38, Slg. 2011, I-11757) .
  • BAG, 28.11.1990 - 8 AZR 570/89

    Urlaubsanspruch - Befristung

    Auszug aus BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14
    Diese Annahme steht freilich im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 28. November 1990 - 8 AZR 570/89 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 66, 288) .
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08

    Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Vertragsstrafe -

    Auszug aus BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14
    Aufgrund des zwischen den Parteien unstreitigen Abgeltungsanspruchs iHv. 154, 76 Euro brutto pro Tag stand dem Erblasser damit ein Anspruch iHv. 3.869,00 Euro brutto zu (vgl. zu der auf ein Kalenderjahr bezogenen Urlaubsabgeltungsforderung als einheitlicher Streitgegenstand BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 30; vgl. auch BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 21, BAGE 142, 371) .
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

  • LAG Sachsen, 21.02.2014 - 3 Sa 467/13

    Gesetzliche Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit/Zusatzurlaub

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Nunmehr wird der Abgeltungsanspruch dagegen als ein reiner Geldanspruch verstanden, der einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers bildet und sich in rechtlicher Hinsicht nicht von anderen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber unterscheidet (BAG Urteil vom 19.5.2015 - 9 AZR 725/13 - Juris RdNr 18; BAG Urteil vom 22.9.2015 - 9 AZR 170/14 - BAGE 152, 308) .
  • LAG Düsseldorf, 29.10.2015 - 11 Sa 537/15

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    "Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zwar ein bereits entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers vererbbar (BAG, Urteil vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - juris).

    Ist er entstanden, ist er nicht mehr Äquivalent zum Urlaubsanspruch, sondern bildet einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers und unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht nicht von anderen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber (BAG Urteil vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 18 mwN; BAG, Urteil vom 22. September 2015 - 9 AZR 170/14 -, Rn. 14, juris).

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Sie ist insoweit gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG iVm. § 134 BGB unwirksam (vgl. zur entsprechenden Regelung im TV-L BAG 22. September 2015 - 9 AZR 170/14 - Rn. 12, BAGE 152, 308 und zu der im TVöD BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 9, 13, BAGE 142, 371) .
  • LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15

    Vererbbarkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zwar ein bereits entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers vererbbar (BAG, Urteil vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - juris).

    Ist er entstanden, ist er nicht mehr Äquivalent zum Urlaubsanspruch, sondern bildet einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers und unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht nicht von anderen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber (BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 18 mwN; BAG, Urteil vom 22. September 2015 - 9 AZR 170/14 -, Rn. 14, juris).

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Er ist seit Aufgabe der Surrogatstheorie auch nicht länger Ersatz des auf Freistellung gerichteten Urlaubsanspruchs, sondern ein reiner Geldanspruch (vgl. nur BAG 22. September 2015 - 9 AZR 170/14 - Rn. 14, BAGE 152, 308; grundlegend BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 15 ff., BAGE 142, 64; zu den insolvenzrechtlichen Auswirkungen der Aufgabe der Surrogatstheorie Betz BB 2015, 886, 889) .
  • LAG Sachsen, 07.03.2017 - 3 Sa 528/16

    Urlaubsabgeltung nach Schwangerschaft und weiteren Elternzeiten

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Urlaub vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (theoretisch) hätte in Anspruch nehmen können, denn der Bezugszeitraum (= das Urlaubsjahr) und etwaige Übertragungszeiträume stehen dem Arbeitnehmer für eine Inanspruchnahme des Urlaubs vollständig zur Verfügung (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - Rz. 16, NZA 2016, 37, 39).

    Geht man mit dem Bundesarbeitsgericht davon aus, dass gesetzliche Übertragungszeiträume dem Arbeitnehmer ungekürzt zur Verfügung stehen (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - Rz. 16, NZA 2016, 37, 39), beruht auch im vorliegenden Fall die Nichtgewährung des Urlaubs für das Jahr 2007 in der Zeit bis zum 31.12.2012 auf der Inanspruchnahme der (weiteren) Elternzeit mit der Folge, dass bereits nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 2 BEEG eine Gewährung des vor dem Beginn der (weiteren) Elternzeit noch vorhandenen Resturlaubs aus dem Jahr 2007 nach der (weiteren) Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu erfolgen hat, mithin also bis zum 31.12.2015.

    Die Tatsache, dass sie auch in der Zeit vom 02. bis 14.01.2015 theoretisch hätte Urlaub in Anspruch nehmen können, führt nicht zum Untergang der weiteren 6, 33 Urlaubstage, denn der Arbeitnehmer kann für die Inanspruchnahme des übertragenen Urlaubs grundsätzlich den gesamten Übertragungszeitraum ungekürzt nutzen (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - Rz. 16, NZA 2016, 37, 39).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung im Aufhebungsvertrag

    Zwar ist in der Vergangenheit in der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung vertreten worden, dass der Arbeitnehmer weder auf den gesetzlichen Mindesturlaub noch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch wirksam verzichten kann (vgl. BAG vom 09.06.1998 - 9 AZR 43/97 - NZA 1999, 80), nach vollständiger Aufgabe der Surrogationstheorie durch das Bundesarbeitsgericht (vgl. nur BAG vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - NZA 2016, 37; vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 - NZA 2013, 1098; vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538) stellt sich der Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Zahlungsanspruch dar, der Verfallfristen unterliegt, pfändbar und vererbbar ist und über den der Arbeitnehmer in einem Vertrag verfügen kann.
  • LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 324/16

    Urlaubsanspruch; Beerdigung; Arbeitsverhältnis; Tod; Arbeitnehmer

    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zwar ein bereits entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers vererbbar (BAG, Urteil vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - juris).

    Ist er entstanden, ist er nicht mehr Äquivalent zum Urlaubsanspruch, sondern bildet einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers und unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht nicht von anderen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber (BAG Urteil vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 18 m. w. N.; BAG, Urteil vom 22. September 2015 - 9 AZR 170/14 -, Rn. 14, juris).

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

    Dies gilt ebenso für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG, auch wenn dieser nicht mehr als Surrogat des auf Freistellung gerichteten Urlaubsanspruchs angesehen wird (vgl. hierzu BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 15 ff., BAGE 142, 64; 22. September 2015 - 9 AZR 170/14 - Rn. 14, BAGE 152, 308) .
  • BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 4/15 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Urlaubsabgeltung - Grenzgänger - Auszahlung

    Sowohl nach dänischem Recht als auch nach dem BUrlG erwerben frühere Arbeitnehmer einen Geldanspruch, mit dem die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden Urlaubsansprüche in Geld abgegolten werden (so zu deutschem Recht jetzt auch BAG Urteil vom 22.9.2015 - 9 AZR 170/14 - NZA 2016, 37, für BAGE vorgesehen, unter Aufgabe der früheren Surrogatstheorie) .
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2016 - 4 Sa 888/15

    Urlaubsabgeltung; Tod des Arbeitnehmers

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 404/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Sonderzahlung nach Anzeige der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2016 - 4 Sa 533/15

    Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 7 Sa 407/16

    Außerordentliche Kündigung einer Eisverkäuferin - Umgehung des Bonsystems -

  • LAG Köln, 12.07.2018 - 7 Sa 908/17

    Anspruch eines dauererkrankten Arbeitnehmers auf Abgeltung nicht gewährten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2016 - 2 Sa 258/16

    Anspruch einer durchgängig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmerin auf

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.05.2021 - L 3 AL 3/19

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Urlaubsabgeltung - Grenzgänger -

  • ArbG Gießen, 13.12.2019 - 3 Ca 259/19

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis wegen Erkrankung

  • SG Lübeck, 18.08.2016 - S 50 AL 219/15
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