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   BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14   

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https://dejure.org/2015,45562
BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14 (https://dejure.org/2015,45562)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2015 - 2 AZR 347/14 (https://dejure.org/2015,45562)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 (https://dejure.org/2015,45562)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 310 Abs 3 Nr 2 BGB, § 134 BGB, § 4 KSchG
    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung - Abwicklungsvereinbarung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle - Unangemessene Benachteiligung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines formularmäßig erklärten Verzichts auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • bag-urteil.com

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

  • Betriebs-Berater

    Unwirksamer Klageverzicht in Abwicklungsvereinbarung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wie kann der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage individualarbeitsrechtlich kompensiert werden?

  • rewis.io

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Klageverzicht; Inhaltskontrolle

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines formularmäßig erklärten Verzichts auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klageverzicht in Abwicklungsvereinbarung ohne Gegenleistung unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Klageverzicht in einer Abwicklungsvereinbarung: Nur bei angemessener Gegenleistung zulässig!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung - und der Klageverzicht in der Abwicklungsvereinbarung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Formularmäßiger Klageverzicht bei inhaltlich bestimmter Zeugniserteilungspflicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klageverzicht in einer Abwicklungsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung - Klageverzicht in vorformulierter Abwicklungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - anderweitig gewährter Vorteil als Ausgleich

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Gutes Zeugnis keine angemessene Gegenleistung für Klageverzicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klageverzicht in einer Abwicklungsvereinbarung

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Kann ein Arbeitnehmer wirksam auf eine Kündigungsschutzklage verzichten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zusage guter Zeugnisbeurteilung kompensiert keinen Klageverzicht in Abwicklungsvereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abwicklungsvertrag: Gutes Arbeitszeugnis bei Klageverzicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abwicklungsvertrag: Klageverzicht wird durch Zusage eines guten Zeugnisses nicht kompensiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist man nach Erhalt einer Kündigung an die Erklärung, keine Klage erheben zu wollen, immer gebunden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksamer Abwicklungsvertrag - Arbeitnehmer gewann in 3. Instanz

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Klageverzicht im Abwicklungsvertrag: Ein gutes Zeugnis reicht nicht (mehr)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Klageverzicht in Abwicklungsvereinbarung bei fehlender Gegenleistung unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 1
  • NJW 2016, 1195
  • MDR 2016, 399
  • NZA 2016, 351
  • BB 2016, 627
  • DB 2016, 900
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 788/13

    Ordentliche Kündigung - Klageverzicht

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
    Unabhängig davon, ob es sich bei dem Verzicht um eine Haupt- oder Nebenabrede des Abwicklungsvertrags handelt, schiede eine Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nur dann aus, wenn in der Verzichtsabrede keine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung läge (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 20 mwN) .

    Mit einem - wie hier - vor Ablauf von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärten Klageverzicht ist eine solche Abweichung von Rechtsvorschriften jedoch verbunden (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 21 mwN) .

    Nach diesen Bestimmungen sollen dem Arbeitnehmer drei Wochen Zeit für die Überlegung zur Verfügung stehen, ob er Kündigungsschutzklage erheben will (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - aaO; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 30 - 32, BAGE 124, 59) .

    Ein vor Ablauf von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärter formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist ohne eine ihn kompensierende Gegenleistung des Arbeitgebers wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 22, 24; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 37, BAGE 124, 59) .

    Die Regelungen sind ein Ausgleich zwischen dem Interesse des Arbeitnehmers an einem effektiven Bestandsschutz bei unwirksamer Kündigung und dem Interesse des Arbeitgebers an alsbaldiger Gewissheit darüber, ob die Kündigung gerichtlich angegriffen wird oder er mit ihrer Rechtsbeständigkeit rechnen kann (vgl. BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 21; 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 31, BAGE 133, 149) .

  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
    bb) Etwas anderes gilt in der Regel auch dann nicht, wenn sich der Arbeitgeber - wie hier - verpflichtet, ein Zeugnis mit einer "guten" und damit überdurchschnittlichen Beurteilung (vgl. BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 8) von Leistung und/oder Verhalten des Arbeitnehmers zu erteilen.

    Zwar verweist die Beklagte zutreffend auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast in einem Prozess um die Erteilung eines überdurchschnittlichen, "guten" Zeugnisses (zuletzt BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 8) .

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
    Nach diesen Bestimmungen sollen dem Arbeitnehmer drei Wochen Zeit für die Überlegung zur Verfügung stehen, ob er Kündigungsschutzklage erheben will (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - aaO; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 30 - 32, BAGE 124, 59) .

    Ein vor Ablauf von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärter formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist ohne eine ihn kompensierende Gegenleistung des Arbeitgebers wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 22, 24; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 37, BAGE 124, 59) .

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
    Die Prüfung der Unangemessenheit einer Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist auf die Frage gerichtet, ob der Verwender durch seine Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 14, BAGE 129, 121; BGH 17. September 2009 - III ZR 207/08 - Rn. 18) .

    Zur Beurteilung bedarf es einer umfassenden Würdigung ua. der auf beiden Seiten anzuerkennenden, typischerweise berührten Interessen (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - aaO; BGH 24. März 2010 - VIII ZR 178/08 - Rn. 26, BGHZ 185, 96) .

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
    Selbst wenn die Beklagte von seiner Gleichstellung im Kündigungszeitpunkt noch keine Kenntnis gehabt haben sollte, hätte der Kläger sie darüber - was ausreichend ist - mit (rechtzeitiger) Klageerhebung (vgl. dazu BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, 21, BAGE 133, 249) nachträglich informiert.
  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 530/11

    Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
    BGB (für Arbeitsverträge vgl. BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 14; 27. Juni 2012 - 5 AZR 530/11 - Rn. 14) .
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
    Dabei müssen Vor- und Nachteile in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 45, BAGE 143, 62; BGH 29. November 2002 - V ZR 105/02 - zu II 4 b der Gründe, BGHZ 153, 93) .
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
    BGB (für Arbeitsverträge vgl. BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 14; 27. Juni 2012 - 5 AZR 530/11 - Rn. 14) .
  • LAG Niedersachsen, 27.03.2014 - 5 Sa 1099/13

    Wirksamer Verzicht auf Kündigungsschutzklage gegen Ausstellung eines guten

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. März 2014 - 5 Sa 1099/13 - aufgehoben.
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
    Zur Beurteilung bedarf es einer umfassenden Würdigung ua. der auf beiden Seiten anzuerkennenden, typischerweise berührten Interessen (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - aaO; BGH 24. März 2010 - VIII ZR 178/08 - Rn. 26, BGHZ 185, 96) .
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Der Arbeitnehmer handelt als Verbraucher iSv. § 13 BGB, der Arbeitgeber als Unternehmer iSv. § 14 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 13, BAGE 153, 1) .

    Die Klausel benachteiligt den Arbeitnehmer auch dann unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn die Verlängerung der Kündigungsfrist nicht angemessen kompensiert wird (vgl. für den Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 16, BAGE 153, 1) .

    Der Nachteil und die gewährten Vorteile sind gegeneinander abzuwägen (vgl. BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 18 mwN zu der Kontroverse, BAGE 153, 1) .

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    c) Als Maßstab für die Rechtzeitigkeit der Geltendmachung ist vielmehr seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch Art. 1 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) von der Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG auszugehen (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 34, BAGE 153, 1; 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 21, BAGE 133, 249) .
  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Zwischen der benachteiligenden Klausel und dem zugestandenen Vorteil muss ein sachlicher Zusammenhang bestehen (BGH 21. September 2016 - VIII ZR 27/16 - Rn. 20; 29. November 2002 - V ZR 105/02 - Rn. 20, BGHZ 153, 93; BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 45, BAGE 143, 62; Stoffels aaO; Pfeiffer aaO Rn. 212) und der anderweitige Vorteil muss auch vom Gewicht her geeignet sein, einen angemessenen Ausgleich zu bieten (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 18, BAGE 153, 1; MüKoBGB/Wurmnest aaO; Staudinger/Wendland aaO Rn. 124, 125 mwN; Stoffels aaO; Fuchs aaO Rn. 151) .

    Zudem steht einer Kompensation der benachteiligenden Wirkung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen, dass Aufwendungsersatzansprüche ohnehin der geltenden Rechtslage entsprechen und dem Kläger keinen weitergehenden Vorteil bringen (dazu Staudinger/Wendland [2019] § 307 Rn. 127; vgl. auch BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 23, BAGE 153, 1) .

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    a) Auf vorformulierte Vertragsbedingungen wie hier finden nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB sowohl § 305c Abs. 2 BGB, § 306 BGB als auch §§ 307 bis 309 BGB selbst dann Anwendung, wenn diese Vertragsbedingungen nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, soweit der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf deren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. etwa BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 13, BAGE 153, 1; 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 28) .
  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 Sa 326/19

    Direktionsrecht; Zuweisung anderer Tätigkeit; Gleichwertigkeit; örtliche

    Der Arbeitnehmer handelt als Verbraucher iSv. § 13 BGB, der Arbeitgeber als Unternehmer iSv. § 14 Abs. 1 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14, Rn. 13, juris).
  • LAG Hamburg, 01.03.2017 - 5 Sa 65/16

    AGB-Kontrolle eines Abwicklungsvertrages - Freistellung als angemessener

    Der Abschluss eines wirksamen Abwicklungsvertrages, der die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung regelt, lässt das Rechtsschutzinteresse für eine gleichwohl erhobene Kündigungsschutzklage regelmäßig entfallen, sie ist unzulässig (vgl. BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 -, Rn. 11).

    Ein vor Ablauf von drei Wochen nach Kündigungszugang erklärter formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist ohne eine ihn angemessen kompensierende Gegenleistung des Arbeitgebers wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 -, Rn. 16).

    Der Abschluss eines wirksamen Abwicklungsvertrages, der die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung regelt, lässt das Rechtsschutzinteresse für eine gleichwohl erhobene Kündigungsschutzklage regelmäßig entfallen (vgl. Gaul , BB 2003, S. 2457; vgl. auch: BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 -, Rn. 11, juris).

    Der Arbeitnehmer handelt auch insoweit als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 -, Rn. 13, juris).

    Nach diesen Bestimmungen sollen dem Arbeitnehmer drei Wochen Zeit für die Überlegung zur Verfügung stehen, ob er Kündigungsschutzklage erheben will (BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 -, Rn. 15, juris).

    Eine unangemessene Benachteiligung ist mit einem solchen Verzicht vielmehr auch dann verbunden, wenn der Arbeitnehmer für seinen Verzicht keine angemessene Kompensation erhält (BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 -, Rn. 16, juris).

    In ihm liegt für sich genommen eine unangemessene Benachteiligung (BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 -, Rn. 17, juris).

    Insofern bedarf es einer Abwägung zwischen dem vereinbarten Nachteil einerseits und dem gewährten Vorteil andererseits (BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 -, Rn. 18, juris).

    Bei Verbraucherverträgen sind gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB ggf. außerdem die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 -, Rn. 19, juris).

    Deshalb kann dahinstehen, ob die Vereinbarung in einem Abwicklungsvertrag, ein Zeugnis mit überdurchschnittlicher Beurteilung zu erteilen, überhaupt einen Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen kann (verneinend: BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 -, Rn. 24, juris).

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

    Ob es sich dabei um eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung handelte (§ 305 Abs. 1 BGB) bedarf keiner weiteren Aufklärung, denn wie der Arbeitsvertrag ist auch der zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geschlossene Aufhebungsvertrag Verbrauchervertrag iSd. § 310 Abs. 3 BGB (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 13; Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 16. Aufl. § 122 Rn. 13; Däubler in Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht 4. Aufl. Einl. Rn. 156; Krause in Clemenz/Kreft/Krause AGB-Arbeitsrecht Einf. Rn. 110, jeweils mwN) .

    Sie regelt lediglich eine im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehende Frage und unterliegt damit als Nebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, bei der die Besonderheiten des Arbeitsrechts gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen sind (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 42, BAGE 138, 136; 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 24, jeweils mwN; zur Kontrollfähigkeit des Verzichts auf eine Kündigungsschutzklage vor Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 KSchG unabhängig von der Einordnung als Haupt- oder Nebenabrede s. BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 15 mwN) .

    (1) Vielfach wird - anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur unangemessenen Benachteiligung einseitiger Ausschlussfristen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b dd der Gründe, BAGE 115, 372) - angenommen, ein einseitiger Verzicht des Arbeitnehmers bzw. dessen Verzicht ohne angemessene Gegenleistung benachteilige ihn unangemessen (etwa BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 48 ff., BAGE 138, 136; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 24; 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 28; ebenso für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage: BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 22, 24; 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 16 ff.) .

  • LAG Köln, 31.01.2020 - 4 Sa 322/19

    Direktionsrecht; Versetzung; Gleichwertigkeit; betriebsverfassungs-rechtliche

    Der Arbeitnehmer handelt als Verbraucher iSv. § 13 BGB, der Arbeitgeber als Unternehmer iSv. § 14 Abs. 1 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 347/14, Rn. 13, juris).
  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 335/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Zwischen der benachteiligenden Klausel und dem zugestandenen Vorteil muss ein sachlicher Zusammenhang bestehen (BGH 21. September 2016 - VIII ZR 27/16 - Rn. 20; 29. November 2002 - V ZR 105/02 - Rn. 20, BGHZ 153, 93; BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 45, BAGE 143, 62; Stoffels aaO; Pfeiffer aaO Rn. 212) und der anderweitige Vorteil muss auch vom Gewicht her geeignet sein, einen angemessenen Ausgleich zu bieten (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 18, BAGE 153, 1; MüKoBGB/Wurmnest aaO; Staudinger/Wendland aaO Rn. 124, 125 mwN; Stoffels aaO; Fuchs aaO Rn. 151) .

    Zudem steht einer Kompensation der benachteiligenden Wirkung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen, dass Aufwendungsersatzansprüche ohnehin der geltenden Rechtslage entsprechen und dem Kläger keinen weitergehenden Vorteil bringen (dazu Staudinger/Wendland [2019] § 307 Rn. 127; vgl. auch BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 23, BAGE 153, 1) .

  • LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Auf vorformulierte Vertragsbedingungen finden nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB die §§ 307-309 BGB selbst dann Anwendung, wenn die Vertragsbedingungen nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, soweit der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung hierauf keinen Einfluss nehmen konnte (BAG 24. September 2015-2 AZR 347/14 -Rn.13, BAGE 153, 1) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18

    Krankheitsbedingte Kündigung - verspätete Berufung auf den Sonderkündigungsschutz

  • LAG Köln, 06.12.2019 - 4 Sa 327/19

    Direktionsrecht, Versetzung, Gleichwertigkeit, betriebsverfassungsrechtliche

  • LAG Hessen, 11.09.2020 - 14 Sa 349/20

    "Bestätigt" ein Schreiben des Arbeitgebers eine zuvor von einem nicht

  • ArbG Hamburg, 24.06.2016 - 10 Ca 40/16
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