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   BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15   

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BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15 (https://dejure.org/2017,7023)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2017 - 7 ABR 19/15 (https://dejure.org/2017,7023)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 (https://dejure.org/2017,7023)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 BetrVGDV1WO, § 4 Abs 3 S 2 BetrVGDV1WO, § 19 Abs 1 BetrVG, § 19 Abs 2 BetrVG, § 7 BetrVG
    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

  • IWW

    § 19 Abs. 1 BetrVG, § ... 19 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 6 Abs. 3 der Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (WODrittelbG), § 6 Abs. 3 WODrittelbG, § 4 Abs. 3 Nr. 1 WODrittelbG, § 126 BetrVG, § 126 Nr. 1 und Nr. 2 BetrVG, § 7 BetrVG, § 19 Abs. 1 letzter Halbsatz BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine zulässige Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wählerliste und Wahlrecht bei der Betriebsratswahl; Änderungen und Ergänzungen der Wählerliste vor der Betriebsratswahl; Fehlerhafte Ergänzung der Wählerliste als Wahlanfechtungsgrund

  • Betriebs-Berater

    Ausübung des Wahlrechts bei der Betriebsratswahl - Änderung der Wählerliste

  • bag-urteil.com

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

  • rewis.io

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine zulässige Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - und die Anfechtungsberechtigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - und die Anfechtungsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl - und die Änderung der Wählerliste

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl - Wann ist die Wählerliste geschlossen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsratswahl angefochten - Am Wahltag darf die Wählerliste nicht mehr korrigiert werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufnahme von Wahlberechtigten in Wählerliste zu einer Betriebsratswahl am Wahltag unzulässig - Betriebsratswahl ist aufgrund möglicher Beeinflussung des Wahlergebnisses anfechtbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 256
  • NZA 2017, 1075
  • BB 2017, 1716
  • BB 2017, 2300
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Anfechtungsberechtigung überhaupt von einem rechtzeitigen Einspruch des anfechtenden Arbeitnehmers gegen die Richtigkeit der Wählerliste nach § 4 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Dezember 2001 (Wahlordnung - WO) abhängen kann (ablehnend wohl BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 26, 107; offengelassen von BAG 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 - zu B II 2 der Gründe sowie BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 5 b der Gründe, BAGE 72, 161 zu § 4 WO 1953) .

    Verstöße gegen das Wahlrecht und die Wählbarkeit (BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 5 b der Gründe, aaO) .

    War jemand nicht in der Lage, vor der Wahl Einspruch gegen die Wählerliste einzulegen, kann dies nicht dazu führen, dass er die Wahl nachträglich nicht mehr anfechten kann (BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 5 b der Gründe, aaO) .

    Aus dieser Regelung folgt eine auch nach Ablauf der Einspruchsfrist bestehende Pflicht des Wahlvorstands, die Richtigkeit der Wählerliste zu überprüfen (vgl. zu § 4 Abs. 3 WO 1953 BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 72, 161) .

    Bei der Regelung in § 4 Abs. 3 Satz 2 WO handelt es sich um eine wesentliche Vorschrift des Wahlverfahrens iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG (vgl. Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 19 Rn. 13 mwN; zu § 4 Abs. 3 WO 1953 BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 b der Gründe, aaO) .

    Da von der Eintragung in die Wählerliste die Ausübung des Wahlrechts abhängt, würde die Ausdehnung der Berichtigungsmöglichkeiten Wahlmanipulationen erleichtern (vgl. BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 72, 161) .

  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand -

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
    Das Gericht ist dann auch gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (BAG 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, BAGE 22, 38; vgl. auch BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 22) .

    Erforderlich und ausreichend ist es, wenn innerhalb der Anfechtungsfrist ein betriebsverfassungsrechtlich erheblicher Grund vorgetragen wird, der möglicherweise die Anfechtung rechtfertigt (vgl. BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - zu II 3 der Gründe, BAGE 26, 107; 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, aaO; 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 17, 165; Fitting 28. Aufl. § 19 Rn. 36; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 19 Rn. 94; Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 19 Rn. 57) .

    Der Antragsteller muss innerhalb der Anfechtungsfrist einen Sachverhalt darlegen, der einen Anlass zu seiner Ansicht geben kann, es sei bei der Wahl gegen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts verstoßen worden (BAG 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, aaO) .

  • BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73

    Wahlanfechtungsbefugnis - Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste -

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Anfechtungsberechtigung überhaupt von einem rechtzeitigen Einspruch des anfechtenden Arbeitnehmers gegen die Richtigkeit der Wählerliste nach § 4 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Dezember 2001 (Wahlordnung - WO) abhängen kann (ablehnend wohl BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 26, 107; offengelassen von BAG 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 - zu B II 2 der Gründe sowie BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 5 b der Gründe, BAGE 72, 161 zu § 4 WO 1953) .

    Erforderlich und ausreichend ist es, wenn innerhalb der Anfechtungsfrist ein betriebsverfassungsrechtlich erheblicher Grund vorgetragen wird, der möglicherweise die Anfechtung rechtfertigt (vgl. BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - zu II 3 der Gründe, BAGE 26, 107; 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, aaO; 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 17, 165; Fitting 28. Aufl. § 19 Rn. 36; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 19 Rn. 94; Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 19 Rn. 57) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
    Das Gericht ist dann auch gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (BAG 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, BAGE 22, 38; vgl. auch BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 22) .

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., vgl. etwa BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
    Es handelt sich nicht lediglich um Anlagen, die nur zur Erläuterung eines schriftsätzlichen Vortrags dienen (vgl. dazu BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, BAGE 141, 330) .
  • BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 7 ABR 4/15 - Rn. 12; 13. Oktober 2004 - 7 ABR 6/04 - zu B I der Gründe, BAGE 112, 180) .
  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
    Erforderlich und ausreichend ist es, wenn innerhalb der Anfechtungsfrist ein betriebsverfassungsrechtlich erheblicher Grund vorgetragen wird, der möglicherweise die Anfechtung rechtfertigt (vgl. BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - zu II 3 der Gründe, BAGE 26, 107; 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, aaO; 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 17, 165; Fitting 28. Aufl. § 19 Rn. 36; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 19 Rn. 94; Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 19 Rn. 57) .
  • BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Anfechtungsberechtigung überhaupt von einem rechtzeitigen Einspruch des anfechtenden Arbeitnehmers gegen die Richtigkeit der Wählerliste nach § 4 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Dezember 2001 (Wahlordnung - WO) abhängen kann (ablehnend wohl BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 26, 107; offengelassen von BAG 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 - zu B II 2 der Gründe sowie BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 5 b der Gründe, BAGE 72, 161 zu § 4 WO 1953) .
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04

    Betriebsratswahl - ABM-Beschäftigte - Wahlberechtigung

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 7 ABR 4/15 - Rn. 12; 13. Oktober 2004 - 7 ABR 6/04 - zu B I der Gründe, BAGE 112, 180) .
  • LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14

    Betriebsratswahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 10. März 2015 - 6 TaBV 64/14 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    aa) Die Anfechtungsberechtigten müssen innerhalb der Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG die Unwirksamkeit der Betriebsratswahl geltend machen und einen Sachverhalt darlegen, der Anlass zu der Annahme geben kann, es sei bei der Wahl gegen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts verstoßen worden (vgl. BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 20, BAGE 158, 256) .

    Der Antragsteller muss innerhalb der Anfechtungsfrist einen Sachverhalt darlegen, der einen Anlass zu seiner Ansicht geben kann, es sei bei der Wahl gegen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts verstoßen worden (vgl. BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - aaO mwN) .

  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15

    Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch

    aa) Die Anfechtungsberechtigten müssen innerhalb der Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG die Unwirksamkeit der Betriebsratswahl geltend machen und einen Sachverhalt darlegen, der Anlass zu der Annahme geben kann, es sei bei der Wahl gegen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts verstoßen worden (vgl. zuletzt BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 20) .

    Ein Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste während des Wahlverfahrens ist jedoch nicht Voraussetzung dafür, in einem späteren Wahlanfechtungsverfahren die Aufnahme nicht Wahlberechtigter in die Wählerliste rügen zu können (vgl. etwa DKKW/ Homburg 15. Aufl. § 19 Rn. 6; ErfK/Koch 17. Aufl. § 19 BetrVG Rn. 3; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 19 Rn. 59 f.; HWGNRH/Nicolai 9. Aufl. § 19 Rn. 23; Wlotzke in Wlotzke/Preis/Kreft BetrVG 4. Aufl. § 19 Rn. 5; aA Fitting 28. Aufl. § 19 Rn. 14 und § 4 WO Rn. 5 jeweils mwN; Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 19 Rn. 9 f. mwN; offengelassen von BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 16; 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 - zu B II 2 der Gründe; 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 5 b der Gründe, BAGE 72, 161 zu § 4 WO 1953) .

    Sie können somit das gesetzliche Anfechtungsrecht nicht einschränken (Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 19 Rn. 60; vgl. zur Normhierarchie auch BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 28; 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 26, 107; 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 - zu II 3 c der Gründe; vgl. zur gesetzeskonformen Auslegung SchwbVWO BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 61/12 - Rn. 27) .

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Der Grund muss geeignet sein, Zweifel an der nach den mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften zu beurteilenden Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Wahl zu begründen (Henssler aaO § 21 MitbestG Rn. 5; WKS/Wißmann 5. Aufl. § 22 Rn. 53; vgl. zur Anfechtung einer Betriebsratswahl: BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 20; 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 17, 165) .
  • BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. zum Wahlanfechtungsantrag bei der Betriebsratswahl: BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 10, BAGE 158, 256; 26. Oktober 2016 - 7 ABR 4/15 - Rn. 12) .
  • BAG, 20.01.2021 - 7 ABR 3/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlumschläge

    Auch als gewählt festgestellte Mitglieder des Betriebsrats können als wahlberechtigte Arbeitnehmer die Anfechtung betreiben (BAG 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 16; 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 15, BAGE 158, 256; 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - zu B III der Gründe) .
  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Stimmzettel

    Auch als gewählt festgestellte Mitglieder des Betriebsrats oder Mitglieder des Wahlvorstands können als wahlberechtigte Arbeitnehmer die Anfechtung betreiben (zur Anfechtungsberechtigung von Betriebsratsmitgliedern vgl. BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 15, BAGE 158, 256; 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - zu B III der Gründe; zur Anfechtungsberechtigung von Wahlvorstandsmitgliedern vgl. etwa Fitting BetrVG 30. Aufl. § 19 Rn. 33; ErfK/Koch 20. Aufl. BetrVG § 19 Rn. 10; Kreutz GK-BetrVG 11. Aufl. § 19 Rn. 68; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 19 Rn. 48) .

    Ist innerhalb der Anfechtungsfrist eine hinreichende Begründung für den Wahlanfechtungsantrag erfolgt, ist das Gericht gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (BAG 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - Rn. 33; 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 19, BAGE 160, 27; 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 20, BAGE 158, 256) .

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen -

    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 10 mwN, BAGE 158, 256) .
  • LAG München, 10.01.2019 - 4 TaBV 63/18

    Anfechtung der Betriebsratswahl, ausländische Arbeitnehmer, Deutschkenntnisse,

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr.; vgl. BAG, Beschluss vom 21.03.2017 - 7 ABR 19/15, NZA 2017, 1075, Rn. 30; Beschluss vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, NZA-RR 2009, 481, Rn. 29; Beschluss vom 25.05.2005 - 7 ABR 39/04, NZA 2006, 116, Rn. 23; Beschluss vom 31.05.2000 - 7 ABR 78/98, NZA 2000, 1350, Rn. 50 ff.).

    Letztlich handelt es sich lediglich um eine Rechtsbehauptung ("Verstoß gegen § 8 WO"), für die kein entsprechender - nicht einmal oberflächlicher - Sachvortrag vorliegt (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 21.03.2017 - 7 ABR 19/15, NZA 2017, 1075, Rn. 21).

    Das folgt schon aus § 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wonach die Beteiligten an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken haben (vgl. BAG, Beschluss vom 21.03.2017 - 7 ABR 19/15, a.a.O., Rn. 20).

  • BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge

    Soweit die Antragstellerin in erster Instanz zunächst dem Wortlaut nach einen Feststellungsantrag gestellt hatte, haben die Vorinstanzen diesen Antrag zu Recht als Gestaltungsantrag ausgelegt (vgl. etwa BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 10 mwN, BAGE 158, 256) .
  • LAG Hamm, 12.03.2019 - 7 TaBV 49/18

    Rechtzeitige Versendung des Wahlausschreibens zur Betriebsratswahl im Falle einer

    Die Antragsschrift enthält die von den Antragstellern vorgebrachten Anfechtungsgründe (vgl. LAG Hamm vom 21.03.2014, 13 TaBV 110/13; BAG vom 24.05.1965, 1 ABR 1/65 und vom 21.03.2017, 7 ABR 19/15 Rdnr. 20).
  • LAG Hessen, 23.11.2020 - 16 TaBV 79/20

    1. Die Abberufung eines Mitglieds des Betriebsausschusses bedarf (allein) der

  • LAG Hessen, 24.09.2018 - 16 TaBV 50/18

    Die Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler hat gemäß § 26 Absatz 1 Wahlordnung

  • LAG Sachsen, 11.05.2021 - 3 TaBV 16/20

    Rechtsschutzbedürfnis für das Anfechtungsverfahren der Betriebsratswahl;

  • ArbG Stuttgart, 06.04.2023 - 21 BV 54/22

    Anfechtung Betriebsratswahl - räumlich weit entfernter Betrieb - Tarifvertrag

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.05.2022 - 3 BV 4/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 5 TaBV 364/18

    Wirksamkeit zwei Betriebsratswahlen

  • ArbG Köln, 22.11.2018 - 5 BV 372/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2022 - 6 TaBV 18/21

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

  • VG München, 10.10.2023 - M 20 P 23.1359

    (Landes) Personalvertretungsrecht, Wahlanfechtung (begründet), Materiell.

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