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   BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15   

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https://dejure.org/2017,7896
BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15 (https://dejure.org/2017,7896)
BAG, Entscheidung vom 28.03.2017 - 1 ABR 25/15 (https://dejure.org/2017,7896)
BAG, Entscheidung vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 (https://dejure.org/2017,7896)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer Gefährdung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer Gefährdung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 3 Abs 1 S 1 ArbSchG, § 5 Abs 1 ArbSchG
    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer Gefährdung

  • IWW

    § 4 ArbSchG, § ... 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 76 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 BetrVG, § 76 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 BetrVG, § 100 ArbGG, § 76 Abs. 3 Satz 3 BetrVG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 88 Nr. 1, § 91 BetrVG, § 88 Nr. 1 BetrVG, § 120a GewO, § 5 Abs. 1 ArbSchG, § 5 ArbSchG, § 3 Abs. 2 ArbSchG, § 13 Abs. 1 ArbSchG, § 13 Abs. 2 ArbSchG, § 3a ArbStättV, §§ 4, 5, 6 BetrSichV, § 3 ArbStättV, § 3 BetrSichV, § 12 ArbSchG, § 3a Abs. 1 Satz 1 ArbStättV, § 4 BetrSichV, § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrSichV, § 6 Abs. 1 Satz 1 BetrSichV, § 6 Abs. 1 Satz 3 BetrSichV, § 3a Abs. 1 Satz 2 ArbStättV, § 7 ArbStättV, § 3a Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 ArbStättV, § 7 LärmVibrationsArbSchV, § 3 LärmVibrationsArbSchV, § 81 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 12 Abs. 1 ArbSchG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer Gefährdung

  • Wolters Kluwer

    Zwingende Regelungen zur Einrichtung einer Einigungsstelle; Erfordernis der genauen Festlegung des in der Einigungsstelle zu verhandelnden Regelungsgegenstandes; Tätigkeit der Einigungsstelle im Bereich der Mitbestimmung zum Gesundheitsschutz; Mitbestimmung im Bereich ...

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer Gefährdung

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle

  • rewis.io

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer Gefährdung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; Einigungsstelle

  • rechtsportal.de

    Zwingende Regelungen zur Einrichtung einer Einigungsstelle

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer Gefährdung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Regelungen über den Gesundheitsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - und der Spruch der Einigungsstelle

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Zuständigkeit der Einigungsstelle im Hinblick auf Lastenhandhabungsverordnung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung nur bei Gefährdungsbeurteilung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat im Arbeitsschutz gestärkt

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsschutz: Nur eingeschränkte Mitbestimmung

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Arbeits- und Gesundheitsschutz: Betriebliche Mitbestimmung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Gefährdungen richtig beurteilen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Neue Arbeitshilfe für die Gefährdungsbeurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 159, 12
  • NZA 2017, 1132
  • BB 2017, 1907
  • BB 2017, 2616
  • DB 2017, 2297
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15
    Denn ein Einigungsstellenspruch ist auch dann unwirksam, wenn die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag nicht ausreichend nachkommt und keine abschließende Regelung trifft (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14; 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09 - Rn. 21, BAGE 136, 353) .

    Ebenso mag das im Teilspruch benannte Regelungsthema als ein Bereich des pauschal gefassten Gesamtauftrags und damit als dessen einvernehmliche Beschränkung verstanden werden können (vgl. BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 16; zur einvernehmlichen Erweiterung des Regelungsauftrags BAG 9. November 2010 - 1 ABR 75/09 - Rn. 21) .

    Unerheblich ist, ob die Rahmenvorschriften dem Gesundheitsschutz mittelbar oder unmittelbar dienen (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14) .

  • BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09

    Unterweisung zum Arbeitsschutz

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15
    Denn ein Einigungsstellenspruch ist auch dann unwirksam, wenn die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag nicht ausreichend nachkommt und keine abschließende Regelung trifft (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14; 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09 - Rn. 21, BAGE 136, 353) .

    Dies folgt bereits aus Wortlaut und Systematik der Rahmenvorschriften (ebenso zu § 12 ArbSchG - Unterweisung - als ausfüllungsbedürftiger Rahmenvorschrift BAG 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09 - Rn. 16 ff., BAGE 136, 353) .

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Unterweisungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG iVm. § 12 Abs. 1 ArbSchG bezieht sich aber gerade darauf, welchen konkreten Inhalt die vorzunehmende Unterweisung für welchen Arbeitsplatz haben soll (vgl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - zu B III 4 b bb der Gründe, BAGE 111, 48) .
  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09

    Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15
    Ebenso mag das im Teilspruch benannte Regelungsthema als ein Bereich des pauschal gefassten Gesamtauftrags und damit als dessen einvernehmliche Beschränkung verstanden werden können (vgl. BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 16; zur einvernehmlichen Erweiterung des Regelungsauftrags BAG 9. November 2010 - 1 ABR 75/09 - Rn. 21) .
  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11

    Besetzungsregel - Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15
    Soweit der Senatsentscheidung vom 11. Dezember 2012 (- 1 ABR 81/11 - Rn. 20) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte (so Oberberg RdA 2015, 180, 184) , wird hieran nicht festgehalten.
  • BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15
    Ein Feststellungsausspruch, der unzutreffend ein (Teil-)Rechtsverhältnis annimmt, ist in der Rechtsmittelinstanz grundsätzlich auch insoweit klarzustellen, als er zugunsten des Rechtsmittelführers ergangen ist (BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 31 ff. mwN, BAGE 153, 318) .
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15
    Diese Regelungen sind zwingend (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 45, BAGE 127, 276) .
  • FG Bremen, 19.03.2015 - 4 K 21/14

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Milchabgabe

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15
    § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG setzt jedoch keine konkrete Gesundheitsgefahr, wohl aber das Vorliegen konkreter Gefährdungen iSv. § 5 Abs. 1 ArbSchG voraus (Pieper AuR 2016, 32) .
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15
    Entsprechend ist bereits in den Senatsentscheidungen zum ehemaligen § 120a GewO (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349) und zu § 2 Abs. 1 VBG 1 (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139) erkannt worden, dass die für die Mitbestimmung vorausgesetzte ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift selbst das Mitbestimmungsrecht insoweit "einschränke", als sie eine "konkrete Gesundheitsgefahr" verlange.
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15
    Entsprechend ist bereits in den Senatsentscheidungen zum ehemaligen § 120a GewO (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349) und zu § 2 Abs. 1 VBG 1 (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139) erkannt worden, dass die für die Mitbestimmung vorausgesetzte ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift selbst das Mitbestimmungsrecht insoweit "einschränke", als sie eine "konkrete Gesundheitsgefahr" verlange.
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

    Nach der sprachlichen Fassung der Norm sollen die in Nr. 1 angesprochene Organisation und die hierfür notwendigen Mittel zwar mit den Maßnahmen des Arbeitgebers verknüpft sein, die er auf der Grundlage der Generalklausel des § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG zum Zweck des Arbeitsschutzes treffen muss oder bereits getroffen hat (zum Inhalt dieser Norm etwa BAG 7. Dezember 2021 - 1 ABR 25/20 - Rn. 30 mwN; 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 22, BAGE 159, 12) .

    Gerade weil zwingende gesetzliche Vorgaben fehlen, muss eine "Regelung" auf betrieblicher Ebene erfolgen, um den von der ausfüllungsbedürftigen Vorschrift beabsichtigten Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu erreichen (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 18, BAGE 159, 12; 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14) .

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 22/18

    Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes

    Der Mangel in der notwendigen Bestimmung des Regelungsauftrags der Einigungsstelle bewirkt die Unwirksamkeit des gesamten Spruchs (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 15, BAGE 159, 12) .

    Das gilt auch für eine Einigungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten in den Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 11 f., BAGE 159, 12) .

    Er lässt nicht erkennen, welche vorhandenen Regelungskonflikte einer Lösung zugeführt werden sollen und welche Angelegenheiten in der Einigungsstelle überhaupt behandelt werden müssen (vgl. dazu BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 13, BAGE 159, 12) .

    Vor diesem Hintergrund kann weder davon ausgegangen werden, die Betriebsparteien hätten den Regelungsauftrag durch ihre wechselseitig in das Einigungsstellenverfahren eingebrachten Entwürfe einvernehmlich konkretisiert (vgl. BAG 9. November 2010 - 1 ABR 75/09 - Rn. 3 und Rn. 21) , noch kann das im Spruch benannte Regelungsthema als ein abtrennbarer Teilbereich eines pauschal gefassten Gesamtauftrags und damit als dessen einvernehmliche Beschränkung verstanden werden (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 14, BAGE 159, 12) .

    Grundlage hierfür ist in den Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung stets ein gegenwärtiger Regelungskonflikt der Betriebsparteien (BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 10, BAGE 159, 12) .

    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden gesetzlichen Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 18, BAGE 159, 12; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b aa der Gründe, BAGE 111, 36) .

    Allerdings kann ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG iVm. § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG erst eingreifen, wenn eine konkrete Gefährdung nach Art und Umfang entweder feststeht oder im Rahmen einer nach § 5 ArbSchG vom Arbeitgeber durchgeführten Beurteilung der Arbeitsbedingungen festgestellt wurde (vgl. ausf. BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 37; 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 20 ff. mwN, BAGE 159, 12) .

    Daher ist es auch nicht ihre Aufgabe, die Beurteilung, ob Gefährdungen vorliegen, selbst vorzunehmen oder diese selbst durch Hinzuziehung von Sachverständigen zu ermitteln (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 23, BAGE 159, 12) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2020 - 10 Sa 2130/19

    Biometrische Zeiterfassung - Pflichtvorsorgeuntersuchung

    Das Bundesarbeitsgericht hat aber entschieden, dass Gefährdungen bei der Arbeit entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG (bzw. § 4 BioStoffVO oder § 6 GefStoffVO) ermittelt sein müssen, um erforderliche Maßnahmen daraus abzuleiten (BAG vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Spruchkompetenz,

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 1. Senats des BAG vom 28.03.2017 (1 ABR 25/15) hat das Arbeitsgericht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. §§ 3, 5 ArbSchG für den Fall angenommen, dass durch eine Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende Gefährdung festgestellt worden ist.

    Richtig ist allerdings, dass die fehlende Spruchkompetenz zur Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung führt (vgl. BAG 28.03.2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 9 ff.).

    Der 1. Senat des BAG hat in seinem Beschluss vom 28.03.2017 (1 ABR 25/15) darauf hingewiesen, dass der Regelungsgegenstand der Einigungsstelle zwar weit gefasst werden kann und hat das mit dem im Einigungsstellenverfahren angelegten Einigungsvorrang (§ 76 Abs. 3 Satz 3 BetrVG) begründet.

    Unerheblich ist, ob die Rahmenvorschriften dem Gesundheitsschutz mittelbar oder unmittelbar dienen (BAG 28.03.2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 18).

    Erst wenn feststeht, dass eine Handlungspflicht des Arbeitgebers besteht, können angemessene und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die der Betriebsrat mitzubestimmen hat (BAG 28.03.2011 - 1 ABR 25/15 - Rn 20 ff.).

    Die Einigungsstelle selbst darf nicht beurteilen, ob eine Gefährdung vorliegt (BAG 28.03.2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 23).

  • BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

    Erst in einem solchen Fall werden konkrete gesetzliche Handlungspflichten des Arbeitgebers ausgelöst, deren Umsetzung einer Mitwirkung des Betriebsrats bedarf (ausführlich BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 20 ff.) .

    Sie ist weder die nach § 13 Abs. 1 ArbSchG verantwortliche Person für die Erfüllung der sich ua. aus § 5 ArbSchG ergebenden Pflichten des Arbeitgebers noch können an sie Arbeitsschutzpflichten iSd. § 13 Abs. 2 ArbSchG delegiert werden (BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 23) .

  • ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67c/16

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Klinik, Gesundheitsschutz,

    Entsprechend ist bereits in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum ehemaligen § 120a GewO (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349) und zu § 2 Abs. 1 VBG 1 (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139) erkannt worden, dass die für die Mitbestimmung vorausgesetzte ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift selbst das Mitbestimmungsrecht insoweit "einschränke", als sie eine "konkrete Gesundheitsgefahr" verlange (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, Rn. 21, juris).

    Nach dessen Nr. 1 ist für eine "geeignete" Organisation zu sorgen und es sind die "erforderlichen" Mittel bereitzustellen sowie nach Nr. 2 Vorkehrungen zu treffen, dass Maßnahmen "erforderlichenfalls" bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, Rn. 22, juris).

  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 6/18

    Einigungsstellenspruch - Zuleitungsgebot - Gefährdungsbeurteilung

    Andererseits könnte damit auch lediglich das mit der Gefährdungsbeurteilung verfolgte Ziel, nicht aber ihr inhaltlicher Gegenstand angesprochen sein (vgl. auch BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 22, BAGE 159, 12) .

    Systematisch baut die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG damit auf § 5 ArbSchG auf: Welche Schutzmaßnahmen angemessen und geeignet sind, lässt sich erst beurteilen, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung das von Arbeit für die Beschäftigten ausgehende Gefährdungspotential eruiert worden ist (vgl. auch BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 21 und Rn. 22, BAGE 159, 12) .

  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden gesetzlichen Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG, Beschl. v. 19.11.2019, 1 ABR 22/18, NZA 2020, 266 Rn. 28; Beschl. v. 18.07.2017, 1 ABR 59/15, NZA 2017, 1615; Beschl. v. 28.03.2017, 1 ABR 25/15, NZA 2017, 1132, jew. mwN).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Zwar ist die in § 3a Abs. 1 Satz 1 ArbStättV festgelegte und hier primär einschlägige Verpflichtung der Arbeitgeberin, ihre Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden bzw. gering gehalten werden, ebenso wie auch die in § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG allgemein normierte arbeitsschutzrechtliche Grundpflicht eine ausfüllungsbedürftige, die Mitbestimmung des Betriebsrats auslösende Rahmenvorschrift im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (BAG vom 18.07.2017 - 1 ABR 59/15, juris, Rz. 16; BAG vom 28.03.2017 - 1 ABR 25/15, juris, Rz. 27).

    Denn Voraussetzung für das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. §§ 3a Abs. 1 Satz 1 ArbStättV, 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG ist eine vorliegende oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG festgestellte konkrete Gefährdung der Mitarbeiter (BAG vom 18.07.2017 - 1 ABR 59/15, juris, Rz. 16; BAG vom 28.03.2017 - 1 ABR 25/15, juris, Rz. 22 ff.).

  • BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    (a) Für eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG iVm. § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG fehlt es am Vorliegen von Gefährdungen, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind (vgl. hierzu BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -) .
  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

  • LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Regelungen zur Abwendung von Übergriffen

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • LAG Köln, 22.01.2021 - 9 TaBV 58/20

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eines Krankenhauses bei der Ausgestaltung

  • LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für Betriebsvereinbarung hinsichtlich mobilen

  • LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19

    Formelle Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs Mitwirkungs- und

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 55/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 3/17

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 25/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 7/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • LAG Nürnberg, 10.09.2021 - 4 TaBV 29/19

    Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes - Zuständigkeit

  • ArbG Köln, 05.03.2021 - 21 BV 29/21

    Einsetzung einer Einigungsstelle im Zusammenhang mit "mobilem Arbeiten"

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2023 - 6 TaBV 1/23

    Errichtung einer Einigungsstelle - Bestimmtheit des Antrags - offensichtliche

  • ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

  • ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18

    Kein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bei Organisation des

  • LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip

  • LAG München, 25.03.2021 - 3 TaBV 3/21

    Einigungsstellenbestellung, Rechtsschutzbedürfnis, Informationspflicht,

  • LAG Köln, 13.01.2020 - 9 TaBV 66/19

    Einigungsstelle - Zuständigkeit - Privatnutzung von Dienstwagen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - 4 TaBV 50/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - hinreichende Bestimmtheit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 5 TaBV 13/18

    Errichtung einer Einigungsstelle - Zuständigkeit - Mitbestimmungsrecht

  • LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17

    Zulässigkeit einer Einigungsstelle zum Thema "Durchführung einer

  • LAG Hessen, 21.01.2020 - 4 TaBV 141/19

    Die Bestellung mehrer Einigungsstelle mit (ggf. teilweise) demselben

  • LAG Köln, 16.01.2020 - 9 TaBV 66/19

    Einigungsstelle; Zuständigkeit; Privatnutzung von Dienstwagen

  • LAG Hamburg, 20.08.2020 - 1 TaBVGa 1/20

    Verfügungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten

  • VG Berlin, 25.02.2022 - 26 K 529.19
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