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   BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63   

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https://dejure.org/1964,166
BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63 (https://dejure.org/1964,166)
BAG, Entscheidung vom 27.11.1964 - 1 ABR 13/63 (https://dejure.org/1964,166)
BAG, Entscheidung vom 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 (https://dejure.org/1964,166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit - Gewerkschaft - Tarifkonkurrenz - Industrieverbandsprinzips - Satzung einer Gewerkschaft - Satzungsauslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 16, 329
  • NJW 1965, 887 (Ls.)
  • DB 1965, 479
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.12.1958 - 1 AZR 109/58

    Innungen des Handwerks - Zuständigkeit für Tarifverträge - Handwerkliche

    Auszug aus BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63
    Diese Folge tritt aber auch ein, wenn eine Vereinigung, die an sich tariffähig ist, für einen Geltungsbereich, für den sie nach ihrer Satzung nicht zuständig ist, einen Tarifvertrag abschließt" Auch ein solcher Tarifvertrag vermag die Wirkungen, die das Tarifvertragsgesetz dem Tarifvertrag beilegt, nicht auszulösen (BAG 7, 153 /T55 f7 = AP Nr. 3 zu § 2 TVG; vgl. auch BAG 3, 303 /5087 = AP N r 0 3 zu § 4 TVG Geltungsbereich).

    io Wie der Senat bereits im vorgenannten Urteil BAG 7, 153 /i55 f7 = AP Nr0 3 zu § 2 TVG entschieden hat, kann eine Gewerkschaft nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit wirksame Tarifverträge abschließen , Da bei richtet sich der Zuständigkeitsbereich der Gewerk schaft danach, auf welchen Kreis von Arbeitnehmern sie in ihrer Satzung ihre Zuständigkeit erstreckt hat0 Somit ist die Satzung der Gewerkschaft die maßgebliche Bestimmung, nach der ihre TarifZuständigkeit beurteilt werden muß ,.

  • BAG, 27.07.1956 - 1 AZR 430/54

    Tarifvertrag: Auslegung von Verweisungsklauseln

    Auszug aus BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63
    Diese Folge tritt aber auch ein, wenn eine Vereinigung, die an sich tariffähig ist, für einen Geltungsbereich, für den sie nach ihrer Satzung nicht zuständig ist, einen Tarifvertrag abschließt" Auch ein solcher Tarifvertrag vermag die Wirkungen, die das Tarifvertragsgesetz dem Tarifvertrag beilegt, nicht auszulösen (BAG 7, 153 /T55 f7 = AP Nr. 3 zu § 2 TVG; vgl. auch BAG 3, 303 /5087 = AP N r 0 3 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • BAG, 19.01.1962 - 1 ABR 14/60

    Arbeitskampfbereitschaft als Voraussetzung der Tariffähigkeit

    Auszug aus BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63
    In der Gestaltung ihrer Satzung ist die Gewerk schaft grundsätzlich frei , Insbesondere ist ihre Entschließungsfreiheit nicht, wie die Antragstellerin meint, aus Gründen eingeschränkt, die mit der Lehre von der Tarif Konkurrenz im Zusammenhang stehen , Von Tarifkonkurrenz kann nur gesprochen werden, wenn mehrere Tarifverträge Geltung beanspruchen für dieselben Belegschaftsangehörigen eines Betriebs , Das hat aber mit der Frage, ob für einen Betrieb mehrere Gewerkschaften zuständig sein können, nichts zu tune Auch dem von der Antragstellerin - insbesondere in dem von ihr in der Beschwerdeinstanz überreichten Rechtsgutachten - in den Vordergrund gestellten Industrie-Verbands-Prinzip kommt in diesem Zusammenhang keine entscheidende Bedeutung zu, Nicht nur die nach dem Inöustrie-Verbands-Prinzip gegliederten Verbände erfüllen die Voraussetzungen, von deren Vorliegen der Bestand einer tariffähigen Vereinigung abhängt (vgl" dazu auch BAG 12, 184 /T887 = AP Nr, 13 zu § 2 TVG) , Soweit in dem vorerwähnten Rechtsgutachten (vgl., Bio 142 der Vorakten) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 4, 96 ff /T08 f7 = AP Nr, 1 zu Arte 9 GG hingewiesen wird, darf nicht übersehen wer den, daß es in jener Entscheidung nur um die Frage der Tariffähigkeit, nicht um die der TarifZuständigkeit ginge Ist - wie im Streitfall - die Tariffähigkeit 10.
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63
    In der Gestaltung ihrer Satzung ist die Gewerk schaft grundsätzlich frei , Insbesondere ist ihre Entschließungsfreiheit nicht, wie die Antragstellerin meint, aus Gründen eingeschränkt, die mit der Lehre von der Tarif Konkurrenz im Zusammenhang stehen , Von Tarifkonkurrenz kann nur gesprochen werden, wenn mehrere Tarifverträge Geltung beanspruchen für dieselben Belegschaftsangehörigen eines Betriebs , Das hat aber mit der Frage, ob für einen Betrieb mehrere Gewerkschaften zuständig sein können, nichts zu tune Auch dem von der Antragstellerin - insbesondere in dem von ihr in der Beschwerdeinstanz überreichten Rechtsgutachten - in den Vordergrund gestellten Industrie-Verbands-Prinzip kommt in diesem Zusammenhang keine entscheidende Bedeutung zu, Nicht nur die nach dem Inöustrie-Verbands-Prinzip gegliederten Verbände erfüllen die Voraussetzungen, von deren Vorliegen der Bestand einer tariffähigen Vereinigung abhängt (vgl" dazu auch BAG 12, 184 /T887 = AP Nr, 13 zu § 2 TVG) , Soweit in dem vorerwähnten Rechtsgutachten (vgl., Bio 142 der Vorakten) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 4, 96 ff /T08 f7 = AP Nr, 1 zu Arte 9 GG hingewiesen wird, darf nicht übersehen wer den, daß es in jener Entscheidung nur um die Frage der Tariffähigkeit, nicht um die der TarifZuständigkeit ginge Ist - wie im Streitfall - die Tariffähigkeit 10.
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Trotz fehlender Tariffähigkeit abgeschlossene "Tarifverträge" sind deshalb von Anfang an unwirksam (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 21 mwN, BAGE 120, 182; 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - zu B I der Gründe, BAGE 16, 329; ErfK/Franzen 13. Aufl. § 2 TVG Rn. 5; Schaub/Treber Arbeitsrechts-Handbuch 14. Aufl. § 198 Rn. 4).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Trotz fehlender Tariffähigkeit abgeschlossene "Tarifverträge" sind deshalb von Anfang an unwirksam (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 21 mwN, BAGE 120, 182; 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - zu B I der Gründe, BAGE 16, 329; ErfK/Franzen 13. Aufl. § 2 TVG Rn. 5; Schaub/Treber Arbeitsrechts-Handbuch 14. Aufl. § 198 Rn. 4).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Schließt eine Vereinigung ohne Tariffähigkeit einen Tarifvertrag ab, ist dieser Tarifvertrag unwirksam und damit nichtig (BAG 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - BAGE 16, 329; MünchArbR/Löwisch/Rieble 2. Aufl. Bd. 3 § 255 Rn. 79; dies.
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