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   BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63   

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BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63 (https://dejure.org/1964,184)
BAG, Entscheidung vom 29.05.1964 - 1 AZR 281/63 (https://dejure.org/1964,184)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 1964 - 1 AZR 281/63 (https://dejure.org/1964,184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eisenindustrie - Metallindustrie - Elektroindustrie - Anwesenheitsprämie - Pünktlichkeitsprämie - Lohnzulage - Teilkündigungen von Betriebsvereinbarungen - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Außerordentliche Kündigung - Beweisaufnahme - Zurückverweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 16, 58
  • DB 1964, 1342
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 420/54

    Umorganisation der Polizei - Land Nordrhein-Westfalen - Polizeiausschüsse -

    Auszug aus BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63
    Hinsichtlich einer an sich möglichen (BAG [Großer Senatj 3, 1 [5] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG; BAG 4, 6 [1o] = AP Nr. 1 zu § 16 AOGÖ; BAG 4, 232 [238] = AP Nr. 1 zu § 52 BetrVG; BAG 6, 127 [133] = AP Nr. 12 zu § 9 TVG; BAG 13, 156 [159] = AP Nr. 2 zu § 52 BetrVG) i 15 -.

    In solchen Bällen sind jedoch an den Kündigungsgrund strenge Anforderungen zu stellen (BAG 4, 232 [ 238 f] = AP Nr» 1 zu § 52 BetrVG)» Vor allem bedarf es zu einer wirksamen Kündigung einer eindeutigen Erklärung» a) Es ist schon zweifelhaft, ob hier eine solche Erklärung angenommen werden kann» Mit Recht weist die Revision darauf hin, daß die Auslegung des Landesarbeitsgerichts unter dem Gesichtspunkt der §§ 133, 157 BGB, § 286 ZPO keinen Bestand haben kann» Denn wie stets bei der Auslegung einer Willenserklärung, so sind auch bei derjenigen einer Kündigung die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen» Das hat das Landesarbeitsgericht unterlassen».

  • BAG, 22.06.1962 - 1 AZR 344/60

    Betriebsvereinbarungen - Geltung auf gewisse Dauer - Rechtsmißbräuchliche

    Auszug aus BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63
    Hinsichtlich einer an sich möglichen (BAG [Großer Senatj 3, 1 [5] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG; BAG 4, 6 [1o] = AP Nr. 1 zu § 16 AOGÖ; BAG 4, 232 [238] = AP Nr. 1 zu § 52 BetrVG; BAG 6, 127 [133] = AP Nr. 12 zu § 9 TVG; BAG 13, 156 [159] = AP Nr. 2 zu § 52 BetrVG) i 15 -.
  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 230/57

    Außertarifliche Zulagen - Abschluß des Tarifvertrages - Unbeachtlichkeit für Höhe

    Auszug aus BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63
    Denn insbesondere die Zeitlöhne sind im Bereich der nordrhein-westfälischen Metallindustrie abschließend tariflich geregelt (BAG 5, 226 [228] = AP Kr, 1 zu § 59 BetrVG), Beim Kläger handelt es sich um einen Zeitlöhner, Für ihn darf gegenüber der tariflichen Regelung nach § 59 BetrVG auch keine günstigere Regelung durch Betriebsvereinbarung getroffen werden.
  • BAG, 22.08.1958 - 1 AZR 20/57

    Beihilfegrundsätze - Fürsorge - Krankheitsfälle - Geburtsfälle - Todesfälle -

    Auszug aus BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63
    Hinsichtlich einer an sich möglichen (BAG [Großer Senatj 3, 1 [5] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG; BAG 4, 6 [1o] = AP Nr. 1 zu § 16 AOGÖ; BAG 4, 232 [238] = AP Nr. 1 zu § 52 BetrVG; BAG 6, 127 [133] = AP Nr. 12 zu § 9 TVG; BAG 13, 156 [159] = AP Nr. 2 zu § 52 BetrVG) i 15 -.
  • BAG, 19.03.1957 - 3 AZR 249/54

    Außerkrafttreten von Dienstordnungen - Einseitige Aufhebung vom Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63
    Hinsichtlich einer an sich möglichen (BAG [Großer Senatj 3, 1 [5] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG; BAG 4, 6 [1o] = AP Nr. 1 zu § 16 AOGÖ; BAG 4, 232 [238] = AP Nr. 1 zu § 52 BetrVG; BAG 6, 127 [133] = AP Nr. 12 zu § 9 TVG; BAG 13, 156 [159] = AP Nr. 2 zu § 52 BetrVG) i 15 -.
  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    aa) Auch für Betriebsvereinbarungen und gerade auch für Sozialpläne ist anerkannt, daß diese eine Geschäftsgrundlage haben können, bei deren Wegfall die getroffene Regelung den geänderten tatsächlichen Umständen anzupassen ist, wenn dem Vertragspartner im Hinblick auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage das Festhalten an der Vereinbarung nicht mehr zuzumuten ist (BAG Urteil vom 29. Mai 1964, BAGE 16, 58 = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG (1952); Urteil vom 17. Februar 1981, BAGE 35, 80 = AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972; Großer Senat, Beschluß vom 16. September 1986, BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, m. w. N.).
  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als

    Abgesehen davon, daß dem Vortrag der Beklagten nicht zu entnehmen ist, wie viele der in Betracht zu ziehenden Rentenfälle bislang auf diese Art berechnet wurden, so vermag eine zugunsten der Beklagten zu unterstellende Verwaltungsübung nur dann ein Auslegungskriterium darzustellen, wenn nach Wortlaut und Systematik ein eindeutiges Auslegungsergebnis der Normativbestimmungen nicht gefunden werden kann (BAG 29. Mai 1964 - 1 AZR 281/63 - BAGE 16, 58, 64; 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 2 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 2, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 826/06

    Wirksamkeit der Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

    Soweit den Entscheidungen des Senats vom 17. April 1959 (- 1 AZR 83/58 - BAGE 7, 340) und vom 29. Mai 1964 (- 1 AZR 281/63 - BAGE 16, 58) etwas anderes entnommen werden kann, hält der Senat daran nicht fest.
  • LAG Hamburg, 10.08.2006 - 8 Sa 9/06

    Betriebsvereinbarung, Teilkündigung

    Der Rechtsstreit sei im Übrigen nicht entscheidungsreif, da die Berufungskammer den Parteien bisher keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu einer in der mündlichen Verhandlung angekündigten Abweichung von der Entscheidung des BAG vom 29.05.1964 - 1 AZR 281/63 - gegeben habe.

    Auch im Urteil vom 29.05.1964 (1 AZR 281/63 - BAGE 16, 58, 69) hat das BAG den Grundsatz der Unzulässigkeit von Teilkündigungen wiederholt.

    Letzteres hat der Senat aus dem vom LAG festgestellten Willen der Betriebspartner abgeleitet, die Prämienregelung, um deren Fortbestand es in dem vom BAG entschiedenen Fall ging, solle ungeachtet der Wirksamkeit der übrigen Teile der Betriebsvereinbarung ein selbständiges Schicksal haben (BAGE 16, 58, 69).

  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung -

    Der Revision ist nicht zu folgen, wenn sie demgegenüber geltend macht, die Tarifüblichkeit im Sinne des § 59 BetrVG erstrecke sich "auf die Beendigung [sc» des Arbeitsverhältnisses] als solche" und nicht auf bestimmte einzelne Möglichkeiten der Beendigungo Es genüge, wenn erkennbar eine ab schließende oder nahezu abschließende Regelung im Tarifvertrag getroffen oder tarifüblich sei» Die vorliegenden Tarifvorschriften für Angestellte und Arbeiter regelten zwar nicht die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichung eines bestimmten Lebensalters; sie befaßten sich aber eingehend und abschließend mit der Beendigung des Arbeits-Verhältnisses«, In einem solchen Fall dürften die Betriebspartner ohne ausdrückliche Zulassung durch den Tarifvertrag andere Endigungssachverhalte nicht regeln" Welche Gegenstände aufgrund der Sperrwirkung des § 59 BetrVG der Regelung durch Betriebsvereinbarung entzogen sind, kann nur dann richtig entschieden werden, wenn zwischen der Notwendigkeit, den Vorrang des Tarifvertrages zu wahren und den Bedürfnissen der Betriebe, ihre Besonderheiten betriebs- oder gar unternehmenseinheitlich zu regeln, ein vernünftiger Ausgleich gefunden wird«, Entgegen der Ansicht der Revision läßt das Schweigen des Tarifvertrages über eine bestimmte Art - 1 2 - der Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht den Schluß zu, daß dieser Sachverhalt von den ausdrücklichen Tarifnormen über andere Beendigungsarten umfaßt und der Regelung durch Betriebsvereinbarung entzogen wird; vielmehr ist, sofern wie hier ausdrückliche TarifbeStimmungen über eine längere Geltungsdauer hinweg vorhanden sind, allein deren Inhalt maßgebend da diese unbezweifeibar sagen, was nun einmal in dem Tarifbereich "üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt"wird (ebenso in der Methode, allerdings für anders liegende Sachverhalte z" B. BAG AP Nr., 4 zu § 56 BetrVG Entlohnung [zu 2.]; BAG 16, 58 [63]=AP Nr" 24 zu § 59 BetrVG [zu I 2]) .

    a) Die Regelung der GBV als Inhaltsnorm im sozialen Bereich (so oben zu II 1) ist objektives Recht; sie hat normative.' Wirkung wie die Normen eines Tarifvertrags oder eines Gesetzes, ohne daß sie in die Einzelarbeitsverträge eingeht (BAG [GrSeno] 3, 1 [4 f°]=AP Nrc 1 zu § 57 BetrVG [zu I 2]; BAG 16, 58 [60 f.o] - AP N r 0 24 zu § 59 BetrVG [zu I 1]).

    a) Die Inhaltsnormen der Betriebsvereinbarung erfassen kraft ihrer Unmittelbarkeitswirkung alle bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse ui|d verdrängen damit auf jeden Pall alle ungünstigeren eirizelvertraglichen Abreden (vgl° BAG [GrSen«] 5, 1 [4 f"] = AP Nr« 1 zu § 57 BetrVG [zu I 2]; BAG 16, 58 [60 f"] = AP Nr« 24 zu § 59 BetrVG [zu I 1])«.

  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

    Sie fällt daher, da die Löhne tariflich geregelt sind, unter die Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG 1972 (vgl. zu dem insoweit inhaltsgleichen § 59 BetrVG 1952 für eine zusätzlich zum Stundenlohn gezahlte Prämie BAG 16, 58, 64 f. = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG 1952 [zu I 2 der Gründe]).

    Sie hat vielmehr - für den Betriebsrat und die Belegschaft erkennbar - nur ihre vermeintliche kollektivrechtliche Verpflichtung aus der Betriebsvereinbarung erfüllt (BAGE 16, 58, 61 f. = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG 1952 [zu I 1 der Gründe]).

  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines diese ersetzenden Spruchs der Einigungsstelle nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung bzw. des Spruchs führt (BAGE 16, 58, 66 [BAG 29.05.1964 - 1 AZR 281/63] = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG, zu I 3 der Gründe; BAGE 16, 31, 38 f. [BAG 15.05.1964 - 1 ABR 15/63] = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord, zu 9 der Gründe; BAGE 35, 205, 221 [BAG 28.04.1981 - 1 ABR 53/79] = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 217, 224 f. [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 25. Juli 1989 - 1 ABR 58/88 - n. v.).
  • LAG Saarland, 03.07.1985 - 1 TaBV 3/84

    Streitigkeit über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung eines Sozialplans

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  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines diese ersetzenden Spruchs der Einigungsstelle nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung bzw. des Spruches führt (BAG 16, 58 (66) = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG;BAG 16, 31 (38 f.) = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord).
  • BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73

    Initiativrecht als Teil des Mitbestimmungsrechts

    Die vom Antragsteller erstrebte Betriebsvereinbarung über Leistungsentlohnung darf daher nicht lediglich einen ohne weitere Voraussetzungen gewährten Zuschlag zum tariflichen Zeitlohn beinhalten oder gar die tarifliche Regelung ersetzen (vgl. auch BAG 16, 58 £~64J7 AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG 1952).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85

    Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig

  • BAG, 21.03.1968 - 5 AZR 299/67

    Prämienlohn - Leistungslohn

  • LAG München, 13.01.1989 - 8 Sa 92/88

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente ; Geschäftsgrundlage ; Betriebsvereinbarung;

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 876/06

    Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 955/06

    Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 08.11.1995 - 2 (3) Sa 825/95

    Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 22.02.1968 - 5 AZR 221/67

    Abschlußvergütung - Gratifikation

  • LAG Düsseldorf, 08.11.1995 - 2 (8) Sa 829/95

    Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • LAG Düsseldorf, 08.11.1995 - 2 (6) Sa 828/95

    Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • LAG Düsseldorf, 08.11.1995 - 2 (9) Sa 830/95

    Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • LAG Düsseldorf, 11.10.1995 - 2 Sa 824/95

    Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 531/83
  • BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74

    Andere dringende betriebliche Gründe - Kurzarbeit - Entlassungen - Dauer des

  • LAG Düsseldorf, 11.10.1995 - 2 (4) Sa 826/95

    Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 25.08.1983 - 6 ABR 52/80

    Einigungsstelle - Masseschuld

  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88

    Rollierendes Freizeitsystem im Einzelhandel - Wirksamkeit eines

  • LAG Düsseldorf, 11.10.1995 - 2 (5) Sa 827/95

    Sozialplan - außerordentliche Kündigung; Wegfall Geschäftsgrundlage

  • BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 459/82
  • BAG, 15.07.1986 - 1 AZR 168/85

    Anspruch auf Zahlung eines Kantinenzuschusses

  • OVG Bremen, 15.09.1981 - PV-B 2/81

    Zahlung einer außertariflichen Zulage zur Grundvergütung; Erhöhung von

  • LAG Hamburg, 29.09.1993 - 1 TaBV 5/93

    Anspruch eines Betriebsrates auf Einhaltung einer Betriebsvereinbarung; Auslegung

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