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   BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17   

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https://dejure.org/2018,42565
BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17 (https://dejure.org/2018,42565)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2018 - 7 AZR 70/17 (https://dejure.org/2018,42565)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 (https://dejure.org/2018,42565)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts - Befristung

  • IWW

    § 41 Satz 3 SGB VI, § 44 Nr. 4 TV-L, §§ ... 35, 235 SGB VI, §§ 145 ff. BGB, §§ 133, 157 BGB, § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG, § 559 ZPO, § 14 Abs. 1 TzBfG, Richtlinie 2000/78/EG, Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, Richtlinie 1999/70/EG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • bag-urteil.com

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • Betriebs-Berater

    Kein Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG für Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts nach Erreichen der Regelaltersgrenze

  • rewis.io

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts - Befristung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus ist rechtens

  • datenbank.nwb.de

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Sachgrund erforderlich bei Hinausschieben des auf das Erreichen der Regelaltersgrenze bezogenen Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regelaltersgrenze - und die Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze - und das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Erreichen der Regelaltersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beschäftigung von Arbeitnehmern über die Regelaltersgrenze hinaus

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristung bis Renteneintritt - Verlängerung zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Altersgrenze: Befristung des Arbeitsvertrags zum Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts wirksam - Erhöhung der Wochenarbeitszeit während verlängertem Beschäftigungszeitraum führt nicht zur Unwirksamkeit der Befristungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    SGB VI § 41 S. 3
    Befristungsrecht - Altersgrenze; Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Auslegung von Willenserklärungen und arbeitsvertraglichen Verabredungen

Besprechungen u.ä. (4)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Beschäftigung von Arbeitnehmern über die Regelaltersgrenze hinaus

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte, und Kurzinformation)

    Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus zulässig

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Altersbefristung bei Arbeitsverträgen mit Rentnern rechtens

  • ddniedersachsen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die befristete Beschäftigung von Rentnern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 164, 370
  • NJW 2019, 1322
  • ZIP 2019, 729
  • MDR 2019, 681
  • NZA 2019, 523
  • BB 2019, 115
  • BB 2019, 1341
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 428/16

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag - Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17
    (a) Sollte das Tatbestandsmerkmal des Hinausschiebens des Beendigungszeitpunkts - ebenso wie das Tatbestandsmerkmal der Verlängerung in § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG (vgl. dazu BAG 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 37; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 15, BAGE 119, 212) - voraussetzen, dass nur die Vertragsdauer geändert wird, könnte eine Befristung nicht auf § 41 Satz 3 SGB VI gestützt werden, wenn im Zusammenhang mit der Vereinbarung über das Hinausschieben des Beendigungstermins weitere Arbeitsbedingungen geändert wurden.

    Sie enthält keine neue, die bereits bestehende Befristungsabrede ablösende Befristung, die ihrerseits auf ihre Wirksamkeit überprüft werden könnte (vgl. zur Vertragsverlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG: BAG 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 37; 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - Rn. 20; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, aaO) .

    Entscheidend ist, ob die Änderung der sonstigen Arbeitsbedingungen gleichzeitig oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Änderung der Vertragslaufzeit vereinbart wird (vgl. zu § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG: BAG 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 39; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 21, BAGE 119, 212).

  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 301/15

    Befristung - Vertretung - Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17
    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (vgl. BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 301/15 - Rn. 16; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 31 mwN) .

    Dies gilt auch, wenn es um die Frage geht, ob eine Erklärung überhaupt eine Willenserklärung darstellt (BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 301/15 - Rn. 17; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 32 mwN) .

    Gerade wegen dieser vertraglichen Rechtsposition lässt sich eine unzulässige Anordnung nicht ohne weiteres als Angebot auf Vertragsänderung verstehen oder in ein solches "umdeuten" (vgl. BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 301/15 - Rn. 22) .

  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17
    (a) Sollte das Tatbestandsmerkmal des Hinausschiebens des Beendigungszeitpunkts - ebenso wie das Tatbestandsmerkmal der Verlängerung in § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG (vgl. dazu BAG 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 37; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 15, BAGE 119, 212) - voraussetzen, dass nur die Vertragsdauer geändert wird, könnte eine Befristung nicht auf § 41 Satz 3 SGB VI gestützt werden, wenn im Zusammenhang mit der Vereinbarung über das Hinausschieben des Beendigungstermins weitere Arbeitsbedingungen geändert wurden.

    Sie enthält keine neue, die bereits bestehende Befristungsabrede ablösende Befristung, die ihrerseits auf ihre Wirksamkeit überprüft werden könnte (vgl. zur Vertragsverlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG: BAG 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 37; 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - Rn. 20; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, aaO) .

    Entscheidend ist, ob die Änderung der sonstigen Arbeitsbedingungen gleichzeitig oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Änderung der Vertragslaufzeit vereinbart wird (vgl. zu § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG: BAG 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 39; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 21, BAGE 119, 212).

  • EuGH, 28.02.2018 - C-46/17

    Die Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17
    Das ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) vom 28. Februar 2018 geklärt (EuGH 28. Februar 2018 - C-46/17 - [John]) .

    Diese Aspekte seien geeignet, den günstigen oder vorteilhaften Charakter der Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI zu bestätigen, da sie Modalitäten für die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses darstellten, zu der es jedenfalls nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien kommen könne, die erfolgen müsse, solange das Arbeitsverhältnis noch bestehe (EuGH 28. Februar 2018 - C-46/17 - [John] Rn. 28 bis Rn. 32) .

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17
    Eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten kann nur festgestellt werden, wenn eine Grundrechtsposition den Interessen des anderen Vertragspartners in einer Weise untergeordnet wird, dass in Anbetracht der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts von einem angemessenen Ausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 29) .

    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 86 mwN, BVerfGE 124, 199; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 82, 126; BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 33) .

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17
    Zudem schützt Art. 12 Abs. 1 GG die Vertrags- und Dispositionsfreiheit der Arbeitgeber zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit den Beschäftigten (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 38) .

    Soweit die Privatautonomie ihre regulierende Kraft nicht zu entfalten vermag, weil ein Vertragspartner kraft seines Übergewichts Vertragsbestimmungen einseitig setzen kann, müssen staatliche Regelungen auch ausgleichend eingreifen, um den Grundrechtsschutz zu sichern (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 42) .

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17
    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (vgl. BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 301/15 - Rn. 16; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 31 mwN) .

    Dies gilt auch, wenn es um die Frage geht, ob eine Erklärung überhaupt eine Willenserklärung darstellt (BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 301/15 - Rn. 17; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 32 mwN) .

  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend zu behandeln (BVerfG 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13 ua. - Rn. 38) .
  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17
    Dies ergibt die Auslegung der Vorschrift (vgl. zu den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zB BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 31, BAGE 145, 211) .
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17
    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 86 mwN, BVerfGE 124, 199; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 82, 126; BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 33) .
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • LAG Niedersachsen, 29.11.2016 - 10 Sa 218/16

    Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts eines auf das Erreichen der

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Anschlussverbot

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 29.01.2021 - 1 Sa 954/20

    Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten, unangemessene Benachteili-gung,

    Dabei ist in Zweifelsfällen die Auslegung zu bevorzugen, die zu vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnissen führt (BAG 19.12 2018 - 7 AZR 70/17; 17.05.2017 - 7 AZR 301/15; 14.12.2016 - 7 AZR 797/14; 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12; 18.05.2010 - 3 AZR 373/08).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19

    Befristung - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts - Regelaltersgrenze -

    (3) Für die hier vertretene Auffassung sprechen schließlich auch Sinn und Zweck des § 41 Satz 3 SGB VI: Mit dieser Regelung will es der Gesetzgeber den Arbeitsvertragsparteien ermöglichen, das Arbeitsverhältnis nach Erreichen der Regelaltersgrenze einvernehmlich für einen von vornherein bestimmten Zeitraum fortsetzen zu können (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - BAGE 164, 370).

    Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ansonsten zulässigerweise enden würde, sind weniger schutzbedürftig (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - BAGE 164, 370; ArbG Karlsruhe 27. April 2016 a.a.O.; Frieling jurisPR-ArbR 16/2019 Anm. 1).

    Ein solches Erfordernis widerspräche auch dem Regelungszweck und machte die Vorschrift überflüssig (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - BAGE 164, 370).

    Zudem könne § 41 Satz 3 SGB VI als zulässige Ausnahme von dem Grundsatz der automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze angesehen werden (vgl. zum Vorstehenden BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - BAGE 164, 370).

    Im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 2018 (7 AZR 70/17 - BAGE 164, 370) ist die hier entscheidungserhebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung, ob das Tatbestandsmerkmal des Hinausschiebens des Beendigungszeitpunktes im Sinne von § 41 Satz 3 SGB VI voraussetzt, dass nur der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses geändert wird und der Vertragsinhalt ansonsten unverändert bleibt, noch offengeblieben.

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    (1) Der Senat konnte offenlassen, ob es sich bei diesen Angaben um typische Erklärungen handelt, die einer uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 24) oder um sog. atypische Erklärungen, deren Auslegung einer eingeschränkten Überprüfung in der Revision unterliegt.
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des

    Dazu hat der Gesetzgeber einen einfach zu handhabenden Ausnahmetatbestand geschaffen, der den Parteien eine Verschiebung des zuvor - wirksam - vereinbarten Beendigungszeitpunkts ermöglicht und bei dem ein Streit über die sachliche Rechtfertigung der neuerlichen Befristung nicht entstehen kann (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 32, BAGE 164, 370) .

    (cc) Soweit die Arbeitgeberinnen geltend machen, es fehle bei einer auf einer Hinausschiebensvereinbarung iSv. § 41 Satz 3 SGB VI beruhenden Weiterbeschäftigung aufgrund des Erfordernisses der nahtlosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (vgl. dazu BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 19, BAGE 164, 370) mangels Zäsur an einer Einstellung iSv. § 99 BetrVG, verkennen sie, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers ohne die Hinausschiebensvereinbarung mit dem Erreichen der tariflichen Altersgrenze endete.

  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

    Sie kann nicht nur durch eine ausdrückliche Erklärung, sondern auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden (Realofferte und deren konkludente Annahme; BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 23, BAGE 164, 370; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 19; 9. April 2014 - 10 AZR 590/13 - Rn. 26) .

    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 23 mwN, BAGE 164, 370; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17 mwN) .

    Diese Voraussetzungen gelten auch, wenn es - wie im Streitfall - um die Frage geht, ob überhaupt eine Willenserklärung gegeben ist (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 24 mwN, BAGE 164, 370; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 18 mwN) .

    Verträge kommen nicht nur durch ausdrückliche Erklärungen, sondern auch durch übereinstimmendes schlüssiges Verhalten zustande (Realofferte und deren konkludente Annahme; BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 23, BAGE 164, 370; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 19; 9. April 2014 - 10 AZR 590/13 - Rn. 26) .

  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolglose/r Bewerber/in - Benachteiligung

    Die mit dem Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts verbundene Befristung setzt nicht das Bestehen eines Sachgrunds iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG voraus (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 32, BAGE 164, 370) .

    Hiergegen bestehen jedenfalls insoweit keine unionsrechtlichen Bedenken, als die sonstigen Arbeitsvertragsbedingungen unverändert bleiben (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 34, aaO) .

  • BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21

    Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei den in Rede stehenden Äußerungen und Mitteilungen um typische oder atypische Erklärungen handelt (zur unterschiedlichen Reichweite der revisionsrechtlichen Kontrolle: vgl. BAG 24. März 2021 - 10 AZR 16/20 - Rn. 38, BAGE 174, 294; 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 24 mwN, BAGE 164, 370) .
  • LAG München, 29.05.2020 - 3 TaBV 127/19

    Einstellung, Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts, tarifvertragliche

    (b) Mit der Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI will der Gesetzgeber den Arbeitsvertragsparteien ermöglichen, das Arbeitsverhältnis nach Erreichen der Regelaltersgrenze einvernehmlich für einen von vornherein bestimmten Zeitraum fortsetzen zu können, um beispielsweise eine Übergangsregelung bis zu einer Nachbesetzung zu schaffen oder den Abschluss laufender Projekte zu ermöglichen (vgl. zur Gesetzesbegründung BT-Drs. 18/1489, 25 nach BAG, Urteil vom 19.12.2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 32).

    Damit hat der Gesetzgeber einen einfach zu handhabenden Ausnahmetatbestand geschaffen, der den Parteien eine Verschiebung des zuvor - wirksam - vereinbarten Beendigungstermins ohne sachlichen Grund ermöglicht und bei dem ein Streit über die sachliche Rechtfertigung der neuerlichen Befristung nicht entstehen kann (BAG, Urteil vom 19.12.2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 32 und 38).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Befristung des Arbeitsverhältnisses nach § 41 Satz 3 SGB VI deshalb nur zulässig, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vereinbart haben (vgl. BAG, Urteil vom 19.12.2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 12 ff.).

  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt

    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., sh. etwa BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 23 f.; 27. März 2018 - 4 AZR 151/15 - Rn. 42) .
  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Soweit der Kläger erstmals mit seiner Revisionserwiderung anbringt, die Beauftragung der Rechtsanwälte sei bereits im März 2020 - und damit vor einer erneuten Beschlussfassung des Betriebsrats zu seiner Schulungsteilnahme - erfolgt, handelt es sich um neuen Sachvortrag, der in der Revision gemäß § 559 Abs. 1 ZPO keine Berücksichtigung finden kann (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 31, BAGE 164, 370) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2019 - 5 Sa 221/18

    Lohnkürzung - Schweigen des Arbeitnehmers - fehlende Willenserklärung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 9 Sa 75/20

    Befristung - Erreichen der Regelaltersgrenze - Benachteiligung von

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 311/18

    Befristung - Erprobung - Führungsposition

  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R

    Bemessung des Erziehungsgeldes

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 340/19

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Zahlung des Pauschalentgelts für ständige

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 493/18

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II

  • LAG Düsseldorf, 03.03.2020 - 3 Sa 197/19

    Auslegung des Begriffs EBIT in einer Gewinnbeteiligungsvereinbarung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - PL 15 S 3539/20

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei einer wiederholten Verlängerung eines

  • LAG Hamm, 09.03.2023 - 11 Sa 948/22

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters; Kausalzusammenhang zwischen

  • BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20

    Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer

  • LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19

    Genehmigung einer zunächst schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung; Ablösung

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 3 Sa 440/19

    Eingruppierung von Altentherapeuten nach TVöD-B (VKA)

  • BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21

    Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW - Qualifizierung zur Wahrnehmung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.09.2019 - 3 Sa 304/18

    Sachgrundbefristung - Änderungsvereinbarung - vorübergehender

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 5 Sa 85/19

    Aufwendungsersatz eines Kraftfahrers im Fernverkehr für Fahrtkosten zur

  • FG Niedersachsen, 09.07.2020 - 11 K 80/16

    Berücksichtigung von getätigten Aufwendungen für Jagdpacht und Jagdsteuer aus

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21

    Teilzeitarbeit in der Elternzeit - Schadensersatzansprüche - formwirksamer Antrag

  • LAG Köln, 13.11.2019 - 11 Sa 209/19

    TVöD-VKA

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