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   BAG, 29.07.1965 - 5 AZR 380/64   

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https://dejure.org/1965,757
BAG, 29.07.1965 - 5 AZR 380/64 (https://dejure.org/1965,757)
BAG, Entscheidung vom 29.07.1965 - 5 AZR 380/64 (https://dejure.org/1965,757)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 1965 - 5 AZR 380/64 (https://dejure.org/1965,757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 263
  • NJW 1965, 2174
  • MDR 1965, 1025
  • BB 1965, 1149
  • DB 1965, 1184
  • DB 1965, 1524
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Soweit kein Bruchteil von Urlaubstagen geschuldet ist, kann gemäß § 7 Abs. 2 BUrlG die Arbeitsbefreiung durch Erteilung von Urlaub nur für den ganzen Tag gewährt werden (vgl. BAG 29. Juli 1965 - 5 AZR 380/64 - BAGE 17, 263; ErfK/Gallner 18. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 26; HWK/Schinz 8. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 48; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 611 Rn. 929; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 104 Rn. 85) .
  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18

    Zusammenhängender Urlaub - halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen

    Jedenfalls ausgehend von der gesetzgeberischen Grundwertung, dass der Urlaub Erholungszwecken zu dienen hat (BAG 29. Juli 1965 - 5 AZR 380/64 -), kann selbst auf Wunsch des Arbeitnehmers eine Zerstückelung und Atomisierung des Urlaubs in viele kleine Einheiten nicht gefordert werden (Arnold in Arnold/Tillmanns BUrlG 3. Aufl. § 7 Rn. 74; Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 11. Aufl. § 7 Rn. 62).

    Ein derart gewährter Urlaub könnte nochmals gefordert werden (BAG 29. Juli 1965 - 5 AZR 380/64 - Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 11. Aufl. § 7 Rn. 62; ErfK/Gallner 19. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 26).

    Eine Urlaubsgewährung von nur Bruchteilen eines Urlaubstages ist ohnehin gänzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen Bruchteil von unter 0, 5, der sich aus der Teilurlaubsberechnung nach § 5 Abs. 2 BUrlG ergibt (BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - BAG 29. Juli 1965 - 5 AZR 380/64 - ErfK/Gallner 19. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 26).

  • LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Aufteilung der Erholungszeiten auf

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 29.07.1965 (5 AZR 380/64, AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG) entschieden, dass eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unzulässig ist, die einer Aufstückelung des Erholungsurlaubes in vielfache Halbtages- und Einzelstundenteile vorsieht, da damit Sinn und Zweck des dem Arbeitnehmer unabdingbar zustehenden Erholungsurlaubs völlig verfehlt werden.
  • LAG Hamburg, 21.09.2015 - 8 Sa 46/14

    Anspruch auf Teilurlaubstage

    Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des BAG vom 29.07.1965 (5 AZR 380/64) ist allerdings nicht einschlägig, weil sie einen Fall betrifft, in dem der Arbeitgeber - gegen den Willen des Arbeitnehmers - halbe Urlaubstage erteilt hat.
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2004 - 10 Sa 1306/04

    Persönliche Gründe zur Teilung des Urlaubs - rechtsmissbräuchliche Forderung

    Dieses gilt nur fuer den gesetzlichen Urlaub (im Anschluss an BAG Urteil vom 09.07.1965 - 5 AZR 380/64, EzA § 3 BUrlG Nr. 4).

    Dies entspricht herrschender Rechtsauffassung (BAG Urteil vom 29.07.1965 - 5 AZR 380/64, EzA § 3 BUrlG Nr. 3; Neumann/Fenski BUrlG 9. Aufl. Rdnr. 103; Friese Urlaubsrecht Rdnr. 219).

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 11 Sa 39/17

    Stundenweise Gewährung von Urlaub - TVöD - betriebliche Übung

    Zudem liege die erstinstanzliche Entscheidung in einer Linie mit der Entscheidung des BAG vom 29. Juli 1965 (BAG 29. Juli 1965 - 5 AZR 380/64 -).

    Dort besteht der Anspruch in "Werktagen" (BAG 29. Juli 1965 - 5 AZR 380/64 -).

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 442/09

    Tarifliches Wegegeld - Besitzstand - Gleichheitssatz

    Dem liegt zugrunde, dass der Urlaubsanspruch seine Wirksamkeit nur in einer längeren geschlossenen Urlaubsperiode entfalten kann (BAG 29. Juli 1965 - 5 AZR 380/64 - BAGE 17, 263) .
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