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   BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65   

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BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65 (https://dejure.org/1965,339)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1965 - 3 AZR 116/65 (https://dejure.org/1965,339)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1965 - 3 AZR 116/65 (https://dejure.org/1965,339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegeldzusage - Einzelhandelskaufmann - Haftung des Arbeitgebers - Mangelnde Rentabilität des Betriebes - Versorgungszusage - Notlage eines einzelnen Betriebes

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unbeschränkte persönliche Haftung des Betriebsinhabers für Ruhegeldzusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 331
  • NJW 1966, 517
  • MDR 1966, 270
  • DB 1966, 115
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54

    Sparkassenangestellter - Dienstvertrag - Schuldhafte Verletzung -

    Auszug aus BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65
    Der Kläger konnte die Klageart noch in der Revisionsinstanz wechseln, weil er dabei den Rahmen der Beschwer nicht überschritt (vgl. BAG 4, 149 [152] = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; Stein-Jonas-Pohle, aaO, Ed. I, § 268 Anm. VI zu N.8 3 ).
  • BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 7/54

    Mitbestimmung: Anwendung der Vorschriften des BetrVG auf Unternehmen der

    Auszug aus BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65
    Ein Betrieb ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck verfolgt (vgl. für viele: BAG 1, 175 [178] = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG; Hueclc-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7Aufl., Ed. I, 1 9 6 5 , S. 93 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

    Auszug aus BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65
    Immer wurde aber auf die Situation des ganzen Unternehmens und seines Inhabers, niemals allein auf diejenige einzelner '"Betriebe"1 abgestellt (vgl. RAG ARS 18, 155; 20, 166 [169]; 22, 5 [11 f.]j 2 5, 5 [18 f.] u.st.; RGZ 148, 8l [92]; BAG 2, 18 [25] = AP Nr. 4 zu § 242 EGB Ruhegehalt; AP Nr. 22 und Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG [Gr.S.] 1 [12] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG; ebenso Hueek- Nipperdey, aaO, Ed. I, S. 492 f.; Nikisch, Arbeitsrecht, 3.Aufl., Bd. I, 1 9 6 1 , S. 593; Hilger, Das betrieblichqÄuhegeld, 1 9 5 9 , S. 253 ff- [266]).
  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

    Da der Klageanspruch derselbe geblieben ist, liegt ein Fall der Klageeinschränkung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO vor, die auch noch in der Revisionsinstanz vorgenommen werden kann (vgl. BAGE 17, 331, 334 = AP Nr. 104 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95

    Aufhebungsvertrag

    Es handelt sich um eine noch in der Revisionsinstanz zulässige Klageeinschränkung i.S. des § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. BAGE 17, 331, 334 = AP Nr. 104 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; Senatsurteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36 = RzK I 9 i Nr. 23).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Da der Klageanspruch derselbe geblieben ist, liegt ein Fall der Klageeinschränkung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZP0 vor, die auch noch in der Revisionsinstanz vorgenommen werden kann (vgl. BAG 17, 331, 334 = AP Nr. 104 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe).
  • BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71

    Versorgungszusage - Ruhegeldzahlung - Privatvermögen - Konkurs -

    1 Der Inhaber einer Emzelfirma haftet für eine Versor gungszusage, die ein früherer Firmeninhaber erteilt und er übernommen hat, nicht nur mit seinem Firmenvermogen, sondern auch mit seinem gesamten sonstigen Vermögen Notlage und hbeischuldung des Firmenvermogens a l l e m können desnalb eine \erfceigerung der Ruhegeldzahlungen nicht rechtfertigen, so lange der Firmeninhaber die VersorgungsZahlungen aus seinem Pn\atvermogon leisten kann (Bestätigung von BAG 17, 531 [355j = AP Nr. 104 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 1 der Grunde]) 2 Sieht eine Versorgungszusage eine Kürzung oder Einstel lung aer Veisorgungsbezuge vor, falls die bei der Erteilung gegebenen allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse sich nachhaltig so 1 esentlich andern, daß dem Arbeitgeber die Aufrechtorhaltung der zugesagten Leistungen auch unter Be achtung der Belange des Arbeitnehmers nicht mehr zugemutet 1 erden kann allgemeiner wirtschaftlicher Vorbehalt), so eilaubt dieser Vorbehalt eine Kürzung oder Leistungsverwexgerung des Aibeitgebers nur dann und in dem Umfang, uie es zur Rettung des Jnternehmers unerlaßlicn erscheint Es geluen auch m einem solchen Falle sinngemäß die Grundsätze, die der Senat m dem zur Veröffentlichung in der Amtlicnen Sammlung des Gerichts Destimmten Urteil vom 10 Dezemoer 19/ - 3 «iZR 190/71 - 4P Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt - auf ge stellt hat 3, Der in Leitsatz 2 erwähnte allgemeine wirtscnaftlicne Vorbehalt kann dann kein Leistungsver /eigerungsrec rc des Ar beitgebers rechtfertigen, venn das Unternehmen m Konkurs geraten ist (Bestätigung des zur Veröffentlichung m cer Amt lichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteil des Senats vom 16 Marz 1 9 7 2 - 3 ZR 191/71 - AP Nr. 9 zu S 6" KO/ .

    Verpflichtet aus der Versorgungsausage ist deshalb der Firmeninhaber, der mit seinem ganzen Vermögen haftet "BAG 17, 331 /"355 J7 = AP Nr. 104- zu § 24-2 BGB Ruhegehalt zu II 1 der Grunde 7) Die Notlage der Beklagten und die Überschuldung des Firmenvermogens a l l e m können deshalb eine Verweigerung der RuhegelaZahlungen nicht rechtfertigen, so lange nicht feststeht, daß der jetzige Inhaber die Ver~ sorgungsZahlungen nicht aus seinem sonstigen Vermögen 'Privatvermögen und GmbH-Anteil) leisten kann 2 Der jetzige Inhaber der Beklagten hat am 3- September 1971 Konkursantrag gestellt» Die Eröffnung des Konkursverfahrens ist ausweislich der vom Senat beigezogenen Konkursakten (5 N 11/71 Amtsgericht Schiwelm) durch rechtskräftigen Beschluß vom 20 September 1971 abgewiesen worden, weil eine die Kosten des Verfahrens deckende Nasse nicht vorhanden war Aus den Akten ergibt sich, daß seither ein neuer Konkuxaantrag gestellt wurde» Nach den Akten 3 N 11/71 Amtsgericht Schwelm erscheint es nicht ausgeschlossen, daß auch m diesem Konkuisverfahren veisehentlich nur das Vermögen der beklagten Firma and m e n t das Gesamtvermogen des Schuldners berücksichtigt worden t st Dem Senat ist auch nicht bekannt, was auf den zweiten Xonxura antrag h m geschehen ist».

  • LAG Hessen, 06.12.2005 - 4 Sa 617/05

    Sozialplanleistung - Vorruhestandsgeld - Geschlechtsdiskriminierung

    d) Der von der Kammer angeregte Antragswechsel aus dem Berufungstermin veranlasst keine Prüfung der Voraussetzungen von § 263 ZPO, da gemäß § 264 Nr. 2 ZPO der Übergang von einer Leistungs- auf eine Feststellungsklage ohne Änderung des Klagegrundes keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO, sondern eine von den Voraussetzungen von § 263 ZPO unabhängige Klageeinschränkung ist (BAG 05. November 1965 - 3 AZR 116/65 - BAGE 17/331, zu I 1; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42, zu A).
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

    Auf der anderen Seite muß nach dieser Rechtsprechung aber auch der Betriebsrentner oder Versorgungsanwärter im Hinblick auf die fortbestehende Verbundenheit mit dem Unternehmen, das ihn versorgt, und aus Solidarität mit den übrigen auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens angewiesenen Pensionäre und Arbeitnehmer seine Belange dann zurückstellen, wenn die Lebensfähigkeit des Unternehmens ohne ein solches Opfer gefährdet ist (BAG 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18; 5. November 1965 - 3 AZR 116/65 - BAGE 17, 331; 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63).
  • BAG, 13.03.1975 - 3 AZR 446/74

    Betriebliche Altersversorgung: Voraussetzungen für die Annahme einer

    Daß das Unternehmen, unter dessenFirma die Versorgungszusage erteilt wurde, inzwischen stillgelegt wurde, hat keinerlei Bedeutung (BAG 17, 331 /~335 7 = AP Nr. 1o4 zu § 242 BGB Ruhegehalt "zu II der Gründe 7; AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt "zu II 1 der Gründe 7).
  • BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 262/85

    Umfang der Tarifautonomie - Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für

    Da der Klageanspruch derselbe geblieben ist, liegt ein Fall der Klageeinschränkung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO vor, der auch noch in der Revisionsinstanz vorgenommen werden kann (vgl. BAG 17, 331, 334 = AP Nr. 104 zu § 242 BGB Ruhegeld, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 21.08.2001 - 13 (8) Sa 14/01

    Betriebsrente; Widerruf der Versorgungszusage; Wegfall der Geschäftsgrundlage;

    Ein Widerruf kommt nur dann in Betracht, wenn der Bestand des Unternehmens infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten ernsthaft gefährdet ist und wenn der Widerruf sich in ein umfassendes Sanierungskonzept einpasst (BAG 05.05.1955, BAGE 2, 18; 05.11.1965, BAGE 17, 331; 10.12.1971, BAGE 24, 63; 25.01.2000 unter III. 3. a) der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

    Auf der anderen Seite muß nach dieser Rechtsprechung aber auch der Betriebsrentner oder Versorgungsanwärter im Hinblick auf die fortbestehende Verbundenheit mit dem Unternehmen, das ihn versorgt, und aus Solidarität mit den übrigen auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens angewiesenen Pensionäre und Arbeitnehmer seine Belange dann zurückstellen, wenn die Lebensfähigkeit des Unternehmens ohne ein solches Opfer gefährdet ist (BAG 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18; 5. November 1965 - 3 AZR 116/65 - BAGE 17, 331; 10. Dezember 1071 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63).
  • BAG, 19.01.1982 - 1 AZR 279/81

    Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter

  • LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01

    Wirksamkeit eines Teilwiderrufs von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 12.10.1972 - 5 AZR 227/72

    Treueprämie - Gratifikation

  • LAG Sachsen, 28.02.2000 - 9 Sa 611/99

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung nach dem Versorgungstarifvertrag des

  • LAG Köln, 21.08.2001 - 13 (10) Sa 1222/00

    Betriebsrente; Widerruf der Versorgungszusage; Wegfall der Geschäftsgrundlage;

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Widerruf einer

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 871/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage - Höhe eines Ruhegeldes -

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Anspruch auf

  • BAG, 08.09.1983 - 6 AZR 48/82
  • LAG München, 11.03.1997 - 8 Sa 350/96

    Betriebliche Altersversorgung: Zusage der "beamtengleichen" Versorgung

  • BAG, 19.01.1982 - 1 AZR 13/81
  • BAG, 19.01.1982 - 1 AZR 137/80
  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
  • LAG Sachsen, 27.01.1999 - 2 Sa 790/98
  • BAG, 19.01.1982 - 1 AZR 12/81
  • BAG, 26.10.1982 - 1 AZR 11/81
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