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   BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18   

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https://dejure.org/2020,20595
BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18 (https://dejure.org/2020,20595)
BAG, Entscheidung vom 28.07.2020 - 1 ABR 41/18 (https://dejure.org/2020,20595)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 (https://dejure.org/2020,20595)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 9 Abs. 3 GG, § 77 Abs. 3, § 75 BetrVG, § 87 BetrVG, Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG, § 2 Abs. 3 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Weitreichender Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG für die Betätigung der Koalitionen; Keine Regelungsmacht der Betriebsparteien für die Ausgestaltung gewerkschaftlicher Informationsvermittlung im Betrieb

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Mitbestimmung des Betriebsrats - verfassungsrechtlich geschützte Koalitionstätigkeit von Gewerkschaftsmitgliedern

  • Betriebs-Berater

    Gewerkschaftliche Aktivitäten im Betrieb und Regelungsmacht der Betriebsparteien

  • Betriebs-Berater

    Zum Umfang der verfassungsrechtlich geschützten Koalitionstätigkeit von Gewerkschaftsmitgliedern in Abgrenzung zum Ordnungsverhalten im Betrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitreichender Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG für die Betätigung der Koalitionen

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats - verfassungsrechtlich geschützte Koalitionstätigkeit von Gewerkschaftsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich gewerkschaftlicher Werbung im Betrieb

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats und die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionstätigkeit ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei koalitionsspezifischen Betätigungen gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verteilung gewerkschaftlichen Informations- oder Werbematerials im Betrieb

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung bei gewerkschaftlicher Mitgliederwerbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 171, 340
  • NJW 2020, 3404
  • NZA 2020, 1413
  • BB 2020, 2685
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18
    b) Zu den von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tätigkeiten zählt neben der Mitgliederwerbung für eine Gewerkschaft (vgl. BVerfG 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 93, 352; BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 141/04 - zu I 2 b aa (2) der Gründe, BAGE 115, 58) auch die Information von Mitgliedern und Nichtmitgliedern über diejenigen Aktivitäten der Vereinigung, die der Erreichung des Koalitionszwecks zur Wahrung oder Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen sollen (BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 38 mwN, BAGE 129, 145) .

    Sie ist erforderlich für die weitere Unterstützung von Seiten der Mitglieder und deren Mobilisierung und dient zugleich der Werbung von Nichtmitgliedern (BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - aaO) .

    Ihre Entscheidung, Mitgliederwerbung unmittelbar im Betrieb zu betreiben und dort über ihre Tätigkeiten zu informieren, unterfällt damit ebenfalls dem Schutzbereich von Art. 9 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG 6. Februar 2007 - 1 BvR 978/05 - Rn. 22; BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 39, BAGE 129, 145) .

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18
    b) Zu den von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tätigkeiten zählt neben der Mitgliederwerbung für eine Gewerkschaft (vgl. BVerfG 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 93, 352; BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 141/04 - zu I 2 b aa (2) der Gründe, BAGE 115, 58) auch die Information von Mitgliedern und Nichtmitgliedern über diejenigen Aktivitäten der Vereinigung, die der Erreichung des Koalitionszwecks zur Wahrung oder Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen sollen (BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 38 mwN, BAGE 129, 145) .

    d) Der Schutz von Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet darüber hinaus auch dem einzelnen Mitglied einer Vereinigung das Recht, aktiv an der verfassungsrechtlich geschützten Koalitionstätigkeit teilzunehmen (vgl. zu der individualrechtlich mitgeschützten Teilnahme der Gewerkschaftsmitglieder an der Betätigung ihrer Koalition: BVerfG 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - zu B I 2 der Gründe mwN, BVerfGE 93, 352; 27. März 1979 - 2 BvR 1011/78 - zu III 1 der Gründe mwN, BVerfGE 51, 77) und sich damit koalitionsspezifisch zu betätigen (vgl. BAG 20. November 2018 - 1 AZR 189/17 - Rn. 28, BAGE 164, 187; ErfK/Linsenmaier 20. Aufl. GG Art. 9 Rn. 30) .

    Wer sich darum bemüht, die eigene Vereinigung durch Mitgliederzuwachs zu stärken, indem er andere zum Beitritt zu gewinnen versucht, nimmt das Grundrecht der Koalitionsfreiheit wahr (vgl. BVerfG 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - aaO) .

  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18
    d) Der Schutz von Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet darüber hinaus auch dem einzelnen Mitglied einer Vereinigung das Recht, aktiv an der verfassungsrechtlich geschützten Koalitionstätigkeit teilzunehmen (vgl. zu der individualrechtlich mitgeschützten Teilnahme der Gewerkschaftsmitglieder an der Betätigung ihrer Koalition: BVerfG 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - zu B I 2 der Gründe mwN, BVerfGE 93, 352; 27. März 1979 - 2 BvR 1011/78 - zu III 1 der Gründe mwN, BVerfGE 51, 77) und sich damit koalitionsspezifisch zu betätigen (vgl. BAG 20. November 2018 - 1 AZR 189/17 - Rn. 28, BAGE 164, 187; ErfK/Linsenmaier 20. Aufl. GG Art. 9 Rn. 30) .

    Entsprechend lässt er sich regelmäßig weder formal noch situationsungebunden vornehmen (vgl. BAG 20. November 2018 - 1 AZR 189/17 - Rn. 20 mwN, BAGE 164, 187) .

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18
    Diese sind nach Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG von Verfassungs wegen auch gegen privatrechtliche Beschränkungen geschützt (vgl. BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 141/04 - zu I 2 b aa (1) der Gründe mwN, BAGE 115, 58) .

    b) Zu den von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tätigkeiten zählt neben der Mitgliederwerbung für eine Gewerkschaft (vgl. BVerfG 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 93, 352; BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 141/04 - zu I 2 b aa (2) der Gründe, BAGE 115, 58) auch die Information von Mitgliedern und Nichtmitgliedern über diejenigen Aktivitäten der Vereinigung, die der Erreichung des Koalitionszwecks zur Wahrung oder Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen sollen (BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 38 mwN, BAGE 129, 145) .

  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18
    Dieses Verständnis entspricht dem Gebot der rechtsschutzgewährenden Antragsauslegung (BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 15 mwN) .

    Einem Unterlassungsbegehren wohnen notwendigerweise gewisse Generalisierungen inne; dies ist unschädlich, wenn - wie hier - zum Verständnis der Begriffe auf die mit dem Antrag beanstandete konkrete Verletzungshandlung und die hierzu gegebene Begründung zurückgegriffen werden kann (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 18 mwN) .

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18
    Die freie Darstellung organisierter Gruppeninteressen ist Bestandteil der Betätigungsfreiheit, die Art. 9 Abs. 3 GG den Koalitionen gewährleistet (BVerfG 6. Februar 2007 - 1 BvR 978/05 - Rn. 22) .

    Ihre Entscheidung, Mitgliederwerbung unmittelbar im Betrieb zu betreiben und dort über ihre Tätigkeiten zu informieren, unterfällt damit ebenfalls dem Schutzbereich von Art. 9 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG 6. Februar 2007 - 1 BvR 978/05 - Rn. 22; BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 39, BAGE 129, 145) .

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18
    e) Kollidiert die gewählte Art und Weise der Mitgliederwerbung und der Information Dritter mit Rechtspositionen des Arbeitgebers aus Art. 14 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG, ist es - mangels Tätigwerden des Gesetzgebers - Sache der Gerichte, diese kollidierenden Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und - ggf. im Wege der Rechtsfortbildung - nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 - Rn. 32 mwN, BVerfGE 148, 267) .
  • LAG Köln, 24.08.2018 - 9 TaBV 7/18

    Rechte des Betriebsrats hinsichtlich der Untersagung eines gewerkschaftlichen

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. August 2018 - 9 TaBV 7/18 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98

    Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18
    Dazu zählen auch die sozialen Angelegenheiten iSd. § 87 BetrVG und damit auch Maßnahmen, die das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen (vgl. BAG 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 - zu A II 2 der Gründe, BAGE 90, 316) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18
    Dazu schränkt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die auf die betriebliche Ordnung bezogene Regelungsmacht des Arbeitgebers ein (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 16 mwN, BAGE 140, 343) .
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78

    Personalrat

  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

    Entsprechend dem Gebot der rechtsschutzgewährenden Antragsauslegung (vgl. dazu BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 11, BAGE 171, 340; 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 15) ist das Begehren des Betriebsrats dahin zu verstehen, dass er (hilfsweise) zumindest gerichtlich festgestellt wissen will, ihm stehe für die Ausgestaltung eines bei den Arbeitgeberinnen zu verwendenden Systems zur Arbeitszeiterfassung - dh.
  • BAG, 17.10.2023 - 1 ABR 24/22

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Handyverbot während Arbeitszeit

    Entsprechend dem Anlassfall umfasst das Unterlassungsbegehren bei gebotener rechtsschutzgewährender Auslegung (vgl. dazu BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 11 mwN, BAGE 171, 340) über den Antragswortlaut hinaus in erster Linie die Beseitigung des gegenwärtigen - aus Sicht des Betriebsrats betriebsverfassungswidrigen - Zustands.
  • BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

    Entsprechend dem Gebot einer rechtsschutzgewährenden und damit anlassfallbezogenen Auslegung (vgl. etwa BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 11 mwN) sind damit allerdings nur solche Untersuchungen gemeint, die - wie die ab November 2017 bei der Arbeitgeberin begonnene - der Aufdeckung von Straftaten durch Organe oder Mitarbeiter der Arbeitgeberin dienen sollen.
  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

    Dieses Verständnis entspricht auch dem Gebot rechtsschutzgewährender Antragsauslegung (vgl. dazu BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 11, BAGE 171, 340; 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 15) .
  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 5/22

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Ordnungsverhalten - kollektiver Tatbestand -

    Dazu schränkt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die auf die betriebliche Ordnung bezogene Regelungsmacht des Arbeitgebers ein (vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 16 mwN, BAGE 171, 340) .

    Entsprechend dem Gebot einer rechtsschutzgewährenden und damit regelmäßig anlassfallbezogenen Auslegung eines Unterlassungsbegehrens (vgl. etwa BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 11 mwN, BAGE 171, 340) geht es hierbei nur um solche standardisierten Erklärungen der Arbeitgeberin, die inhaltlich den bislang verwendeten Formulierungen im Musteranschreiben entsprechen.

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    (aa) Arbeitgeber und Betriebsrat haben innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen von § 77 Abs. 3, § 75 BetrVG eine umfassende Regelungskompetenz für alle betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sowie den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (st. Rspr., zB BAG 8. November 2022 - 9 AZR 486/21 - Rn. 54; 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 60, BAGE 176, 160; 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 15, BAGE 171, 340) .

    Dazu zählen ua. die sozialen Angelegenheiten iSd. § 87 BetrVG (BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - aaO) .

  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft -

    Zwar ist bei einem - wie hier - auf die Abwehr künftiger Beeinträchtigungen gerichteten Unterlassungsanspruch das verlangte Verbot in aller Regel rechtsschutzgewährend so auszulegen, dass es auf die Untersagung der im Anlassfall liegenden, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise gerichtet ist (vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 11 mwN, BAGE 171, 340) .

    Hingegen erstreckt sich der Antrag - abweichend von einem sonst regelmäßig zugrunde zu legenden anlassfallorientierten Verständnis (vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 11 mwN, BAGE 171, 340) - nicht auf von der Arbeitgeberin veranlasste Auflösungen einer ggf. künftigen mit einem oder mehreren Unternehmen vereinbarten gemeinsamen Betriebsführung des Verteilzentrums.

    Im Rahmen eines Unterlassungsbegehrens sind gewisse Generalisierungen hinzunehmen, wenn - wie hier - zum Verständnis für im Antrag verwendete Begrifflichkeiten entweder auf dessen Begründung zurückgegriffen werden kann oder eine weitere Konkretisierung im Streitfall nicht möglich und damit die gewählte Antragsformulierung zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (vgl. auch BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 13 mwN, BAGE 171, 340; BGH 26. Januar 2017 - I ZR 207/14 - Rn. 18) .

  • BAG, 23.11.2022 - 7 AZR 122/22

    Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Das Feststellungsbegehren ist nach gebotener Auslegung zulässig (zum Gebot der rechtsschutzgewährenden Antragsauslegung vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 11, BAGE 171, 340) .
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    (4) Diese kollidierenden Grundrechtspositionen - Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 14 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG - sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz - vorliegend bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Lage iSv. § 16 Abs. 1 BetrAVG - so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 09.11.2021 - 1 AZR 206/20

    Jahresprämie - Regelungskompetenz des Betriebsrats - Stufenklage

    aa) Zwar verfügt der Betriebsrat innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen (§ 77 Abs. 3, § 75 BetrVG) grundsätzlich über eine umfassende Regelungskompetenz hinsichtlich aller betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sowie des Inhalts, des Abschlusses und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (vgl. etwa BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 15, BAGE 171, 340) .
  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 24/21

    Partielle Tariffähigkeit - Tariffähigkeit von ver.di

  • BAG, 08.11.2022 - 9 AZR 486/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Überlassungshöchstdauer

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.11.2021 - 1 TaBV 13/21

    Beschlussverfahren, Unterlassungsantrag, Bestimmtheit, Globalantrag, Auslegung,

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19

    Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligungsgesellschaft

  • BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22

    Gesamtschwerbehindertenvertretung - erstrecktes Mandat

  • BAG, 08.11.2022 - 9 AZR 226/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Überlassungshöchstdauer aufgrund eines Tarifvertrags

  • LAG Köln, 09.02.2024 - 9 TaBV 42/23

    Tarifliche Einigungsstelle - ERA NRW - Entgeltgrundsatz - Leistungsentgelt -

  • LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21

    Unterrichtungsanspruch - Betriebsrat - Fremdpersonaleinsatz

  • ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22

    Vergütung - Betriebsratsvorsitzender - Benachteiligungsverbot -

  • ArbG Suhl, 27.07.2023 - 4 BVGa 2/23

    Mitbestimmung - Betriebsrat - Untersagung von Arbeitskleidung mit firmenfremden

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