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BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63 |
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Kurzfassungen/Presse
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Übertragungserklärung - Verwaltungsanordnung - Vorkonstitutionelle Ermächtigung - Vorgesetzte Dienstbehörde - Bundesbahn - Vorstand - Arbeitszeit der Schichtlöhner - Arbeitsbereitschaft - Dienstbereitschaft - Fahrgastfahrten - Wendezeiten - Pausen - Verlängerung der ...
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 28.06.1963 - 3 Sa 73/61
- BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63
Papierfundstellen
- BAGE 18, 223
- DB 1966, 1059
- DB 1966, 1099
- DB 1966, 668
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55
Begriff des Rechtsverhältnisses
Auszug aus BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63
Die Bewertung der im Rahmen des Arbeitsverhältnisses der Klägerin zur Beklagten in der Zeit vom 28" September 1958 bis 30. April 1959 am Dienstplantag 1 ausge - führten Fahrgastfahrt als Bereitschaftsdienst ist kein Rechts verhältnis im Sinne des § 2 5 6 ZPO" Dabei handelt es sich um ein Element eines Rechtsverhältnisses" Es ist aber ausgeschlossen solche einzelnen Elemente von Rechtsverhältnissen auch wenn sie als Elemente eines Tatbestandes von rechtlicher Erheblichkeit sind durch das Gericht feststellen zu lassen (…Stcin-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl. Anm. II 1 b zu § 2 5 6 )0 Die Klägerin begehrt mit ihrem Feststellungsäntrag lediglich die Klärung der abstrakten theoretischen Frage ob die Behandlung der am Dienstplantag 1, also in der Vergangenheit von ihr ausgeführten Fahrgastfahrt als Dienstbereitschaft rechtswidrig war0 Die Gerichte sind aber nicht dazu berufen Gutachten über derartige Fragen zu erstellen auch wenn das Begehren in die Form einer positiven oder negativen Fcststellungsklage gekleidet ist (RGZ 107 305; RG Warn0 1926, Nr0 139; HRR 1935 813; BGH LM Nr« 2 zu § 1542 RVO; LM Nr" 47 zu § 2 5 6 ZFO; BGHZ 22 43 [48]; Rosenberg Lehrbuch 9" Aufl"; 1961 § 86 II 1 a; Wieczorek, ZPO § 2 5 6 Anm. B II). - RG, 12.12.1923 - I 108/23
1. Kann die Unzulässigkeit des Rechtswegs im Laufe des Rechtsstreits geheilt …
Auszug aus BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63
Die Bewertung der im Rahmen des Arbeitsverhältnisses der Klägerin zur Beklagten in der Zeit vom 28" September 1958 bis 30. April 1959 am Dienstplantag 1 ausge - führten Fahrgastfahrt als Bereitschaftsdienst ist kein Rechts verhältnis im Sinne des § 2 5 6 ZPO" Dabei handelt es sich um ein Element eines Rechtsverhältnisses" Es ist aber ausgeschlossen solche einzelnen Elemente von Rechtsverhältnissen auch wenn sie als Elemente eines Tatbestandes von rechtlicher Erheblichkeit sind durch das Gericht feststellen zu lassen (…Stcin-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl. Anm. II 1 b zu § 2 5 6 )0 Die Klägerin begehrt mit ihrem Feststellungsäntrag lediglich die Klärung der abstrakten theoretischen Frage ob die Behandlung der am Dienstplantag 1, also in der Vergangenheit von ihr ausgeführten Fahrgastfahrt als Dienstbereitschaft rechtswidrig war0 Die Gerichte sind aber nicht dazu berufen Gutachten über derartige Fragen zu erstellen auch wenn das Begehren in die Form einer positiven oder negativen Fcststellungsklage gekleidet ist (RGZ 107 305; RG Warn0 1926, Nr0 139; HRR 1935 813; BGH LM Nr« 2 zu § 1542 RVO; LM Nr" 47 zu § 2 5 6 ZFO; BGHZ 22 43 [48]; Rosenberg Lehrbuch 9" Aufl"; 1961 § 86 II 1 a; Wieczorek, ZPO § 2 5 6 Anm. B II). - RG, 10.01.1918 - IV 324/17
Recht zur Entziehung des Pflichtteils zu Lebzeiten des Erblassers
Auszug aus BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63
Anträge der Klägerin braucht sachlich nicht mehr eingegangen zu werden, denn sie sind unzulässig" Der Hilfsantrag zu III hat nicht die Feststellung des Bestehens oder Nichtbcstehcns eines Rechtsverhältnisses zum Gegenstand" Als Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO ist eine durch den konkreten Sachverhalt auf Grund einer Rechtsnorm gegebene Rcchtsbeziehung einer Person zu einer anderen oder zu einem Rechtsgut anzusehen (RGZ. 107, 303; 121, 154 [157 3; 144, 54 [5 6 ]; HRR 3 5, 8 1 3 ; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9° Aufl", 1 9 6 1 , § 86, II la; Stcin-Jonas-Schönke, ZPO, 18" Aufl", Anm" II 1 zu § 2 5 6 }" 40 " Die Klage rr.uß nicht notwendig die Feststellung eines Rechtsverhältnisses in allen seinen Beziehungen zum Gegenstand haben" Auch einzelne aus dem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte Ansprüche und Pflichten sind zulässiger Gegenstand der Feststellungsklagc (RGZ 92, 1 [73; RG Warn" 1926 Nr" 139)« Aber einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses sind kein Rechtsverhältnis i.S. des § 2 5 6 ZPO (EGHZ 22 43 [48]).
- BVerwG, 16.12.1960 - VII P 6.59
Mitbestimmungsrecht hinsichtlich vor Einführung des Personalvertretungsgesetzes …
Auszug aus BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63
Auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschluß des BVerwG v. 16.12.i96 0 - BVerwG VII P 6.59) sieht in der prozentualen Anrechnung des Bereitschaftsdienstes auf die reine Arbeitszeit und in der Unterscheidung zxvischen reiner Arbeits zeit und Bereitschaft keinen Verstoß gegen § 72 Abs. 3 BEG oder § 4 AZVO. - RG, 27.02.1934 - II 276/33
1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann …
Auszug aus BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63
Anträge der Klägerin braucht sachlich nicht mehr eingegangen zu werden, denn sie sind unzulässig" Der Hilfsantrag zu III hat nicht die Feststellung des Bestehens oder Nichtbcstehcns eines Rechtsverhältnisses zum Gegenstand" Als Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO ist eine durch den konkreten Sachverhalt auf Grund einer Rechtsnorm gegebene Rcchtsbeziehung einer Person zu einer anderen oder zu einem Rechtsgut anzusehen (RGZ. 107, 303; 121, 154 [157 3; 144, 54 [5 6 ]; HRR 3 5, 8 1 3 ; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9° Aufl", 1 9 6 1 , § 86, II la; Stcin-Jonas-Schönke, ZPO, 18" Aufl", Anm" II 1 zu § 2 5 6 }" 40 " Die Klage rr.uß nicht notwendig die Feststellung eines Rechtsverhältnisses in allen seinen Beziehungen zum Gegenstand haben" Auch einzelne aus dem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte Ansprüche und Pflichten sind zulässiger Gegenstand der Feststellungsklagc (RGZ 92, 1 [73; RG Warn" 1926 Nr" 139)« Aber einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses sind kein Rechtsverhältnis i.S. des § 2 5 6 ZPO (EGHZ 22 43 [48]). - RG, 05.12.1923 - I 842/22
Zum Begriff Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO.
Auszug aus BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63
Anträge der Klägerin braucht sachlich nicht mehr eingegangen zu werden, denn sie sind unzulässig" Der Hilfsantrag zu III hat nicht die Feststellung des Bestehens oder Nichtbcstehcns eines Rechtsverhältnisses zum Gegenstand" Als Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO ist eine durch den konkreten Sachverhalt auf Grund einer Rechtsnorm gegebene Rcchtsbeziehung einer Person zu einer anderen oder zu einem Rechtsgut anzusehen (RGZ. 107, 303; 121, 154 [157 3; 144, 54 [5 6 ]; HRR 3 5, 8 1 3 ; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9° Aufl", 1 9 6 1 , § 86, II la; Stcin-Jonas-Schönke, ZPO, 18" Aufl", Anm" II 1 zu § 2 5 6 }" 40 " Die Klage rr.uß nicht notwendig die Feststellung eines Rechtsverhältnisses in allen seinen Beziehungen zum Gegenstand haben" Auch einzelne aus dem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte Ansprüche und Pflichten sind zulässiger Gegenstand der Feststellungsklagc (RGZ 92, 1 [73; RG Warn" 1926 Nr" 139)« Aber einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses sind kein Rechtsverhältnis i.S. des § 2 5 6 ZPO (EGHZ 22 43 [48]). - BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53
Gerichtsbezirke
Auszug aus BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63
3 GG zu beurteilen (BVerfGE 2, 307)o Er'ist dahin auszulegen, daß der Verfassungsgesetzgeber "insbesondere solche Ermächtigungen zum Erlöschen bringen wollte, die sich auf die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes im formellen Sinne erstrecken" (…BVerfGS, aaO, S" 330, letzter Absatz, 331). - BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56
Lastenausgleich
Auszug aus BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63
Daß der Gesetzgeber einer Norm oder einer Gruppe von Normen subsidiäre Geltung gegenüber rangniedrigeren Verwaltungs- Vorschriften der öffentlichen Hand geben kann hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 8 155) zu § 346 des Lastenausglcichsgesetzcs bejaht wonach der Präsident des Bundesausglcichcamtcs das Verfahren abweichend von der Regelung in § 35 LAG regeln durfte" Es hat ausgeführt daß § 346 LAG keine Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen enthalte sondern nur den Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Gegenstand habe" Der Vorrang des Gesetzes hindere den Gesetzgeber nicht die Subsidiarität einer gesetzlichen Regelung gegenüber allgemeinen Verwaltungsvorschriften ansuordnen" Für die Anwendung des § 13 Abs" 1 AZO ergibt sich aus dieser Entscheidung daß der Gesetzgeber das Recht hat 45 trotz des grundsätzlichen Vorrangs des Gesetzes., die Subsidiarität der in § 13 Abs" 1 AZO grundsätzlich geregelten Geltung der AZO für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern der öffentlichen Hand anzuordnen". - BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52
Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich …
Auszug aus BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63
Nach Art" 129 Abs" 1 GG geht die Ermächtigung zum Erlaß von Rcchtsverordnungen soweit - wie hier - die ermächtigende Norm Bundesrecht geworden ist auf die nunmehr nach dem Grundgesetz sachlich zuständige Stelle über (BVerfGE 4 193 [203 ])â- > Das wäre die Bundesregierung oder der zuständige Bundesminister wenn es sich um eine Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in § 13 Abs" 1 AZO handeln.würde weil nach Art" 80 Abs" 1 Satz 1 GG im Bunde nur die Bundesregierung oder ein Bundesminister zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt werden können" Da aber die Ermächtigung des § 13 Abs" 1 AZO nur die Übertragungserklärung als Verwaltungsmaßnahme der .vollziehenden Gewalt betrifft richtet sich der Übergang der Ermächtigung nach'den Vorschriften über die Verwaltungskompetcnzcn des Grundgesetzes (Art" 8 3 ff" GG)" 17 -. - BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter …
Auszug aus BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63
Eine Verletzung des § 320 ZPO liegt nicht vor; denn das am 28. Juni 1963 verkündete Urteil ist frühestens im Dezember 1 9 6 3 zu den Akten gelangt, also zu einer Zeit, in der die Berichtigung dos Tatbestandes, die nur drei Monate nach der Verkündung des Urteils beantragt werden kann (§ 320 Abs«, 2 Satz 3 ZPO), schon ausgeschlossen war«, Da der schriftliche Urteilstatbcstand nicht innerhalb von drei Monaten seit der Verkündung des Urteils Vorgelegen hat, war ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes nicht möglich (BAG 2, 194 [196]; BGH LM Nr. 1 zu § 320 ZPO)0. - BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59
Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes
- BAG, 08.07.1959 - 4 AZR 274/58
Beamte - Festgesetzte Arbeitszeit - Regelmäßige Arbeitszeit - Übertragung …
- BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
Arbeitsbereitschaft iSv. § 7 Abs. 1 Nr. 1 a ArbZG ist die "wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung" (grundlegend Kaskel Das Schlichtungswesen [Zeitschrift] 1926, 75; BAG 28. Januar 1981 - 4 AZR 892/78 - AP MTL II § 18 Nr. 1 = EzA AZO § 7 Nr. 1; 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - BAGE 58, 243;… ähnlich Schliemann aaO § 2 Rn. 15; kritisch und mit weiteren Nachweisen auch zu modifizierten Begriffsbestimmungen Tietje Grundfragen des Arbeitszeitrechts Diss. 2001 S 78 ff.) oder jedenfalls die Anwesenheit am Arbeitsplatz im Zustand der Entspannung (RAG 20. Dezember 1939 - RAG. 104/39 - ARS 38, 23; BAG 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 - BAGE 18, 223). - BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01
Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers
Teilweise wird demgegenüber vertreten, es genüge die Anwesenheit im Zustand der Entspannung (RAG 20. Dezember 1939 - RAG.104/39 - ARS 38, 23; BAG 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 - BAGE 18, 223). - BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88
Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des …
Darunter wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG BAGE 8, 25 = AP Nr. 5 und Urteil vom 24. Januar 1962 - 4 AZR 416/60 - AP Nr. 8 jeweils zu § 7 AZO; Urteil vom 23. November 1960 - 4 AZR 257/59 - AP Nr. 6 zu § 12 AZO; BAGE 18, 223, 245 f. = AP Nr. 2 zu § 12 AZO, zu III der Gründe, m.w.N.; Urteil vom 14. April 1966 - 2 AZR 216/64 - AP Nr. 3 zu § 13 AZO, zu II b der Gründe) die Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung, also keinesfalls ein Dienst der zu 70% Arbeit umfaßt, verstanden.Entscheidendes Kriterium für die Pause ist damit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereit zu halten (BAG Urteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - AP Nr. 1 zu § 3 AZO Kr, zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; BAGE 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; Urteil vom 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP Nr. 9 zu § 12 AZO; so auch BVerwG Beschluß vom 8. März 1967 - VI C 79.63 - AP Nr. 4 zu § 13 AZO).
- BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 602/07
Vergütung von Pausen- und Wendezeiten im öffentlichen Nahverkehr
a) Wendezeit iSd. Anlage 1 BMT-G-O ist die Zeit zwischen der Beendigung der Hinfahrt und dem Beginn der Rückfahrt, also die Zeit, die der Fahrer an den Wendepunkten verbringt (vgl. BAG 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 - BAGE 18, 223, 248; Scheuring/Lang/Hoffmann Kommentar zum BMT-G Stand: April 2007 Anlage 1 Nahverkehrsbetriebe § 4 Erl. 5).Die Pausen sind durch die Wendezeiten allerdings nur wirksam abgegolten, wenn die Wendezeiten Ruhepausen im arbeitsschutzrechtlichen Sinne beinhalten, der Arbeitnehmer sich also während dieser Zeiten nicht für Arbeitsleistungen bereithalten oder arbeiten muss (BAG 23. November 1960 - 4 AZR 257/59 -BAGE 10, 191, 194; 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 - BAGE 18, 223, 247 f.).
- BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
Arbeitspausen bei Wechselschichten
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind unter Pausen im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit zu verstehen, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereit zu halten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeiten verbringen will (BAG 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 - BAGE 18, 223; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1; 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - BAGE 58, 243; 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73; 21. Februar 1991 - 6 AZR 193/89 - ZTR 1991, 510; vgl. auch Denecke/Neumann AZO 11. Aufl. § 12 Rn. 17; Neumann/Biebl ArbZG 12. Aufl. § 4 Rn. 2 f; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand März 2000 § 15 Erl. - BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 658/85
Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause, Krankenpflegepersonals im Nachtdienst
Entscheidendes Kriterium für die Pause ist damit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereitzuhalten (BAGE 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; Urteil vom 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP Nr. 9 zu § 12 AZO; so auch BVerwG Beschluß vom 8. März 1967 - VI C 79.63 - AP Nr. 4 zu § 13 AZO). - BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 371/10
Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG
Gleiches gilt für die Unwirksamkeit oder Wirksamkeit der Rechtshandlung einer Partei (BAG 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - BAGE 41, 209; BGH 4. Juli 1962 - V ZR 206/60 - BGHZ 37, 331, 333; s. auch BAG 8. November 1957 - 1 AZR 274/56 - BAGE 5, 115: zur "Tarifwidrigkeit" eines Arbeitsplatzbewertungsverfahrens; 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 - zu IV der Gründe, BAGE 18, 223: zur "Rechtswidrigkeit" einer Nichtanrechnung; 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 - BAGE 46, 322: zur "Rechtswidrigkeit" einer Arbeitskampfmaßnahme) . - BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86
Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers, …
Entscheidendes Kriterium für die Pause ist damit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereit zu halten (BAGE 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; BAG Urteil vom 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP Nr. 9 zu § 12 AZO; Senatsurteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - zur Veröffentlichung bestimmt; so auch Bundesverwaltungsgericht Beschluß vom 8. März 1967 - VI C 79.63 - AP Nr. 4 zu § 13 AZO). - BVerwG, 08.03.1967 - VI C 79.63
Rechtsmittel
Was die Einordnung der Stillagen und der Fahrgastfahrten als (volle) Arbeit, als Dienst in Bereitschaft oder als Pause betrifft, so folgt der Senat dem Berufungsgericht und dem Bundesarbeitsgericht (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmteUrteil vom 14. April 1966 - 2 AZR 503/63 -) darin, daß die in § 72 BBG und in der AZVO verwendeten, aus dem allgemeinen Arbeitszeitrecht übernommenen Begriffe hier und dort dieselbe Bedeutung haben.Auch die Fahrgastfahrten können im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichts durchaus "Dienst in Bereitschaft" sein (so das BAG in 2 AZR 503/63 für die Fahrgastfahrten einer Dienstfrau im Zugbegleitdienst).
Mit dem Bundesarbeitsgericht (2 AZR 503/63) und entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts wird allerdings § 9 Abs. 5 DDV als eine Regelung der obersten Dienstbehörde im Sinne des § 3 Satz 2 Halbsatz 2 AZVO über die Zulassung von Abweichungen von der Höchstgrenze des § 3 Satz 2 Halbsatz 1 AZVO angesehen werden können.
- OVG Sachsen, 17.11.2020 - 2 A 960/19
Arbeitszeit; Anrechnung von Pausenzeiten
Nach dem natürlichen Sprachgebrauch ist darunter eine im voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit zu verstehen, in der der Arbeitnehmer (Beamte) weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Zeit verbringen will (vgl. Bundesarbeitsgericht in BAG 18, 223 ff. mit Hinweis -- a.a.O. S. 248 -- auf RAG, ArbRS 3, 168 (170); 4, 108 (110); 12, 294 (297)). - BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05
Zulässigkeit einer Feststellungsklage
- BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 892/78
Arbeitsbereitschaft: Kraftfahrer im Krankentransportdienst
- OVG Bremen, 25.09.1979 - I BA 1/78
Regelung einer Rufbereitschaft im Feuerwehrdienst; Anspruch auf Freizeitausgleich …
- BayObLG, 23.03.1992 - 3 ObOWi 18/92
Beschäftigung eines jugendlichen Arbeitnehmers über 40 Wochenstunden ohne …
- LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 11 Sa 368/03
Hausmeister in Universitäten, Abeitszeit
- LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03
Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit
- LAG Hamm, 18.04.2013 - 8 Sa 1649/12
Arbeitnehmer muss individuelle Arbeitszeit kennen - Schätzung von Überstunden …
- LAG Baden-Württemberg, 16.01.1991 - 13 Sa 46/90
Rechtmäßigkeit arbeitszeitregelnder Anordnungen eines öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 216/64
Dienstbereitschaft - Arbeitsbereitschaft - Wache Achtsamkei - Zustand der …
- LAG Berlin, 22.01.2004 - 16 Sa 2066/03
Einsatz eines Streckenlokomotivführers als Springer, "außerplanmäßige …
- BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 52/90
Bezahlte Arbeitspausen; Berechnung der Urlaubsvergütung
- BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86
Arbeitszeit: Arbeitsunterbrechung - Begriff der Pause - betriebliche Übung
- BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77
Einzelne Stufen des Bereitschaftsdienstes - Angestellter Arzt - Anstalt - Heim - …
- BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 180/68
Wendezeit - Omnibus-Kraftfahrers - Beanspruchung des Fahrers - Dienstschicht - …
- BAG, 08.12.1988 - 6 AZR 18/87
- LAG Hamm, 22.04.1988 - 17 Sa 2000/87
Leitstelle für Feuerschutz - feuerwehrtechnischer Dienst - Vollarbeit - …
- BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 62/80
Freistellung zur Ausübung der Beiratstätigkeit unter Fortzahlung der Vergütung
- BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 196/74
Arbeitszeit: Arbeitsbereitschaft/Rufbereitschaft, "Vom Arbeitgeber bestimmter …
- BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 543/88
24-stündige Arbeitszeitanordnung für teilzeitbeschäftigtes Krankenpflegepersonal …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 10/87
Änderungskündigung: Unwirksamkeit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 22/87
- LAG Hamburg, 13.04.1989 - 7 Sa 14/89
Betriebsvereinbarung; Arbeitszeit; Pause; Mittagspause; Pausenzeiten; Ruhepausen; …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 21/87
Änderungskündigung zu ohnehin geltenden Bedingungen - Anforderungen an die …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 11/87
Änderungskündigung: Unwirksamkeit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 16/87
- BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 139/86
Bezahlung von Ruhepausen eines Omnibusfahrers - Verwendung des tariflichen …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 14/87
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 13/87
- BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 142/86
Bezahlung von Ruhepausen aufgrund betrieblicher Übung - Auslegung und …
- BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 636/76
Übungsgründe - Übungsbeschäftigungsstelle - Eigene Häuslichkeit - Teilnahme an …
- BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 169/71
Heimarbeitsausschüsse - Zustimmung der Arbeitsbehörde - Heimarbeit - …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.04.1989 - 2 A 60/87
Vergütungsanspruch; Beamter; Mehrarbeit; Arbeitszeit; Besoldungsgruppe; …
- BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 270/87
- BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 25/89
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Neuverteilung der Arbeitszeit - …
- BAG, 12.09.1980 - 7 AZR 775/78
- BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 138/86
Anspruch auf bezahlte Ruhepausen aufgrund betrieblicher Übung - Kriterien zur …