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   BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54   

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https://dejure.org/1955,11
BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54 (https://dejure.org/1955,11)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1955 - 2 AZR 39/54 (https://dejure.org/1955,11)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1955 - 2 AZR 39/54 (https://dejure.org/1955,11)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wichtiger Grund - Würdigung der Tatsachen - Fristlose Kündigung - Treu und Glauben - Kündigungsfrist - Öffentlicher Dienst - Unkündbarer Angestellte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 626; TO A § 16 Abs. 4 S. 1, S. 2
    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 214
  • NJW 1956, 240 (Ls.)
  • DB 1955, 1226
 
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Wird zitiert von ... (138)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, wesentliche Punkte außer acht läßt oder die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (BAG Urteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankeit).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht aber später dahin modifiziert, daß bei Störungen im Vertrauensbereich eine Abmahnung jedenfalls dann nicht entbehrlich ist, wenn der Arbeitnehmer annehmen durfte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig bzw. der Arbeitgeber werde es zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten ansehen (vgl. Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG; Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit; Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    b) Das Landesarbeitsgericht ist davon ausgegangen, daß im Falle der tariflichen Unkündbarkeit von Arbeitnehmern im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB ein besonders strenger Prüfungsmaßstab anzulegen ist (Senatsurteil vom 3. November 1955 - 2 AZR 39/54 - BAGE 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB).
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