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   BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54   

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https://dejure.org/1955,150
BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54 (https://dejure.org/1955,150)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1955 - 2 AZR 7/54 (https://dejure.org/1955,150)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1955 - 2 AZR 7/54 (https://dejure.org/1955,150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegeldansprüche - Verjährungsbestimmung - Ruhegelder - Sozialrenten - Witwenrenten - Altersrenten

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 196 Nr. 8 § 242 § 611 Abs. 1
    Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 23
  • NJW 1955, 1167
  • DB 1955, 483
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Dies wurde mit dem Hinweis auf den Sinn der rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtung begründet, welche den Arbeitgeber vom Risiko und der Haftung für Versorgungsverbindlichkeiten entlasten und seine Haftung auf die der Einrichtung gegenüber eingegangenen Verpflichtungen beschränken sollte (vgl. BAG, AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG, AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    a) Das Ruhegeld hat, wie der Senat in seiner Rechtspr. stets betont hat, Versorgungs- und Entgeltcharakter; es ist auch Gegenleistung aus dem Arbeitsvertrag (BAG 22, 92 [95, 96] = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL [zu I 2 der Gründe]; AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 2b der Gründe]).
  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94

    Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter

    (3) Der Kläger kann sich nicht darauf berufen, daß die betriebliche Altersversorgung nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur Versorgungs-, sondern auch Entgeltcharakter hat (vgl. u. a. BAGE 22, 92, 95 f. = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 16. März 1993, aaO; Urteil vom 7. März 1995, aaO, zu B II 2 d cc (2) der Gründe).
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