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   BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54   

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BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54 (https://dejure.org/1956,275)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1956 - 2 AZR 294/54 (https://dejure.org/1956,275)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 (https://dejure.org/1956,275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwester - Rotes Kreuz - Mitglied einer Schwesternschaft - Arbeitsverhältnis - Arbeitnehmerähnliches Verhältnis - Zuständigkeit der ArbG - Schwesternordnung

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die DRK-Schwesternschaft - Rechtsstellung von Rot-Kreuz-Schwestern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 289
  • NJW 1956, 647
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.09.1954 - I 16/54
    Auszug aus BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bayern, Sitz Nürnberg, Kammer V, vom 31, Mai 1954 - Ber Eeg Nr, N 77/54/V - aufgehoben und das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Weiden/Opf , Allgemeine Kammer, vom 13, März 1954 - Proz Reg Nr» I 16/54 - abgeändert, Bie Klage wird abgewiesen, die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung annimmt, DRK-Schwestern seien keine Arbeitnehmer iSd. nationalen Rechts (BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - zu B I 2 b und c der Gründe, BAGE 80, 256; 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 -; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289) , weicht die vorliegende Entscheidung hiervon nicht ab.
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Dabei kann es sich auch um die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit handeln (BAGE 2, 289 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; Urteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Weiter hat es ausgeführt, daß der Anspruch der Schwestern auf Zahlung einer monatlichen Barvergütung nicht gegen die Annahme einer Mitarbeit auf vereinsrechtlicher Grundlage spricht (BAGE 2, 289; 27, 163 = AP, aaO).

  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Andererseits kommt als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht (BAG 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 51; Senat 22. März 1995 - 5 AZB 21/94 - BAGE 79, 319, 357; 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Das hat das Bundesarbeitgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (BAGE 2, 289 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; Beschluß vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    In seinem Urteil vom 18. Februar 1956 (BAGE 2, 289 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953) war die Arbeitnehmereigenschaft der Rote-Kreuz-Schwestern noch mit der weiteren Begründung verneint worden, ihre Tätigkeit diene nicht in erster Linie ihrem Erwerb, sondern sei vorwiegend durch Beweggründe karitativer Art bestimmt.

    Es gibt keinen Rechtssatz des Inhalts, daß Dienste in persönlicher Abhängigkeit ausschließlich aufgrund eines Arbeitsverhältnisses und nicht aufgrund vereinsrechtlicher Mitgliedschaft erbracht werden können (BAGE 2, 289 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; Urteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Beschluß vom 29. März 1995 - 5 AZB 21/94 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B II 3 der Gründe).

    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seinen früheren Entscheidungen betont hat (BAGE 2, 289; 27, 163 = AP, aaO), handelt es sich um einen in der gesamten zivilisierten Welt anerkannten Zusammenschluß.

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 59/91

    Lohnsteuerpflicht von Sportvereinen für Amateurspieler

    Treffen Sportverein und sporttreibendes Mitglied eine entsprechende Entgeltsvereinbarung, schaffen sie damit einen selbständigen Rechtsgrund gegenseitiger Rechte und Pflichten, der als solcher neben das sich aus der Mitgliedschaft ergebende Rechtsverhältnis tritt (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 18. Februar 1956 2 AZR 294/54, BAGE 2, 289).
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18.02.1956 - 2 AZR 294/54 - darauf abgestellt habe, bei den Schwestern des Roten Kreuzes stehe das karitative Moment im Vordergrund, treffe dies heutzutage nicht mehr zu.

    Es ist allerdings anerkannt, dass als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht kommt (vgl. BAG v. 26.09.2002 - 5 AZB 19/01 - Rn. 71, AP Nr. 83 zu § 2 ArbGG 1979; BAG v. 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, unter B. I. 2. b der Gründe; BAG v. 29.03.1995 - 5 AZB 21/94 - unter B. II. 3. a der Gründe; BAG v. 10.05.1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG v. 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG v. 18.02.1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289).

    Nach ständiger - allerdings schon älterer - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rote-Kreuz-Schwestern nicht als Arbeitnehmer/innen zu qualifizieren (grundlegend: BAG v. 18.02.1956 - 2 AZR 254/54 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 1; vgl. weiter: BAG v. 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; BAG v. 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG v. 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren

    Im übrigen schließt umgekehrt die Mitgliedschaft in einem Verein das Bestehen weiterer und für den Status bedeutsamer vertraglich begründeter Rechte und Pflichten der Mitglieder gegenüber dem Verein nicht von vornherein aus (so BAGE 2, 289, 293 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953; Franz, Die Rechtsstellung des Amateurfußballers, S. 145).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits in seinem Urteil vom 18. Februar 1956 (BAG 2, 289 ff- = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953) die Arbeitnehmereigenschaft der Rote- Kreuz-Schwestern verneint.

    Es gilt heute noch das, was der Zweite Senat in seiner Entscheidung vom 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - gesagt hat: "Ein von hohem sittlichem Ernst getragener und in der ganzen Kulturwelt anerkannter Zusammenschluß, wie ihn die Schwesternschaften vom Roten Kreuz darstellen, kann nicht als eine Umgehung arbeitsrechtlicher 16.

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 287.63

    Versorgungsanwartschaft für eine jüdische Lernschwester - Schwesternvereine als

    Wegen einer solchen rechtlichen Gestaltung der Verwendung der Reten-Kreuz-Schwestern im Krankenhausdienst hat das Bundesarbeitsgericht (a.a.O.) diese nicht als Arbeitnehmerinnen im Sinne des Arbeitsprozeßrechts angesehen, womit es allerdings teilweise abgerückt ist von der früheren Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (ARS 12, 451, betreffend den Fall einer Diakonissin, zitiert in BAGE 2, 289 [293]).

    Ob es im Falle von Lernschwestern im jüdischen Krankenhausdienst, ähnlich lag (vgl. dazu den Fall einer Probeschwester des Roten Kreuzes, den das Urteil BAGE 2, 289 betrifft), oder ob schon ihr Eintritt in einen jüdischen Schwesternverein auf Dauer angelegt war mit der sich daraus ergebenden Aussicht auf eine künftige Lebenszeitversorgung, ist aus den vorliegenden Feststellungen des Berufungsgerichts nicht zu entnehmen.

    Es ist möglich, daß jüdische Lernschwestern von ihrem Verein nur probeweise und ohne Gewährung der Rechte eines echten Vereinsmitglieds im Krankenpflegebetrieb verwendet wurden (so lag es in dem vergleichbaren Fall der Entscheidung BAGE 2, 289) und erst nach Abschluß der Ausbildung von beiden Seiten zu entscheiden war, ob eine dauerhafte Rechtsbeziehung zum Schwesternverein mit der sich daraus ergebenden Versorgungsanwartschaft begründet werden sollte.

  • LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

    Insofern hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, wenn auch mit teilweise unterschiedlicher Begründung entschieden, dass die Rote-Kreuz-Schwestern keine Arbeitnehmer/innen Sinne des § 5 BetrVG sind, weil sie ihre Arbeitsleistung aufgrund vereinsrechtlicher Mitgliedschaft erbringen (BAG 18.02.1956 - 2 AZR 254/54 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 1; 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; 26.09.2002 - 5 AZB 19/01- AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 83; 03.06.2010 - 7 ABR 1/09- NZA 2010, 1302; siehe auch LAG Hessen 30.07.2009 - 5 Sa 225/09 - juris.de; LAG Düsseldorf 30.10.2008 -15 TaBV- 245/08- EzAÜG BetrVG Nr. 107; LAG Schleswig-Holstein 27.05.2008 - 1 Ta 91/08 - ; OLG Hamburg 29.10.2007 - 11 W 27/07 - DB 2007, 2762-2766).
  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften

  • ArbG Essen, 02.02.2012 - 3 BV 94/11

    Erteilung der Zustimmung zur Einstellung als Krankenschwester aufgrund des

  • LAG Hessen, 01.12.1989 - 15 Sa 1414/88

    Tarifvertragliches Beitragsschuldverhältnis zwischen Sozialkassen des Baugewerbes

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2012 - 9 Sa 1168/12

    Arbeitnehmereigenschaft; Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes e.V

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

  • BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78

    Gastschwestern - DRK-Schwesternschaft e.V. - Arbeit gegen Entgelt -

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.04.1993 - 1 Ta 38/93

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Schwester des Deutschen Roten Kreuzes als

  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465

    Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nach dem (früheren)

  • BVerwG, 29.04.1966 - VII P 16.64

    Bildung eines Gesamtpersonalrats für mehrere Krankenhäuser -

  • LSG Hessen, 26.09.1979 - L 3 U 11/78

    Konkursausfallgeldumlage; Entgelte von Diakonissen

  • ArbG Essen, 29.09.2015 - 2 BV 88/14

    Nichtigkeit einer im Betrieb der antragstellenden DRK-Schwesternschaft

  • BGH, 11.07.1962 - IV ZR 39/62

    Entschädigung eines Opfers nationalsozialistischer Verfolgung - Rente auf Grund

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