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   BAG, 28.07.1967 - 2 AZR 380/66   

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https://dejure.org/1967,893
BAG, 28.07.1967 - 2 AZR 380/66 (https://dejure.org/1967,893)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1967 - 2 AZR 380/66 (https://dejure.org/1967,893)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1967 - 2 AZR 380/66 (https://dejure.org/1967,893)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 8
  • NJW 1967, 2078
  • MDR 1967, 1040
  • DB 1967, 1640
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04

    Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag

    Für Arbeitsverträge verneint das Bundesarbeitsgericht - nach ursprünglich gegenteiliger Auffassung im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (BAGE 20, 8 = AP Nr. 2 zu § 66 HGB mit ablehnender Anmerkung Herschel; RAGE 4, 139, 140 ff.; 16, 125, 126 f.) - eine Anwendung des § 193 BGB, unabhängig davon, wie lang die Kündigungsfrist ist und ob sie auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvereinbarung beruht (BAGE 22, 304 = AP Nr. 1 zu § 193 BGB mit zustimmender Anmerkung Hueck = SAE 1971, 13 mit zustimmender Anmerkung Beuthien; DB 1977, 639).

    Die Zeit vor Beginn der Kündigungsfrist ist selbst keine Frist, weil sie keinen Anfangszeitpunkt, sondern nur einen Endtermin hat (BAGE 20, 8, 11; 22, 304, 305 f.; BGHZ 59, 265, 267).

  • BAG, 05.03.1970 - 2 AZR 112/69

    Kündigung - Fristwahrende Erklärung - Folgender Werktag - Kündigungsfrist

    1 o Ist der letzte Tag, an dem eine zu einem bestimmten Zeitpunkt gewollte Kündigung fristwahrend erklärt werden kann., ein Sonntag, ein staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag oder ein Sonnabend, dann führt das nicht dazu, daß die Kündigung auch noch am folgen den Werktag wirksam erklärt werden kann (Aufgabe der auch zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorge sehenen Entscheidung [BAG 20, 8] des Senats vom 28. Juli%1967, AP Nr. 2 zu § 66 HGB).
  • BGH, 28.09.1972 - VII ZR 186/71

    Zur Berechnung der Frist bei Kündigung eines Handelsvertretervertrages

    § 193 BGB sei in diesem Falle weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden, wie das Bundesarbeitsgericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (NJW 1967 S. 2078 = BAGE 20, 8) neuerdings in NJW 1970 S. 1470 = BAGE 22, 304 entschieden habe.
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 21.71

    Zahlungen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131

    Das Bundesarbeitsgericht hat in jenem Urteil - im Gegensatz zu seinem früheren Erkenntnis vom 28. Juli 1967 - 2 AZR 380/66 - (BAGE 20, 8) die entsprechende Anwendbarkeit des § 193 BGB auf Kündigungsfristen aus Gründen abgelehnt, die in der Besonderheit des Arbeitsrechts liegen.
  • FG Hessen, 04.07.2000 - 12 Ko 5686/99

    Ablauf der Frist für eine kostenfreie Klagerücknahme; Voraussetzungen für das

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