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   BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69   

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https://dejure.org/1970,331
BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69 (https://dejure.org/1970,331)
BAG, Entscheidung vom 21.05.1970 - 2 AZR 294/69 (https://dejure.org/1970,331)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 (https://dejure.org/1970,331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsschutz bei Massenentlassungen - Arbeitnehmer bei Stationierungsstreitkräften - Amerikanische Organisation - Bestandteil der Truppe - Öffentliche Verwaltung - Wirtschaftlicher Zweck - Anzeige einer Massenentlassung - Stellungnahme der Betriebsvertretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 336
  • NJW 1970, 2045
  • BB 1970, 1302
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    Auszug aus BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69
    Deshalb war, wie das Arbeitsgericht im Ergebnis zutreffend erkannt hat, die am 27« Mai 1968 erklärte Kündigung wegen Verstoßes gegen § 15 KSchG in der bis zum 31° August 1969 geltenden Fassung (KSchG a.F.) unwirksam (BAG 7, 4- [17j = AP Kr. 1 zu 57 § 15 KSchG; AP Nr. 2 zu § 15 KSchG; BAG 8, 172 [175 ff.] AP Nr, 5 zu § 15 KSchG).
  • BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    Auszug aus BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69
    Deshalb war, wie das Arbeitsgericht im Ergebnis zutreffend erkannt hat, die am 27« Mai 1968 erklärte Kündigung wegen Verstoßes gegen § 15 KSchG in der bis zum 31° August 1969 geltenden Fassung (KSchG a.F.) unwirksam (BAG 7, 4- [17j = AP Kr. 1 zu 57 § 15 KSchG; AP Nr. 2 zu § 15 KSchG; BAG 8, 172 [175 ff.] AP Nr, 5 zu § 15 KSchG).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    a) Die Beifügung der Stellungnahme ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige (BAG 2. Februar 1984 - 2 AZR 392/82 - zu C I 2 der Gründe; vgl. für § 15 KSchG aF BAG 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 336) .

    Die auf Anfrage des Arbeitgebers erteilte bloße (telefonische) Auskunft "des Arbeitsamts" hat das Bundesarbeitsgericht daher für eine Heilungswirkung bzw. einen Vertrauensschutz nicht ausreichen lassen (BAG 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - zu II 2 der Gründe, BAGE 22, 336) .

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Das Kündigungsschutzgesetz ist daher auch im Arbeitsverhältnis der Klägerin mit den Stationierungsstreitkräften anzuwenden (Senat 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 336; 9. Dezember 1971 - 2 AZR 118/71 - BAGE 24, 57; KR-Weigand 7. Aufl. Art. 56 NATO-ZusAbk Rn. 31).

    Dies gilt auch für Arbeitsverhältnisse bei den Stationierungsstreitkräften, Art. 56 Abs. 1 ZA-NTS (Senat 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 336; KR-Weigand 7. Aufl. Art. 56 NATO-ZusAbk Rn. 36).

    Im Gegensatz zu einer Wäscherei und chemischen Reinigung, die der Versorgung von Angehörigen der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte dient (vgl. hierzu Senat 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 47), nahm die Druckerei nicht wie ein Dienstleistungsbetrieb am - privaten - Wirtschaftsleben teil.

    Dahinstehen kann deshalb, ob es sich bei der e-Mail des Arbeitsamts F vom 27. Februar 2003, es bestehe keine Anzeigepflicht nach § 17 KSchG, um ein sogenanntes Negativattest handelt, das wie eine zum selben Zeitpunkt erteilte Zustimmung zur vorzeitigen Entlassung wirkt und auf das sich der Arbeitgeber verlassen darf (vgl. Senat 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 334; KR-Weigand 7. Aufl. § 18 KSchG Rn. 29; APS-Moll 2. Aufl. § 17 KSchG Rn. 27; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 18 Rn. 15).

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    "Stimmt das Landesarbeitsamt einer nach § 17 KSchG anzeigepflichtigen Entlassung zu einem bestimmten Zeitpunkt durch bestandskräftigen Verwaltungsakt zu und stellt damit inzident fest, daß eine wirksame Massenentlassungsanzeige vorlag, so sind die Arbeitsgerichte durch die Bestandskraft des Verwaltungsakts gehindert, im Kündigungsschutzprozeß die Entscheidung der Arbeitsverwaltung nachzuprüfen (im Anschluß an Senatsurteil vom 21. Mai 1970 - 2 AZR 249/69 - BAGE 22, 336, 343 = AP Nr. 11 zu § 15 KSchG, zu II 2 der Gründe).«.

    a) Schon in seinem Urteil vom 21. Mai 1970 (- 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 336, 343 = AP Nr. 11 zu § 15 KSchG, zu II 2 der Gründe) hat der Senat angenommen, daß eine Entlassung stets dann zulässig ist, wenn im Zeitpunkt der Entlassung ein bestandskräftiger Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung vorliegt, der die Zulässigkeit der Entlassung feststellt.

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Das Kündigungsschutzgesetz findet daher auch im Arbeitsverhältnis des Klägers mit den Stationierungsstreitkräften Anwendung (Senat 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 336; KR-Weigand 7. Aufl. Art. 56 NATO-ZusAbk Rn. 31).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Davon geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. etwa Urteile vom 3. Juli 1969 - 2 AZR 424/68 - AP Nr. 1 zu § 46 TV AL II; Urteil vom 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 336 = AP Nr. 11 zu § 15 KSchG; Urteil vom 9. Dezember 1971 - 2 AZR 118/71 - BAGE 24, 57 = AP Nr. 3 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut; vgl. auch Beitzke, AR-Blattei, "Stationierungsstreitkräfte I, Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer", B (vor I).
  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 867/15

    Kündigung - Beteiligung der Betriebsvertretung

    Zur öffentlichen Verwaltung zählen auch die Stationierungsstreitkräfte (EuGH 18. Oktober 2012 - C-583/10 - [Nolan] Rn. 34; BAG 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 22, 336) .
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 246/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Das Kündigungsschutzgesetz findet daher auch im Arbeitsverhältnis der Klägerin mit den Stationierungsstreitkräften Anwendung (Senat 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 336; KR-Weigand 7. Aufl. Art. 56 NATO-ZusAbk Rn. 31).
  • LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04

    Betriebsstilllegung; nachträglicher Betriebsübergang; Massenentlassung;

    Ein wirtschaftlicher Zweck wird verfolgt, wenn der Betrieb wirtschaftlichen Bedürfnissen zu dienen bestimmt ist, mag auch im Einzelfall kein Gewinn erzielt werden (BAG, Urteil vom 21.05.1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 336 = AP KSchG § 15 Nr. 11 zu I 3 c der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 135/16

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle

    Dies gilt auch für einen Betrieb der Stationierungsstreitkräfte, wenn mit diesem ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird (vgl. BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 52, AP Nr. 59 zu § 15 KSchG 1969; BAG v. 21.05.1970 - 2 AZR 294/69 - AP Nr. 11 zu § 15 KSchG 1951; KR - Bader, § 23 KSchG Rn. 96, zitiert nach jurion).
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2016 - 6 Sa 206/16

    Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; Auflösung einer Dienststelle

    Dies gilt auch für einen Betrieb der Stationierungsstreitkräfte, wenn mit diesem ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird (vgl. BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 52, AP Nr. 59 zu § 15 KSchG 1969; BAG v. 21.05.1970 - 2 AZR 294/69 - AP Nr. 11 zu § 15 KSchG 1951; KR - Bader, § 23 KSchG Rn. 96, zitiert nach jurion).
  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2005 - 9 Sa 692/04

    Fehlende Massenentlassungsanzeige und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • ArbG Frankfurt/Main, 27.09.2006 - 7 Ca 2181/06

    Betriebsbedingte Kündigung bei Schließung eines Autohauses -

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