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   BAG, 18.06.1970 - 1 AZR 520/69   

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https://dejure.org/1970,447
BAG, 18.06.1970 - 1 AZR 520/69 (https://dejure.org/1970,447)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1970 - 1 AZR 520/69 (https://dejure.org/1970,447)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1970 - 1 AZR 520/69 (https://dejure.org/1970,447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kaufmännischer Angestellter eines - Versorgungsunternehmens - Abrechnung der Hauskassierer - Verpflichtung zur Meldung an Arbeitgeber bei Vermutung von Unterschlagungen - Organisationsmängel - Kontrollmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 375
  • NJW 1970, 1861
  • MDR 1970, 957
  • DB 1970, 1598
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.05.1958 - 2 AZR 539/56

    Ausdrückliche vertragliche Regelung - Leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 18.06.1970 - 1 AZR 520/69
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Arbeitnehmer in jedem Fall verpflichtet ist, gegen den Arbeitgeber gerichtete schädigende Handlungen seiner Arbeitskollegen dem Arbeitgeber mitzuteileno Jedenfalls besteht eine solche Verpflichtung, wenn sich die schädigende Haltung in dem Aufgabenbereich abspielt, mit dem der betreffende Arbeitnehmer betraut ist, und wenn eine Wiederholungsgefahr besteht, d " tu es nicht von der Hand zu weisen ist, daß durch ein Unterlassen der Meldung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber der dem Arbeitgeber entstehende Schaden nicht behoben oder so gar vergrößert wird» Es handelt sich um eine aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflieht, die sich aus der Stellung des Arbeitnehmers ergibt <> Da sich die schädigende Handlung im Aufgabenbereich des Arbeitnehmers abspielt, gebieten es dessen aufgrund des Arbeitsvertrages gegebene Sachnähe und das Interesse des Arbeitgebers, eine Mitteilung zu machen, wenn hierdurch der in Rede stehenden Wiederholungsgefahr irgendwie begegnet werden kann (vgl» hierzu BAG 6, 82 /öp f j - AP Nro 5 ZU § 611 BGB Treuepflicht).
  • BGH, 10.11.2016 - III ZR 235/15

    Schadensersatzanspruch des Darlehensgebers wegen sittenwidriger Schädigung:

    Jedoch ist gegenüber einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, durch die sich der Schädiger einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft hat, selbst grobe Fahrlässigkeit des Geschädigten grundsätzlich nicht anspruchsmindernd anzurechnen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 - VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310, 311 mwN; Beschluss vom 10. Februar 2005 - II ZR 276/02, juris Rn. 3; BAG, NJW 1970, 1861, 1862; MüKoBGB/Oetker, 7. Aufl., § 254 Rn. 112).
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Abwägung nach § 254 Abs. 1 BGB ein fahrlässiger Verursachungsbeitrag des Geschädigten grundsätzlich hinter dem Vorwurf eines vorsätzlichen Verhaltens des Schädigers zurücktritt und dass dies in aller Regel gilt, wenn der Vorsatz des Schädigers - wie im vorliegenden Fall - die Schädigung selbst mitumfasst (BAG 18. Juni 1970 - 1 AZR 520/69 - zu 4 a der Gründe, BAGE 22, 375; 15. Dezember 1969 - 1 AZR 228/69 - zu 3 der Gründe; BGH 5. März 2002 - VI ZR 398/00 - zu II 4 der Gründe; 9. Oktober 1991 - VIII ZR 19/91 - zu II 2 b der Gründe) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2016 - 2 Sa 190/15

    Anzeigepflicht - schädigende Handlung durch Kollegen - Pflicht zur Überwachung

    Eine Verpflichtung, dem Arbeitgeber eine schädigende Handlung eines anderen Arbeitnehmers anzuzeigen, besteht nur dann, wenn dem Arbeitnehmer entweder allgemein die Überwachung des anderen Dienstverpflichteten übertragen war oder wenn ihn wenigstens eine sogenannte aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht trifft (BAG 12. Mai 1958 - 2 AZR 539/56 - BAGE 6, 82 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Treuepflicht; BAG 18. Juni 1970 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des = NJW 1970, 1861 = DB 1970, 1598; ähnlich auch BGH 23. Februar 1989 - IX ZR 236/86 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Treuepflicht = DB 1989, 1464 bezogen auf einen selbstständigen Dienstverpflichteten).

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber eine schädigende Handlung eines anderen Arbeitnehmers anzuzeigen, nur für den Fall bejaht, dass dem Arbeitnehmer entweder allgemein die Überwachung des anderen Dienstverpflichteten übertragen war oder dass ihn wenigstens insoweit eine sogenannte aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht trifft (BAG 12. Mai 1958 - 2 AZR 539/56 - BAGE 6, 82 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Treuepflicht; BAG 18. Juni 1970 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des = NJW 1970, 1861 = DB 1970, 1598; ähnlich auch BGH 23. Februar 1989 - IX ZR 236/86 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Treuepflicht = DB 1989, 1464 bezogen auf einen selbstständigen Dienstverpflichteten).

  • BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86

    Anforderungen an einen Beweisantritt bei mehreren sich widersprechenden

    Wer als Gewerbetreibender keine Vorsorge gegen Veruntreuungen oder Unterschlagungen trifft, handelt schuldhaft im Sinne des § 254 BGB (vgl. BGH LM § 989 Nr. 12; BAG NJW 1970, 1861).
  • BGH, 23.02.1989 - IX ZR 236/86

    Pflicht zur Anzeige von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber eine diesen schädigende Handlung eines anderen Dienstverpflichteten anzuzeigen, nur für den Fall bejaht, daß dem Arbeitnehmer entweder allgemein die Überwachung des anderen Dienstverpflichteten übertragen war oder daß ihn wenigstens insoweit eine sogenannte aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht traf (BAGE 6, 82, 83 ff; BAG AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

    Es ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß ein Arbeitnehmer in einer Vertrauensstellung je nach den Umständen verpflichtet sein kann, dem Arbeitgeber gravierende Pflichtverletzungen anderer Mitarbeiter mitzuteilen (BAG Urteil vom 18. Juni 1970 - 1 AZR 520/69 - BAGE 22, 375 = AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; LAG Berlin, Urteil vom 9. Januar 1989 - 9 Sa 93/88 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 21; Kittner/Trittin, KSchR, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 208; KR- Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 303).
  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82

    Gewährung eines Darlehens zur Durchführung eines größeren Bauvorhabens - Verstoß

    Das hat die Rechtsprechung in Einzelfällen wegen der besonderen Fallgestaltung angenommen, in denen der Vorsatz des Schädigers den Schaden nicht umfaßte (vgl. BAG Urt. v. 18. Juni 1970 - 1 AZR 520/69 - NJW 1970, 1861, 1862), die Ursächlichkeit für den Schaden überwiegend beim Kläger lag und die Täuschungshandlung nicht besonders schwerwiegend war (BGHZ 57, 137, 146) [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69], oder der Schädiger keine klaren Vorstellungen von der Höhe des drohenden Schadens hatte (Senatsurteil vom 3. Februar 1970 - VI ZR 245/67 - aaO) bzw. (bei einer Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB) wenn der bedingt vorsätzlich Handelnde dem Geschädigten Sicherungsmöglichkeiten angeboten und sich damit bemüht hat, den drohenden Schaden zu verhindern (Senatsurteil vom 1. April 1969 - VI ZR 229/67 - aaO).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10

    Außerordentliche Kündigung wegen Unterschlagung von 50 Euro aus der Kasse

    Denn - jedenfalls im Aufgabenbereich des Arbeitnehmers - besteht die Verpflichtung, gegen den Arbeitgeber gerichtete Handlungen anzuzeigen (BAG, Urteil vom 18. Juni 1970 - 1 AZR 520/69 - BAGE 22, 375 = AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers LAG Hamm, Urteil vom 29. Juli 2004 - 18 (2) Sa 2016/93 - BB 1994, 2352).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2000 - 12 A 739/97

    Falscheintragung von Zählwerksständen einer Dieselkraftstoffsäule zwecks

    vgl. hierzu: OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 1990 - 12 A 1511/87 - siehe auch: Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 18. Juni 1970 - 1 AZR 520/69 -, BAGE 22, 375, 381 f.
  • LAG Hamm, 29.07.1994 - 18 (2) Sa 2016/93

    Kündigung wegen Nichtanzeige eines Diebstahls - Tätlichkeit

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 2 Sa 684/18

    Scheinarbeitsvertrag - gescannte Unterschrift - Untreue

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung von

  • ArbG Regensburg, 31.10.2022 - 2 Ca 4/22

    Auslegung einer vertraglichen Ausschlussfristenregelung

  • LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 367/07

    Verhaltensbedingte Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Offenbarungspflicht

  • LAG Hamm, 08.02.1996 - 12 Sa 981/95

    Schadensersatzanspruch aus positiver Verletzung des Arbeitsvertrages; Vermutung

  • LAG Hamm, 29.07.1994 - 2 Sa 2016/93

    Fristlose Kündigung bei Teilnahme an einer tätlichen Auseinandersetzung

  • LAG Hessen, 22.09.1982 - 10 Sa 66/82
  • LAG Berlin, 22.10.1984 - 12 Sa 66/84

    Abmahnung: Voraussetzungen bei mangelhafter Arbeitsleistung- Fahrlässigkeit

  • LAG Hamm, 14.05.1998 - 8 Sa 2098/97

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Unterschlagung; Rechtmäßigkeit der

  • LAG Nürnberg, 11.08.2015 - 6 TaBV 14/15

    Zustimmungsersetzung - Betriebsratsmitglied - Arbeitnehmerbeschwerde - sexuelle

  • BAG, 23.06.1981 - 3 AZR 1182/78
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