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   BAG, 21.09.1971 - 1 AZR 88/71   

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https://dejure.org/1971,1435
BAG, 21.09.1971 - 1 AZR 88/71 (https://dejure.org/1971,1435)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1971 - 1 AZR 88/71 (https://dejure.org/1971,1435)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1971 - 1 AZR 88/71 (https://dejure.org/1971,1435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einmallohnzahlung - Entgeltermittlung - Pauschalleistung - Lohnvorauszahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 436
  • BB 1972, 176
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 89/08

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Lediglich Leistungen, die nicht an die Erbringung der Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitabschnitt gekoppelt sind, sondern hiervon unabhängig aus besonderem Anlass gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt (BAG 20. Mai 1959 - 2 AZR 452/58 - BAGE 8, 1; 21. September 1971 - 1 AZR 88/71 - BAGE 23, 436; Senat 11. Januar 1978 - 5 AZR 829/76 - AP LohnFG § 2 Nr. 7).
  • BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 331/86

    Auslegung eines Urlaubsabkommens für Arbeiter und Angestellte in der

    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß es für die Auslegung der tariflichen Vorschrift darauf ankommt, ob die einmalige Ausgleichszahlung nach § 2.5 LA eine pauschale Lohnerhöhung für einen bestimmten Zeitraum ist (im Anschluß an BAG Urteil vom 21. September 1971, BAGE 23, 436 = AP Nr. 2 zu § 2 LohnFG für die Berechnung des Arbeitsentgelts für krankheitsbedingte Fehlzeiten).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.1980 - 11 Sa 77/80
    den Anforderungen an eine Berufungsbegründung genügen.b. Wenn das Arbeitsgericht nach Aufhebung des ursprünglichen Urteils und Zurückverweisung hinsichtlich der erneuten Bescheidung eines Anspruchs wortgleich auf die ursprüngliche Urteilsbegründung zurückgreift, so ist die dagegen (erneut) eingelegte Berufung nicht schon deshalb unzulässig, weil der Berufungskläger zur Berufungsbegründung insoweit lediglich auf die frühere Berufungsbegründungsschrift verweist, die zur Aufhebung und Zurückverweisung geführt hat.2.a. Der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach LFZG § 3 Abs. 1 S 1 kommt im Streit über die Frage der Krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ein hoher Beweiswert zu (BAG 1971-09-21 1 AZR 88/71 = AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG).b. Zweifel mindestens über die Dauer der Krankheit können dann entstehen, wenn die sogenannte Folgebescheinigung dasselbe Ausstellungsdatum ausweist wie die Erstbescheinigung.c. Kann der Arzt als Zeuge aus eigener Erinnerung keine Angaben über die Art und Dauer der Krankheit eines von ihm behandelten Arbeitnehmers machen und verweist er deshalb auf seine ordnungsgemäß geführte Patientenkartei, so kommt den dort enthaltenen Aufzeichnungen über Art und Dauer einer festgestellten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ebenfalls ein sehr hoher Beweiswert zu.3.
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