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   BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 211/71   

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BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 211/71 (https://dejure.org/1972,532)
BAG, Entscheidung vom 12.04.1972 - 4 AZR 211/71 (https://dejure.org/1972,532)
BAG, Entscheidung vom 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 (https://dejure.org/1972,532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Günstigkeitsvergleich - Ausgleich - Untertarifliche Auslösung - Übertariflicher Stundenlohn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 228
  • NJW 1972, 1775 (Ls.)
  • BB 1972, 979
  • DB 1972, 1242
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14

    Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 4 Abs. 3 TVG können sich solche teils günstigeren, teils ungünstigeren Vereinbarungen jedenfalls gegen Tarifrecht nicht durchsetzen (vgl. BAG 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228; 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - zu II 4 b der Gründe) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die betreffende Regelung günstiger ist oder nicht (sog. ambivalente Regelung), ist keine "Günstigkeit" iSv. § 4 Abs. 3 TVG gegeben (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - zu II 4 b der Gründe; 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228; für den Vergleich einzelvertraglicher und gesetzlicher Kündigungsfristen zuletzt: BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 280/14 - Rn. 19; weiterhin Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 562; ErfK/Franzen 15. Aufl. TVG § 4 Rn. 40; Däubler/Deinert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 690) .

    Die Günstigkeit einer einzelvertraglichen Regelung gegenüber einer normativ geltenden Tarifnorm muss bereits im Voraus - also unabhängig von den konkreten Bedingungen des jeweiligen Anwendungsfalls - feststehen (BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 42; 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228; 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - zu II 2 b aa der Gründe) .

    Der Günstigkeitsvergleich ist erstmals in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem die normativ geltende tarifvertragliche Regelung mit der abweichenden vertraglichen Regelung kollidiert (BAG 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228; JKOS/Jacobs 2. Aufl. § 7 Rn. 47; Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 558) .

    Ist nach diesen Maßstäben objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist - sei es, weil es sich um eine "ambivalente", sei es, weil es sich um eine "neutrale" Regelung handelt -, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 43; 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228; JKOS/Jacobs 2. Aufl. § 7 Rn. 39, 45; Thüsing/Braun/Forst Kap. 7 Rn. 46; Henssler/Moll/Bepler Teil 9, Rn. 178) .

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Die Günstigkeit einer einzelvertraglichen Regelung gegenüber einer normativ geltenden Bestimmung einer Betriebsvereinbarung muss bereits im Voraus - also unabhängig von den konkreten Bedingungen des jeweiligen Anwendungsfalls - feststehen (vgl. für § 4 Abs. 3 TVG BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 31, aaO; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 42, BAGE 150, 184; 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228) .
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

    Zu diesem Zeitpunkt muss feststehen, dass die von der Betriebsvereinbarung abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist (vgl. zum Tarifvertrag BAG 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228 = AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 13 = EzA TVG § 4 Nr. 36).

    Ist nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die Abweichung für den einzelnen Arbeitnehmer günstiger ist, bleibt es bei der zwingenden Geltung der Betriebsvereinbarung (GK-Kreutz BetrVG § 77 Rn. 250; für Tarifverträge BAG 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228 = AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 13 = EzA TVG § 4 Nr. 36).

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

    Die Günstigkeit der einzelvertraglichen Regelung gegenüber der normativ geltenden Tarifnorm muss bereits im Voraus feststehen (vgl. BAG 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228; zur Kollision von Betriebsvereinbarung und einzelvertraglicher Abrede BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 244) .

    cc) Ist nach diesen Maßstäben nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die einzelvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist - sei es, weil es sich um eine "neutrale", sei es, weil es sich um eine "ambivalente" Regelung handelt -, bleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (vgl. BAG 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12

    Günstigkeitsvergleich - Wochenarbeitszeit - Stundensatz

    Es muss von vornherein feststehen, dass sich die getroffene Abrede zugunsten des Arbeitnehmers auswirkt ( BAG, Versäumnisurteil vom 12.04.1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228 = AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 13 ).
  • LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99

    Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer Kündigungsfrist von 3

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Günstigkeit ist der Augenblick, in dem die abweichende Vereinbarung getroffen wurde (BAG vom 12.04.1972, AP Nr. 13 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).
  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 336/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -

    Die Günstigkeit einer einzelvertraglichen Regelung gegenüber einer normativ geltenden Bestimmung einer Betriebsvereinbarung muss bereits im Voraus - also unabhängig von den konkreten Bedingungen des jeweiligen Anwendungsfalls - feststehen (vgl. für § 4 Abs. 3 TVG: BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 31, BAGE 151, 221; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 42, BAGE 150, 184; 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228) .
  • LAG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - 3 Sa 71/12

    Einseitige Entgelterhöhung bei einer Arbeitnehmergruppe - Verstoß gegen den

    Welche Abmachung sich in der Zukunft als günstiger erweisen wird, muss zum Zeitpunkt des Günstigkeitsvergleichs durch eine Prognose eindeutig festgestellt werden können (BAG 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228; Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 558).
  • LAG Düsseldorf, 28.09.2007 - 10 Sa 1078/07

    Vereinbarung über die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Lässt sich nicht eindeutig beantworten, welche Regelung günstiger oder ungünstiger ist, verbleibt es bei der tariflichen Regelung (BAG vom 12.04.1972 - 4 AZR 211/71 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 13; LAG Niedersachsen vom 08.02.2000 - 7 Sa 781/99 - NZA-RR 2000, 428, 429; Wiedemann/Wank TVG § 4 Rdn. 478; ErfK-Schaub § 4 TVG Rdn. 40; Hamacher MAH Arbeitsrecht § 67 Rdn. 45).
  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 8/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12

    Günstigkeitsvergleich

  • LAG Hamburg, 30.06.2022 - 6 Sa 24/21
  • LAG Köln, 29.01.1999 - 11 Sa 1125/98

    Zahlungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis nach Manteltarifvertrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 2002/12

    Günstigkeitsvergleich zwischen vertraglicher und tariflicher Entgeltregelung

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • LAG Hamburg, 11.01.2022 - 6 Sa 6/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung -

  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 6/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • BAG, 18.06.1996 - 3 AZR 253/95

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses unterhälftig beschäftigter Teilzeitkräfte von der

  • LAG Hamm, 22.04.1988 - 17 Sa 2000/87

    Leitstelle für Feuerschutz - feuerwehrtechnischer Dienst - Vollarbeit -

  • BFH, 03.12.1980 - I R 125/77

    Zur Aktivierung des Gewinnanspruchs eines beherrschenden Gesellschafters in

  • LAG München, 10.02.2010 - 5 Sa 744/09

    Rechtswirksamkeit einer Änderungskündigung - Kündigungsfrist

  • LAG Hamm, 16.11.1998 - 18 Sa 1581/97

    Voraussetzungen der Abrechnung von Spesen und Lohnzuschlägen; Vergleich der

  • LAG Hamm, 20.06.1997 - 10 Sa 137/97

    Anspruch auf Nachzahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes sowie auf Nachzahlung

  • BAG, 09.02.1984 - 6 AZR 33/81
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