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   BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73   

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BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73 (https://dejure.org/1974,46)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1974 - 5 AZR 298/73 (https://dejure.org/1974,46)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 (https://dejure.org/1974,46)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien - Mißbrauch der Vertragsfreiheit - Sachlicher Grund - Umgehung des Kündigungsschutzes

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Orchestermusiker -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, Angebot eines Dienstverhältnisses als Missbrauch der Vertragsfreiheit, Grenzfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 5; BGB § 611 Abs. 1 § 620

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 505
  • VersR 1975, 195
  • DB 1974, 1487
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
    Es kommt daher zunächst weniger darauf an, wie die Parteien ihr Rechtsverhältnis benannt, als wie sie es nach objektivem Maßstab praktiziert haben (vgl. bes. BAG 19, 324 /32%7 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 1 der Gründe/; AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt /zu II 3 c der Gründe/"; BAG 18, 87 /91 7 = AP Nr. 2 zu § 92 HGB /zu II 1 der Gründe/).

    Es ist dabei in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu treffend davon ausgegangen, daß es bei der Präge, ob jemand seine Dienstleistung als Arbeitnehmer oder als freier Mitarbeiter erbringt, auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit des Betreffenden von seinem Arbeitgeber bzw. seinem Dienstherrn ankommt (vgl. BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten m.w.N.; AP Nr. 10 aaO; BAG 19, 324 /327 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 1 der Gründe/).

    Es muß deshalb auch berücksichtigt werden, ob der Beklagte dem Kläger - wie es im Pall BAG 19, 324 (= AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit) festgestellt war - tatsächlich die Freiheit ließ, auch einmal bei ihm abzusagen und stattdessen für andere tätig zu sein oder Urlaub nach eigenem Gutdünken zu nehmen.

    Auch spielt es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 19, 324 / 33O7 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 1 der Gründe/) für die Abgrenzung eine Rolle, ob Nebentätigkeiten zulässig sind und in welchem Umfang der Arbeitende verpflichtet ist, dem Dienstherrn seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.

    In diesem Pall kommt es nach der bisherigen Rechtsprechung entscheidend auf den Parteiwillen an (BAG 19, 324 /3307 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 1 der Gründe, Bl. 2 E7; Urteil vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 19/73 - /demnächst/" AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit; LAG Saarbrücken, AP Nr. 7 aaO /zu 1 der Gründe, Bl. 4.7).

    Dabei ist es gleichgültig, ob die Parteien den Vertrag von Anfang an in dieser Form vereinbart haben oder ob er im Laufe ihrer über zehnjährigen Zusammenarbeit durch tatsächliche Handhabung aus anfänglichen Einzelabreden so gewachsen ist (BAG 19, 324 /331/ = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 2 der Gründe/; AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag /zu IV der Gründe/).

    Nur entfällt im ersten Fall der Kündigungsschutz; allenfalls kommt eine Auslauffrist in Betracht (BAG 19, 324 /331 fJ = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 2 der Gründe/; AP Nr. 8 aaO /zu 2 der Gründe/).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
    Insofern gelten die gleichen Grundsätze wie bei befristeten Arbeitsverträgen (BAG 10, 65 /Großer Senat/ = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; seitdem ständige Rechtsprechung, vgl. AP Nr. 37 aaO /zu II der Gründe/): Ein sachlicher Grund, etwa Rücksichten auf die Programmgestaltung, muß die Wahl dieser Vertragsform rechtfertigen.

    Dann wäre es Sache des Beklagten, diesen Anschein durch Gegendarlegungen zu entkräften (BAG 10, 65 /j~5J = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag /zu C 4 der Gründe/; AP Nr. 35 aaO /zu 3 der Gründe/).

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 97/61

    Befristete Beschäftigung eines Studenten

    Auszug aus BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
    Dabei ist es gleichgültig, ob die Parteien den Vertrag von Anfang an in dieser Form vereinbart haben oder ob er im Laufe ihrer über zehnjährigen Zusammenarbeit durch tatsächliche Handhabung aus anfänglichen Einzelabreden so gewachsen ist (BAG 19, 324 /331/ = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 2 der Gründe/; AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag /zu IV der Gründe/).
  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 19/73

    Feststellen der Arbeitnehmereigenschaft

    Auszug aus BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
    In diesem Pall kommt es nach der bisherigen Rechtsprechung entscheidend auf den Parteiwillen an (BAG 19, 324 /3307 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 1 der Gründe, Bl. 2 E7; Urteil vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 19/73 - /demnächst/" AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit; LAG Saarbrücken, AP Nr. 7 aaO /zu 1 der Gründe, Bl. 4.7).
  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
    Es kommt daher zunächst weniger darauf an, wie die Parteien ihr Rechtsverhältnis benannt, als wie sie es nach objektivem Maßstab praktiziert haben (vgl. bes. BAG 19, 324 /32%7 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 1 der Gründe/; AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt /zu II 3 c der Gründe/"; BAG 18, 87 /91 7 = AP Nr. 2 zu § 92 HGB /zu II 1 der Gründe/).
  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 568/72

    Abhängigkeit - Arbeitsverhältnis - Wirtschaftliche Unselbständigkeit -

    Auszug aus BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
    Doch kommt der Intensität der Inanspruchnahme nur eine schwache Indizwirkung für das Vorliegen einer abhängigen oder selbständigen Stellung zu (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 568/72 - /demnächst/ AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG /zu 1 der Gründe/, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71

    Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende

    Auszug aus BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
    Denn ein Arbeitsverhältnis kann sehr wohl auch dann vorliegen, wenn die Arbeit in zeitlich außergewöhnlichen Abständen zu leisten ist (vgl. BAG 21, 365 //ö// = AP Nr. 31 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und wenn sie den Arbeitnehmer nicht vollständig oder nur nebenberuflich in Anspruch nimmt (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 19.06.1970 - 3 AZR 402/69

    Ruhegeldordnung - Billigkeitskontrolle

    Auszug aus BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
    Es kommt daher zunächst weniger darauf an, wie die Parteien ihr Rechtsverhältnis benannt, als wie sie es nach objektivem Maßstab praktiziert haben (vgl. bes. BAG 19, 324 /32%7 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 1 der Gründe/; AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt /zu II 3 c der Gründe/"; BAG 18, 87 /91 7 = AP Nr. 2 zu § 92 HGB /zu II 1 der Gründe/).
  • BAG, 27.03.1969 - 2 AZR 302/68

    Deutsche Bundespost - Rentenauszahlterminen - Beschäftigung eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
    Denn ein Arbeitsverhältnis kann sehr wohl auch dann vorliegen, wenn die Arbeit in zeitlich außergewöhnlichen Abständen zu leisten ist (vgl. BAG 21, 365 //ö// = AP Nr. 31 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und wenn sie den Arbeitnehmer nicht vollständig oder nur nebenberuflich in Anspruch nimmt (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 15.02.1965 - 5 AZR 358/63

    Nebenberufliche Lehrkräfte - Weiterführende Schulen - Stundenvergütung -

    Auszug aus BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73
    Es ist dabei in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu treffend davon ausgegangen, daß es bei der Präge, ob jemand seine Dienstleistung als Arbeitnehmer oder als freier Mitarbeiter erbringt, auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit des Betreffenden von seinem Arbeitgeber bzw. seinem Dienstherrn ankommt (vgl. BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten m.w.N.; AP Nr. 10 aaO; BAG 19, 324 /327 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 1 der Gründe/).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    (2) Es kann zunächst einmal nicht von vornherein gesagt werden, die vertraglich vorgesehene Art der Tätigkeit spreche schon für sich für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, wie es das Bundesarbeitsgericht für maßgeblich angesehen hat, etwa für Orchestermusiker (Urteil vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12 und 16, aaO), für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und in schulischen Lehrgängen (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61, aaO) oder für studentische Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 - n.v.).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist weder erforderlich noch ausreichend (vgl. BAGE 19, 324, 329 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe; BAGE 25, 505, 511 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe, und Urteil vom 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT Nr. 8 zu § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff, zu 6 der Gründe).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und in schulischen Lehrgängen (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit) und für studentische Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n. v.).
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