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   BAG, 18.06.1974 - 1 ABR 25/73   

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https://dejure.org/1974,433
BAG, 18.06.1974 - 1 ABR 25/73 (https://dejure.org/1974,433)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1974 - 1 ABR 25/73 (https://dejure.org/1974,433)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1974 - 1 ABR 25/73 (https://dejure.org/1974,433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarung über unbezahlten Sonderurlaub - Allgemeine Urlaubsgrundsätze - Mitbestimmungspflicht - Unmittlebarer Zusammenhang mit bezahltem Erholungsurlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 193
  • NJW 1975, 80
  • BB 1974, 1639
  • DB 1974, 2263
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG gelte für jeden Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit, weil bei seiner Verwirklichung stets gegensätzliche individuelle und betriebliche Interessen auszugleichen seien (vgl. Fitting BetrVG 21. Aufl. § 87 Rn. 193; Wiese GK-BetrVG 7. Aufl. § 87 Rn. 444; Richardi BetrVG 8. Aufl. § 87 Rn. 441, 466; Löwisch/Kaiser BetrVG 5. Aufl. § 87 Rn. 93; DKK-Klebe BetrVG 8. Aufl. § 87 Rn. 111; Hako-BetrVG/Kothe § 87 Rn. 52; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 66; Schaub Arbeitsrechtshandbuch 9. Aufl. § 235 Rn. 31; ErfK/Hanau/Kania 2. Aufl. BetrVG § 87 Rn. 43; Blomeyer Anm. zu BAG 18. Juni 1974 - 1 ABR 25/73 - SAE 1976, 9).

    Für die Regelung unbezahlten Sonderurlaubs, der in unmittelbarem Zusammenhang mit bezahltem Erholungsurlaub gewährt werden sollte, hat es die Anwendbarkeit des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG allerdings bejaht (BAG 18. Juni 1974 - 1 ABR 25/73 - BAGE 26, 193).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Von diesen Bedeutungen des Begriffs "Urlaub" erfaßt der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG diejenigen Fälle der bezahlten oder unbezahlten Freistellung von der Arbeit, bei deren Verwirklichung gegensätzliche individuelle oder betriebliche Interessen auszugleichen sind (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Urlaub Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 87 Bildungsurlaub Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 18. Juni 1974 - 1 ABR 25/73 - BAGE 26, 193; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 87 Rn. 133; Richardi BetrVG 8. Aufl. § 87 Rn. 441; Wiese GK-BetrVG 7. Aufl. § 87 Rn. 444).
  • BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 599/76

    Unbezahlter Sonderurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Abbedingung der

    b) Der Senat geht mit dem Landesarbeitsgericht davon aus, daß allgemeine betriebliche Regelungen über Sonderurlaub für Gastarbeiter nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG 1972 mitbestimmungspflichtig sind (vgl. den Beschluß des Ersten Senats des BAG vom 18. Juni 197 - 1 ABR 25/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, = NJW 1975, 80).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08

    Betriebliche Mitbestimmung - Einführung von Urlaubsgrundsätzen vor Konstituierung

    a) Urlaubsgrundsätze sind Regeln, die festsetzen, nach welchen Grundsätzen der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Urlaub gewähren solloder aber nicht gewährt werden darf(BAG vom 18.06.1974, 1 ABR 25/73).
  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 296/78

    Urlaubsrecht - Unbezahlter Urlaub - Klausel - Vorbehalt - Einseitiges

    Das Landesarbeitsgericht hat nicht festgestellt, ob im Betrieb der Beklagten ein Betriebsrat bestand; in diesem Falle wären formularmäßig vorbereitete Vereinbarungen über unbezahlten Sonderurlaub nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG 1972 mitbestimmungspflichtig (BAG 26, 193 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub).
  • LAG Hessen, 24.03.2011 - 5 TaBV 75/10

    Mitbestimmung bei der Erteilung von unbezahltem Sonderurlaub nach dem

    Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf die Aufstellung von Richtlinien, also abstrakt-generellen Regelungen (vgl. für Entlohnungsgrundsätze: BAG 11.1.2011 - 1 AZR 310/09 - Orientierungssatz 3), nach denen dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Einzelfall Urlaub zu gewähren oder zu verweigern ist (vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - Rn. 64, zitiert nach juris; BAG 18. Juni 1974 - 1 ABR 25/73 - Rn. 29, zitiert nach juris; GK-Wiese, BetrVG, § 87 Rn 449; ErfK-Kania, BetrVG, § 87 Rn 44).
  • LAG Nürnberg, 11.08.2015 - 6 TaBV 20/15

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Urlaubsgrundsätze - Unterlassungsanspruch

    Urlaubsgrundsätze liegen vor, wenn Regeln aufgestellt werden, in denen festgelegt wird, nach welchen Grundsätzen der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Urlaub gewähren soll oder aber nicht gewährt werden darf, BAG, Beschluss vom 18.06.1974 - 1 ABR 25/73 - .
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