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   BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73   

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BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73 (https://dejure.org/1974,405)
BAG, Entscheidung vom 19.11.1974 - 1 ABR 20/73 (https://dejure.org/1974,405)
BAG, Entscheidung vom 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 (https://dejure.org/1974,405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender Angestellter - Eigener Entscheidungsspielraum - Höhe des Umsatzes - Höhe des Werbeetats - Indizwirkung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung leitender Angestellter / Angestellter

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 345
  • NJW 1975, 1246 (Ls.)
  • NJW 1975, 797
  • VersR 1975, 552
  • BB 1975, 279
  • DB 1974, 2306
  • DB 1975, 405
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73
    In der Sache selbst ist aufgrund der ausreichenden Tatsachenfeststellungen des angefochtenen Beschlusses die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im Ergebnis zu bestätigen» obwohl das Landesarbeitsgericht nicht in vollem Umfang von den gleichen rechtlichen Abgrenzungsmerkmalen bei der Auslegung des § 5 Abs. 3 Nr- 3 BetrVG 1972 ausgeht, wie der Senat in seiner späteren Entscheidung vom 5» März 1974 - 1 ABR 19/73 - (AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Der erste Beschluß des Senats vom 5 März 1974 - 1 ABR 19/73 - über die Abgrenzung des Kreises der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG 1972, ins besondere der Vorschrift der Nr. 3, ist in der Literatur teils zustimmend, teils ablehnend besprochen worden; bei den Ablehnungen wurde zum Teil weniger das Ergebnis als der methodische Weg des Senats bemängelt und überwiegend die Auffassung vertreten, das Gesetz enthalte keine verdeckte Regelungslücke, sondern generalklauselartige Formulierungen, unbestimmte Rechtsbegriffe (vgl. insbesondere Beuthien, SAE 74-, 173.» Föhr, Betrieb 74-, 1767; Grüll

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64

    Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau -

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73
    Die Beurteilung der Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3, insbesondere der der Nr. 3» BetrVG 1972 im Einzelfall enthält auch tatsächliche Elemente, wie der Senat in der einzigen Entscheidung zu der entsprechen den Vorschrift des § 4 Abs. 2 Buchstabe c BetrVG 1952 bereits ausgeführt hat (BAG 16, 8[l9] = AP Hr. 4 zu § 4 BetrVG 1952).
  • BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 2/73

    Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73
    unzulässig.Im übrigen, ist auch, in dem dem Offizialprinzip unterliegenden Beschlußverfahren die antragstellende Partei nicht von der Verpflichtung entbunden, die Tatsachen in ausreichendem Umfang vorzutragen, aus denen sie das mit ihrem Antrag verfolgte Begehren her leitet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 13» März 1973 - 1 ABR 15/72- AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972 und 22. Mai 1973 - 1 ABR 2/73 - AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972, beide Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluß vom 26. Juni 1973 - 1 ABR 21/72 - AP Nr. 3 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72

    Offizialmaxime - Beschlußverfahren - Tatsachenvortrag des Antragstellers -

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73
    unzulässig.Im übrigen, ist auch, in dem dem Offizialprinzip unterliegenden Beschlußverfahren die antragstellende Partei nicht von der Verpflichtung entbunden, die Tatsachen in ausreichendem Umfang vorzutragen, aus denen sie das mit ihrem Antrag verfolgte Begehren her leitet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 13» März 1973 - 1 ABR 15/72- AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972 und 22. Mai 1973 - 1 ABR 2/73 - AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972, beide Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluß vom 26. Juni 1973 - 1 ABR 21/72 - AP Nr. 3 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.07.1977 - 1 ABR 19/75

    Schulungsveranstaltung - Kosten - Notwendige Beteiligung des Betreibsrates im

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73
    5. März 1974- - 1 ABR 19/75 ~ [demnächst] AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 - zur Abgrenzung des Personenkreises der leitenden Angestellten.
  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Antrag auf Tatbestandsberichtigung -

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73
    dringen» weil diese Rüge erst im Termin zur mündlichen Anhörung vor dem Senat erhoben worden ist» prozessuale Verfahrensverstöße Zweiter Instanz aber auch im Beschluß verfahren innerhalb der Rechtsbeschwerdefrist geltend gemacht werden müssen (BAG Beschluß vom 24. Hai 1957 - 1 ABR 8/56 - AP Nr. 7 zu § 92 ArbGG l9r53)- Im übrigen sind die Beteiligten zu 5) ausweislich der Akten zum Anhörungstermin vor dem Landesarbeitsgericht am 9 Februar 1973 mit Zustellungsurkunde ordnungsgemäß geladen worden und laut Sitzungsniederschrift auch erschienen.
  • BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 21/72

    Fahrtkosten - Verzehrkosten - Wahlvorstandsmitglied - Schulung - Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73
    unzulässig.Im übrigen, ist auch, in dem dem Offizialprinzip unterliegenden Beschlußverfahren die antragstellende Partei nicht von der Verpflichtung entbunden, die Tatsachen in ausreichendem Umfang vorzutragen, aus denen sie das mit ihrem Antrag verfolgte Begehren her leitet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 13» März 1973 - 1 ABR 15/72- AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972 und 22. Mai 1973 - 1 ABR 2/73 - AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972, beide Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluß vom 26. Juni 1973 - 1 ABR 21/72 - AP Nr. 3 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.06.1974 - 1 ABR 23/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Einblicksrecht - Bruttogehaltsiste -

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73
    Gerade nur durch eine allgemeine Feststellung kann die betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit endgültig und abschließend geklärt werden (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1974- - 1 ABR 23/73 [demnächst.] AP Nr. 8 zu § 80 BetrVG 1972 auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Auf diese Weise erlangen sie einen erheblichen Einfluss auf die Führung des Unternehmens (BAG 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 26, 345 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    bb) Der Einfluß auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, daß der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, daß er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 15; 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).

    Der maßgebliche Einfluß fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - aaO; 19. November 1974 - 1 ABR 50/73 - BAGE 26, 358; 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - BAGE 27, 374; 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - aaO).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze nicht vorliegen (BAGE 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; BAGE 26, 345, 355 = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 g der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV der Gründe).

    Auf diese Weise erlangen sie einen erheblichen Einfluß auf die Führung des Unternehmens (BAG Beschluß vom 19. November 1974, BAGE 26, 345, 352 f. = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 a der Gründe, ständige Rechtsprechung).

  • LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08

    Beschlussverfahren; leitender Angestellter; Status eines Chefarztes

    bb) Der Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er Kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG, 17.12.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG, 19.11.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG, 11.01.1995 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG, 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG, 19.11.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG, 09.12.1975 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 11; BAG, 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Es ist infolgedessen fraglich, ob noch ein beachtlicher Teilbereich für unternehmerische Aufgabenstellungen vorliegen kann, wenn Leitungsfunktionen so stark aufgesplittert sind (BAG 26, 345 = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 e der Gründe; BAG, Beschluß vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 113/73 -, AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe, Durchführung rein arbeitstechnischer, "vorprogrammierter" unternehmerischer Entscheidungen).
  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

    Schließlich ist, wie der Senat schon wiederholt aus gesprochen hat, das Rechtsschutzinteresse an der Klärung des Rechtsstatus eines Arbeitnehmers als leitenden Angestellten auch ohne Vorliegen eines konkreten, aktuellen Streitfalls für alle Beteiligten, insbesondere auch für den Arbeitgeber, zu bejahen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. November 19714 - 1 ABR 20/73 - und - 1 ABR 50/73 - = AP Nr. 2 und 3 zu § 5 BetrVG 1972, unter II 1. bzw. II 2. der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Es müssen also zunächst die Voraussetzungen des allgemeinen Begriffs des leitenden Angestellten gegeben sein und zusätzlich eine der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Nr. 1 - 3 BetrVG (vgl. insbesondere die Beschlüsse des Senats vom 5. März 1974 und 19. November 1974 - 1 ABR 19/73 - und - 1 ABR 20/73 und 50/73 = AP Nr. 1 - 3 zu § 5 BetrVG 1972, alle Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Dabei hält der Senat für die Auslegung des Oberbegriffs des leitenden Angestellten daran fest, daß die Tätigkeit unternehmensbezogen sein muß, obwohl der Gesetzgeber in den Tatbestandsgruppen des § 5 Abs. 3 Nr. 1 und 3 BetrVG das Wort "Betrieb" verwendet (vgl. Beschluß vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - unter III 2 b und c und Beschluß vom 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - unter III 2 a der Gründe).

    Die Leitungsaufgaben eines Angestellten sind auf seine Funktionen im Unternehmen hin bezogen (Grüll, RdA 1972, 171 ; Rüthers-Stindt, BB 1972, 973 ; Wiedemann-Wank, Anm. AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 unter II 4); das gilt auch für "Stabsfunktionen", die unter die Tatbestandsgruppe der Nr. 3 fallen (wie hier Beuthien, SÄE 1974, 173 unter Ziff. II 8; Janert, DB 1974, 1237; Kraft, EzA, § 5 BetrVG Nr. 7 Anm. B II; Wiedemann-Wank, aaO; ablehnend Hoffmann, NJW 1975, 1246 und Mayer-Maly, BB 1974, 1124).

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter;

    d) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war zunächst von einem Oberbegriff des leitenden Angestellten ausgegangen und hatte jeweils die Feststellung verlangt, dass zwischen dem Angestellten und der übrigen Arbeitnehmerschaft eine Interessenpolarität bestehen müsse (vgl. Beschluss vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 36, 51, 57 f.; Beschluss vom 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345, 351, 354; Beschluss vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 131/73 - BAGE 26, 403, 413; Beschluss vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - BAGE 27, 374, 379, 384).

    Ein solcher Wille kann sich grundsätzlich auch aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsparteien vertraglich Vereinbarte erlaubt (BAG, Beschluss vom 5. März 1974 a.a.O. S. 54; Beschluss vom 19. November 1974 a.a.O. S. 354; Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - BAGE 101, 53, 58; Fitting u.a., a.a.O. Rn. 329).

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05

    Voraussetzung für die Einstufung als leitender Angestellter im

    28 d) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war zunächst von einem Oberbegriff des leitenden Angestellten ausgegangen und hatte jeweils die Feststellung verlangt, dass zwischen dem Angestellten und der übrigen Arbeitnehmerschaft eine Interessenpolarität bestehen müsse (vgl. Beschluss vom 5. März 1974 1 ABR 19/73 BAGE 26, 36, 51, 57 f.; Beschluss vom 19. November 1974 1 ABR 20/73 BAGE 26, 345, 351, 354; Beschluss vom 17. Dezember 1974 1 ABR 131/73 BAGE 26, 403, 413; Beschluss vom 9. Dezember 1975 1 ABR 80/73 BAGE 27, 374, 379, 384).

    Ein solcher Wille kann sich grundsätzlich auch aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsparteien vertraglich Vereinbarte erlaubt (BAG, Beschluss vom 5. März 1974 a.a.O. S. 54; Beschluss vom 19. November 1974 a.a.O. S. 354; Beschluss vom 16. April 2002 1 ABR 23/01 BAGE 101, 53, 58; Fitting u.a., a.a.O. Rn. 329).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Andererseits ist hiernach aber das Rechtsschutzinteresse dann noch zu bejahen, wenn sich eine betriebsverfassungsrechtliche Streitfrage zwar im Einzelfalle erledigt, sie jedoch fortwirkende Bedeutung hat und jederzeit wieder auftauchen kann (vgl. BAG 26, 345, 349 = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 sowie Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 80 Rz 20).
  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

    cc) Auch der Umfang des Volumens des Warenumsatzes rechtfertigt eine Qualifizierung des Klägers als leitender Angestellter nicht (vgl. BAG 19. November 1973 - - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345, 357).
  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09

    Mitbestimmungswidrige Einstellung des Leiters der Revisionsabteilung einer

  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73

    Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 113/73

    Beschlußverfahren - Leitender Angestellter - Negative Feststellungsantrag -

  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93

    Leitende Angestellte, Ressortleiter einer Tageszeitung

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 29/76
  • BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73

    Leitende Angestellte: Wirtschaftsprüfer in einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 86/76
  • BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74

    Anerkennung von Hauptabteilungsleitern als leitende Angestelle - Übertragung der

  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 61/74

    Leitender Angestellter - Sektionsleiter eines Forschungsunternehmens - Einfluß

  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 14 TaBV 1/91

    Leitender Angestellter: Abteilungsleiter des Finanz- und Rechnungswesens eines

  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 33/93
  • LAG Hessen, 21.04.1988 - 12 TaBV 111/87

    Überprüfung, ob ein Angestellter "leitend" ist, durch eine

  • BAG, 21.11.1980 - 7 AZR 757/78
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