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   BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75   

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BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75 (https://dejure.org/1976,204)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1976 - 2 AZR 457/75 (https://dejure.org/1976,204)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 (https://dejure.org/1976,204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitwertrevision - Kündigung eines Betriebsratsmitglied - Hausverbot - Außerordentliche Kündigung - Ersetzung der Zustimmung - Unheilbare Nichtigkeit - Annahmeverzug ohne Leistungsangebot - Pflicht zur Fortzahlung der Vergütung bei Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebsrat: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, Annahmeverzug, Streitwertbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 233
  • NJW 1978, 72
  • BB 1977, 895
  • DB 1977, 1190
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

    Auszug aus BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75
    J u l i 1974, BB 1975, 372; S ta h lh a c k e , Kündigung und K ü n d ig u n g ssch u tz im A r b e i t s v e r h ä l t n i s , 2 .
  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 336/71

    Kündigung - Zweiwochenfrist - Befristung

    Auszug aus BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75
    Nach d e r Versäumung d e r A u s s c h lu ß f r is t d es § 626 Abs. 2 BGB w ird vom G esetz u n w id e rle g b a r v e rm u te t, daß d ie W e ite rb e s c h ä f tig u n g d es A rb e itn e h m e rs, f ü r d e s se n a u ß e r o r d e n tlic h e Kündigung e i n w ic h tig e r Grund V o rg eleg en haben mag, dem A rb e itg e b e r n ic h t 19 mehr unzum utbar i s t ( v g l . BAG 24, 292 [2953 = AP I r . 1 zu § "15 KSchG 1969 und BAG 2 4, 341, [343, 344] = AP N r. 3 zu § 626 BGB A u s s c h l u ß f r i s t ) .
  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Es wäre inkonsequent, würde man die Kündigung für unheilbar nichtig halten, die vor Rechtskraft des Beschlusses über die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung ausgesprochen worden ist (BAG 28, 233 = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972), dagegen die Kündigung als wirksam ansehen, die aufgrund eines nichtigen Betriebsratsbeschlusses erfolgt ist.
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Wird die unwirksame Kündigung mit einem Hausverbot verbunden, dann verweigert der Arbeitgeber nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts so ernsthaft und endgültig die Weiterbeschäftigung, daß aus diesem Grunde wiederum ein wörtliches Angebot überflüssig sein soll (BAG 28, 233 = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972 = EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 17 mit Anm. v. Kraft).

    In einem solchen Fall eine nochmalige Aufforderung zu verlangen, einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zuzuweisen, wäre durch den Gesetzeszweck nicht mehr gedeckt, sondern nur noch Förmelei (MünchKomm-Schaub, BGB, § 615 Rz 18; Larenz, Schuldrecht 1, 12. Aufl., S. 361; Söllner, Grundriß des Arbeitsrechts, 8. Aufl., S. 268; derselbe in Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 615 BGB Kurzarbeit; Seiter, ZfA 1970, 355, 401 m.w.N.; BAG 28, 233 = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972 für den Fall eines Hausverbots).

  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 739/11

    Unzumutbarkeit der tatsächlichen Beschäftigung

    Es muss ein ungewöhnlich schwerer Verstoß gegen allgemeine Verhaltenspflichten vorliegen, der den Arbeitgeber schlechterdings berechtigt, die Dienste abzulehnen (BAG GS 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66; dem folgend 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 28, 233; 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - zu A III 2 der Gründe; 14. September 1988 - 5 AZR 616/87 - zu II 2 der Gründe; 1. Juli 1993 - 2 AZR 88/93 - zu II 3 der Gründe; im Ergebnis ebenso ErfK/Preis 14. Aufl. § 615 BGB Rn. 62 f.; HWK/Krause 5. Aufl. § 615 BGB Rn. 66 f.; MüArbR/Boewer 3. Aufl. Bd. 1 § 69 Rn. 26 Fn. 208; Konzen/Weber Anm. AP BGB § 615 Nr. 42) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Die gesetzliche Fiktion des § 894 ZPO bedeutet, dass (erst) mit der Rechtskraft alle diejenigen Rechtsfolgen eintreten sollen, die eine im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft abgegebene Erklärung haben würde (BAG 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - zu B I 6 b der Gründe, BAGE 28, 233).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 637/76

    Außerordentliche Kündigung - Mitglied des Wahlvorstands - Wahlbewerber - Betrieb

    Dazu hat der Senat in seine] Urteil vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 -(AP Nr. 8 zu § lo3 BetrVG 1972 = AR-Blattei "Betriebsverfassung IX" Entsch 29 bi" zust. Anm. v. Hanau = EzA Nr. 17 zu § lo3 BetrVG 1972 m. zust. Anm. v. Kraft = SAE 1978, 96 m. abl. Anm. v. Gras mann; die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) Stellung genommen: Für den Fall der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung kann der Arbeitgeber gegenüber einem der in § 15 KSchG genannten Amts träger erst dann wirksam eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Beschluß über die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung rechtskräftig ist; eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht etwa schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig.

    Die von Grasmann vorgeschlagene Lösung beruht im Ansatz auf der vom Senat bereits mehrfach eingehend erörterten, aber stets abgelehnten Auffassung, daß im Regelungsbereich des § lo3 BetrVG eine vor der Zustimmung des Betriebsrats oder deren rechtskräftiger Ersetzung ausgesprochene Kündigung nicht unheilbar nichtig, sondern nur schwebend unwirksam sei (vgl. dazu BAG AP Nr. 1 [unter I 2]. AP Nr. 2 [unter II 1] zu § lo3 BetrVG 1972 und insbesondere das Urteil vom 11. November 1976, aaO [unter B I 8]; alle zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    3. Entgegen der Auffassung der Revision sind die in der Entscheidung vom 11. November 1976 (aaO) aufgestellten Grundsätze sowohl auf die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht zur Kündigung eines Amtsträgers als auch auf die Erteilung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht bei analoger Anwendung des § lo3 Abs. 2 BetrVG in den Fällen anzuwenden, in denen kein Betriebsrat besteht.

    a) Die Begründung des Urteils vom 11. November 1976 (aaO) stellt nicht auf die Besonderheiten des Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung und auf die Schutzbedürftigkeit von Mitgliedern des Betriebsrats ab.

    c) Eine Möglichkeit, die geeignet ist, die mit dieser Rechtslage für den Arbeitgeber verbundenen Nachteile zu mildern und unbillige Ergebnisse zu vermeiden, hat der Senat in der Entscheidung vom 11. November 1976 (aaO [zu II 2 der Gründel) aufgezeigt: Bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung kann der Arbeitgeber berechtigt sein, die Arbeitsleistung abzulehnen, wenn ihm die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Umstände nicht zuzumuten ist.

  • LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15

    Begünstigung des Betriebsratsmitglieds durch Vereinbarungen in einem

    Das gilt selbst dann, wenn das Gericht in dem Zustimmungsersetzungsverfahren schließlich zu dem Ergebnis gelangt, dass ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorgelegen hat, und deshalb schließlich die Zustimmung des Betriebsrates zu der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses von dem Gericht (rechtskräftig) ersetzt wird (dazu bereits das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 1976, 2 AZR 457/75, NJW 1978, 72 mit weiteren Nachweisen, und in der Folge auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1988, 2 AZR 770/87, abrufbar bei juris).
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 480/10

    Personalratsmitglied - außerordentliche Kündigung

    a) Die Kündigung eines durch § 15 KSchG besonders geschützten Mitglieds des Betriebsrats oder der Personalvertretung kann in Fällen, in denen es der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats bedarf, wirksam erst nach Eintritt der Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung erfolgen (für § 103 BetrVG: BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 89, 220; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - zu I der Gründe, RzK II 3 17; 25. Januar 1979 - 2 AZR 983/77 - zu I 1 der Gründe, BAGE 31, 253; 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - zu B I 4 ff. der Gründe, BAGE 28, 233; für §§ 47, 108 BPersVG: BAG 28. April 1994 - 8 AZR 209/93 - zu I 1 der Gründe, BAGE 76, 317; 27. März 1991 - 2 AZR 418/90 - zu II 1 b aa der Gründe, RzK II 1a Nr. 5) .

    bb) Dieses Normverständnis stimmt mit den Grundsätzen über die Vollstreckbarkeit der im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ergehenden Entscheidungen und über den Eintritt ihrer Wirksamkeit überein: Die Ersetzung der Zustimmung beruht auf der Gestaltungswirkung eines gerichtlichen Beschlusses, die regelmäßig nicht vor Rechtskraft der Entscheidung eintreten kann (vgl. BAG 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - zu B I 4 ff. der Gründe, BAGE 28, 233; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 85 Rn. 3) .

    Außerdem trägt ein solches Verständnis dem in gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren bestehenden Bedürfnis nach Rechtsklarheit und Rechtssicherheit Rechnung (BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 89, 220; 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - zu B I 8 c der Gründe, BAGE 28, 233) .

    gg) Mit den von der Revision angeführten Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Juli 1974 und des Reichsarbeitsgerichts vom 13. November 1929 (zu § 97 des Betriebsrätegesetzes) hat sich der Senat in seinem Urteil vom 11. November 1976 (- 2 AZR 457/75 - BAGE 28, 233) unter B I der Gründe eingehend auseinandergesetzt.

  • BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87

    Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung

    Er ist berechtigt, die Arbeitsleistung abzulehnen, wenn ihm die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BAGE GS 3, 66, 74 f. = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG, zu II 2 der Gründe; BAGE 28, 233, 245 f. [BAG 11.11.1976 - 2 AZR 457/75] = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe = EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 17 mit Anm. Kraft).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts liegt auch keine Divergenz zwischen dem Beschluß des Großen Senats (BAGE 3, 66) und der Entscheidung des Senats vom 11. November 1976 (BAGE 28, 233 [BAG 11.11.1976 - 2 AZR 457/75]) vor.

  • LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit

    Eine berechtigte Ablehnung der Arbeitsleistung und damit auch eine berechtigte Beendigung der Gehaltszahlung wird durch einen erstinstanzlichen Beschluss über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats für die Zeit vor Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses nicht bindend festgestellt (BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 770/87 - Juris; BAG Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - EzA § 615 BGB Nr. 54; Urteil vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - BAGE 28, 233 = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972) Der Arbeitgeber ist zwar nicht zur Zahlung von Verzugslohn verpflichtet, wenn ein Arbeitnehmer sich so verhält, dass der Arbeitgeber die Annahme der Leistung zu Recht ablehnen darf (BAG Großer Senat Urteil vom 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66 = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG).
  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 736/11

    Unzumutbarkeit der tatsächlichen Beschäftigung

    Es muss ein ungewöhnlich schwerer Verstoß gegen allgemeine Verhaltenspflichten vorliegen, der den Arbeitgeber schlechterdings berechtigt, die Dienste abzulehnen (BAG GS 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66; dem folgend 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 28, 233; 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - zu A III 2 der Gründe; 14. September 1988 - 5 AZR 616/87 - zu II 2 der Gründe; 1. Juli 1993 - 2 AZR 88/93 - zu II 3 der Gründe; im Ergebnis ebenso ErfK/Preis 14. Aufl. § 615 BGB Rn. 62 f.; HWK/Krause 5. Aufl. § 615 BGB Rn. 66 f.; MüArbR/Boewer 3. Aufl. Bd. 1 § 69 Rn. 26 Fn. 208; Konzen/Weber Anm. AP BGB § 615 Nr. 42) .
  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 734/11

    Unzumutbarkeit der tatsächlichen Beschäftigung

  • BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 590/99

    Verletzung von Mitteilungspflichten - Schadenersatz

  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug - Voraussetzungen des Annahmeverzuges des

  • BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 88/93

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach unwirksamer fristloser Kündigung

  • LAG Sachsen, 09.06.2010 - 5 Sa 702/09

    Kündigung eines Mitglieds einer Personalvertretung bei verweigerter Zustimmung

  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 212/82

    Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • VGH Hessen, 11.03.1997 - 22 TL 3298/96

    Ersetzung der Zustimmung des Personalrates zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87

    Annahmeverzug des Arbeitgebers vor rechtskräftiger Zustimmungsersetzung bei

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 740/87

    Zeitpunkt der Mitwirkungshandlung bei Erkrankung des Arbeitnehmers

  • BAG, 21.04.1983 - 2 AZR 633/80
  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 880/78
  • BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 616/87

    Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung bei Unzumutbarkeit der

  • BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 652/87

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Unzumutbarkeit der Annahme von angebotener

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