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   BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75   

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BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75 (https://dejure.org/1976,181)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1976 - 3 AZR 795/75 (https://dejure.org/1976,181)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 (https://dejure.org/1976,181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Anpassung - Betriebliche Altersversorgung - Anpassungsprüfung - Umfang der Verteuerung - Opfergrenze - Billige Entscheidung durch das Gericht

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrAVG § 16 § 17 § 32; BGB § 242 § 315
    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 279
  • NJW 1977, 828
  • VersR 1977, 677
  • DB 1977, 115
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 791/75

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassungsüberprüfung

    Auszug aus BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75
    II. Der Senat hält zu § 16 BetrAVG an der Rechtsprechung fest, wie sie in den Urteilen vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/75 und 3 AZR 37/76 - ausgeführt ist (vgl. [demnächst] AP Nr. 1 und Nr. 2 zu § 16 BetrAVG; die erstgenannte Entscheidung ist auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Der Senat hat in zxrei Entscheidungen vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/75 ~ ([demnächst] AP Hr. 1 zu § 16 BetrAVG = DB 1976, 1435 [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt]) und - 3 AZR 37/76 - ([demnächst] AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG = RdA 1976, 333 = BB 1976, 1129 = DB 1976, 1724) zur Geltung des § 16 BetrAVG ausgesprochen, daß der Arbeitgeber die Anpassung für solche laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zum 1. Januar 1975 überprüfen muß, die am 1. Januar 1975 drei Jahre und länger liefen.

    Der Senat hat schon in seinen Entscheidungen vom 1. Juli 1976 dargelegt, daß es das Ziel des Gesetzgebers war gerade die zur Anpassung ergangene Rechtsprechung durch eine gesetzliche Regelung abzulösen (vgl. [demnächst] AP Nr. 1 zu § 16 BetrAVG = DB 1976, 1435 [zu I 1 a der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt -).

    Hier zu hat der Senat bereits in der Entscheidung vom 1. Juli 19' - 3 AZR 791/75 - [zu I 2 a der Gründe] ausgesprochen, daß A: passungen, die in dem Dreijahreszeitraum vor dem 1. Januar 1975 vorgenommen worden sind, nicht zu einer Verschiebung des ersten Termins der gesetzlich geforderten Anpassung führen.

    2. Ebenso bleibt es dabei, daß wegen der Unsicherheit über das Wirksamwerden des § 16 BetrAVG für die nunmehr vor» zunehmende Prüfung die Umstände maßgebend sind, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergeben, hier also bei der Erörterung, die in der erneuten Verhandlung und Überprüfung der ablehnen den Entscheidung der Beklagten durch das Berufungsgericht vor zunehmen ist (vgl. I 2 b der Gründe des Urteils vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/75).

  • BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 37/76

    Anpassung - Laufende Leistungen - Betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75
    II. Der Senat hält zu § 16 BetrAVG an der Rechtsprechung fest, wie sie in den Urteilen vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/75 und 3 AZR 37/76 - ausgeführt ist (vgl. [demnächst] AP Nr. 1 und Nr. 2 zu § 16 BetrAVG; die erstgenannte Entscheidung ist auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Der Senat hat in zxrei Entscheidungen vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/75 ~ ([demnächst] AP Hr. 1 zu § 16 BetrAVG = DB 1976, 1435 [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt]) und - 3 AZR 37/76 - ([demnächst] AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG = RdA 1976, 333 = BB 1976, 1129 = DB 1976, 1724) zur Geltung des § 16 BetrAVG ausgesprochen, daß der Arbeitgeber die Anpassung für solche laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zum 1. Januar 1975 überprüfen muß, die am 1. Januar 1975 drei Jahre und länger liefen.

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 37/76 - [demnächst] AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG [zu C der Gründe] = BB 1976, 1129 = DB 1976, 1724- = RdA 1976, 333 [335 f.] entschieden, daß fl die Zeit bis zum Inkrafttreten des § 16 BetrAVG die Anpassung weiterhin nach den Grundsätzen zu beurteilen ist, di in den Entscheidungen des Senats vom 30. März 1973 enthalte! sind.

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75
    III. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten von § 16 BetrAVG ist die Anpassung nach den Grundsätzen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1973 zu beur teilen (vgl. BAG 25, 146 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhe ~ ~ Ar Nr. 5 zu § 242 ßfcrB Ruhegehalt - Geldentwertung; BAOr gehalt - Geldentwertung).

    Der Senat hat in den Entscheidungen vom 30. März 1973 (BAG 25, 146 [157] = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung und AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung [zu B II 2 der Gründe]) unter Bezugnahme auf ein Gutachten der Deutschen Bundesbank davon gesprochen, es sei im allgemeinen nicht als Geldwertminderung anzusehen, wenn der Preisindex für die Lebenshaltung um 1 % jährlich steige, und nur bedingt sei dies bei einer Erhöhung des Indexes zwischen 1 und 2 % der Pall.

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75
    Wenn er dabei, wie auch sonst bei Erlaß von arbeitsrechtlichen Vorschrifter in die vertragliche Gestaltung der Arbeitsverhältnisse ein gegriffen hat und eingreifen mußte, so wird er damit dem Auj trag des Art. 20 GG gerecht, die Bundesrepublik als sozialei Rechtsstaat zu verwirklichen (vgl. insoweit BVerfGE 8, 274 [3293; 22, 180 [204] = AP Nr. 5 zu Art. 20 GG [zu C I 4 der Gründe]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75
    Wenn er dabei, wie auch sonst bei Erlaß von arbeitsrechtlichen Vorschrifter in die vertragliche Gestaltung der Arbeitsverhältnisse ein gegriffen hat und eingreifen mußte, so wird er damit dem Auj trag des Art. 20 GG gerecht, die Bundesrepublik als sozialei Rechtsstaat zu verwirklichen (vgl. insoweit BVerfGE 8, 274 [3293; 22, 180 [204] = AP Nr. 5 zu Art. 20 GG [zu C I 4 der Gründe]).
  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

    Auszug aus BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75
    Der Senat hat in den Entscheidungen vom 30. März 1973 (BAG 25, 146 [157] = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung und AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung [zu B II 2 der Gründe]) unter Bezugnahme auf ein Gutachten der Deutschen Bundesbank davon gesprochen, es sei im allgemeinen nicht als Geldwertminderung anzusehen, wenn der Preisindex für die Lebenshaltung um 1 % jährlich steige, und nur bedingt sei dies bei einer Erhöhung des Indexes zwischen 1 und 2 % der Pall.
  • Drs-Bund, 05.12.1974 - BT-Drs 7/2909
    Auszug aus BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75
    Aus der Entstehungsgeschichte des § 16 BetrAVG ergibt sich folgendes: Bei der zweiten Lesung des Gesetzes lag ein Antrag vor, dem § 16 (damals § 6 k) einen zweiten Absatz anzufügen, der die Anwendung der Absätze 2 und 3 des § 315 BOB vorsah (BT-Drucksache 7/2909).
  • BFH, 06.12.1995 - I R 14/95

    Bildung von Rückstellungen

    Danach hat der (frühere) Arbeitnehmer einen Anspruch auf Anpassung seiner Rente, die sich der Höhe nach am Lebenshaltungskostenindex bzw. Kaufkraftschwund richtet, aber durch die Einkommenssteigerungen, die vergleichbare Arbeitnehmer während des Betrachtungszeitraums erzielen, begrenzt ist (vgl. BAG-Urteile vom 16. Dezember 1976 3 AZR 795/75, BAGE 28, 279, DB 1976, 1435; vom 14. Februar 1989 3 AZR 313/87, BAGE 61, 102, DB 1989, 1422; weitere Nachweise bei Höfer/Reiners/Wüst, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, § 16 Fn. 118).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Es hat angenommen, daß sich der Anpassungsbedarf der Versorgungsempfänger nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufpreisverlust richtet und es dabei auf die Veränderungen des Preisindex ankommt, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushaltes mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (vgl. BAGE 28, 279, 291 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe; BAGE 48, 272, 277 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Der Anpassungsbedarf hing bis zum 31. Dezember 2002 von der Veränderung des Preisindex ab, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (st. Rspr. des Senats seit 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291; vgl. § 30c Abs. 4 BetrAVG nF).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Eine in § 6 k des Gesetzesentwurfs enthaltene Verweisung auf § 315 BGB ist nur deshalb nicht in die endgültige Fassung aufgenommen worden, weil sie für entbehrlich gehalten wurde (BT-Drucks. 7/2843 S. 34 und Sitzungsberichte des Deutschen Bundestages, 7. Wahlperiode, 134. Sitzung S. 9064 ff.; vgl. ferner Urteile des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 37/76 - AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG, zu B I 1 d und II der Gründe und BAG 28, 279, 288 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu V der Gründe).

    Eine schematische Anbindung der betrieblichen Versorgungsleistungen an die Gehaltsentwicklung oder die Entwicklung der Sozialversicherungsrenten war nicht gewollt (BT-Drucks. 7/2843 S. 12 zu § 6 k; BAG 28, 279, 290 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe; Höhne in Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, Band 1, 2. Aufl., § 16 Rz 18).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung den Preisindex angewendet, der für die Lebenshaltung eines Vierpersonenarbeitnehmerhaushaltes mit mittlerem Einkommen vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird (BAG 25, 146 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung; BAG 28, 279, 291 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe).

  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Nach dieser Vorschrift ist die Anpassung solcher betrieblicher Versorgungsleistungen zu prüfen, die am 1. Januar 1975 drei Jahre und länger liefen (vgl. dazu die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/76 - AP Nr. 1 zu § 1 6 BetrAVG = DB 1976, 1435; die weitere Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 37/76 - AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG RdA 1976, 333 und die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG = NJW 1977» 828).

    Der Senat hat in seiner zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Entscheidung vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG [zu VI der Gründe] = NJW 1977, 828 naher dargelegt, daß das Ausmaß der Teuerung der Änderung des Preisindexes für die Lebenshaltung von Vier-Personen- Arbeitnehmerhaushalten mit mittlerem Einkommen, Basisjahr 1970, zu entnehmen ist.

    Höhne hat in einem Beitrag (BB 1977, 508) erklärt, mit dieser Entscheidung seien, abgesehen von dem Gesamtversorgungsproblem, die Fragen geklärt, die bei der Anwendung von § 16 BetrAVG zu beachten seien.

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Dabei kommt es auf die Veränderung des Preisindex an, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ua. 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 4 mwN).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Sie hat die Veränderung des Preisindex zugrunde gelegt, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Bei beiden Vorschriften bildet nur das Ausmaß der Verteuerung den Ausgangspunkt für die Anpassungsprüfung (ständige Rechtsprechung zu § 16 BetrAVG, vgl. u. a. BAG Urteil vom 16. Dezember 1976, BAGE 28, 279, 290 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe; Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 356/91 - AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

    Der Versorgungsempfänger kann die Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch die Gerichte überprüfen lassen (vgl. BAGE 28, 279, 288 ff. = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu V der Gründe; BAGE 48, 272, 276 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe; Höfer, BetrAVG, Bd. 1, 4. Aufl., Stand: September 1995, § 16 Rz 3607; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 16 Rz 285; Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., § 16 Rz 224; HwB AR-Heither, Stand: November 1995, Betriebliche Altersversorgung, Rz 349).

    Bei der Ermittlung der Kaufkraftentwicklung ist auf die Veränderung des Preisindex abzustellen, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushaltes mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (BAGE 48, 272, 277 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 28, 279, 291 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe; BAGE 25, 146 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

    Der Anpassungsbedarf der Versorgungsempfänger richtet sich nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust, den der Senat nach den Preisindexberechnungen des Statistischen Bundesamtes bestimmt (st. Rspr. seit 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291).

    Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und - bei werbenden Unternehmen - diejenigen der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (st. Rspr. des Senats seit dem 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279 ff.; zuletzt 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 47 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 39).

  • OLG Stuttgart, 17.12.2008 - 14 U 34/08

    Betriebliche Altersversorgung: (Un-)Anwendbarkeit des Abfindungsverbots bei

  • BGH, 05.10.1978 - II ZR 53/77

    Wesentliche Änderung der Verhältnisse nach Abschluss eines Vergleichs - Grundsatz

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98

    Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines

  • BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76

    Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Anpassung vertraglicher

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 614/78

    Anpassung - Betriebliche ALtersversorgung - Kaufkraftverlust - Sozialversicherung

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01

    Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 146/96

    Gehaltsabstand eines Ressortleiters zu nachgeordneten Redakteuren

  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87

    Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze

  • LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung; Nachholende Anpassung;

  • LAG Niedersachsen, 11.11.2005 - 10 Sa 548/05

    Anpassung einer Betriebsrente; Anpassungsbedarf der Betriebsrentner; Frage einer

  • LAG Hamm, 03.02.1998 - 6 Sa 727/96

    Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige Belastung eines Unternehmens;

  • LAG Düsseldorf, 27.01.2006 - 9 Sa 1053/05

    Betriebsrentenanpassung Bochumer Verband

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11

    Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom

  • LAG Niedersachsen, 20.03.2001 - 9 Sa 2938/98

    Anpassung eines Betriebsrentenanspruchs

  • LAG Hamm, 27.02.2001 - 6 Sa 584/97

    Kenntnisnahme im Termin vorgelegter Schriftsätze und Unterlagen

  • LAG Hamm, 04.04.2001 - 6 Sa 584/97

    Nachträgliche Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG; Anpassungsprüfung;

  • LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00

    Anpassung der Betriebsrente bei stillgelegtem einzelkaufmännischen Unternehmen

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 761/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

  • LAG Hamburg, 22.05.1991 - 8 Sa 15/91

    Ruhegeld; Betriebsrente; Betriebliche Altersversorgung; Anpassung;

  • BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 937/79

    Betriebsrenten - Anpassung - Hälftelungsprinzip - Versorgungslage -

  • LAG Hessen, 28.11.1986 - 6 Sa 887/85

    Beurteilung der wirtschaftlichen Anpassungskraft einer Konzerngesellschaft;

  • LAG Hamm, 03.02.1998 - 6 Sa 809/97

    Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige Belastung eines Unternehmens bei der

  • LAG Bremen, 23.11.1978 - 3 Sa 48/78
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