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   BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 620/74   

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BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 620/74 (https://dejure.org/1976,661)
BAG, Entscheidung vom 04.03.1976 - 2 AZR 620/74 (https://dejure.org/1976,661)
BAG, Entscheidung vom 04. März 1976 - 2 AZR 620/74 (https://dejure.org/1976,661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 30
  • NJW 1976, 1652
  • BB 1976, 1128
  • DB 1976, 1335
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 620/74
    Er hat im Urteil vom 4. April 1974 (2 AZR 452/73 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt]) lediglich ausgeführt, der besondere Kündigungsschutz für Wahlbewerber stehe einem Arbeitnehmer noch nicht zu, solange nicht mindestens ein WahlVorschlag für seine Person vorliegt, der den Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrVG genügt, also die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften aufweist.

    An dieser Ansicht, die in ihrem Ansatz Zustimmung gefunden hat (vgl. G.Hueck, Ziff. I der Anmerkung AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, und Reuter, Ziff. 1 der Anmerkung SAE 1975» 249) hält der Senat trotz der Angriffe der Revision, auf die noch einzugehen ist, fest.

    Jene Auffassung von Gnade-Kehrmann-Schneider hat der Senat letztlich bereits in seiner Entscheidung vom 4. April 1974- (AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat) abgelehnt, indem er als Mindesterfordernis für die Aufstellung des WahlVorschlags die nach § 14 Abs. 5 BetrVG erforderliche Anzahl von Stütztinterschriften verlangt hat.

  • LAG Düsseldorf, 23.09.1975 - 17 Sa 817/75
    Auszug aus BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 620/74
    Eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 23-Septem ber 1975 - 17 Sa 817/75 - DB 1976, 490) läßt bereits genügen, daß ein Wahlvorschlag mit der erforderlichen Zahl von Unterschriften erstellt ist, ohne daß es auf die Einreichung beim Wahlvorstand ankomme.
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 377/10

    Wahlbewerber - besonderer Kündigungsschutz

    Auf seine Einreichung beim Wahlvorstand kommt es nicht an (vgl. BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - zu 2 der Gründe, BAGE 34, 291; 13. Oktober 1977 - 2 AZR 387/76 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 3; 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30; die Frage offen lassend BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1) .

    a) Der Wortlaut des § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG enthält keinen eindeutigen Anhaltspunkt für die Frage, wann von der "Aufstellung des Wahlvorschlags" auszugehen ist (so schon BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - zu I 4 a der Gründe, BAGE 28, 30) .

    Das bedeutet, dass der Vorgang der Aufstellung dem der Einreichung zeitlich vorangehen muss (vgl. BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - zu I 4 a der Gründe, BAGE 28, 30) .

    cc) Hätte der Gesetzgeber für den Beginn des Kündigungsschutzes an die Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand anknüpfen wollen, hätte es nahe gelegen, dies in § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG so zum Ausdruck zu bringen (vgl. bereits BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - zu I 4 c aa der Gründe, BAGE 28, 30) .

    Die aus der Kandidatur erwachsende besondere Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines Wahlbewerbers entsteht dann, wenn für den Arbeitgeber erkennbar werden kann, dass der Arbeitnehmer für das Amt in Aussicht genommen ist (vgl. BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - zu 2 der Gründe, BAGE 34, 291; 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - zu I 4 b bb der Gründe, BAGE 28, 30) .

    Zudem verlangt das Erfordernis der "Aufstellung" des Wahlvorschlags nach der Einhaltung einer bestimmten Form (vgl. BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - zu I 4 b bb der Gründe, BAGE 28, 30; 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 26, 116) .

    Schon der Wortlaut des § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG verweist deshalb für den Beginn des Schutzes auf einen Abschnitt im Wahlverfahren, der zeitlich nach der bloßen Verlautbarung einer möglichen Kandidatur oder eines entsprechenden Interesses liegt und der nicht gar schon in eine Zeit fällt, zu der das Wahlverfahren noch nicht einmal in Gang gesetzt worden ist (vgl. BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - aaO) .

    Erforderlich ist die Existenz eines Wahlvorschlags, auf dessen Grundlage immerhin die greifbare Möglichkeit einer Wahl in den Betriebsrat besteht (BAG 26. September 1996 - 2 AZR 528/95 - zu II 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Wahlbewerber Nr. 3 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 45; 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - zu I 4 c aa der Gründe, aaO) .

    Zugleich liegt in dem Erfordernis der hinreichenden Anzahl von Stützunterschriften - neben dem der Bestellung eines Wahlvorstands - ein geeignetes Instrument, um einem Missbrauch des Kündigungsschutzprivilegs entgegenzuwirken (vgl. BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 28, 30) .

    Das Gesetz verlangt nicht, dass im Zeitpunkt der "Aufstellung" des Wahlvorschlags iSv. § 15 Abs. 3 KSchG sämtliche für eine erfolgreiche Kandidatur notwendigen Förmlichkeiten gewahrt sind (vgl. BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 28, 30; Reuter SAE 1975, 249 f.; ähnlich für die "Bestellung" in § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG: BAG 26. November 2009 - 2 AZR 185/08 - BAGE 132, 293) .

    Im Übrigen sind selbst dann, wenn man auf den Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand abstellen wollte, Fälle denkbar, in denen der Beginn des Kündigungsschutzes zweifelhaft ist (vgl. BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - zu I 5 der Gründe, BAGE 28, 30) .

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Der Kläger war weder Mitglied des Wahlvorstands noch Wahlbewerber, denn vor der Kündigung war kein Wahlvorstand nach § 17 BetrVG gewählt oder bestimmt worden (vgl. Senatsurteil 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30; BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - BAGE 34, 291).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04

    Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung

    Ob dieser Zeitpunkt mit der Anbringung der letzten Stützunterschrift auf den Wahlvorschlag erreicht ist, weil ab diesem Zeitpunkt die greifbare Möglichkeit einer Wahl besteht (so BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30; ErfK/Ascheid 5. Aufl. § 15 KSchG Rn. 11; KR-Etzel 7. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 23; KDZ-Kittner KSchR 6. Aufl. § 15 KSchG Rn. 16; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1615) oder der Kündigungsschutz für Wahlbewerber erst mit Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand beginnt (so APS/Linck aaO § 15 KSchG Rn. 76; KPK-Bengelsdorff § 15 KSchG Rn. 8; von Hoyningen-Huene/Linck 12. Aufl. § 15 Rn. 19; GK-BetrVG/Raab 7. Aufl. § 103 Rn. 17; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 103 Rn. 19), ist vorliegend unerheblich.

    b) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht weiter davon ausgegangen, der besondere Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG bestehe schon dann, wenn der Wahlvorschlag lediglich behebbare Mängel aufweise (BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30; KR-Etzel 7. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 23; APS/Linck 2. Aufl. § 15 KSchG Rn. 78).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 299/11

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber

    In seiner Entscheidung vom 7. Juli 2011 (- 2 AZR 377/10 - Rn. 13 ff., AP KSchG 1969 § 15 Nr. 69 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 68) hat der Senat an der Auffassung festgehalten, dass der Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber beginnt, sobald ein Wahlvorstand für die Wahl bestellt ist und ein Wahlvorschlag für den Kandidaten vorliegt, der die nach dem Betriebsverfassungsgesetz erforderliche Mindestzahl von Stützunterschriften aufweist (vgl. BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - BAGE 34, 291; 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30) .

    Damit vergrößert sich für den Bewerber die Kündigungsgefahr und aktiviert sich das Bedürfnis nach einem Schutz der Betriebsratswahl (BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - zu I 4 c aa der Gründe, BAGE 28, 30) .

  • ArbG Herford, 21.07.2010 - 2 Ca 302/10

    Wahlbewerber, Sonderkündigungsschutz, Zeitpunkt, Beginn.

    Dabei lehnt sich das Gericht eng an die Entscheidung des BAG vom 04.03.1976, 2 AZR 620/74 in EZA § 15 KSchG n.F. Nr. 8 an, als auch an die Entscheidung des BAG vom 13.10.1977, 2 AZR 387/76 in EZA § 74 BetrVG 1972 Nr. 3.

    In der Entscheidung des BAG vom 04.03.1976 (a.a.O) ist unter Rn. 25 ausgeführt, dass der Regelungszweck als auch der Wortlaut das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes davon abhängig machen, dass die Kandidatur eines Arbeitnehmers zur bevorstehenden Betriebsratswahl sich bereits verfestigt hat.

    Nach der Entscheidung des BAG vom 04.03.1976 (a.a.O. unter Rn. 29) erfordert der Regelungszweck des Sonderkündigungsschutzes eines Wahlbewerbers das Abstellen auf einen möglichst frühen Zeitpunkt, in dem eine genügend greifbare Möglichkeit einer Wahl besteht.

    Entscheidend führt das BAG dann in der Entscheidung vom 04.03.1976 (a.a.O.) unter Rn. 33 aus:.

  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Im Grundsatz folgen dieser herrschenden Meinung auch Matthes (Einstellung und Kündigung, 2» Auf1., Rdnr. 364) und G. Schmidt (AR-Blattei "Kündigungsschutz III" Abschn. E), die allerdings eine Ausnahme für den Ball zulassen wollen, daß der Betriebsrat der außerordent lichen Kündigung zugestimmt hat (ebenso die Rechtsprechung des LAG Düsseldorf: neben dem angefochtenen Ur teil [EzA Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972] das Urteil vom 24. März 1976, BB 1976, 1128, und des LAG Hamm, Urteil vom 9» Juli 1975, DB 1975, 1899).

    Diese Auslegung steht auch mit der Rechtsprechung der Instanzgerichte im Einklang (vgl. neben dem angefochtenen Urteil [EzA Nr» 22 zu § 102 BetrVG 1972] LAG Düsseldorf vom 24. März 1976, BB 1976, 1128, und LAG Hamm vom 9» Juli 1975, DB 1975, 1899j ebenso Matthes, Einstellung und Kündigung, Rdnr. 364, und G» Schmidt, AR-Blattei "Kündigungsschutz III" Absehn. E ) .

  • ArbG Herford, 21.07.2010 - 2 Ca 268/10

    Beginn Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers zur Betriebsratswahl; Beginn

    Dabei lehnt sich das Gericht eng an die Entscheidung des BAG vom 04.03.1976, 2 AZR 620/74 in EZA § 15 KSchG n.F. Nr. 8 an, als auch an die Entscheidung des BAG vom 13.10.1977, 2 AZR 387/76 in EZA § 74 BetrVG 1972 Nr. 3.

    In der Entscheidung des BAG vom 04.03.1976 (a.a.O) ist unter Rn. 25 ausgeführt, dass der Regelungszweck als auch der Wortlaut das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes davon abhängig machen, dass die Kandidatur eines Arbeitnehmers zur bevorstehenden Betriebsratswahl sich bereits verfestigt hat.

    Nach der Entscheidung des BAG vom 04.03.1976 (a.a.O. unter Rn. 29) erfordert der Regelungszweck des Sonderkündigungsschutzes eines Wahlbewerbers das Abstellen auf einen möglichst frühen Zeitpunkt, in dem eine genügend greifbare Möglichkeit einer Wahl besteht.

    Entscheidend führt das BAG dann in der Entscheidung vom 04.03.1976 (a.a.O.) unter Rn. 33 aus:.

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 528/95

    Wahlbewerber

    Andererseits ist aber zu berücksichtigen, daß § 15 Abs. 3 KSchG nicht einen allgemeinen Schutz der freien Betätigung im Rahmen der Betriebsverfassung bezweckt, sondern eine Konkretisierung des § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG über den Wahlschutz darstellt (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30 [BAG 04.03.1976 - 2 AZR 620/74] = AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber).

    Mit der einhelligen Meinung in der Literatur ist davon auszugehen, daß der besondere Kündigungsschutz des Wahlbewerbers nach § 15 Abs. 3 KSchG zumindest dessen Wählbarkeit nach § 8 BetrVG voraussetzt (KR-Etzel, 4. Aufl., § 103 BetrVG Rz 25 a; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 15 Rz 18; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, 2. Aufl., § 15 KSchG Rz 16; GK-BetrVG/Kraft, 5. Aufl., § 103 Rz 14; Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 103 Rz 20 a; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 8 Rz 37; vgl. BVerwGE Beschlüsse vom 27. Mai 1960 - VII P 13.59 - und 5. Februar 1971 - VII P 7.70 - AP Nr. 2 und 6 zu § 10 WahlO z. PersVG; offengelassen im Senatsurteil vom 4. März 1976, aaO).

  • LAG Sachsen, 12.05.2010 - 5 Sa 361/09

    Sonderkündigungsschutz für einen Wahlwerber einer Betriebsratswahl

    Die Einreichung des Wahlvorschlages beim Wahlvorstand ist hingegen nicht Voraussetzung für den Beginn des besonderen Kündigungsschutzes (BAG, Urteil vom 04.03.1976 - 2 AZR 620/74 - AP Nr. 1 zu § 15 kSchG 1969 Wahlbewerber; offen gelassen BAG, Urteil vom 17.03.2005 - 2 AZR 275/04 - AP Nr. 6 zu § 27 BetrVG 1972; KR-Etzel, 9. Auflage, § 103 BetrVG , Rz. 23; ErfK/Kiel, § 15 KSchG Rn. 11; Fitting, 25. Auflage, § 103 Rn. 10; H/S/W/G/N/R-Schlochauer, § 103 Rz. 14; Stahlhacke/Vossen, 10. Auflage, Rn. 1687; a.A APS/Linck, § 15 KSchG Rn. 76; von Hoyningen-Huene/Linck, § 15 kSchG Rn. 23; Richardi/Thüsing, 11. Auflage, § 103 Rn. 19; Raab, GK- BetrVG , § 103 Rz. 17).

    Hiervon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn ein Wahlvorschlag vorliegt, der von der erforderlichen Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer im Sinn von § 14 Abs. 4 BetrVG gestützt ist (BAG, Urteil vom 04.03.1976, aaO.).

  • LAG Hamm, 25.02.2011 - 13 Sa 1566/10

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber; unwirksame ordentliche Kündigung bei

    Für dieses Ergebnis spricht auch das allgemeine Sprachverständnis, wonach in der zeitlichen Abfolge erst ein Wahlvorschlag aufgestellt wird, bevor er dann beim Wahlvorstand eingereicht werden kann ( BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 620/74 - AP KSchG 1969 § 15 Wahlbewerber Nr. 1).

    Von solchen Unwägbarkeiten im Einzelfall kann aus Gründen der Rechtssicherheit nicht der gesetzlich verbriefte besondere Kündigungsschutz von Wahlbewerbern abhängig gemacht werden, der ausschließlich an die "Aufstellung" des Wahlvorschlags und nicht an die Erreichung bestimmter Verfahrensabschnitte im Wahlverfahren anknüpft ( vgl. BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 620/74 - AP KSchG 1969 § 15 Wahlbewerber Nr. 1).

  • ArbG Rosenheim, 23.02.2011 - 3 Ca 1987/09

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber vor Erlass des Wahlausschreibens

  • LAG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10

    Ein zur fristlosen Kündigung hinreichender Verhaltensverstoß eines

  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 212/82

    Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

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