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   BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74   

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BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74 (https://dejure.org/1977,373)
BAG, Entscheidung vom 29.03.1977 - 1 ABR 123/74 (https://dejure.org/1977,373)
BAG, Entscheidung vom 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 (https://dejure.org/1977,373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen - Außendienstangestellte - Abstrakt-generelle Grundsätze zur Lohnfindung - Verfassungsmäßige Auslegung - Zusätzliche Mitbestimmungsbefugnis des Betreibsrates - Auslegung von Anträgen im Beschlußverfahren

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Provisionen von VV, Anteilsprovision, Differenzprovision, Superprovision, Leitungsprovision, Leitungsvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 103
  • NJW 1977, 1654
  • VersR 1977, 874
  • DB 1977, 1415
  • DB 1977, 684
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.04.1976 - 1 ABR 27/74

    Darlehn zum Erwerb eines Eigenheimes - Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe der

    Auszug aus BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74
    Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats im vorliegenden Falle ist also gegeben (vgl. Beschluß vom 6. April 1976 - 1 ABR 27/74- - = AP Nr. 2 zu § 50 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 99/74

    Betriebsrat - Delegation der Beteiligungsrechte an Personalausschuß - Personelle

    Auszug aus BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74
    Wenn nach Einlegung der Rechtsbeschwerde beim Landesarbeitsgericht die Rechtsbeschwerdebegründung wie hier inner halb der Begründungsfrist ebenfalls dort eingeht, wahrt dies die Ordnungsmäßigkeit der Begründung (Beschluß des Senats vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - = EzA Nr. 3 zu § 28 BetrVG 1972 [demnächst] AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 16/72

    Mitbestimmungsrecht bei Werkmietwohnungen -; Unterscheidung zwischen formellen

    Auszug aus BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74
    Hier gilt zunächst das in dem Senatsbeschluß vom 13. März 1973 - 1 ABR 16/72 - (= AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) Gesagte.
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

    Nach heute herrschender Meinung ist der Gesamtbetriebsrat jedoch nicht nur zuständig, wenn der einzelne Betriebsrat objektiv oder subjektiv außerstande ist, das Mitbestimmungsrecht auszuüben, sondern auch, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder jedenfalls betriebsübergreifende Regelung besteht, wobei auf die Verhältnisse des einzelnen konkreten Unternehmens und der konkreten Betriebsräte abzustellen ist (vgl. BAG AP Nr. 1 und 2 zu § 50 BetrVG 1972 mit gemeinsamer zust. Anm. von Löwisch/Mikosch und Senatsbeschluß vom 29. März 1977, BAGE 29, 103 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; vgl. außerdem die zust. Literaturzusammenstellung bei Fabricius/Kreutz, aaO, Rz 29).

    Im Beschluß vom 29. März 1977 (BAGE 29, 103 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) hat der Senat ausgeführt, die funktionale Organisation des Unternehmens und damit die Entscheidung, daß die Vergütung der Außendienstangestellten zentral für das gesamte Unternehmen des Arbeitgebers geregelt werde, sei Sache des Unternehmers und unterliege nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

    Es geht bei der Lohngestaltung um die Struktur des Lohnes und dessen Vollziehungsformen, die Grundlage der Lohnfindung und die betriebliche Lohngerechtigkeit, aber nicht um die Lohnhöhe (Beschluß vom 29. März 1977, BAGE 29, 103 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; Senatsbeschlüsse vom 22. Dezember 1981 und 31. Januar 1984, BAGE 37, 255 und 45, 91 = AP Nr. 7 und 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 87 Rz 121 m.w.N.).

    Dementsprechend hat der Senat bereits in der Entscheidung vom 29. März 1977 (aaO) entschieden, zur Lohngestaltung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gehörten die Fragen, ob ein Lohn- (Gehalts-) Fixum und/oder Provisionen gezahlt werden, ferner die Arten der Provisionen, das Verhältnis der Provision zum Lohnfixum (Anrechenbarkeit) sowie das Verhältnis der Provisionen zueinander.

    Nach dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts ist vielmehr davon auszugehen, daß das Mitbestimmungsrecht auch bei der Festlegung des Verhältnisses der einzelnen Entgeltbestandteile zueinander (Grundgehalt, Provision, Prämie) besteht, ebenso bei der Festsetzung der Bezugsgrößen, z.B. ob bei Erreichen einer bestimmten Umsatzgrenze die Provisionssätze linear, progressiv oder degressiv verlaufen, und weiterhin die abstrakte Staffelung der Provisionssätze bzw. Prämiensätze (BAGE 29, 103, 111 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision, zu IV 4a der Gründe; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 504 m.w.N.).

    Sein Hinweis, der Gesamtbetriebsrat könne sich nicht auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 29. März 1977 (aaO) berufen, weil inzwischen das Bundesarbeitsgericht die Auffassung aufgegeben habe, die Abschlußprovision sei ein vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG, geht fehl, denn der Senat hatte in der damaligen Entscheidung ausgeführt, das Verhältnis der Provision zum Lohnfixum sowie das Verhältnis der Provisionen zueinander gehöre zur Lohngestaltung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

    Nicht richtig ist auch der Einwand des Landesarbeitsgerichts, in der Entscheidung vom 29. März 1977 (aaO) habe der Senat zwar ausgeführt, zur Lohngestaltung gehöre auch das Verhältnis von Provision zum Lohnfixum, habe aber nur entschieden über die Anrechenbarkeit eines festen Gehaltsbestandteils auf die Provision.

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Gesetz im Sinne des § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG ist jedes förmliche oder materielle Gesetz, soweit es sich um eine zwingende Regelung handelt (BAG 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 - BAGE 29, 103; Richardi aaO § 87 Rn. 145, 146 mwN).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    a) Betriebliche Lohngestaltung ist die Aufstellung abstrakt-genereller Grundsätze zur Lohnfindung (BAG 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 - BAGE 29, 103, 110; Richardi BetrVG 9. Aufl. § 87 Rn. 748 mwN).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Ähnliches gilt auch im Falle einer nach § 87 Abs. 1 BetrVG erforderlichen Mitbestimmung des Betriebsrats, und zwar unbeschadet der vom Bundesarbeitsgericht vertretenen "Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung", wonach die tatsächlich durchgeführte Mitbestimmung Wirksamkeitsvoraussetzung für Maßnahmen zum Nachteil des Arbeitnehmers ist (vgl. z.B. BAG Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 - BAGE 29, 103 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; Urteile vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - BAGE 58, 156 = AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - AP Nr. 50, aaO, und Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134 = AP Nr. 51, aaO).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    a) Betriebliche Lohngestaltung bedeutet die Aufstellung abstrakt-genereller Grundsätze zur Lohnfindung (BAG 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 - BAGE 29, 103, 110, zu IV 3 a der Gründe; Richardi BetrVG 8. Aufl. § 87 Rn. 748 mwN).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedeutet "betriebliche Lohngestaltung" die Festlegung abstrakt-genereller Grundsätze zur Lohnfindung; es geht dabei um die Festlegung der Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollziehungsformen (BAG 29, 103 (109 f.) = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision (zu IV 3 a der Gründe); BAG AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B II 2 a und 3 der Gründe); BAG 32, 350 (362) = (demnächst) AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B II 2 c der Gründe)).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 26 Sa 61/13

    Keine individualrechtliche Geltung des Inhalts einer inzwischen abgeänderten

    Der Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) sowie der Gehaltstarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (GTV) enthalten keine hier einschlägigen Regelungen zum Provisionswesen (vgl. dazu bereits BAG 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision = NJW 1977, 1654 = EzA § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn Nr. 2, zu IV 1 b der Gründe).

    52 (c) Der Gesamtbetriebsrat ist jedoch nicht nur zuständig, wenn der einzelne Betriebsrat objektiv oder subjektiv außerstande ist, das Mitbestimmungsrecht auszuüben, sondern auch, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder jedenfalls betriebsübergreifende Regelung besteht, wobei auf die Verhältnisse des einzelnen konkreten Unternehmens und der konkreten Betriebsräte abzustellen ist (vgl. BAG 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision = NJW 1977, 1654 = EzA § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn Nr. 2, zu IV 1 b der Gründe mit zust. Anm. von Löwisch/Mikosch).

    Im Beschluss vom 29. März 1977 (1 ABR 123/74 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision = NJW 1977, 1654 = EzA § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn Nr. 2, zu II 2 der Gründe) hatte das BAG ausgeführt, die funktionale Organisation des Unternehmens und damit die Entscheidung, dass die Vergütung der Außendienstangestellten zentral für das gesamte Unternehmen des Arbeitgebers geregelt werde, sei Sache des Unternehmers und unterliege nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

    Mit diesen Bestimmungen erschöpfen sich die tariflichen Regelungen, soweit sie sich auf die Provisionszahlungen beziehen (vgl. BAG 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision = NJW 1977, 1654 = EzA § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn Nr. 2, zu IV 1 b der Gründe).

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Wie der Senat in seinem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß vom 29. März 1977 -- 1 ABR 123/74 -- (AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision (zu IV 3 a der Gründe)) und in seinem Beschluß vom 10. Juli 1979 -- 1 ABR 88/77 -- ((demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B II 2 a und 3 der Gründe)) ausgesprochen hat, bedeutet "betriebliche Lohngestaltung" die Festlegung abstrakt-genereller (kollektiver) Grundsätze zur Lohnfindung.
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    a) Betriebliche Lohngestaltung bedeutet die Aufstellung abstrakt-genereller Grundsätze zur Lohnfindung (BAG 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 - BAGE 29, 103, zu IV 3 a der Gründe; Richardi BetrVG 10. Aufl. § 87 Rn. 748 mwN).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Die abstrakte Lohngerechtigkeit innerhalb des Betriebs ist hier der maßgebliche Gesichtspunkt, nicht aber Fragen der Lohn- und Gehaltshöhe (vgl. z. B. BAG 29, 103, 109, 110 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision, zu IV 3 a der Gründe; BAG 32, 350, 362 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 2 c der Gründe; BAG Urteile vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - und vom 3. August 1982 - 3 AZR 1219/79 -, AP Nr. 4 und 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, letztere Entscheidung auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 2/82

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung eines rechnergesteuerten

  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 55/80

    Wettbewerb - Leistung - Motivation - Betriebliche Lohngestaltung -

  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

  • LAG Hamm, 23.11.2022 - 9 Sa 682/22

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Betriebsvereinbarungsoffenheit; Provisionen

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 174/83

    Ungehörige Kündigung wegen Zugangs am Heiligen Abend?

  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand -

  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77

    Außendienst - Preissystem - Wettbewerb - Geldprämie - Lohngestaltung -

  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

  • LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19

    Zwingende unternehmenseinheitliche Regelungen als Begründung für die

  • BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78

    Mitbestimmungsrecht - Allgemeine Richtlinien - Widerruf - Zulagen

  • VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 403/05

    Personalrat; Mitbestimmung; Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle;

  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 1219/79

    Zulage - Widerruf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 4 TaBV 958/12

    Zuständigkeit der Einigungsstelle hinsichtlich Fälligkeit des Arbeitsentgelts -

  • LAG Hessen, 04.09.1997 - 5 TaBV 68/97

    Arbeitsentgelt: Spesen als übertarifliche Zulage

  • BVerwG, 20.03.1980 - 6 P 72.78

    Arbeitsbereitschaft - Festsetzung des Vomhundertsatzes - Lohngestaltung -

  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88

    Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken

  • BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80

    Betriebsratsmitbestimmung

  • BAG, 13.02.1979 - 1 ABR 80/77

    Vergabe von Arbeitgeberdarlehn - Laufende eigene Mittel - Sozialeinrichtung -

  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.1987 - 8 TaBV 3/87

    Anspruch auf ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht und Initiativrecht bei der

  • BAG, 06.11.1984 - 1 ABR 61/81

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Rechtsbeschwerdeverfahren -

  • VGH Bayern, 23.01.1991 - 17 P 90.3574
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.05.1996 - VerwG.EKD 0124/A5
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.05.1996 - VerwG.EKD 0124/A5
  • MAVG der Evanglischen Kirche in Deutschland, 30.05.1996 - 0124/A5-96
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.05.1996 - VerwG.EKD 0124/A5
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