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   BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76   

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BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 (https://dejure.org/1977,138)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 (https://dejure.org/1977,138)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 (https://dejure.org/1977,138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - Grundrecht auf freie Meinungsäußerung - Störung des Betriebsfriedens - Außerordentliche Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 195
  • NJW 1978, 239
  • BB 1977, 1504
  • DB 1977, 2099
  • DB 1977, 2192
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Nach der grundlegenden Entscheidung des Senats vom Io. November 1955 (BAG 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) ist der Arbeitnehmer während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz der Art. 1 und 2 GG auch zu beschäftigen; eine Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts ist danach ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nur vorübergehend, etwa nach Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf des Vertrages oder bei besonderem schutzwürdigen Interesse des Arbeitsgebers zulässig.

    Er hat in der Entscheidung vom 4. Mai 1962 (BAG 13, 1o9 Li133 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG, zu II 2 der Gründe) unter Berufung auf BAG 2, 221 ausgeführt, daß die allgemeine Beschäftigungspflicht, die früher hauptsächlich nur bei Lehrlingen und Künstlern angenommen worden sei, heute auch für andere Gerufsgruppen bejaht werden müsse; dies gelte insbesondere auch für einen Schwerbeschädigten.

  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71

    Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 BGB

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Nach der ständigen Rechtsprechung kann insbesondere eine politische Betätigung eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder auch im Unternehmensbereich (vgl. BAG AP Nr. 58 zu § 626 BGB; BAG A P Nr. 28 zu § 66 BetrVG; BAG 24, 438 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB; BAG 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

    Besteht die Betätigung in einer Meinungsäußerung, so findet das dem Arbeitnehmer gemäß Art. 5 Abs. 1 GG zustehende Grundrecht der freien Meinungsäußerung seine Schranken in den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 1, 185 [194 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; BAG 7, 256 [261] = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit; BAG 24, 438 [444] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB).

  • BAG, 15.07.1971 - 2 AZR 232/70

    Politische Meinungsäußerung - Kündigungsgrund - Abhörentscheidung

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Nach der ständigen Rechtsprechung kann insbesondere eine politische Betätigung eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder auch im Unternehmensbereich (vgl. BAG AP Nr. 58 zu § 626 BGB; BAG A P Nr. 28 zu § 66 BetrVG; BAG 24, 438 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB; BAG 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

    7- Richtig ist die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, die fristlose Kündigung vom 4. August 1975 habe nicht auf den am 2o. August 1975 erfolgten Verkauf der "Dokumentation" gestützt werden können, weil es sich insoweit um ein erst nach Ausspruch der Kündigung eingetretenes Ereignis handele (BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB; BAG 23, 371 C377] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Nach der ständigen Rechtsprechung kann insbesondere eine politische Betätigung eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder auch im Unternehmensbereich (vgl. BAG AP Nr. 58 zu § 626 BGB; BAG A P Nr. 28 zu § 66 BetrVG; BAG 24, 438 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB; BAG 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

    7- Richtig ist die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, die fristlose Kündigung vom 4. August 1975 habe nicht auf den am 2o. August 1975 erfolgten Verkauf der "Dokumentation" gestützt werden können, weil es sich insoweit um ein erst nach Ausspruch der Kündigung eingetretenes Ereignis handele (BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB; BAG 23, 371 C377] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    In der Entscheidung vom 4. Juni 1964 (BAG 16, 72 [85] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung - zu II 3 a der Gründe) hat der Senat den Beschäftigungsanspruch eines Croupiers anerkannt, weil dieser ständig in Übung bleiben müsse.
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Anderenfalls ist nicht ausgeschlossen, daß das angefochtene Urteil auf einer Verkennung des Begriffs des wichtigen Grundes beruht (vgl. BAG 2, 214 und 2o7 = AP Nr. 4 und 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG 24, 4o1 C4o 73 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB).
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 113/68

    Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Streiks -; Umfang der Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    In einer weiteren Entscheidung vom 26. Oktober 1971 (BAG 23, 484 [507] = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu B 1 der Gründe]) hat der Erste Senat seine Rechtsprechung weitergeführt.
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Anderenfalls ist nicht ausgeschlossen, daß das angefochtene Urteil auf einer Verkennung des Begriffs des wichtigen Grundes beruht (vgl. BAG 2, 214 und 2o7 = AP Nr. 4 und 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG 24, 4o1 C4o 73 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB).
  • BAG, 07.08.1964 - 1 AZR 27/64

    Schwerbeschädigter hat klagbaren Anspruch auf eine SchwbG § 12 entsprechende

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    In sBinem Urteil vom 7- August 1964- (BAG 16, 193 [195] = AP Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG) hat der Senat diese Rechtsprechung bestätigt.
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
    Einen Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers auch nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, aber auch nur bis dahin, hat neuerdings der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 19. August 1976 - 3 AZR 173/75 - (demnächst AP Nr. 4 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) mit der Begründung bejaht, der Beschäftigungsanspruch sei als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich gegeben.
  • LAG Hessen, 07.05.1976 - 8 Sa Ga 394/76
  • BAG, 13.09.1967 - 4 AZR 337/66

    Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Verwaltungsangestellter - Arbeitsvertrag -

  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Düsseldorf, 05.12.1974 - 14 Sa 1106/74

    Weihnachtsgratifikation und Rückzahlung

  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung -

  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

  • BAG, 23.10.1969 - 2 AZR 127/69

    Betriebsratsmitgliedskündigung

  • BAG, 04.07.1973 - 1 AZB 12/73

    Rechtsmittelschrift - Notwendiger Inhalt - Parteirollen - Ladungsfähige

  • BAG, 04.12.1975 - 2 AZR 462/74

    Abreitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Berufung

  • BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 79/74

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Jugendvertreter

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Diese tragend auf den Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers abstellende Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht seither fortgesetzt (BAG 23, 484 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 28, 168 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, mit zust. Anm. v. Birk = AR-Blattei Beschäftigungspflicht, Entscheidung 4, mit zust. Anm. v. Buchner = SAE 1978, 66, mit zust. Anm. v. Mayer-Maly; BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG 44, 201, 210, 211 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).

    Grundsätzlich gegen einen allgemeinen Beschäftigungsanspruch haben sich Hj. Weber (BB 1974, 698 ff., Anmerkung zu BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) und neuerdings Heinze (DB 1985, 111 ff.) ausgesprochen.

    Es entspricht herrschender Meinung, daß dieser Weiterbeschäftigungsanspruch auf tatsächliche Beschäftigung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen und nicht nur auf Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der Arbeitsvergütung gerichtet ist (BAG 29, 195, 208 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu III 6 der Gründe; LAG Düsseldorf, DB 1974, 2112; LAG Berlin, BB 1976, 1273; LAG Hamburg, DB 1977, 500; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 209; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 110; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 102 Rz 100; GK-Kraft, BetrVG, § 102 Rz 99; Heinze, Personalplanung, Einstellung und Kündigung, S. 237, Rz 600; Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG, § 102 Rz 153; KR-Etzel, 2. Aufl., § 102 BetrVG Rz 214; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 102 Rz 65; Griesam, Der Beschäftigungsanspruch im Arbeitsverhältnis, S. 111 ff., 119; Klebe/Schumann, Das Recht auf Beschäftigung im Kündigungsschutzprozeß, S. 190; Gumpert, BB 1972, 47, 50 Fn 8; Hanau, BB 1972, 451, 455; G. Hueck, in 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 243, 266; Mayer-Maly, DB 1979, 1601, 1603; Otto, RdA 1975, 68, 69; Schaub, NJW 1981, 1807, 1811; Stege/Weinspach, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rz 175; a. A.: Adomeit, DB 1971, 2360, 2363; Weber, BB 1974, 698, 702; Meisel, DB 1972, 1675, 1677).

    a) Der Zweite Senat hat in seinem Urteil vom 26. Mai 1977 (BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) die Auffassung vertreten, die gesetzliche Weiterbeschäftigungsregelung des § 102 Abs. 5 BetrVG enthalte den deutlichen Hinweis, daß ein Beschäftigungsanspruch während des Kündigungsrechtsstreits nur unter sehr engen Voraussetzungen anzuerkennen ist; wenn das Gesetz nur unter den dort genannten sehr engen Voraussetzungen zugelassen habe, daß ein durch die rechtskräftige Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis bestehen solle, so liege hierin zugleich die Ablehnung eines allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs während des Kündigungsprozesses durch den Gesetzgeber.

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Entsprechendes gilt für bewußt wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (Senat 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - BAGE 29, 195; 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - nv.; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - nv.).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und sind nach der Rechtsprechung an sich geeignet, eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (Senatsurteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - BAGE 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; vgl. Senatsurteil vom 18. Juli 1957 - 2 AZR 121/55 - AP Nr. 1 zu § 124 a GewO).
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