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   BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76   

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BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76 (https://dejure.org/1977,948)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1977 - 4 AZR 446/76 (https://dejure.org/1977,948)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 (https://dejure.org/1977,948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge - Notwendige Streitgenossenschaft - Kinderzuschlag - Gesamtverweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 321
  • DB 1978, 303
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75

    Beendigung eines Tarifvertrags durch Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76
    Dagegen spricht viel mehr einmal schon die Autonomie der jeweils beteiligten Verbände, aber auch der Gesichtspunkt, daß es in der Praxis nicht selten vorkommt, daß ein mehrgliedriger Tarifvertrag z.B. von einer Tarifvertragspartei gekündigt wird, während die andere Tarif- Vertragspartei der gleichen Seite an ihm festhält bzw. mit der bzw. den Tarifvertragsparteien der Gegenseite Änderungen vereinbart (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76
    Aus den gleichen Gründen kommt es entgegen der Meinung des Landesarbeitsgerichts aber auch nicht auf die vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts in BAG 8, 285 = AP Nr. 21 zu § 616 BGB entwickelten Rechtsgrundsätze an, die zudem nur dann zur Anwendung kommen, wenn eine neue gesetzliche Regelung zwingenden Charakters ihr widersprechende tarifliche Normen verdrängt, was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BAG, 15.12.1976 - 4 AZR 531/75

    Arbeitsentgelt: Zulässigkeit bargeldloser Auszahlung

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76
    Da der Rechtsstreit nach den allgemeinen Grundsätzen der Tarifauslegung zu entscheiden ist, kommt es entgegen dem dies bezüglichen Vorbringen der Parteien vorliegend nicht darauf an, ob und inwieweit die im allgemeinen Zivilrecht zur Änderung und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Rechtsgrundsätze für die normativen Regelungen in Tarifverträgen überhaupt herangezogen werden können (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 15 Dezember 1976 - 4 AZR 531/75 -, [demnächst] AP Nr. 1 zu § 36 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), woran auch das Landesarbeitsgericht mit Recht zweifelt.
  • BAG, 23.03.1957 - 1 AZR 64/56

    Lohnregelung für männliche Arbeitnehmer - Lohngruppe für weibliche Arbeiterinnen

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76
    Unbeachtlich ist insoweit auch, daß der auf seine Gültigkeit und Auslegung hin zu überprüfende MTV DW zum 3. Dezember 1975 von der Beklagten gekündigt worden ist, da er jeden falls im streitbefangenen Zeitraum über den 1.Januar 1975 hinaus nach Maßgabe der §§ 3 Abs. 1, 4- Abs. 1 Satz 1 TVG unmittelbar und zwingend für die Arbeitsverhältnisse der tarifunterworfenen Arbeitnehmer gegolten hat (vgl. auch dazu die schon genannte Entscheidung BAG 4, 133 [138 ff.] = AP Nr. 18 zu Art. 3 GG, auch Stumpf-Wiedemann, TVG, 5. Aufl., § 9 Anm. 6 ).
  • BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen die tarifvertragliche

    Eine Verbandsklage ist auch dann zulässig, wenn sie lediglich die Gültigkeit oder Auslegung einer einzelnen Tarifnorm betrifft (vgl. BAG, Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 -, AP Nr. 1 zu § 9 TVG 1969).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 431/97

    Urlaubsentgelt bei Tariflohnerhöhung

    Ziel dieser Feststellung ist damit ein Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG Urteile vom 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 - BAGE 29, 321 = AP Nr. 1 zu § 9 TVG 1969; vom 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - BAGE 5, 107, 110 = AP Nr. 1 zu § 8 TVG).

    Das folgt schon daraus, daß sich der Umfang seiner Durchführungspflicht danach richtet (vgl. BAG Urteile vom 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 - BAGE 29, 321 = AP Nr. 1 zu § 9 TVG 1969; vom 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - BAGE 5, 107, 109 = AP Nr. 1 zu § 8 TVG).

    Durch die Zulassung der Verbandsklage der Tarifvertragsparteien werden zahlreiche Einzelklagen der Mitglieder der Tarifvertragsparteien vermieden (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 8 TVG: BAG Urteile vom 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - BAGE 5, 107, 111 = AP Nr. 1 zu § 8 TVG; vom 19. Februar 1965 - 1 AZR 237/64 - AP Nr. 4 zu § 8 TVG sowie zum geltenden § 9 TVG BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 - BAGE 29, 321 = AP Nr. 1 zu § 9 TVG 1969).

  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

    aa) Allerdings ist, falls keine entgegenstehenden Anhaltspunkte ersichtlich sind, in der Regel davon auszugehen, dass die auf einer Seite beteiligten Tarifvertragsparteien sich ihrer jeweils autonomen Tarifmacht nicht begeben, sondern voneinander unabhängige, je eigenständige Tarifverträge schließen wollten, von denen sie sich ohne Rücksicht auf die übrigen Beteiligten auch wieder würden lösen können (Löwisch/ Rieble TVG § 1 Rn. 342; Wiedemann in Wiedemann TVG § 1 Rn. 180; Däubler/Reim TVG § 1 Rn. 75; vgl. ferner BAG 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 - BAGE 29, 321, 326).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Angesichts des unstreitigen Sachverhaltes ist für die in der Revision erhobenen Rügen aus § 286 ZPO kein Raum, da diese Vorschrift nur der gerichtlichen Tatsachenfeststellung und nicht der Rechtsfindung dient (vgl. Urteil des Senats vom 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk und in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, sowie BAG AP Nr. 9o zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 658/00

    Tarifliche Urlaubsentgeltberechnung

    Es ist ausreichend, wenn die Gültigkeit oder die Auslegung einzelner Tarifnormen festgestellt werden soll (BAG 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 - BAGE 29, 321).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Mit den Vorinstanzen ist für sie das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO schon deswegen zu bejahen, weil die K ä g e r nicht eine vollstreckungsfähige Leistung erstreben, sondern zwischen den Parteien nur über die Auslegung von Tarifnormen gestritten wird, wofür praktisch überhaupt nur eine Feststellungsklage in Betracht kommt (vgl. die Urteile des Senats BAG 35, 141, 145 = AP Nr. 2 zu § 39 TV Ang Bundespost und BAG 29, 321, 324 = A1" Nr. 1 zu § 9 TVG 1969 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

    Vielmehr reicht ein Auslegungsstreit zu einzelnen Tarifnormen aus (BAGE 5, 107, 109 = AP Nr. 1 zu § 8 TVG; BAGE 17, 95, 101 = AP Nr. 4 zu § 8 TVG, zu III 2 der Gründe; BAGE 29, 321, 324 = AP Nr. 1 zu § 9 TVG 1969).
  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Zu den Rechtsstreitigkeiten "aus dem Tarifvertrag" gehören auch Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung und damit über den Inhalt des Tarifvertrages, d. h. der tarifvertraglichen Normen (BAG Urteil vom 28. September 1977, BAGE 29, 321 [BAG 28.09.1977 - 4 AZR 446/76] = AP Nr. 1 zu § 9 TVG 1969; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 9 Rz 6; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 9 Rz 1).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98

    Verbandsklage; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %; Geltung der

    Ein solcher Auslegungsstreit ist in aller Regel nur als Feststellungsklage möglich (BAG 26. September 1977 - 4 AZR 446/76 - BAGE 29, 321; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 2 Rn. 16, 17).
  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 594/02

    Tarifauslegung - Rufbereitschaftsvergütung, Arbeitsentgelt i. S. v. § 20 MTV

    Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist schon deswegen zu bejahen, weil bei Streit der Tarifvertragsparteien über die Auslegung von Bestimmungen eines Tarifvertrages praktisch überhaupt nur eine Feststellungsklage in Betracht kommt (vgl. Senat 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 - BAGE 29, 321 = AP TVG 1969 § 9 Nr. 1 = EzA TVG § 9 Nr. 2; 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61 = AP TVG 1969 § 9 Nr. 3 = EzA TVG § 9 Nr. 3; 30. November 1988 - 4 AZR 137/88 - AP BAT §§ 22, 23 Datenverarbeitung Nr. 3).
  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83

    Haushaltsrecht und Tarifrecht - Tarifkündigung

  • LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97

    Entgeltfortzahlung nach EMTV-Brauereien Nordrhein-Westfalen; Urlaubsentgelt:

  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 608/83

    Arbeitsentgelt: Sonderzuwendungen, Dienstordnung eines Sozialversicherungsträgers

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 329/94

    TV Ang-O - räumlicher Geltungsbereich

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 137/88

    Auslegung einer tariflichen Bestimmung bezüglich der notwendigen Fachkenntnisse

  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76

    Privates Bankgewerbe - Öffentliche Banken - Entgeltfortzahlung -

  • BAG, 18.06.1986 - 4 AZR 195/85

    Fachlicher Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrags Dachdeckerhandwerk -

  • LAG München, 17.03.2011 - 3 Sa 775/10

    Fälligkeit des tarifvertraglichen Ausgleichsanspruchs von arbeitnehmerähnliche

  • BAG, 03.04.1984 - 3 AZR 534/81
  • ArbG Leipzig, 13.03.1998 - 8 Ca 8580/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen;

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