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   BAG, 16.03.1956 - GS 1/55   

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https://dejure.org/1956,19
BAG, 16.03.1956 - GS 1/55 (https://dejure.org/1956,19)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1956 - GS 1/55 (https://dejure.org/1956,19)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1956 - GS 1/55 (https://dejure.org/1956,19)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der Ruhegeldleistungen - Änderung der Leistungen - Notlage des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 1
  • NJW 1956, 1086
  • DB 1956, 573
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.06.1955 - 2 AZR 225/54

    Arbeitsentgelt: Wiederaufleben des Anspruchs auf volles Ruhegehalts nach

    Auszug aus BAG, 16.03.1956 - GS 1/55
    Sie kann ferner ausnahmsweise vom Arbeitgeber durchgeführt werden, wie der Zweite Senat in seiner Entscheidung vom 10. Mai 1955 (AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt) mit Recht festgestellt hat, wenn sich der Betrieb in einer Notlage befindet, die die Fortzahlung des Ruhegeldes in der bisherigen Höhe als nicht mehr tragbar erscheinen läßt (vgl. auch RAG 14, 196 u. 288, 20, 110; RG 148, 81; BAG, AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54

    Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen

    Auszug aus BAG, 16.03.1956 - GS 1/55
    Sie kann ferner ausnahmsweise vom Arbeitgeber durchgeführt werden, wie der Zweite Senat in seiner Entscheidung vom 10. Mai 1955 (AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt) mit Recht festgestellt hat, wenn sich der Betrieb in einer Notlage befindet, die die Fortzahlung des Ruhegeldes in der bisherigen Höhe als nicht mehr tragbar erscheinen läßt (vgl. auch RAG 14, 196 u. 288, 20, 110; RG 148, 81; BAG, AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Die Betriebsparteien haben nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine umfassende Kompetenz zur Regelung materieller und formeller Arbeitsbedingungen sowie von Fragen der Ordnung des Betriebs (vgl. GS 16. März 1956 - GS 1/55 -BAGE 3, 1, zu I 1 der Gründe; 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 13 ff., AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 94 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 1).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

    Mit der 1972 erstmals kodifizierten Regelung wurde die schon zum BetrVG 1952 vertretene Auffassung zur Rechtswirkung einer Betriebsvereinbarung (vgl. hierzu BAG 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1) gesetzlich bestätigt.
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob an der daraus gezogenen Folgerung festzuhalten ist, dass sich durch Betriebsvereinbarung festgelegte Rechte der ausgeschiedenen Arbeitnehmer - und damit auch der Betriebsrentner - nicht mehr aus der normativ geltenden Betriebsvereinbarung ergeben, sondern ab diesem Zeitpunkt einen individuellen selbständigen schuldrechtlichen Einzelanspruch darstellen (BAG 16. März 1956 - GS 1/55 - zu I 3 der Gründe, BAGE 3, 1, 25. Oktober 1988 - 3 AZR 483/86 - zu I 1 und 2 der Gründe, BAGE 60, 78; 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 3 der Gründe; kritisch Ahrendt FS 100 Jahre BetrVR S. 1 ff.) .
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