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   BAG, 24.11.1956 - 2 AZR 345/56   

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    Arbeitsverhältnis: Beendigung und Nachwirkungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 3, 139
  • NJW 1957, 37



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00  

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

    Zwar finden mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die hierdurch begründeten beiderseitigen Rechte und Pflichten für die Zukunft grundsätzlich ihr Ende und eine Nachwirkung kommt nur in einem sehr begrenzten Umfang in Betracht (BAG 24. November 1956 - 2 AZR 345/56 - BAGE 3, 139).
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09  

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Dies gilt auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, solange dem Arbeitgeber persönlichkeitsrelevante Lebensbereiche des Arbeitnehmers aufgrund der vormaligen Arbeitsbeziehungen noch in besonderer Weise eröffnet sind (vgl. zum nachwirkenden Schutzgehalt des Arbeitsverhältnisses etwa BAG 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - juris Rn. 41, BAGE 3, 332; 24. November 1956 - 2 AZR 345/56 - juris Rn. 6, BAGE 3, 139; 17. Januar 1956 - 3 AZR 304/54 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 1; BGH 10. Juli 1959 - VI ZR 149/58 - AP BGB § 630 Nr. 2; MüArbR/ Reichold 3. Aufl. § 83 Rn. 14; ErfK/ Preis § 611 Rn. 752 ff.; MünchKommBGB/ Müller-Glöge § 611 Rn. 1208 ff.).
  • LAG Hamburg, 26.04.1990 - 2 Sa 90/89  
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