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   BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77   

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BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77 (https://dejure.org/1979,565)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1979 - 4 AZR 791/77 (https://dejure.org/1979,565)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 (https://dejure.org/1979,565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ortskrankenkassen - Dienstordnungsangestellte - Arbeitnehmer - Regelung der Arbeitsbedingungen - Tarifvertrag - Dienstordnung - Konkurrierende tarifliche Normen - Selbstverwaltungsrecht - Gewährung von Urlaubsbeihilfen - Dienstbezüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 31, 381
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 23.11.1960 - 4 AZR 106/60

    Dienstordnungsangestellter einer AOK - Dienstvertrag - Unterstellung der

    Auszug aus BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77
    Es handelt sich bei ihr vielmehr um dem offenliehen Recht angehöriges, freilich gesetzesvollziehendes Satzungsrecht (vgl. BAG 9, 79 [82] = AP Nr. 11 zu § 611 BGB Dienst ordnungs-Angestellte; BAG Io, 196 [199 ff.] = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte und BAG 24, 8 [14] = AP Nr. 31 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BSGE 31» 247 [25o] ; Eueck- Nipperdey, aaO, Band II/1 S. 415; Wiedemann-Stumpf, aaO, § 1 Rdnr. 44 und Einleitung Rdnr. 92; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, aaO, S. 166 g ff.).

    Mit dieser Maßgabe folgt der Senat auch der im Schrifttum zu dieser Streitfrage überwiegend'vertretenen Rechtsauffassung (Eueck- Nipperdey, aaO, Band II/ 1, S. 4-15; Küchenhoff in der Anmerkung zu BAG AP Nr. 15 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; Nikisch, aaO, Band IIS. 235; Staudinger-Nipperdey-Mohnen, BGB, 11. AufL, Anm. 257 vor § 611; Wiedemann-Stumpf, aaO, § 1 Rdnr. 47 sowie Einleitung Rdnr. 92, auch Brackmann, aaO, Band T Anm. 166 k), die er andeutungsweise auch schon selbst in seiner früheren Rechtsprechung vertreten hatte (vgl. BAG 9, 79 [82] = AP Nr. 11 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Dies ist jedoch vorliegend nicht der Fall, da die Tarifnormen, auf die der Kläger die eingeklagte Forderung stützt, wegen des Vorranges der Dienstordnung und der gesetzlichen Bestimmungen der RVO unwirksam sind (so im Ergebnis auch Wiedemann- Stumpf, aaO, Einleitung Hdnr. 4-7 und Küchenhoff in der Anmerkung zu BAG AP Nr. 15 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 567/77

    Aufseher im Justizvollzugsdienst - Strafvollzugsdienst - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77
    Soweit in diesem Zusammenhang (vgl. Schwegmann-Summer, BBesG, Band II vor Art. VIII 2. BesVNG Anm. 6 Fußnote 22) auch auf Art. 33 Abs. 4 GG eingegangen wird, darf nicht übersehen werden, daß seit geraumer Zeit in nahezu allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung auch Angestellte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. die Urteile des Senats vom 14. Februar 1979 - 4 AZR 414/77 [demnächst] AP Hr. 15 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 31. Januar 1979 - 4 AZR 372/77 [demnächst] AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch Urteil des Senats vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 [demnächst] AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Wie sie in diesem Punkte ihre Tarifangesteilten, die nicht der Dienstordnung unterliegen, behandelt hat, ist hin gegen rechtsunerheblich, da deren rechtlicher Status sich in wesentlichen Teilen von demjenigen der Dienstordnungsange stellten unterscheidet, die materiell - anders als die all gemeinen Tarifangesteilten - weitgehend nach Beamtenrecht behandelt werden (vgl. BAG AP Nr. 45 zu § 611 BGB Dienst ordnungs-Angestellte sowie Urteil des Senats vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 zum Abdruck im Nachschlagewerk vorgesehen) .

  • BAG, 31.01.1979 - 4 AZR 372/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Teil der Arbeitszeit - Beschlüsse der

    Auszug aus BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77
    Auch hier kommt es entgegen den weiteren Ausführungen des Klägers nicht darauf an, ob und inwieweit Haushaltsmittel für Urlaubsbeihilfen von der Beklagten bereitgestellt worden sind (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 31. Januar 1979 - 4 AZR 372/77 [demnächst] AP Hr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Soweit in diesem Zusammenhang (vgl. Schwegmann-Summer, BBesG, Band II vor Art. VIII 2. BesVNG Anm. 6 Fußnote 22) auch auf Art. 33 Abs. 4 GG eingegangen wird, darf nicht übersehen werden, daß seit geraumer Zeit in nahezu allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung auch Angestellte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. die Urteile des Senats vom 14. Februar 1979 - 4 AZR 414/77 [demnächst] AP Hr. 15 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 31. Januar 1979 - 4 AZR 372/77 [demnächst] AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch Urteil des Senats vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 [demnächst] AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 24.02.1960 - 4 AZR 475/57

    Auslegung des § 6 Nr. 4 der Dienstordnung der Allgemeinen Ortskrankenkasse von

    Auszug aus BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77
    Es handelt sich bei ihr vielmehr um dem offenliehen Recht angehöriges, freilich gesetzesvollziehendes Satzungsrecht (vgl. BAG 9, 79 [82] = AP Nr. 11 zu § 611 BGB Dienst ordnungs-Angestellte; BAG Io, 196 [199 ff.] = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte und BAG 24, 8 [14] = AP Nr. 31 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BSGE 31» 247 [25o] ; Eueck- Nipperdey, aaO, Band II/1 S. 415; Wiedemann-Stumpf, aaO, § 1 Rdnr. 44 und Einleitung Rdnr. 92; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, aaO, S. 166 g ff.).

    Mit dieser Maßgabe folgt der Senat auch der im Schrifttum zu dieser Streitfrage überwiegend'vertretenen Rechtsauffassung (Eueck- Nipperdey, aaO, Band II/ 1, S. 4-15; Küchenhoff in der Anmerkung zu BAG AP Nr. 15 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; Nikisch, aaO, Band IIS. 235; Staudinger-Nipperdey-Mohnen, BGB, 11. AufL, Anm. 257 vor § 611; Wiedemann-Stumpf, aaO, § 1 Rdnr. 47 sowie Einleitung Rdnr. 92, auch Brackmann, aaO, Band T Anm. 166 k), die er andeutungsweise auch schon selbst in seiner früheren Rechtsprechung vertreten hatte (vgl. BAG 9, 79 [82] = AP Nr. 11 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

  • BAG, 01.06.1960 - 4 AZR 528/58

    DO-Angestellte - Allgemeine Ortskrankenkasse - Anwendung der TOADienstordnungen -

    Auszug aus BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77
    Da diese Arbeitnehmer und keine Beamten sind, ist es auch grundsätzlich rechtlich möglich, ihre Arbeitsbedingungen wie bei anderen Arbeitnehmern im Wege von Tarifverträgen im einzelnen zu regeln (vgl. das Urteil des Senats BAG 9, 257 [262] = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    im Rahmen der Tarifautonomie nicht gibt, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung BAG 9, 257 r26/i] = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte im einzelnen ausgeführt hat.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77
    Dabei geht der Senat davon aus, daß diese rechtliche Qualifikation aufgrund des TVG auch den normativen Teilen der Tarifverträge zukommt (vgl. BVerfGE 44, 322 [341] und BAG AP Nr. 2 zu § 4 BAT; Palandt, BGB, 38. Auf1., Art. 2 EGBGB Anm. 1 d; Soergel-Siebert, BGB, Io. Aufl., Art. 2 EGBGB Rdnr. 9 sowie Eueck-Nipperdey, aaO, Band II/1 S. 289).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

    Auszug aus BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77
    Dabei wird zunächst übersehen, daß schon nach der von Säcker selbst zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 18 [26, 28] und 2o, 32 [37]) der Regelungsauftrag der Koalitionen nur innerhalb des "von der staatlichen Rechtsetzung freigelassenen Raumes" wirksam werden kann.
  • BAG, 24.09.1975 - 4 AZR 471/74

    Tarifkonkurrenz: RTV-Abbruch - RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77
    Dabei handelt es sich nämlich um ein ausschließlich dem Tarifrecht zugehöriges Rechtsinstitut, das zur Lösung von TarifKonkurrenzen entwickelt worden und daher ggf. dann heranzuziehen ist, wenn darüber zu entscheiden ist, welcher von mehreren konkurrierenden Tarifverträgen bzw. welche von konkurrierenden tariflichen Normen im Einzelfall heranzuziehen sind (vgl. BAG AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz sowie Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Hueck-Npperdey, aaO, Band II/1, S. 649; Nikisch, aaO, Band II, S. 485; Wiedemann-Stumpf, aaO, § 4 Rdnr. 165).
  • BAG, 23.09.1958 - 3 AZR 33/56

    Einwand der Rechtshängigkeit - Sozialgerichtsbarkeit - Arbeitsgerichtsbarkeit -

    Auszug aus BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77
    Damit verliert Art. 35 Abs. 4 GG, wonach die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel Beamten übertragen werden soll, für die Frage, ob der Vorrang der Dienstordnung und der diese regelnden gesetzlichen Bestimmungen verfassungsrechtlich haltbar ist, notwendigerweise an Gewicht (vgl. dazu BAG 6, 257 [263] = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77

    Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung

    Auszug aus BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77
    Soweit in diesem Zusammenhang (vgl. Schwegmann-Summer, BBesG, Band II vor Art. VIII 2. BesVNG Anm. 6 Fußnote 22) auch auf Art. 33 Abs. 4 GG eingegangen wird, darf nicht übersehen werden, daß seit geraumer Zeit in nahezu allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung auch Angestellte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. die Urteile des Senats vom 14. Februar 1979 - 4 AZR 414/77 [demnächst] AP Hr. 15 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 31. Januar 1979 - 4 AZR 372/77 [demnächst] AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch Urteil des Senats vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 [demnächst] AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

  • BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 374/58

    Bezug höherer Bezüge - Angestellte des öffentlichen Dienstes -

  • BAG, 16.05.1955 - 2 AZR 22/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem

  • BAG, 11.11.1971 - 2 AZR 218/70

    Nachprüfung von Dienststrafen - Dienstordnungs-Angestellte -

  • BAG, 10.12.1985 - 3 AZR 242/84

    Vereinbarung einer Mandantenschutzklausel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer -

  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 559/68

    Vergütung - Löhne - Dienstbezüge - Bezüge der Beamten

  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 608/83

    Arbeitsentgelt: Sonderzuwendungen, Dienstordnung eines Sozialversicherungsträgers

    Dies ist sowohl mit Art. 9 Abs. 3 GG als auch mit dem Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherungsträger vereinbar (Bestätigung von BAGE 31, 381 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Da die Dienstordnungs- Angestellten ihrem rechtlichen Status nach Arbeitnehmer und keine Beamten sind, ist es auch grundsätzlich rechtlich möglich, ihre Arbeitsbedingungen wie diejenigen sonstiger Arbeitnehmer im einzelnen tariflich zu regeln (vgl. die Urteile des Senats BAG 31, 381, 386 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs- Angestellte und BAG 9, 257, 262 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte mit weiteren Nachweisen).

    Da somit der Tarifvertrag schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen im Verhältnis zum Gesetzesrecht als die schwächere Rechtsquelle anzusehen ist, sind jedenfalls tarifliche Normen insoweit unwirksam, als sie gegen zwingendes staatliches Recht verstoßen, einerlei ob es sich dabei um Verfassungsrecht des Bundes oder der Länder, zwingende bundes- oder landesgesetzliche Bestimmungen oder auch Rechtsverordnungen von Bund und Ländern handelt (vgl. BAG 31, 381, 388 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte mit weiteren Nachweisen).

    Wie der Senat bereits im einzelnen in Übereinstimmung mit dem dort angeführten Fachschrifttum in seiner Entscheidung BAG 31, 381, 388 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte ausgeführt hat, bringt der Gesetzgeber mit den angezogenen Vorschriften, die ihren Platz jeweils im besonderen Recht der Dienstordnungs-Angestellten haben (vorliegend §§ 690 ff.), deutlich zum Ausdruck, daß die für die Dienstordnungs-Angestellten der Sozialversicherungsträger jeweils geltenden Bestimmungen der Dienstordnung weder durch individuelle oder gleichlautende arbeitsvertragliche Vereinbarungen mit allen Angehörigen dieses Personenkreises (Gesamtvereinbarungen) noch durch tarifliche Regelungen, die zum gleichen Ergebnis führen würden, wirksam abgeändert oder umgangen werden können.

    Der Senat hält nach erneuter Überprüfung im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts auch daran fest, daß seine Rechtsauffassung zum Rangverhältnis vom Recht der Dienstordnungen zum Tarifrecht für den Bereich der Dienstordnungs-Angestellten im Einklang mit Art. 9 Abs. 3 GG steht (vgl. BAG 31, 381, 392 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Demzufolge handelt es sich bei der einzelnen Dienstordnung um dem öffentlichen Recht angehöriges gesetzesvollziehendes Satzungsrecht (vgl. BAG 31, 381, 389 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte), so daß vorliegend nicht isoliert zu überprüfen ist, in welchem Verhältnis die Dienstordnung der Beklagten zu den tariflichen Bestimmungen steht, sondern darauf abgestellt werden muß, ob die zwingende gesetzliche Bestimmung des § 701 Abs. 2 RVO über die Reichweite der Dienstordnung hinausgehende Leistungen der Beklagten im Bereiche der Sonderzuwendungen gestattet.

    Im Hinblick darauf hat der Senat auch in seinem Urteil BAG 31, 381, 393 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte den allgemeinen rechtlichen Gesichtspunkt der Zweckerreichung herangezogen.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung BAG 31, 381, 393 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte im einzelnen ausgeführt hat, kann die Beklagte von ihrem Selbstverwaltungsrecht nämlich immer nur nach Maßgabe des Gesetzes Gebrauch machen, d.h. in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der RVO , die, soweit sie vorliegend anzuwenden sind, jedenfalls verfassungskonform sind.

  • BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78

    Sozialversicherungsträger - Dienstordnungsangestellter - Fahrtkostenzuschuß -

    Diese Rechtsfolge ergibt sich insbesondere aus § 357 Abs. 3 RVO (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 -, [demnächst] AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 357 Anm. 4).

    August 1972 (BGBl. I S. 1433) in Verbindung mit den §§ 978, 7oo Abs. 2 RVO vom Bundesversicherungsamt als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt worden und damit wirksam ist (vgl. auch dazu das vorgenannte Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - sowie Peters, aaO, Teil II, § 355 Anm. 3).

    Dabei ist daran festzuhalten, daß es sich bei dieser Dienstordnung um von der Beklagten auftrund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht handelt, das von den Revisionsgerichten selbständig; und unbeschränkt ausgelegt werden bann (vgl. auch dazu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 -, ferner BAG 7, 25o [252] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Ange stellte, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie AP Nr. 29 zu § 2 TVG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Dietz-Nikisch, ArbGG, § 73 Anm. 4).

    Das bedeutet im Hinblick auf die Arbeitnehmereigenschaft und den privatrechtlichen Status auch der Dienstordnungsangestellten der Selbstverwaltungskörperschaften der Sozialversicherung, den der Senat näher in seinem Urteil vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - (auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) umschrieben hat, daß die Beklagte entgegen der Meinung des Klägers nicht nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen, sondern jeweils nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung aller rechtlich und tatsächlich wesentlichen Umständen darüber zu entscheiden hatte, ob und wielange im Einzelfalle der Fahrtkostenzuschuß gewährt wird (vgl. die Urteile des Senats vom 3o. Januar 198o - 4 AZR lo98/77 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, und AP Nr. Io zu § 611 BGB Croupier mit weiteren Nachweisen).

    iLetztlich kommt es hierauf jedoch entgegen der Meinung der Revision nicht entscheidend an, da/selbst wenn die Rechtsauffassung des Klägers zuträfe, sein Klagebegehren daran scheitern würde, daß die ursprüngliche Fassung von § 15 der alten Dienstordnung der Beklagten von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt worden ist und daher als nichtig anzusehen wäre (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - wie zuvor).

    Wie der Senat bereits im einzelnen in seinem Urteil vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - (wie zuvor) ausgeführt hat, hat nämlich der staatliche Gesetzgeber mit den Bestimmungen des Art. VIII des 2. BesBNG das Recht der Vergütung der Dienstordnungsangestellten der Sozialversicherungs träger dem der Bundesbeamten anglethchen wollen.

    Zugunsten von Dienstordnungsangestellten kommen jedoch aus den Rechtsgründen des § 357 Abs. 3 RVO von der Dienstordnung abweichende arbeitsvertragliche Ansprüche gleich welcher Art nicht in Betracht (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 -, mit weiteren Nachweisen).

    mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen \i/ie dem 2. BesVNG, für das der Bundesgesetzgeber entgegen den Ausführungen der Revision die gesetzgeberische Kompetenz nach Art. 73 Nr. 8 GG besitzt (vgl. auch dazu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77).

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 440/07

    Sonderzahlung - Dienstordnungsangestellter

    Die dienstordnungsmäßigen Angestellten der Sozialversicherungsträger sind trotz der weitgehend öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung ihrer Anstellungsverhältnisse weder Beamte, noch haben sie einen öffentlich-rechtlichen Status (BAG 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - BAGE 31, 381; 6. November 1985 - 4 AZR 107/84 - BAGE 50, 92; 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - BAGE 99, 348; 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 -AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 77).

    Dieser ist das entscheidende Kriterium für ihre Arbeitnehmereigenschaft im Gegensatz zu sonstigen Personen, die gleichfalls Arbeit oder Dienste aus anderen Rechtsgründen leisten, ohne jedoch Arbeitnehmer im Rechtssinne zu sein (BAG 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - aaO).

    Demgemäß richten sich die Rechtsbeziehungen zwischen einem Dienstordnungsangestellten oder Versorgungsempfänger und der Krankenkasse nach der jeweiligen Dienstordnung und im Übrigen nach dem Anstellungsvertrag, wonach aufgrund der Regelung in § 357 Abs. 3 RVO gegen zwingende Regelungen der Dienstordnung verstoßende Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien unzulässig und als Gesetzesverstoß nichtig sind (BAG 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - BAGE 31, 381; 26. September 1984 - 4 AZR 608/83 - BAGE 47, 1; 6. November 1985 - 4 AZR 107/84 - BAGE 50, 92; 1. August 2007 - 10 AZR 493/06 -PersV 2008, 36).

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 382/00

    DO-Angestellte - Lohnkürzung - Alimentationsprinzip

    Bei der Dienstordnung handelt es sich um von der Beklagten auf Grund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - BAGE 31, 381, 384; 5. März 1980 - 4 AZR 245/78 - BAGE 33, 34, 37; 17. Dezember 1987 - 6 AZR 747/85 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 65 = EzA ZPO § 71 Nr. 1, zu III 2 der Gründe).

    Für die Beurteilung der Angemessenheit ihrer Bezüge gelten diese Grundsätze jedoch entsprechend (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - BAGE 31, 381; 1. Juni 1983 - 5 AZR 82/81 - nv.; BSG 13. Juli 1999 - B 1 A 2/97 R - SozR 3-2700 § 144 Nr. 1).

    Dies entspricht dem Grundsatz, daß Dienstordnungsangestellte, die bei Sozialversicherungsträgern grundsätzlich Tätigkeiten verrichten, die bei allgemeinen staatlichen Behörden in der Regel Beamten übertragen sind, hinsichtlich der materiellen Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse einen Status einnehmen sollen, der weitgehend dem der Beamten entspricht (BAG 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - aaO; 12. August 1981 - 4 AZR 918/78 - BAGE 36, 52), zB durch Anstellung auf Lebenszeit (§ 353 Abs. 1 Nr. 3 RVO) oder die Beschränkung der Folgen von Pflichtverletzungen auf die disziplinarrechtlichen Sanktionen für Beamte (§ 352 Satz 2 RVO).

  • BAG, 22.04.1980 - 6 AZR 55/77
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß solches Satzungsrecht von der Revisionsinstanz frei und unbeschränkt ausgelegt werden kann (vgl. z.B. BAG 7, 250 [252] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; AP Nr. 9 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG 27, 175 [180] = AP Nr. 29 zu § 2 TVG [zu I 3 der Gründe] sowie zuletzt BAG vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 -, [demnächst] AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach ausgeführt, daß als Dienstbezüge in diesem Sinne alle regelmäßig \i/iederkehrenden Geldleistungen des öffentlichen Dienstherrn anzusehen sind, die als Gegenleistung für die Tätigkeit des Beamten erbracht werden (vgl. dazu BAG AP Nrn. 9, 26, 28 und 45 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte jeweils mit weiteren Nachweisen sowie BAG vom 25. April 1979, aaO, mit weiteren Nachweisen).

    Zu den Dienstbezügen gehören damit nicht nur das Grundgehalt, der Ortszuschlag und etwaige Zulagen sondern auch Sonderzuwendungen (BAG vom 25. April 1979, aaO; BAG AP Nr. 45 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Damit gilt auch im Verhältnis von einer Dienstvereinbarung zur Dienstordnung Entsprechendes wie im Verhältnis eines Tarifvertrags zur Dienstordnung (vgl. dazu BAG vom 25. April 1979, aaO) .

    Abgesehen davon, daß hierfür von den Klägern keine Tatsachen vorgetragen worden sind, geht dies schon deshalb fehl, weil da mit eine der Dienstordnung entgegenstehende Vereinbarung angenommen werden müßte, die aus den bereits dargelegten Gründen ebenfalls nichtig wäre (vgl. dazu BSG AP Nr. 46 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, mit Nachweisen und BAG vom 25. April 1979, aaO, ebenfalls mit Nachweisen).

  • LAG Düsseldorf, 02.12.2015 - 12 Sa 1135/15

    Altersdiskriminierung durch Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten vor Vollendung

    Es liegt betriebliche Altersversorgung vor, denn trotz der Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht handelt es sich bei den DO-Angestellten um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse (allgemein bereits BAG 25.04.1979 - 4 AZR 791/77, AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs- Angestellte Rn. 12).

    Die Klägerin ist als DO-Angestellte Arbeitnehmerin (allgemein bereits BAG 25.04.1979 a.a.O. Rn. 12), und zwar auch gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG.

  • BGH, 14.02.1985 - IX ZR 145/83

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche eines Sozialversicherungsträgers gegen

    Der Beklagte stand als dienstordnungsmäßig Angestellter im Sinne des § 351 Abs. 1 RVO in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Klägerin (BSGE 2, 53, 56 ff.; BVerwG DVBl. 1956, 267; USK 82252; BAGE 2, 81, 82f.; BAG AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 49 und 53).

    Die Dienstordnung ist autonomes Satzungsrecht der Klägerin, das aufgrund gesetzlicher Ermächtigung im Rahmen höherrangigen staatlichen Rechts die Rechts- und allgemeinen Dienstverhältnisse der Dienstordnungs-Angestellten zwingend regelt (§§ 351, 352, 357 RVO ; vgl. BAG AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 49 und 53; Siebeck aaO Seite 1 f.).

  • ArbG Wuppertal, 19.11.2009 - 7 Ca 2453/09

    Urlaubsabgeltungsansprüche eines langjährig erkrankten Dienstordnungsangestellten

    Bei der Dienstordnung handelt es sich um von der Beklagten auf Grund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG Urteil vom 20.2.2008, 10 AZR 440/07, ZTR 2008, 323; BAG Urteil vom 17.12.1987, 6 AZR 747/85, NZA 1988, 801 = AP Nr. 65 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG Urteil vom 05.03.1980, 4 AZR 245/78, BAGE 33, 34 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG Urteil vom 25.04.1979, 4 AZR 791/77, BAGE 31, 381 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Dies entspricht dem Grundsatz, dass Dienstordnungsangestellte, die bei Sozialversicherungsträgern grundsätzlich Tätigkeiten verrichten, die bei allgemeinen staatlichen Behörden in der Regel Beamten übertragen sind, hinsichtlich der materiellen Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse einen Status einnehmen sollen, der weitgehend dem der Beamten entspricht (vgl. BAG Urteil vom 25.04.1979, 4 AZR 791/77, a.a.O.).

    Dies muss auch für Urlaubsabgeltungsansprüche gelten, da auch diese eine geldwerte Leistung begründen (so BAG Urteil vom 25.4.1979, 4 AZR 791/77, BAGE 31, 381 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 82/09

    DO-Angestellter - Alimentationsdefizit

    Für die Beurteilung der Angemessenheit ihrer Bezüge gilt das Alimentationsprinzip jedoch entsprechend (st. Rspr., vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - Rn. 24, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 77; Senat 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348; BAG 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - BAGE 31, 381; 1. Juni 1983 - 5 AZR 82/81 - zu III 3 der Gründe).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Entgegen der Meinung des Klägers und den entsprechenden Andeutungen des Landesarbeitsgerichts verstößt die Tarifnorm des § 16 Abs. 1 LTV DB auch nicht etwa gegen höherrangiges und zugleich zwingendes Gesetzesrecht, woraus sich zutreffendenfalls ihre Unwirksamkeit ergeben würde (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1984 - 4 AZR 608/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie BAG 31, 381, 388 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Sachsen, 12.12.2000 - 7 Sa 1092/99

    Geltung des Tarifvertrages für nicht tarifgebundene Angestellte; Einbeziehung in

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 82/81

    Verjährung von Ansprüchen eines Dienstordnungs-Angestellten auf

  • BAG, 25.05.1982 - 1 AZR 1073/79

    Dienstordnung - Dienstpflichtverletzung - Mitbestimmung - Personalrat -

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 391/04

    Betriebsrente eines Dienstordnungs-Angestellten

  • BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 918/78

    Jubiläumszuwendungen - Beamtenrechtliche Fürsorgeleistungen -

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82

    Übernommener DO-Angestellter - Vergütung nach KVLG - Rechtsübergang der

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 383/00
  • BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 511/85

    Krankenversicherungsbeitragszuschüsse für Dienstordnungsangestellte

  • BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 509/85

    Krankenversicherungsbeitragszuschüsse für Dienstordnungsangestellte

  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83

    Haushaltsrecht und Tarifrecht - Tarifkündigung

  • BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91

    Mitbestimmung bei Erlaß eines Disziplinarbescheids

  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 125/83

    Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses - Gewährung von Fahrkosten

  • LAG Niedersachsen, 28.09.2010 - 3 Sa 540/10

    Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern in der

  • BAG, 17.12.1987 - 6 AZR 747/85

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Verbandszulage - Festlegung von

  • ArbG Essen, 18.06.2008 - 6 Ca 3942/07

    Anspruch auf Zahlung eines höheren als des gesetzlichen Familienzuschlages

  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 908/93

    Lehrzeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Anspruch auf Vergütung aus ständiger

  • ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14

    Berücksichtigung von Dienstzeiten des Arbeitnehmers vor Vollendung des 17.

  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 193/85

    Kündigungsschutz - Personalratsmitglied - Personalrat - Dienstordnung -

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99

    Belastung der Arbeitszeitkontos eines erkrankten Arbeitnehmers, an den der

  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 472/91

    Freistellung eines Dienstordnungs-Angestellten zur Weiterbildung - Konkurrierende

  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78

    Krankenhausarzt - Bereitschaftsdienst - Menschenwürde - Recht auf freie

  • BAG, 17.12.1987 - 6 AZR 746/85

    Festsetzung von Zulagen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumung

  • LAG Hamm, 24.07.2003 - 17 Sa 684/03

    Geltendmachung von krankenversicherungsrechtlichen Kostendämpfungspauschalen

  • LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
  • BAG, 07.12.1982 - 3 AZR 1103/79

    Dienstordnungsangestellter - Betriebliche Übung

  • LSG Bayern, 28.01.1998 - L 2 U 344/96

    Klage der landwirtschaftlichen Pflegekasse, der landwirtschaftlichen

  • LSG Bayern, 28.01.1998 - L 2 U 386/96

    Genehmigungserfordernis für die Dienstordnung einer Pflegeversicherung;

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