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   BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79   

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https://dejure.org/1979,430
BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79 (https://dejure.org/1979,430)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1979 - 7 AZN 9/79 (https://dejure.org/1979,430)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 (https://dejure.org/1979,430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Divergenzrevision - Abstrakte Rechtssätze - Besetzung des Senats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 136
  • NJW 1980, 312
  • MDR 1980, 171
  • BB 1979, 1771
  • DB 1979, 2504
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.11.1955 - 1 AZR 285/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bedingte Revisionseinlegung, Begriff der Divergenz

    Auszug aus BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79
    im einzelnen darlegen, welche divergierenden, abstrakten und die Entscheidung tragenden Rechtssätze das anzufechtende wie das angezogene Urt. aufgestellt habe (BAG AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 31.01.1956 - 3 AZR 67/54

    Zweckbestimmung des Arbeitgebers - Fristgemäße Kündigung - Widerspruch zur

    Auszug aus BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79
    Die BF nennt zwar als abstrakten Rechtssatz des BAG (aus der Entscheidung AP Nr. 15 zu § 1 KSchG), für die richtige soziale Auswahl komme es darauf an, welcher Arbeitnehmer auf den Arbeitsplatz am wenigsten angewiesen sei, legt aber nicht dar, welchen entgegenstehenden abstrakten Rechtssatz das LAG aufgestellt hat.
  • BAG, 03.07.1963 - 4 AZR 207/62

    Statthaftigkeit der Divergenzrevision - Abweichende Entscheidung - Sicherung

    Auszug aus BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79
    abzulesen sein, daß kein Raum für Zweifel bleibe, welchen Rechtssatz die Entscheidungen aufgestellt haben (BAG AP Nr. 24 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZN 941/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör

    Eine nachträgliche Zulassung der Revision kann nach § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 72a Abs. 1 ArbGG auf Beschwerde hin nur dann erfolgen, wenn das Landesarbeitsgericht im anzufechtenden Urteil einen abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz aufgestellt hat, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den einer der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG abschließend genannten Spruchkörper verwandt hat, und das anzufechtende Urteil auf diesem abweichenden Rechtssatz beruht (BAG 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - BAGE 32, 136).
  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte

    Für die Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) einer Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), mit der eine Abweichung in der Sache geltend gemacht wird, die Vorinstanz habe sich zwar in ihren Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch entsprechende Wiedergabe angeschlossen, bei der Anwendung auf den Einzelfall aber einen anderen Rechtssatz oder Maßstab tatsächlich zugrunde gelegt (sog. verdeckte Divergenz, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff.), müssen "verdeckte" Rechtssätze in der Beschwerde so deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der divergierenden Entscheidung herausgearbeitet werden, dass unzweifelhaft feststeht, welcher Rechtssatz aufgestellt bzw. zugrunde gelegt wurde (im Sinne eines Beruhens, vgl. BAG, Beschluss vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - BAGE 32, 136 = juris, Rn. 9; ferner BFH, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488 = juris Rn. 14).

    Für die Darlegung einer derartigen Divergenz müssen "verdeckte" Rechtssätze in der Beschwerde so deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der divergierenden Entscheidung herausgearbeitet werden, dass unzweifelhaft feststeht, welcher Rechtssatz aufgestellt bzw. zugrunde gelegt wurde (im Sinne eines Beruhens, vgl. BAG, Beschluss vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - BAGE 32, 136 = juris Rn. 9; ferner BFH, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488 = juris Rn. 14).

  • BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 9.22

    Behandlung von internationalen Schutz beantragenden Personen in Italien;

    Für die Darlegung einer derartigen Divergenz müssen "verdeckte" Rechtssätze in der Beschwerde so deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der divergierenden Entscheidung herausgearbeitet werden, dass unzweifelhaft feststeht, welcher Rechtssatz aufgestellt bzw. zugrunde gelegt wurde (im Sinne eines Beruhens, vgl. BAG, Beschluss vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - BAGE 32, 136 = juris Rn. 9; ferner BFH, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488 = juris Rn. 14).
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