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   BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78   

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BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78 (https://dejure.org/1980,793)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1980 - 4 AZR 105/78 (https://dejure.org/1980,793)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1980 - 4 AZR 105/78 (https://dejure.org/1980,793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter - Geltungsbereich des BAT - Sozialversicherungsrechtlicher Angestelltenbegriff - Truppenküchen der Bundeswehr - Tariflücke - Mehrjährige Tätigkeit als Meister

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 364
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.03.1979 - 4 AZR 435/77

    Küchenbuchhalter - Überwiegende Arbeitszeit - Beschaffung von Lebensmitteln -

    Auszug aus BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78
    Insbesondere wirken beide an der Erstellung des Speiseplans mit(vgl. das Urteil des Senats vom 14. März 1979 - 4 AZR 435/77 -, [demnächst] AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Vielmehr obliegt ihm im Bereiche der Logistik in erster Linie die Beschaffung, Bevorratung und Überprüfung der Verpflegung nach Qualität und Quantität vor ihrer Verwertung in der Truppenküche sowie die Kontrolle und Feststellung der entsprechenden Rechnungen (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 14. März 1979 - 4 AZR 435/77 -, [demnächst] AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75

    Beendigung eines Tarifvertrags durch Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78
    Dabei ist darauf abzustellen, wie in der Vergütungsordnung zum BAT artverwandte und vergleichbare Tätigkeiten bewertet werden (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1979 - 4 AZR loo8/77 -, [demnächst] AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 8. September 1976 - 4 AZR 359/75 -, [demnächst] AP Nr. 5 zu § 1 TVG So'rm, mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Lehre).
  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78
    Bedeutung (\/gl. das Urteil des Senats vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78
    Abgesehen davon ist aber auch der von den Parteien abgeschlossene Arbeitsvertrag, bei dem es sich um einen formularmäßigen "typischen" und daher vom Senat selbständig und unbeschränkt auslegbaren Arbeitsvertrag handelt (vgl. BAG 27, 22 [31] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung), schon nach seinem eindeutigen Wortlaut dahin auszulegen, daß zwischen den Parteien der BAT so gelten soll, wie er ansonsten als Tarifrecht Geltung hat (vgl. auch dazu BAG 27, 22 [31] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78
    Das gilt beispielsweise für einen Angestellten, der bei einem großen Amtsgericht Kanzleilehrlinge ausbildet (BAG AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 25, 268[273] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT), für Angestellte mit Dokumentationsaufgaben (BAG AP Nr. 49 und 85 zu §§ 22, 23 BAT), den Betreuer ausländischer Studenten an einer Universität (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, [demnächst] AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und eine Angestellte, die im Anatomischen Institut einer tierärztlichen Hochschule Illustrationen vete rinärmedizinisch-anatomischen Inhalts für Fachbücher her stellt (vgl. Urteil des Senats vom 26. September 1979 9.
  • BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73

    Schichtführer in kommunalem Schlachthof - Meister - Arbeiter - Angestellter -

    Auszug aus BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78
    Hieran fehlt es bei der Tätigkeit des Klägers, die ihrer Art u-nd den bei ihr geforderten Fachkenntnissen und Erfahrungen nach in den handwerklich-wirtschaftlichen Bereich gehört, auf den die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst weder unmittelbar noch entsprechend angewendet werden können (vgl. BAG AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

    Auszug aus BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78
    Das gilt beispielsweise für einen Angestellten, der bei einem großen Amtsgericht Kanzleilehrlinge ausbildet (BAG AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 25, 268[273] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT), für Angestellte mit Dokumentationsaufgaben (BAG AP Nr. 49 und 85 zu §§ 22, 23 BAT), den Betreuer ausländischer Studenten an einer Universität (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, [demnächst] AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und eine Angestellte, die im Anatomischen Institut einer tierärztlichen Hochschule Illustrationen vete rinärmedizinisch-anatomischen Inhalts für Fachbücher her stellt (vgl. Urteil des Senats vom 26. September 1979 9.
  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

    Auszug aus BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78
    Das gilt beispielsweise für einen Angestellten, der bei einem großen Amtsgericht Kanzleilehrlinge ausbildet (BAG AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 25, 268[273] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT), für Angestellte mit Dokumentationsaufgaben (BAG AP Nr. 49 und 85 zu §§ 22, 23 BAT), den Betreuer ausländischer Studenten an einer Universität (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, [demnächst] AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und eine Angestellte, die im Anatomischen Institut einer tierärztlichen Hochschule Illustrationen vete rinärmedizinisch-anatomischen Inhalts für Fachbücher her stellt (vgl. Urteil des Senats vom 26. September 1979 9.
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Davon ausgehend hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr eine unbewußte Tariflücke angenommen, die die Gerichte für Arbeitssachen zu schließen haben (vgl. BAG 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung diese Tätigkeitsmerkmale auch auf Angestellte angewendet, bei deren Tätigkeiten es sich nicht um unmittelbare und eigentliche Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne gehandelt hat, z. B. auf Dokumentare, Güteprüfer bei der Bundeswehr, Angestellte mit Dokumentationsaufgaben oder Aufgaben im Naturschutz, auf Ausbilder von Kanzleilehrlingen bei einem großen Amtsgericht, auf Betreuer ausländischer Studenten an einer Universität sowie auf Angestellte, die Illustrationen veterinärmedizinisch-anatomischen Inhalts für Fachbücher herstellen (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hingegen ist die Heranziehung der allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst dann rechtlich nicht mehr möglich, wenn die Aufgaben des Angestellten zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Behörden, Dienststellen und Institutionen keinen unmittelbaren Bezug mehr haben und fachlich einem anderen, selbständigen Aufgabengebiet zugehören, wie das bei Küchenleitern der Bundeswehr der Fall ist, bei denen die geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen zum handwerklich-wirtschaftlichen Bereich gehören (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Daran ändert sich entgegen der von der Beklagten in der Berufungsinstanz vorgetragenen Auffassung nichts, wenn man berücksichtigt, daß nach der Verkündung des ersten Senatsurteils zur Eingruppierung der Küchenleiter nach den Tätigkeitsmerkmalen für Meister (BAG Urteil vom 23. Januar 1980 - 4 AZR 105/78 -, BAG 32, 364 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975) die Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT für Meister und technische Angestellte mit besonderen Aufgaben, durch den die Tätigkeitsmerkmale für Meister neu gefaßt und dem Teil II der Anlage 1 a zum BAT als Abschnitt Q angefügt wurden, am 18. April 1980 abgeschlossen haben.

    Diese Voraussetzungen treffen für den Küchenleiter und Küchenmeister nicht zu (BAG 32, 364, 370 f. = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Tätigkeitsmerkmale, die nur im Bereiche der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gelten, können daher nicht - auch nicht entsprechend - auf Angestellte im Bundesdienst - wie den Kläger - angewendet werden (vgl. auch BAG 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Schließlich scheidet auch eine Lückenausfüllung nach den Tätigkeitsmerkmalen für Küchenbuchhalter aus, weil der Küchenbuchhalter im tariflichen Sinne mit dem eigentlichen Küchenbetrieb nichts zu tun hat (vgl. BAG 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Hingegen hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr zur Lückenausfüllung die Tätigkeitsmerkmale für Meister herangezogen, die mit Wirkung vom 1. April 1980 dem Teil II der Anlage 1 a zum BAT als Abschnitt Q angefügt sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies hat der Senat damit begründet, daß die Ausbildung und Tätigkeit der Köche derjenigen sonstiger Meister (z. B. Metzger und Bäcker) nach Art, Zielsetzung und Funktion vergleichbar sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diese Erlasse können nur dann zivilrechtliche Bedeutung erlangen, wenn sie einzelvertraglich vereinbart sind (BAG 32, 364, 372 f. = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

    Die allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst (Teil I - Allgemeiner Teil) sind deswegen nicht anwendbar, weil es bei dem Leiter einer Küche an einem Bezug zu den ursprünglichen und eigentlichen Aufgaben der Verwaltung fehlt und die bei den Küchenleitern geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen vorwiegend dem handwerklich-wirtschaftlichen Bereich zugehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 68 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 547/83 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Davon kann bei der Tätigkeit des Klägers nicht die Rede sein (vgl. das Urteil des Senats BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Küchenbuchhalter aus dem Teil III L Abschnitt XIV der Vergütungsordnung scheiden schon deswegen aus, weil sie ausschließlich im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung gelten und es diese spezielle Tätigkeit, die der des früheren Fouriers entspricht, auch nur dort gibt (vgl. BAGE 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 17, 25 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Urteil vom 14. März 1979 - 4 AZR 435/77 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Unmittelbar können schließlich mit dem Landesarbeitsgericht für den Kläger auch nicht die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Meister herangezogen werden, weil dessen Aufgaben weder im juristischen noch im fachbezogenen Sinne eigentliche handwerkliche Aufgaben sind (BAGE 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 17, 25 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 47, 61, 70 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei äußert das Landesarbeitsgericht Zweifel, ob es sich im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung um eine unbewußte (BAGE 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975) oder nunmehr eine bewußte Tariflücke handelt.

    Diese Merkmale sind dann mit dem Landesarbeitsgericht zur Lückenausfüllung heranzuziehen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Mit gleicher Begründung hatte der erkennende Senat diese Rechtsauffassung auch schon bei der Beurteilung der Rechtsverhältnisse der Küchenmeister in den Truppenküchen der Garnisonen der Bundeswehr vertreten (BAGE 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der Tätigkeit des Klägers fehlt nämlich jeder Bezug zu echten Verwaltungsaufgaben und außerdem jeder technische Charakter (vgl. BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT und BAGE 47, 61, 68 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Gegen ihre Heranziehung sprechen auch die jeweils unterschiedliche Funktion des Küchenbuchhalters auf der einen und des Küchenmeisters bzw. Küchenleiters im Bereiche der Verteidigungsverwaltung auf der anderen Seite (vgl. auch dazu das Urteil des Senats BAGE 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Demgegenüber liegt für die Küchenlehrmeister der Bundeswehrverwaltung wie bei den eigentlichen Küchenmeistern eine unbewußte Tariflücke vor, die die Gerichte für Arbeitssachen zu schließen haben (vgl. BAG 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Bei der Schließung der bezüglich der Küchenlehrmeister bestehenden unbewußten Tariflücke ist wie bei den Küchenmeistern darauf abzustellen, wie in der Vergütungsordnung zum BAT artverwandte und vergleichbare Tätigkeiten bewertet werden (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Hingegen ist die Heranziehung der allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst dann rechtlich nicht mehr möglich, wenn die Aufgaben des Angestellten zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Behörden, Dienststellen und Institutionen keinen unmittelbaren Bezug mehr haben und fachlich anderen, selbständigen Aufgabengebieten zugehören, wie das bei den allgemeinen Küchenmeistern der Bundeswehr der Fall ist (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Damit sind - wie schon bei den allgemeinen Küchenmeistern im Bereiche der Verteidigungsverwaltung (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975) - zur Schließung der insoweit bestehenden unbewußten Tariflücke die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für die allgemeinen Meister (Funktionsmeister) der Vergütungsordnung heranzuziehen.

    Danach muß einmal eine angestelltenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt werden, die schon im Hinblick auf die Leitungs- und Ausbildungsaufgaben des Klägers zu bejahen ist, zumal nach der Senatsrechtsprechung schon der gewöhnliche Küchenmeister der Bundeswehrverwaltung als Angestellter anzusehen ist (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

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