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   BAG, 04.03.1980 - 6 AZR 323/78   

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https://dejure.org/1980,1142
BAG, 04.03.1980 - 6 AZR 323/78 (https://dejure.org/1980,1142)
BAG, Entscheidung vom 04.03.1980 - 6 AZR 323/78 (https://dejure.org/1980,1142)
BAG, Entscheidung vom 04. März 1980 - 6 AZR 323/78 (https://dejure.org/1980,1142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Vergleichsweise Vereinbarung - Vergleich - Sachliche Berechtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 27
  • MDR 1980, 876
  • DB 1980, 1994
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    vor einer Strafanzeige und Strafverfolgung nach dessen eigenem Vorbringen ihren Ursprung in der von ihm behaupteten Drohung der Klägerin mit einer Strafanzeige hatte und dass eine - widerrechtliche - Drohung ein Rechtsgeschäft lediglich nach § 123 BGB anfechtbar macht mit der Folge, dass es nach § 138 Abs. 1 BGB nur dann nichtig ist, wenn weitere Umstände als die unzulässige Willensbeeinflussung hinzutreten, die das Geschäft seinem Gesamtcharakter nach als sittenwidrig erscheinen lassen (vgl. etwa BAG 4. März 1980 - 6 AZR 323/78 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 33, 27; BGH 4. Juli 2002 - IX ZR 153/01 - zu I 2 der Gründe; zur arglistigen Täuschung vgl. etwa BGH 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 - Rn. 11; 26. September 1995 - XI ZR 159/94 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 115/04

    Befristung - Wunsch des Arbeitnehmers - Verzicht auf Befristungskontrolle -

    Wurde in dieser Situation zur Beilegung des Streits ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, stellte das gegenseitige Nachgeben den sachlichen Grund für die Befristung dar (BAG 4. März 1980 - 6 AZR 323/78 - BAGE 33, 27 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 53 = EzA BGB § 620 Nr. 45, zu II 1 b der Gründe; 22. Februar 1984 - 7 AZR 435/82 - BAGE 45, 160 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 80 = EzA BGB § 620 Nr. 69, zu 3 der Gründe; 22. Oktober 2003 - 7 AZR 666/02 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 225 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 8, zu 1 der Gründe mwN; offengelassen von BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 179 = EzA BGB § 620 Nr. 139, zu II 2 der Gründe; 23. Januar 2002 - 7 AZR 552/00 - EzA BGB § 620 Nr. 186, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auch in einem außergerichtlichen Vergleich kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein sachlicher Befristungsgrund liegen (Urteil vom 4. März 1980, BAGE 33, 27 [BAG 04.03.1980 - 6 AZR 323/78] = AP Nr. 53 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 22. Februar 1984, BAGE 45, 160 = AP Nr. 80 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
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