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   BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78   

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https://dejure.org/1980,777
BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78 (https://dejure.org/1980,777)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1980 - 5 AZR 49/78 (https://dejure.org/1980,777)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1980 - 5 AZR 49/78 (https://dejure.org/1980,777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes - Kündigung durch Arbeitgeber - Betriebsstillegung - Betriebsveräußerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 94
  • NJW 1980, 2543
  • ZIP 1980, 669
  • DB 1980, 1601
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53

    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn die Wirksamkeit der Kündigung kraft Gesetzes vom Eintritt einer Bedingung abhängt (Rechtsbedingung, dazu z. B. Herschel, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 12 KSchG 1969 [zu I 31 m.w.N.; Staudinger-Neumann, BGB, 12. Aufl., RdNr. 58 vor § 620; zur vorsorglichen Kündigung für den Fall, daß eine vorausgegangene Kündigung unwirksam ist: BAG 1, 110 [112] = AP Nr. 5 zu § 3 KSchG 1951 [zu II der Gründel).
  • BAG, 06.11.1959 - 1 AZR 329/58

    Betriebsstillegung - Weiterverfolgung des Betriebszwecks - Räumliche Verlegung

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Maßgeblich ist vielmehr, wann die Produktions gemeinschaft aufgelöst worden und damit die Grundlage für das Amt des Betriebsrats weggefallen ist (BAG 8, 207 [212 f.] = AP Nr. 15 zu § 13 KSchG 1951 [zu II 3 der Gründe]).
  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Dem Widerspruch steht es gleich, wenn der Arbeitgeber nur den Abschluß eines befristeten Vertrages anträgt (BAG 12, 328 E335 f.] = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Czu II 1 der Gründe] m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1964 - V C 94.63

    Keine Betriebseinstellung im Sinne des Schwerbeschädigtengesetzes bei Verpachtung

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Stillegung und Veräußerung des Betriebes schließen einander aus, weil der Erwerber eines Betriebes nach § 613 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt (vgl. BVerwG 20, 78 C80 ff.] = AP Nr. 5 zu § 18 SchwBeschG - heute: § 16 Abs. 1 SchwbG - [zu 5 der Gründe]).
  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Der Beklagte konnte den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Firma G auch nicht durch Vertrag mit dieser ausschließen (BAG 27, 291 [297 f.] = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB [zu 1 b und c der Gründe]).
  • BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77

    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Falls der Betriebsrat nach diesem Termin im Zusammenhang mit der Abwicklung noch Amtspflichten zu erfüllen hat, ist er dazu aufgrund seines Restmandats befugt (BAG, Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - [demnächst] AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972 [zu B II 1 der Gründe]).
  • BAG, 27.06.1968 - 2 AZR 329/67

    Bedingte außerordentliche Kündigung - Kündigungsempfänger

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Zwar darf eine Kündigung im allgemeinen nur dann von einer Bedingung abhängig gemacht werden, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Kündigungsempfänger abhängt (BAG AP Nr. 1 zu § 626 BGB Bedingung).
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Sollte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers gekündigt haben, um einem Übergang auf die Firma G zuvorzukommen, wäre die se Kündigung wegen Verstoßes gegen § 613 a BGB unwirksam (BAG 26, 301 [308] = AP Ir. 1 zu § 613 a BGB [zu III 3 b der Gründe]).
  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

    Die Stillegung eines Betriebes und dessen Übergang nach § 613 a Abs. 1 BGB schließen einander aus, sie lösen unterschiedliche Schutzregelungen zugunsten der Arbeitnehmer aus (BAGE 33, 94, 101 = AP Nr. 8 zu § 15 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Ein beachtlicher Widerspruch iSv. § 625 BGB liegt ua. dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer deutlich macht, daß durch die Weiterbeschäftigung kein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet werden soll (vgl. BAG 8. März 1962 - 2 AZR 497/61 - BAGE 12, 328, 335 f. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 22, zu II 1 der Gründe; 23. April 1980 - 5 AZR 49/78 - BAGE 33, 41, 100 = AP KSchG 1969 § 15 Nr. 8, zu II 3 der Gründe; vgl. auch 30. November 1984 - 7 AZR 539/83 - AP MTV Ausbildung § 22 Nr. 1, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Betriebsstillegung und Betriebsübergang schließen einander aus (vgl. u.a. BAGE 33, 94, 101 = AP Nr. 8 zu § 15 KSchG 1969, zu A III 1 der Gründe; BAGE 54, 215, 231 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu IV 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 518/92 - n.v., zu B II 2 c bb der Gründe).
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