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   BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 592/78   

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https://dejure.org/1980,1279
BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 592/78 (https://dejure.org/1980,1279)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1980 - 4 AZR 592/78 (https://dejure.org/1980,1279)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1980 - 4 AZR 592/78 (https://dejure.org/1980,1279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundeswehr - Bewirtschaftung einer Kantine - Heimbetriebsleiter - Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 111
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 290/76

    Abhängigkeit - Theaterintendant - Freilichtaufführung - Nebenberuf -

    Auszug aus BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 592/78
    Anknüpfungspunkte für ein Arbeitsverhältnis sind insbesondere der Umfang der Weisungsgebundenheit des Dienstverpflichteten bei der Ausübung seiner Tätigkeit, die Eingliederung in den Betrieb des Dienstberechtigten, die Notwendigkeit einer ständigen engen Zusammenarbeit mit anderen im Dienst stehenden Personen, die Unterordnung unter solche Personen und die Möglichkeit für den Dienstberechtigten, über die Arbeitszeit des Mitarbeiters zu verfügen (BAG AP Nr. 23 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 592/78
    Soll eine Partei, die Dienstleistungen erbringt, das Unternehmerrisiko tragen, ist es sachlich gerade nicht geboten, daß zwischen Auftraggeber und Dienstleistenden ein Arbeitsverhältnis begründet wird (vgl. zum Mißbrauch der vertraglichen Gestaltungsfreiheit BAG AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00

    Arbeitnehmerbegriff

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (so bereits Senat 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO; im Ergebnis auch BAG 13. August 1980 - 4 AZR 592/78 - BAGE 34, 111, 120; zust. Boemke ZfA 1998, 285, 313).

    Deshalb stellte er im eigenen Namen und für eigene Rechnung von ihm frei ausgewählte Arbeitskräfte ein, denen er allein weisungsberechtigt war (dazu bereits Senat 16. Juli 1997 aaO sowie BAG 13. August 1980 aaO).

    Vielmehr beruhte der Entschluß des Klägers zur persönlichen Mitarbeit offenbar auf wirtschaftlichen Überlegungen, deren zwingende Erforderlichkeit der Kläger nicht schlüssig dargelegt hat (vgl. hierzu auch BAG 13. August 1980 aaO).

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Für den Fall, daß ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur BAGE 34, 111, 116 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 36, 77, 81 = AP Nr. 38, aaO, zu I der Gründe; BAGE 41, 247, 250 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42, aaO, zu A der Gründe).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93

    Zulässigkeit einer Statusklage

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Klagen von Beschäftigten auf Feststellung, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht, in ständiger Rechtsprechung für zulässig erklärt (BAG Urteile vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 -, - 5 AZR 445/74 -, vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 353/75 - AP Nr. 15, 17, 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 30, 163; 34, 111; 36, 77; 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82]= AP Nr. 26, 37, 38, 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - und vom 9. Juli 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 61, 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit), und zwar auch dann, wenn im Laufe des Statusprozesses bereits erkennbar wird, daß später über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten werden wird (Urteil vom 22. Juni 1977, aaO).
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