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   BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78   

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BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78 (https://dejure.org/1980,705)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78 (https://dejure.org/1980,705)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 (https://dejure.org/1980,705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft - Versorgungszusage - Kündigungsrechtsstreit - Vergleich - Ergänzende Vertragsauslegung - Wiedereinstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 123
  • NJW 1981, 1112 (Ls.)
  • ZIP 1981, 200
  • VersR 1981, 491
  • DB 1981, 429
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78
    Der Arbeitgeber will mit der Ruhegeldgewährung die über einen längeren Zeitraum erbrachte Betriebstreue vergüten (BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 2 b der Gründe]; BAG 24, 177 [184] = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A II 2 a der Gründe]; BAG 27, 194 [202] = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung [zu II B 3 der Gründe]); eine Betriebstreue für unterbrochene Arbeitsverhältnisse will er regelmäßig nicht zusammenrechnen.
  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Auszug aus BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78
    Allerdings hat sich in der Rechtsprechung der Rechtsgrundsatz durchgesetzt, daß eine Unterbrechung der sechsmonatigen Wartezeit, von der der Kündigungsschutz abhängt (§ 1 Abs. 1 KSchG), dann unerheblich ist, wenn die mehreren Arbeitsverhältnisse in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. statt aller das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit [zu 4 der Gründe]).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78
    Der Arbeitgeber will mit der Ruhegeldgewährung die über einen längeren Zeitraum erbrachte Betriebstreue vergüten (BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 2 b der Gründe]; BAG 24, 177 [184] = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A II 2 a der Gründe]; BAG 27, 194 [202] = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung [zu II B 3 der Gründe]); eine Betriebstreue für unterbrochene Arbeitsverhältnisse will er regelmäßig nicht zusammenrechnen.
  • BAG, 23.06.1955 - 2 AZR 225/54

    Arbeitsentgelt: Wiederaufleben des Anspruchs auf volles Ruhegehalts nach

    Auszug aus BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78
    Der Arbeitgeber will mit der Ruhegeldgewährung die über einen längeren Zeitraum erbrachte Betriebstreue vergüten (BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 2 b der Gründe]; BAG 24, 177 [184] = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A II 2 a der Gründe]; BAG 27, 194 [202] = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung [zu II B 3 der Gründe]); eine Betriebstreue für unterbrochene Arbeitsverhältnisse will er regelmäßig nicht zusammenrechnen.
  • BAG, 31.12.1956 - 2 AZR 352/54

    Arbeitsentgelt: Umfang einer Lohnpfändung

    Auszug aus BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78
    Entsprechende Rechtsgrundsätze werden für Pfändungen nach § 832 ZPO (BAG 3, 199 [201] = AP Nr. 1 zu § 832 ZPO [zu 1 der Gründe]), von der Literatur für die Wartezeiten nach § 4 BUrlG (Dersch-Neumann, BürlG, 4. Aufl., § 4 RdNrn. 49 ff.; einschränkend Boldt-Röhsler, BUrlG, 2. Aufl., § 4 RdNr. 25)J für § 8 BetrVG (Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 12. Aufl., § 8 RdNr. 14) vertreten.
  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren

    Auszug aus BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78
    Allerdings hat sich in der Rechtsprechung der Rechtsgrundsatz durchgesetzt, daß eine Unterbrechung der sechsmonatigen Wartezeit, von der der Kündigungsschutz abhängt (§ 1 Abs. 1 KSchG), dann unerheblich ist, wenn die mehreren Arbeitsverhältnisse in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. statt aller das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit [zu 4 der Gründe]).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

    Vorangegangene Arbeitsverhältnisse bleiben grundsätzlich unberücksichtigt unabhängig davon, ob sie von einer Versorgungszusage begleitet waren, und unabhängig davon, ob sie bei der Gemeinschuldnerin oder einem anderen Arbeitgeber bestanden (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, 126 f.; 24. Juni 1998 - 3 AZR 97/97 -, nv. zu II der Gründe).

    Der Senat hat mehrfach betont, daß Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen nicht zusammengerechnet werden können (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, 126; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - aaO mwN).

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

    aa) Der Senat hat mehrfach betont, daß Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen für die gesetzliche Unverfallbarkeit nicht zusammengerechnet werden dürfen (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, 126 f.; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - aaO, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 09.03.1982 - 3 AZR 389/79

    Versorgungsordnung - Wartezeit - Unverfallbarkeitsfrist - Anrechnung -

    Hieraus folgt, daß die Frist grundsätzlich erneut zurückzulegen ist, wenn die für eine Unverfallbarkeit notwendige Betriebstreue noch nicht erbracht worden ist (BAG 34, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu I 1 der Gründe; Staatssekretär Buschfort in BT-Drucks VII/3630).

    c) Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien die Berücksichtigung der Vordienstzeit vereinbart haben (BAG 34, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; Höhne bei Heubeck/ Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz 2. Aufl. § 1 Rz 189; Höfer/Abt, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Band I 2. Aufl. 1982 § 1 Rz 147, 148).

    Sie käme nur dann in Betracht, wenn die beiden Arbeitsverhältnisse in einem inneren Zusammenhang stünden (BAG 34, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu I 3, 11 der Gründe).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Die Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen bilden für den gesetzlichen Mindestschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften keine Einheit (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, zu I 2 der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 c der Gründe).
  • BGH, 15.07.2002 - II ZR 192/00

    "Hotel Adlon"; Wiederaufleben der Priorität eines Unternehmenskennzeichens nach

    Ebenfalls im Ansatz noch zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß diese unverfallbaren Versorgungsanwartschaften, da sie im Zeitpunkt des Ausscheidens des Klägers weniger als 10 Jahre bestanden hatten, zwar grundsätzlich - als Ausnahme von dem ansonsten geltenden strikten Abfindungsverbot (vgl. dazu BAGE 34, 123, 127) - nach § 3 a.F. BetrAVG abfindbar waren.
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dürfen Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen für die gesetzliche Unverfallbarkeit grundsätzlich nicht zusammengerechnet werden (vgl. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - zu I 2 der Gründe, BAGE 34, 123; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - zu 1 c der Gründe, BAGE 63, 47; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72; 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 104, 256) .
  • BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 131/87

    Zahlung einer zusätzlichen Abfindung aus einem Sozialplan - Feststellung einer

    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 34, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; 24, 177, 184 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 a der Gründe; 27, 194, 202 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 3 der Gründe, vgl. auch Urteil vom 29. September 1987 - 3 AZR 99/86 - zu 1 b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), die auch im Schrifttum grundsätzliche Zustimmung erfahren hat, während über die Behandlung von Ausnahmefällen Meinungsverschiedenheiten bestehen (vgl. z. B. Blomeyer/Otto, BetrAVG, 1984, § 1 Rz 72 und Rz 112; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., § 1 Rz 147; Höhne in Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., § 1 Rz 189; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 1. Teil, Rz 370; Dieterich/Rühle, Das Arbeitsrecht der betrieblichen Direktzusagen, Seite 37 f. in Handbuch der betrieblichen Altersversorgung, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Entgegen der Auffassung des Klägers können die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Zusammenrechnung der sechsmonatigen Wartezeit für den Kündigungsschutz (§ 1 Abs. 1 Satz 1 KSchG) bei einem inneren sachlichen Zusammenhang mehrerer Arbeitsverhältnisse hier nicht herangezogen werden (vgl. hierzu BAGE 28, 176, 180 ff. [BAG 23.09.1976 - 2 AZR 309/75] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu I 2 der Gründe; 28, 252, 254 ff. = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu 3 und 4 der Gründe; aus der Sicht des BetrAVG BAGE 34, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, mit zustimmender Anmerkung von Blomeyer).

    Jedenfalls ist es den Parteien des Arbeitsvertrags gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG verwehrt, den gesetzlichen Eintritt der Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft - und sei es einvernehmlich - durch eine formale Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses zu verhindern (BAGE 34, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, mit Anm. von Blomeyer, vgl. Blomeyer insbesondere zu III 5 seiner Anmerkung).

  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87

    Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung

    Daß die Arbeitsleistung der Klägerin in dieser Zeit vorübergehend nicht abgerufen worden ist, ist unerheblich (vgl. BAGE 34, 123, 126 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 29. September 1987 - 3 AZR 99/86 - NZA 1988, 311).
  • LAG Nürnberg, 17.08.1995 - 8 Sa 276/94

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung einer Betriebsrente;

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  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 815/87

    Betriebliche Altersversorgung - angerechnete Vordienstzeiten - Insolvenzschutz

    Eine Versorgungszusage endet grundsätzlich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAGE 34, 123, 126 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu I 2 der Gründe; BAG Urteile vom 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu II b der Gründe; vom 29. September 1987 - 3 AZR 99/86 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG, zu 1 der Gründe; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 1 Rz 72).
  • BGH, 04.05.1981 - II ZR 100/80

    Klage gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Zahlung

  • LAG Köln, 23.01.2002 - 8 Sa 737/01

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft eines Betriebsrentenanspruchs; Erlöschen

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 407/99

    Auslegung der DGB-Unterstützungskassen-Richtlinien

  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 97/97

    Betriebliche Altersversorgung: Errechnung des Anspruchs - Vordienstzeiten

  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 89/91

    Voraussetzungen des Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaft eines

  • BAG, 29.09.1987 - 3 AZR 99/86

    Anspruch auf eine betriebliche Invalidenrente nach Kündigung durch Arbeitnehmerin

  • BAG, 19.10.1982 - 3 AZR 629/80
  • LAG Düsseldorf, 10.05.1995 - 11 Sa 681/94

    Betriebliche Altersversorgung: Berechnung der Versorgungsanwartschaft bei

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 397/81
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 120/83
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