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   BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78   

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BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78 (https://dejure.org/1980,48)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1980 - 4 AZR 727/78 (https://dejure.org/1980,48)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 (https://dejure.org/1980,48)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schlüssigkeit der Klage - Darlegungslast des Klägers - Eingruppierungsfeststellungsklagen - Angestellte des öffentlichen Dienstes - Einzelheiten der Tätigkeit - Zeitaufwand - Privaturkunden - Zuziehung von Sachverständigen - Einnahme des Augenscheins - Arbeitsplatz des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 158
 
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Wird zitiert von ... (192)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

    Auszug aus BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78
    Wie das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht im Einzelnen näher und zutreffend darlegt, handelt es sich hierbei aufgrund der Tarifsystematik um echte Aufbaufallgruppen, so dass zunächst die Erfüllung der allgemeinen und darauf jeweils nacheinander die der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen zu überprüfen war (vgl. dazu das Urteil des Senats BAG, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    IV b MT-An Fallgruppe 1 erhöhten Wissens und Könnens erfordert (vgl. BAG, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), während in den Merkmalen der nächsthöheren Fallgruppe 1 der VergGr.

    Dabei wird jeweils eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung gefordert (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, [demnächst] AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Der Rechtsbegriff der "besonders schwierigen Tätigkeiten" (VergGr. III MT-An Fallgruppe 1) ist nämlich durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt und konkretisiert worden (vgl. BAG, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen)9 so dass es, wie auch der Beklagte zutreffend in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ausgeführt hat, insbesondere einem technischen Angestellten mit entsprechender eigener Sachkunde und Erfahrung ohne Schwierigkeiten möglich ist, ggf. vorliegende Tatsachen vorzutragen, aus denen der rechtliche Schluss möglich ist, dass seine Tätigkeit etwa wegen der erhöhten technischen Anforderungen, ihrer außergewöhnlichen fachlichen Differenzierung, ungewöhnlicher Gelände- und Gewässerverhältnisse, der Notwendigkeit der Einschaltung und Anhörung außergewöhnlich vieler Beteiligter oder wegen besonderer baurechtlicher Schwierigkeiten, sich erheblich aus den Merkmalen der VergGr.

  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78
    Dabei ist davon auszugehen, dass, wie sich insbesondere aus § 331 Abs. 1 - 2 ZPO ergibt, eine Zivilklage immer erst dann schlüssig ist, wenn das tatsächliche Vorbringen des Klägers bei Unterstellung seiner Richtigkeit den Klageantrag begründet erscheinen lässt (vgl. BAG, AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichem Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Hieraus hat der Senat zugleich den weiteren Schluss gezogen, dass es entgegen verbreiteter Meinung nicht Aufgabe des Klägers einer auf § 22 BAT n.F. gestützten Eingruppierungsfeststellungsklage ist, seinerseits seine Tätigkeit, bereits nach "Arbeitsvorgängen" aufgegliedert, den Tatsachengerichten zu unterbreiten, da es sich beim "Arbeitsvorgang" um einen Rechtsbegriff handelt, dessen Anwendung alleinige Angelegenheit der Gerichte ist (vgl. BAG, AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975 auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt" sowie BAG, AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    An diesem Grundsatz haben die Tarifvertragsparteien des MT-An auch nichts ändern wollen, als sie nach dem Vorbild des allgemeinen öffentlichen Dienstes im Jahre 1972 die Tätigkeitsmerkmale für technische Angestellte in eine höhere Vergütungsgruppe übernommen haben (vgl. die Urteile des Senats BAG, AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG, AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 31.01.1979 - 4 AZR 372/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Teil der Arbeitszeit - Beschlüsse der

    Auszug aus BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78
    Auch aus der Ausweisung seiner Stelle im behördlichen Stellenplan kann der Kläger keine Rechte herleiten (vgl. das Urteil des Senats BAG, AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    An diesem Grundsatz haben die Tarifvertragsparteien des MT-An auch nichts ändern wollen, als sie nach dem Vorbild des allgemeinen öffentlichen Dienstes im Jahre 1972 die Tätigkeitsmerkmale für technische Angestellte in eine höhere Vergütungsgruppe übernommen haben (vgl. die Urteile des Senats BAG, AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG, AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.05.1980 - 4 AZR 461/78

    Güteprüfer für Leder - Ausrüstungsartikel aus Leder - Verteidigungsverwaltung -

    Auszug aus BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78
    Dabei wird jeweils eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung gefordert (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, [demnächst] AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    IV a MT-An Fallgruppe 1, ausreicht (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, [demnächst] AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.09.1968 - 4 AZR 448/67

    Hausvermittlungsdienst - Amtsvermittlung - Bedienung von Fernsprecheinrichtungen

    Auszug aus BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78
    Ob und inwieweit das Landesarbeitsgericht nach § 144 ZPO zur Sachaufklärung und zur eigenen fachlichen Unterweisung einen Sachverständigen von Amts wegen einschalten will, liegt entgegen der Annahme der Revision in seinem pflichtgemäßen und vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbaren Ermessen (vgl. BAG, AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung

    Auszug aus BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78
    III MT-An Fallgruppe 1 entsprechen (vgl. BAG, AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 25, 1, 6 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BAG, 14.03.1979 - 4 AZR 435/77

    Küchenbuchhalter - Überwiegende Arbeitszeit - Beschaffung von Lebensmitteln -

    Auszug aus BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78
    Dabei gehen sie zutreffend davon aus, dass eine Verletzung dieses Rechtsgrundsatzes nur dann in Betracht kommt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAG, AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Auszug aus BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78
    III MT-An Fallgruppe 1 entsprechen (vgl. BAG, AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 25, 1, 6 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BAG, 26.09.1979 - 4 AZR 1008/77

    Herstellung von Illustrationen - Veterinärmedizinisch anatomischer Inhalt -

    Auszug aus BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78
    Aus alledem ist zugleich ersichtlich, dass in den Ausführungen des Vorgesetzten des Klägers in dessen Personalakten auch weder ein konstitutives noch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis erblickt werden kann (vgl. BAG, AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.05.1971 - 4 AZR 247/70

    Eingruppierung: öffentlicher Dienst - Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78
    Insoweit gilt, da auch Eingruppierungsfeststellungsklagen im verfahrensrechtlichen Sinne allgemeine Feststellungsklagen nach § 256 Abs. 1 ZPO sind, für diese nichts anderes als im Zivilprozess bzw. im diesem entsprechenden arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren (vgl. BAG 23, 343, 346 ff. = AP Nr. 13 zu § 322 ZPO ).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Dabei hat der klagende Angestellte nämlich jeweils Tatsachen darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, aus denen der rechtliche Schluß möglich ist, daß von ihm "besondere Leistungen" im tariflichen Sinne erbracht werden (vgl. die Urteile des Senats BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Andererseits bereitet es den jeweiligen Klägern, obwohl das rechtlich und tatsächlich möglich ist, oft erhebliche Schwierigkeiten, in der prozessual gebotenen Art und Weise Tatsachen insbesondere für qualifizierende tarifliche Tätigkeitsmerkmale vorzubringen (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

    Auch wenn es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Rechtsgrundlage dafür gibt, den Angestellten des öffentlichen Dienstes im Eingruppierungsrechtsstreit tagebuchartige oder sonstige Aufzeichnungen über die Einzelheiten ihrer Tätigkeit und deren Zeitaufwand abzuverlangen, wird damit lediglich klargestellt, dass ein klagender Angestellter nicht verpflichtet ist, im Rahmen seiner Eingruppierungsfeststellungsklage derartige Aufzeichnungen vorzulegen (24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158; Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. S. 502 Rn. 314).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Zu einem schlüssigen Vortrag reicht, wenn ein Angestellter ein Heraushebungsmerkmal für sich in Anspruch nimmt, eine Darstellung seiner eigenen Tätigkeit nicht aus (Senat 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158).
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