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   BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78   

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BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78 (https://dejure.org/1980,241)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1980 - 6 ABR 41/78 (https://dejure.org/1980,241)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 (https://dejure.org/1980,241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsverfassungsrecht - Konzernbetriebsrat - Tochterunternehmen - Mehrstufige Untergleiderung - Entscheidungsspielraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 230
  • NJW 1982, 1303 (Ls.)
  • BB 1981, 1461
  • DB 1981, 895
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70

    Mitbestimmung im Konzern

    Auszug aus BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78
    Das bedingt vorliegend insbesondere die Prüfung, welcher Inhalt den in § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG enthaltenen Tatbestandsmerkmalen "Abhängigkeit" und "einheitliche Leitung des herrschenden Unternehmens" bei ihrer Anwendung im Rahmen von § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zukommt (vgl. dazu auch Buchner, RdA 1975, 10, zur Problematik des Gemeinschaftsunternehmens; Bayer, DB 1975, 1167 und Klinkhammer, DB 1977, 1601 ff. (1602) zum Inhalt nach § 5 MitbestG sowie BAG 22, 390 (393) = AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG).

    Dann ist es aber notwendig, daß betriebliche Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes dort ausgeübt wird, wo unternehmerische Leitungsmacht konkret entfaltet und ausgeübt wird (so schon BAG 22, 390 (393) = AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG).

  • BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 21/72

    Fahrtkosten - Verzehrkosten - Wahlvorstandsmitglied - Schulung - Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein anderer, bisher von den Beteiligten noch nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für das Begehren des Antragstellers zu geben (BAG 25, 87 (93) = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972 (zu III 3 a der Gründe); BAG 25, 236 (241) = AP Nr. 3 zu § 20 BetrVG 1972 (zu II 5 der Gründe)).
  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72

    Offizialmaxime - Beschlußverfahren - Tatsachenvortrag des Antragstellers -

    Auszug aus BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein anderer, bisher von den Beteiligten noch nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für das Begehren des Antragstellers zu geben (BAG 25, 87 (93) = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972 (zu III 3 a der Gründe); BAG 25, 236 (241) = AP Nr. 3 zu § 20 BetrVG 1972 (zu II 5 der Gründe)).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Diese Zusammenfassung erfüllt ebenfalls die Merkmale eines Konzerns iSv. § 18 Abs. 1 AktG, auf den § 54 Abs. 1 BetrVG Bezug nimmt, so dass auch hier die Errichtung eines Konzernbetriebsrats in Betracht kommt (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu III 2 a der Gründe).

    Aus diesem Grund ist die Bildung eines Konzernbetriebsrats auch bei der Tochtergesellschaft eines Konzerns als Konzernspitze eines Unterkonzerns zulässig, wenn ihr hinsichtlich mitbestimmungspflichtiger (personeller, sozialer und wirtschaftlicher) Angelegenheiten ein Entscheidungsspielraum zusteht, sie also nicht durch konkrete Weisungen der Muttergesellschaft gebunden ist (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - aaO, zu III 2 c bb der Gründe).

    Durch die Regelungen über den Konzernbetriebsrat wird eine Beteiligung der Arbeitnehmer im Konzern an den die Einzelunternehmen bindenden Leitungsentscheidungen der Konzernspitze im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich sichergestellt (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu III 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Sie machen mit dem Feststellungsantrag geltend, dass sie sich keinem Konzernbetriebsrat als betriebsverfassungsrechtlichem Gesprächspartner zur Verfügung stellen müssen, weil für dessen Errichtung die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein sollen (BAG 22. November 1995 - 7 ABR 9/95 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 5, zu B I der Gründe; 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu II 2 b der Gründe).

    Denn durch die Bildung eines Konzernbetriebsrats kann es zu Kompetenzverschiebungen bei der betrieblichen Mitbestimmung kommen, die von ihnen beachtet werden müssen (BAG 22. November 1995 - 7 ABR 9/95 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 5, zu B I der Gründe; 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu II 2 c der Gründe).

    Mitbestimmung iSd. BetrVG soll dort ausgeübt werden, wo unternehmerische Leitungsmacht konkret entfaltet und ausgeübt wird (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1= EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu III 3 der Gründe).

  • BAG, 26.08.2020 - 7 ABR 24/18

    Konzernbetriebsrat - Kreis als Konzernspitze

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeführerinnen ergibt sich aus der Entscheidung des Sechsten Senats vom 21. Oktober 1980 (- 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230) nichts Gegenteiliges.

    Zum einen hat sich der Sechste Senat dort insbesondere mit den Tatbestandsmerkmalen der Abhängigkeit und der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens und nicht mit dem Unternehmensbegriff befasst (vgl. BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - zu III 2 c bb der Gründe, aaO) .

    Betriebliche Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes soll dort ausgeübt werden, wo unternehmerische Leitungsmacht konkret entfaltet und ausgeübt wird (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - zu III 2 c bb der Gründe, aaO; vgl. auch BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 85/09 - Rn. 35 mwN, BAGE 136, 114) .

  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Betriebliche Mitbestimmung i.S. des Betriebsverfassungsgesetzes ist dort auszuüben, wo unternehmerische Leitungsmacht im betrieblichen Bereich konkret entfaltet und ausgeübt wird (vgl. ebenso für den Konzernbetriebsrat den Beschluß des Senats, BAG 34, 230).
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Diese Zusammenfassung erfüllt ebenfalls die Merkmale eines Konzerns iSv. § 18 Abs. 1 AktG, auf den § 54 Abs. 1 BetrVG Bezug nimmt, so dass auch hier die Errichtung eines Konzernbetriebsrats in Betracht kommt (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu III 2 a der Gründe).

    Aus diesem Grund ist die Bildung eines Konzernbetriebsrats auch bei der Tochtergesellschaft eines Konzerns als Konzernspitze eines Unterkonzerns zulässig, wenn ihr hinsichtlich mitbestimmungspflichtiger (personeller, sozialer und wirtschaftlicher) Angelegenheiten ein Entscheidungsspielraum zusteht, sie also nicht durch konkrete Weisungen der Muttergesellschaft gebunden ist (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - aaO, zu III 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88

    Wirtschaftsausschuss: Keine Errichtung durch Konzertbetriebsrat

    Die abhängigen, aber rechtlich selbständigen Konzernunternehmen sind hier - anders als in den Fällen, in denen es um die Wirksamkeit der Bildung eines Konzernbetriebsrats (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972, insoweit nicht in BAGE 34, 230 ff. abgedruckt; Beschluß vom 10. Februar 1988 - 7 ABR 79/86 - n.v.) oder die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Konzern (vgl. BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c der Gründe) geht - durch das Verfahren nicht materiellrechtlich in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Position betroffen.

    Denn dem Konzernbetriebsrat steht als Gesprächspartner im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne die Konzernleitung gegenüber (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972; BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c, bb der Gründe).

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05

    Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen -

    Die zu 10) bis 15) beteiligten Unternehmen sind Beteiligte, weil durch die Bildung des Konzernbetriebsrats Kompetenzverschiebungen bei der betrieblichen Mitbestimmung eingetreten sein können, die von ihnen beachtet werden müssen (BAG 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 1, zu II 2 c der Gründe; 22. November 1995 - 7 ABR 9/95 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 5, zu B I der Gründe; 13. Oktober 2004 - 7 ABR 56/03 - BAGE 112, 166 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 54 Nr. 1, zu B II der Gründe).
  • BAG, 29.08.1985 - 6 ABR 63/82

    Beschlußverfahren-Antragsbefugnis

    Sie haben die Zuständigkeitsbereiche auf den verschiedenen Stufen betrieblicher Mitbestimmung zu beachten (erkennender Senat Beschluß vom 21. Oktober 1980 BAG 34, 230 ff. - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972, zu II 2 c der Gründe mit Anm. von Fabricius).

    Die betriebsverfassungsrechtliche Leitungsmacht eines Arbeitgebers ist nur dort gegeben, wo sie im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich selbständig ausgeübt wird (vgl. erkennender Senat vom 21. Oktober 1980 aaO).

    Andere rechtliche Schlüsse lassen sich auch nicht aus der von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1980 (aaO) ziehen.

  • LAG Hamm, 10.06.2005 - 10 TaBV 175/03

    Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats, Konzernvermutung, Quorum,

    Durch die Bildung eines Konzernbetriebsrats kann es zu Kompetenzverschiebungen bei der betrieblichen Mitbestimmung kommen, die von ihnen beachtet werden müssen (BAG, Beschluss vom 21.10.1980 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 22.11.1995 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 7; BAG, Beschluss vom 13.10.2004 - NZA 2005, 647).

    Auch der im Beschlussverfahren zu beachtende Untersuchungsgrundsatz nach § 83 Abs. 1 ArbGG führt nicht dazu, dass die Gerichte für Arbeitssachen von sich aus Überlegungen darüber anstellen müssten, ob möglicherweise ein anderer, bisher von den Beteiligten noch nicht vorgetragener Sachverhalt - etwa das Bestehen einer Konzerneigenschaft bei der Beteiligten zu 10. - geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für das Begehren des Konzernbetriebsrats zu geben (BAG, Beschluss vom 21.10.1980 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 1 - unter III. 4. der Gründe).

  • BAG, 22.11.1995 - 7 ABR 9/95

    Konzernbetriebsrat im qualifiziert faktischen Konzern

    Hierbei handelt es sich um eine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz, für die das Beschlußverfahren die zutreffende Verfahrensart ist (BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980, BAGE 34, 230 = AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    Denn durch die Bildung eines Konzernbetriebsrats kann es zu Kompetenzverschiebungen bei der betrieblichen Mitbestimmung kommen, die von ihnen beachtet werden müssen (BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980, aaO, zu II 2 der Gründe).

  • LAG Köln, 06.07.2018 - 9 TaBV 47/17

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09

    Konzernbetriebsratsfähiger Konzern - Landesverband des Roten Kreuzes als

  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

  • LAG Hessen, 05.02.2004 - 9 TaBV 64/03

    Konzernbetriebsrat; Konzern

  • BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86

    Feststellungsinteresse für die Vergangenheit bezüglich der Frage, ob ein

  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 223/80

    Rückforderungsmöglichkeit hinsichtlich einer gegen § 30 GmbHG verstoßenden

  • ArbG Stuttgart, 01.08.2003 - 26 BV 11/02

    Bildung eines Konzernbetriebsrats - Wirksamkeit der Konstituierung

  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 10 Sa 59/14

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens

  • LAG München, 26.04.2007 - 4 TaBV 123/06

    Konzernbetriebsrat

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 19/85

    Gemeinschaftsunternehmen - Entsendungsrecht zum Konzernbetriebsrat

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80

    Anwendung von Vorschriften

  • LG Bonn, 01.06.2007 - 1 O 552/05

    Bund muss sich an Vergleichskosten im Zusammenhang mit dem Niedergang der T-Aktie

  • BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00

    Betriebsverfassungsrechtlicher Zuordnungstarifvertrag

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens

  • LAG Hessen, 27.11.2003 - 9 TaBV 51/03

    Überprüfung der Wirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl; Fortführung

  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 22 Sa 61/14

    Nachteilsausgleich - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für

  • BAG, 07.09.1988 - 4 ABR 32/88

    Anwendung der Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auf Tendenzunternehmen

  • LAG Hamm, 30.10.1997 - 4 Sa 590/97

    Schadensersatz wegen Annahmeverzug bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch

  • LAG Hamm, 18.02.1999 - 4 Sa 2671/98

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug ; Wiederaufleben eines ruhenden

  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 5 TaBV 2/99

    Steuerliche Organschaft

  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 342/89

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden vor Eintritt der formellen

  • LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 8/21

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Konzernbetriebsrats zwecks Bestellung des

  • LAG Berlin, 25.01.1991 - 6 TaBV 5/90

    Berufsbildung: Abgrenzung zwischen außer- und innerbetrieblichen

  • OLG Frankfurt, 10.11.1986 - 20 W 27/86

    Zusammensetzung eines Aufsichtsrats einer Gesellschaft bei Beschäftigung von

  • BGH, 20.09.1982 - II ZR 268/81
  • ArbG Kassel, 24.11.2020 - 9 BV 10/19
  • OLG Celle, 22.03.1993 - 9 W 130/92

    Streit um das Herausfallen von Unternehmen aus der Montanmitbestimmung infolge

  • BVerwG, 11.09.1991 - 6 PB 15.91

    Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde - Ermessensentscheidung eines Personalrates

  • BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 735/87

    Erlaubnispflicht einer konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung - Fortbestehen und

  • LG Dortmund, 15.07.1987 - 8 AktE 1/86

    Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft (AG); Anwendbarkeit

  • OLG Zweibrücken, 09.11.1983 - 3 W 25/83

    Verbindung zweier Gesellschaften durch einen Ergebnisabführungs- und

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