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   BAG, 05.12.1980 - 7 AZR 781/78   

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BAG, 05.12.1980 - 7 AZR 781/78 (https://dejure.org/1980,1365)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1980 - 7 AZR 781/78 (https://dejure.org/1980,1365)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 (https://dejure.org/1980,1365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlbewerber - Wahlvorschlag - Zahl von Stützunterschriften - Besonderer Kündigungsschutz - Vorschlagsliste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 291
  • BB 1981, 1274
  • DB 1981, 1142
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

    Auszug aus BAG, 05.12.1980 - 7 AZR 781/78
    Ist ein Wahlvorstand für die Betriebsratswahl bestellt und liegt für den Wahlbewerber ein Wahlvorschlag mit der erforderlichen Zahl von Stützunterschriften vor (§ 14 Abs. 5 BetrVG), so hat der betreffende Wahlbewerber von da an den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 KSchG (so bereits BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber).

    Damit sind die Voraussetzungen für den Eintritt des besonderen Kündigungsschutzes des § 15 Abs. 3 KSchG gegeben (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung [zu II 1 der Gründe]).

    In dem Urteil AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber [unter I 4 c bb der Gründe] hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts offen gelassen, ob diejenigen Wahlbewerber, die zunächst auf einer den Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrVG entsprechenden Liste genannt sind, auch dann den Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG genießen, wenn die Liste einen nicht oder nicht mehr behebbaren Mangel im Sinne von § 8 WahlO aufweist.

    Daraus folgt für den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 KSchG: Ist ein WahlVorstand für die Wahl bestellt und liegt für den Wahlbewerber ein Wahlvorschlag mit der erforderlichen Zahl von Stützunterschriften vor (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber), der überdies - wie hier - allen sonstigen Voraussetzungen des § 6 WahlO genügt, so hat der Wahlbewerber bereits von da an den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 KSchG erworben.

    Zum anderen soll verhindert werden, daß der Arbeitgeber ihm nicht genehme Kandidaten durch eine Kündigung von der Wahl und der Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Ämter ausschließt (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber [unter I 4 b aa der Gründe]).

    Die Gefahr für das Arbeitsverhältnis - worauf das Bundesarbeitsgericht in AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber entscheidend ab stellt - ist in beiden Fällen gleich groß.

  • BAG, 05.07.1979 - 2 AZR 521/77

    Betriebsratsmitglieder - Niederlegung des Betriebsratsamt - Nachwirkender

    Auszug aus BAG, 05.12.1980 - 7 AZR 781/78
    Gerade wegen des aufgezeigten individuellen Schutzzweckes hat das Bundesarbeitsgericht für eine durchaus vergleichbare Fallgestaltung entschieden, daß der nachwirkende Kündigungsschutz auch Betriebsratsmitgliedem zusteht, die schon vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrates aus diesem ausscheiden (BAG vom 5- Juli 1979 - 2 AZR 521/77 - EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 22 [demnächst] AP Nr. 6 zu § 15 KSchG 1969 - mit zahlreichen Nachweisen zur gegenteiligen Meinung).Weiterhin ist die von der Revision angezogene Bestimmung des § 15 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz KSchG mit der hier vorliegenden Fallgestaltung von der Schutzintensität her nicht vergleichbar.
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 377/10

    Wahlbewerber - besonderer Kündigungsschutz

    Auf seine Einreichung beim Wahlvorstand kommt es nicht an (vgl. BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - zu 2 der Gründe, BAGE 34, 291; 13. Oktober 1977 - 2 AZR 387/76 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 3; 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30; die Frage offen lassend BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1) .

    Die aus der Kandidatur erwachsende besondere Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines Wahlbewerbers entsteht dann, wenn für den Arbeitgeber erkennbar werden kann, dass der Arbeitnehmer für das Amt in Aussicht genommen ist (vgl. BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - zu 2 der Gründe, BAGE 34, 291; 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - zu I 4 b bb der Gründe, BAGE 28, 30) .

    Auf etwaige Mängel des Wahlvorschlags kommt es - auch mit Blick auf den von § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG bezweckten Schutz kollektiver Interessen - so lange nicht an, wie der Mangel gemäß § 8 Abs. 2 WO behebbar ist (BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu C III 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1; 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - zu 2 der Gründe, BAGE 34, 291; Eylert in Schwarze/Eylert/Schrader § 15 KSchG Rn. 41 mwN) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2022 - 26 Ta 1743/21

    Prozesskostenhilfe für Eilverfahren eines Wahlbewerbers wegen Beschäftigung

    Für den Beginn des Kündigungsschutzes ist es nicht erforderlich, dass der Wahlvorschlag auch bereits beim Wahlvorstand eingereicht ist; es muss jedoch ein Wahlvorstand bestellt sein (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 377/10, Rn. 14; 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78, zu Nr. 2 der Gründe).(Rn.28).

    Ist ein Wahlvorschlag erstellt und sogar beim Wahlvorstand eingereicht, beeinträchtigt auch die spätere Rücknahme von Unterschriften deren Wirksamkeit gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 WO nicht (vgl. BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78, zu 2 der Gründe).

    Für den Beginn des Kündigungsschutzes ist es nicht erforderlich, dass der Wahlvorschlag auch bereits beim Wahlvorstand eingereicht ist; es muss jedoch ein Wahlvorstand bestellt sein (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 377/10, Rn. 14; 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78, zu Nr. 2 der Gründe).

    Ist ein Wahlvorschlag erstellt und sogar beim Wahlvorstand eingereicht, beeinträchtigt auch die spätere Rücknahme von Unterschriften deren Wirksamkeit gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 WO nicht (vgl. BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78, zu 2 der Gründe).

    Zum anderen soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber ihm nicht genehme Kandidaten durch eine Kündigung von der Wahl und der Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Ämter ausschließt (vgl. BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78, zu Nr. 2 der Gründe).

    b) Eine außerordentliche Kündigung vom 4. Oktober 2021 könnte auch nicht in eine fristgemäße Kündigung umgedeutet werden, weil die fristgemäße Kündigung gem. § 15 Abs. 3 KSchG, § 134 BGB unwirksam wäre, das nichtige Rechtsgeschäft also nicht den Erfordernissen eines anderen entspricht (§ 140 BGB) (vgl. BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78, zu Rn. 2 der Gründe).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Der Kläger war weder Mitglied des Wahlvorstands noch Wahlbewerber, denn vor der Kündigung war kein Wahlvorstand nach § 17 BetrVG gewählt oder bestimmt worden (vgl. Senatsurteil 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30; BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - BAGE 34, 291).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 299/11

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber

    In seiner Entscheidung vom 7. Juli 2011 (- 2 AZR 377/10 - Rn. 13 ff., AP KSchG 1969 § 15 Nr. 69 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 68) hat der Senat an der Auffassung festgehalten, dass der Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber beginnt, sobald ein Wahlvorstand für die Wahl bestellt ist und ein Wahlvorschlag für den Kandidaten vorliegt, der die nach dem Betriebsverfassungsgesetz erforderliche Mindestzahl von Stützunterschriften aufweist (vgl. BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - BAGE 34, 291; 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30) .
  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 650/85

    Wahlvorstand - Betriebsrat - Betriebsratswahl - Niederlegung des Amtes -

    c) Die hier vertretene Ansicht entspricht im Grundsatz auch der Rechtsprechung des Siebten Senats zum nachwirkenden Kündigungsschutz von Wahlbewerbern, für die zunächst ein gültiger Wahlvorschlag vorlag, der jedoch durch spätere Streichung von Stützungsunterschriften gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 WO 1972 ungültig wurde (BAGE 34, 291 = AP Nr. 9 zu § 15 KSchG 1969; zustimmend insoweit: Pfarr, Anm. zu AP, aaO, unter I; Herschel, AR-Blattei "Betriebsverfassung VI", Anm. zu Entsch. 59; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 8 Rz 37; Stege/Weinspach, aaO, § 103 Rz 20 b; a. A.: GK-Kraft, aaO, § 103 Rz 8; Löwisch, Anm. zu EzA § 15 KSchG n. F. Nr. 25; derselbe in Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 103 Rz 9).
  • LAG Hamm, 25.02.2011 - 13 Sa 1566/10

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber; unwirksame ordentliche Kündigung bei

    Selbst wenn man nun entgegen der bisherigen Ansicht des BAG ( a.a.O.; 13.10.1977 - 2 AZR 387/76 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1; 05.12.1980 - 7 AZR 781/78 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 9; zust. z.B. Fitting, 25. Aufl., § 103 Rn. 10; KR/Etzel, 9. Aufl., § 103 BetrVG Rn. 23; nicht entscheidungserheblich in BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6) zusätzlich die Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand verlangen würde ( so z.B. APS/Linck, 3. Aufl., § 15 Rn. 76; v. Hoyningen-Huene/Linck, 14. Aufl., § 15 Rn. 23; GK/Raab, 9. Aufl., § 103 Rn. 17; Richardi/Thüsing, 12. Aufl., § 103 Rn. 19), ist diese Voraussetzung im konkreten Fall ebenfalls erfüllt.
  • LAG Niedersachsen, 30.12.2003 - 3 Sa 1287/02

    Betriebsausschuss - Versorgungsanwartschaft

    Dies entspricht auch dem Zweck, der mit dem Kündigungsschutz für Wahlbewerber verfolgt wird (KR, Etzel, § 103 BetrVG Rn. 24; Däubler/Kittner/Klebe, § 103 BetrVG Rn. 18; vgl. auch BAG, Urteil vom 05.12.1980 - 7 AZR 781/78 - AP 9 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 20/81

    Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von

    Dieser Vorbehalt kann ausdrücklich, bei entsprechenden Begleitumständen aber auch stillschweigend erfolgen (vgl. schon vorher BAGE 34, 295 [BAG 05.12.1980 - 7 AZR 781/78] = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972. In dieser Entscheidung hat der Sechste Senat darauf hingewiesen, Einzelarbeitsverträge könnten "betriebsvereinbarungsoffen" sein).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 332/81

    Abändernde Betriebsvereinbarung - Mitwirkungskompetenz des Betriebsrates bei

    Dieser Vorbehalt kann ausdrücklich, bei entsprechenden Begleitumständen aber auch stillschweigend erfolgen (vgl. schon vorher BAGE 34, 295 [BAG 05.12.1980 - 7 AZR 781/78] = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972. In dieser Entscheidung hat der Sechste Senat darauf hingewiesen, Einzelarbeitsverträge könnten "betriebsvereinbarungsoffen" sein).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 105/82

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage

    Dieser Vorbehalt kann ausdrücklich, bei entsprechenden Begleitumständen aber auch stillschweigend erfolgen (vgl. schon vorher BAGE 34, 295 [BAG 05.12.1980 - 7 AZR 781/78] = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972. In dieser Entscheidung hat der Sechste Senat darauf hingewiesen, Einzelarbeitsverträge könnten "betriebsvereinbarungsoffen" sein).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 93/82

    Jubiläumsgeld und Arbeitsbefreiung am Jubiläumstag - Zuständigkeit des

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 189/81

    Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 187/81

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage

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