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   BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 30/79   

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https://dejure.org/1981,1228
BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 30/79 (https://dejure.org/1981,1228)
BAG, Entscheidung vom 30.06.1981 - 1 ABR 30/79 (https://dejure.org/1981,1228)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 30/79 (https://dejure.org/1981,1228)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 352
  • NJW 1982, 125
  • BB 1982, 990
  • DB 1981, 2624
  • afp 1982, 54
  • JR 1982, 88
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.10.1975 - 1 ABR 64/74

    Tendenzbetriebe: Tendenzschutz und Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 30/79
    Für das Druckunternehmen ist daher ein Wirtschaftsausschuß zu bilden (Fortführung von BAG 27, 301 = AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12

    Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    Sind mehrere Unternehmen in einem Konzern oder in anderer Weise verbunden, kommt es ausschließlich auf das Unternehmen an, dessen Tendenzeigenschaft jeweils gesondert zu prüfen ist (vgl. BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 30/79 - zu B III der Gründe, BAGE 35, 352; Fitting 27. Aufl. § 118 BetrVG Rn. 6 f.) .
  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18

    Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen

    Sind mehrere Unternehmen in einem Konzern oder in anderer Weise verbunden, kommt es ausschließlich auf das Unternehmen an, dessen Tendenzeigenschaft jeweils gesondert zu prüfen ist (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 30; 30. Juni 1981 - 1 ABR 30/79 - zu B III der Gründe, BAGE 35, 352) .
  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 62/99

    Keine Erstreckung des Tendenzschutzes von Tendenzunternehmen auf

    Die geistig-ideelle Beeinflussung wirkt danach grundsätzlich nur von dem beherrschenden Unternehmen auf das abhängige Unternehmen hin (vgl. BAGE 27, 301 = AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 352 = AP Nr. 20 zu § 118 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 12.02.2014 - 12 TaBV 36/13

    Sozialplan; Zuständigkeit im Konzern

    Im Hinblick auf die besondere Befriedungsfunktion des Beschlussverfahrens (vgl. BAG 30.06.1981 - 1 ABR 30/79, DB 1981, 2624) hat die Kammer deshalb die Antragsbefugnis noch angenommen.
  • LAG Köln, 24.09.1998 - 10 TaBV 57/97

    Tendenzschutz: konzernabhängiges Zeitungszustellungsunternehmen

    Diese in der Rechtsprechung seit langem anerkannten Grundsätze (BAG, Beschluß vom 30.06.1981 - 1 ABR 30/79 - AP 20 zu 118 BetrVG 1972; BAG, Beschluß vom 31.10.1975 - 1 ABR 64/74 - AP 3 zu 118 BetrVG 1972) gelten im Allgemeinen auch im Konzernverbund.
  • LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 8 TaBV 82/04

    Pflicht eines gemeinnützigen Arbeitgebers zur Bildung eines

    Die Unmittelbarkeit ist gegeben, wenn der Unternehmenszweck auf die in Abs. 1 Ziffer 1 und 2 gerichteten Ziele gerichtet ist (herrschende Meinung, vgl. BAG vom 31.10.1975 - 1 ABR 64/74 - AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972; vom 30.06.1981 - 1 ABR 30/79 -, DB 1981, 2624; vom 15.02.1989 - 7 ABR 12/87 -, DB 1989, 2625).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2010 - 6 TaBV 39/09

    Betriebsrat, Betriebsratsfähigkeit, Betriebsstätte, Betriebsteil, Entfernung

    Aus der Befriedungsfunktion des Beschlussverfahrens folgt, dass jeder Beteiligte unabhängig von den Anträgen der übrigen Beteiligten die Entscheidung über ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis verlangen kann (vgl. BAG 30.06.1981 - 1 ABR 30/79 - BAGE 35, 352).
  • LAG München, 31.08.2022 - 10 TaBV 65/21

    Bildung eines Wirtschaftsausschusses, Tendenzbetrieb

    Maßgeblich ist die Tendenzeigenschaft des jeweiligen Unternehmens (BAG, Beschluss vom 30.06.1981, 1 ABR 30/79, Rd.24 ff, Juris).
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