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   BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78   

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BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78 (https://dejure.org/1981,924)
BAG, Entscheidung vom 23.07.1981 - 6 ABR 74/78 (https://dejure.org/1981,924)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 (https://dejure.org/1981,924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen Arbeitnehmer - Alliierte Streitkräfte - Mitwirkungsbefugnis - Beschlußverfahren - Deutsche Gerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 370
  • DB 1981, 1678
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78
    Obwohl keiner der Beteiligten sich hiergegen gewandt hat, ist noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz vorrangig (BVerfGE 46, 342 [359]) und unabhängig von einer entsprechenden Rüge zu prü fen, ob die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arbeitssachen gegeben ist (vgl. dazu BAG 24, 411 [416 f.] = AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A 1 der Gründe] und BGH AP Nr. 1 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit [zu I 1 der Gründe]; Stein-Jonas-Pohle, ZPO, 19. Aufl., Anm. V 3 vor § 12 ZPO).

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 16, 27 [33 ff.]; 46, 342 [364 f.]) festgestellt, daß zwar die inländische Gerichtsbarkeit für Klagen gegen einen ausländischen Staat in bezug auf dessen nicht hoheitliche Betätigung (acta iure gestionis) nicht ausgeschlossen ist, wohl aber in bezug auf hoheitliche Betätigungen eines Staats (acta iure imperii).

  • BAG, 21.08.1979 - 6 ABR 77/77

    Betriebsvertretung - Ziviler Arbeitnehmer - Alliierte Streitkräfte -

    Auszug aus BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78
    sehenen Verfahren (Beschlußverfahren), entscheiden, soweit das Gesetz gerichtliche Entscheidungen vorsieht (gemeint ist das Personalvertretungsgesetz 1955, vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 21. August 1979 - 6 ABR 77/77 - AP Nr. 4 zu Art. 56 ZA-Nato- Truppenstatut, für Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes 1974, zu Unrecht Beitzke, Anmerkung zu dieser Entscheidung, aaO, und AR Blattei, D-Blatt Stationierungsstreitkräfte, Entscheidung 21, und Stationierungsstreitkräfte I unter G), hat allein die deutsche Gerichtsbarkeit, die sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen und die zu wählende Verfahrens art zum Gegenstand.

    genannt), beide in der Fassung vom 21. Oktober 1971 (BGBl. 1973 II S. 1022), in Kraft getreten am 18. Januar 1974 (BGBl. 1974 II S. 143; vgl. hierzu die Senatsentscheidung vom 21. August 1979 - 6 ABR 77/77 - aaO [zu II 1 der Gründe]).

  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 16, 27 [33 ff.]; 46, 342 [364 f.]) festgestellt, daß zwar die inländische Gerichtsbarkeit für Klagen gegen einen ausländischen Staat in bezug auf dessen nicht hoheitliche Betätigung (acta iure gestionis) nicht ausgeschlossen ist, wohl aber in bezug auf hoheitliche Betätigungen eines Staats (acta iure imperii).
  • BAG, 05.12.1966 - 3 AZR 207/66

    Deutsche Handlungsgehilfe - Ausländischer Arbeitgeber - Anwendung deutschen

    Auszug aus BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist sie allerdings nicht aus dem "Teritorialitätsprinzip" herzuleiten, sondern bestimmt sich mangels besonderer Regelungen nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die örtliche Zuständigkeit (BAG AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO [zu I 1 der Gründe]; BAG 19, 164 ff. [170] = AP Nr. 1 zu § 75 b HGB [zu II der Gründe]; BAG 27, 99 [102] = AP Nr. 12 zu Internationales PrivatArbeitsrecht [zu I der Gründe]; BAG AP Nr. 2 zu § 106 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.09.1972 - 3 AZR 212/69

    Revisionsinstanz - Amtsprüfung - Prozeßrüge - Internationale Zuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78
    Obwohl keiner der Beteiligten sich hiergegen gewandt hat, ist noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz vorrangig (BVerfGE 46, 342 [359]) und unabhängig von einer entsprechenden Rüge zu prü fen, ob die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arbeitssachen gegeben ist (vgl. dazu BAG 24, 411 [416 f.] = AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A 1 der Gründe] und BGH AP Nr. 1 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit [zu I 1 der Gründe]; Stein-Jonas-Pohle, ZPO, 19. Aufl., Anm. V 3 vor § 12 ZPO).
  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 128/74

    Internationales Privatrecht: Anwendbarkeit, Rechtswahl, Revisibilität

    Auszug aus BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist sie allerdings nicht aus dem "Teritorialitätsprinzip" herzuleiten, sondern bestimmt sich mangels besonderer Regelungen nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die örtliche Zuständigkeit (BAG AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO [zu I 1 der Gründe]; BAG 19, 164 ff. [170] = AP Nr. 1 zu § 75 b HGB [zu II der Gründe]; BAG 27, 99 [102] = AP Nr. 12 zu Internationales PrivatArbeitsrecht [zu I der Gründe]; BAG AP Nr. 2 zu § 106 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76

    Erstattung - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Gericht fürArbeitssachen -

    Auszug aus BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist sie allerdings nicht aus dem "Teritorialitätsprinzip" herzuleiten, sondern bestimmt sich mangels besonderer Regelungen nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die örtliche Zuständigkeit (BAG AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO [zu I 1 der Gründe]; BAG 19, 164 ff. [170] = AP Nr. 1 zu § 75 b HGB [zu II der Gründe]; BAG 27, 99 [102] = AP Nr. 12 zu Internationales PrivatArbeitsrecht [zu I der Gründe]; BAG AP Nr. 2 zu § 106 BetrVG 1972).
  • BGH, 30.01.1969 - X ZR 19/66
    Auszug aus BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78
    Obwohl keiner der Beteiligten sich hiergegen gewandt hat, ist noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz vorrangig (BVerfGE 46, 342 [359]) und unabhängig von einer entsprechenden Rüge zu prü fen, ob die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arbeitssachen gegeben ist (vgl. dazu BAG 24, 411 [416 f.] = AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A 1 der Gründe] und BGH AP Nr. 1 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit [zu I 1 der Gründe]; Stein-Jonas-Pohle, ZPO, 19. Aufl., Anm. V 3 vor § 12 ZPO).
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

    Eine Mitwirkungsbefugnis der Betriebsvertretung kommt nur in Betracht, wenn der Stelleninhaber als zivile Arbeitskraft iSd. Art. IX Abs. 4 NTS, Art. 56 Abs. 1a ZA-NTS eingestellt worden ist (vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - zu B II 2 c cc der Gründe, BAGE 101, 232; 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 35, 370) .
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Im übrigen habe auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 23. Juli 1981 (- 6 ABR 74/78 - BAGE 35, 370) ausgeführt, daß alle nicht zum zivilen Gefolge gehörenden Zivilbeschäftigten örtliche zivile Arbeitnehmer seien, auf deren Rechtsverhältnisse deutsches Personalvertretungsrecht Anwendung finde.

    Die Senatsrechtsprechung steht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Sechsten Senats vom 23. Juli 1981 (- 6 ABR 74/78 - aaO).

    Auch wenn sich die Stationierungsstreitkräfte mit der Begründung eines bestimmten Beschäftigungsverhältnisses über die Festlegungen eines Stellenplans hinwegsetzen sollten, kommt eine Mitwirkungsbefugnis der Betriebsvertretung nicht in Betracht, wenn der Stelleninhaber nicht als zivile Arbeitskraft iSd. Art. IX Abs. 4 NTS eingestellt wird (BAG 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - aaO).

    Sollten die Stationierungsstreitkräfte dabei gegen eine Verpflichtung aus Art. IX Abs. 4 NTS verstoßen, wäre ein solcher Verstoß gleichwohl nicht geeignet, ein Mitwirkungsrecht der Betriebsvertretung bei der Einstellung anderer als ziviler Arbeitskräfte zu begründen (BAG 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - aaO).

  • BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 28/86

    Hinzuziehung weiterer Personen zum Monatgespräch durch den Dienststellenleiter -

    Denn Absatz 9 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bestimmt ausdrücklich, daß die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlußverfahren entscheiden, soweit das Gesetz gerichtliche Entscheidungen vorsieht (BAG Beschluß vom 19. Dezember 1969 - 1 ABR 9/69 - AP Nr. 1 zu Art. 56 ZA - Nato-Truppenstatut;Beschluß vom 28. April 1970 - 1 ABR 16/69 - AP Nr. 2 zu Art. 56 ZA - Nato-Truppenstatut;Beschluß vom 21. August 1979 - 6 ABR 77/77 - AP Nr. 4 zu Art. 56 ZA - Nato-Truppenstatut;Beschluß vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - BAGE 35, 370 = AP Nr. 5 zu Art. 56 ZA - Nato-Truppenstatut;Beschluß vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81 = AP Nr. 1 zu Art. 1 Nato-Truppenstatut).

    Sie bestimmt sich mangels besonderer Regelungen nach den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit und ergibt sich im vorliegenden Fall aus § 82 ArbGG, weil die beteiligte britische Transporteinheit ihren Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat (BAGE 48, 81 und 35, 370 = AP, aaO).

    Denn sie streiten nicht darüber, ob überhaupt die kollektivrechtlichen Normen des Bundespersonalvertretungsgesetzes Anwendung finden (so aber die Parteien in den die Anträge als unzulässig abweisenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - aaO undvom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - aaO), sondern über Umfang und Inhalt des grundsätzlich anwendbaren § 66 BPersVG.

    So kann dahinstehen, ob die Qualifizierung einer Handlung als acta iure imperii zur Unzulässigkeit des Antrags führt oder der Antrag letztlich unbegründet ist (vgl. BAG Beschluß vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - aaO einerseits und andererseits die dazu ergangene Anmerkung von Beitzke sowie die Bedenkenim Beschluß des Ersten Senats vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - aaO).

    Wenn sich die Hinzuziehung eines Dolmetschers zum Monatsgespräch auch nicht als von deutschen Gerichten nicht nachprüfbare acta iure imperii, sondern als nicht hoheitliches Handeln (acta iure gestionis) erweist, gilt es dennoch, bei der Beurteilung der nicht hoheitlichen Betätigungen der Dienststelle unter deutsche Bestimmungen mögliche Empfindlichkeiten des beteiligten ausländischen Staates zu berücksichtigen (vgl. allerdings zu Fragen der Zuständigkeit BAG Beschluß vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - aaO undBeschluß vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - aaO).

  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 55/99

    Stationierungsstreitkräfte - deutsche Gerichtsbarkeit

    Beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland gem. Abs. 9 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 56 Abs. 9 ZA-Nato-Truppenstatut auf Antrag einer Truppe an einem von der Betriebsvertretung eingeleiteten Verfahren über den Umfang des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung von Arbeitnehmern, ist für dieses Verfahren die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben (insoweit Aufgabe von BAG 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - BAGE 35, 370 und 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81).

    Dementsprechend ist auch in der bisherigen Rechtsprechung die Bundesrepublik idR als Beteiligte für die entsprechende Dienststelle genannt (vgl. etwa Senat 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81; BAG 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - BAGE 35, 370).

    Allerdings hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 23. Juli 1981 ( - 6 ABR 74/78 - BAGE 35, 370; offengelassen 14. April 1988 - 6 ABR 28/86 - nv.) angenommen, die deutsche Gerichtsbarkeit sei nicht gegeben, wenn eine Betriebsvertretung eine mitbestimmungsrechtliche Beteiligung für ein Dienstverhältnis geltend mache, welches nicht Art. 56 ZA-NTS und damit nicht dem deutschen Personalvertretungsrecht unterfalle.

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83

    Service Dependants als örtliche Arbeitskräfte - Anwendbarkeit des britischen

    Für einen Antrag auf Feststellung eines Mitwirkungsrechtes bei der Einstellung eines Zivilbediensteten, den die Truppe nicht als örtliche Arbeitskraft im Sinne von Art. IX Abs. 4 Nato-Truppenstatut einstellt, ist die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben (im Anschluß an dieEntscheidung des Sechsten Senats vom 23. Juli 1981, 6 ABR 74/78 = BAGE 35, 370 = AP Nr. 5 zu Art. 56 ZA-Nato- Truppenstatut).

    Die Vorinstanzen haben unter Berufung auf die Entscheidung des Sechsten Senats vom 23. Juli 1981 (BAG 35, 370 = AP Nr. 5 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut) für diesen Streit die deutsche Gerichtsbarkeit verneint, da es sich bei den Service Dependants nicht um örtliche Arbeitskräfte im Sinne von Art. IX Abs. 4 NTS handele.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2001 - 5 TaBV 24/99

    Mitbestimmungsrecht einer Betriebsvertretung bei der Einstellung eines

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  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 28/80

    Betriebsversammlungen - Auslandsbezug

    Die internationale Zuständigkeit ist auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zuletzt noch der Senat in seinen Beschlüssen vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 -, zur Veröffentlichung bestimmt und - 6 ABR 44/79 - unveröffentlicht, z.T. kritisch: Beitzke Anm. zum Urteil vom 21. Oktober 1980 - 6 AZR 640/79 - AP Nr. 17 Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht).
  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 157/08

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der

    Auch die Vermittlung von Kenntnissen der Bestimmungen der Tarifverträge, die für einen Betrieb maßgebend sind, kann grundsätzlich als erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG angesehen werden (BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 4; LAG Hamm, 11.03.1981 - 3 TaBV 125/80 - DB 1981, 1678; LAG Niedersachsen, 21.03.1986 - 12 TaBV 13/85 - Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 149; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rn. 108; GK/Weber, BetrVG, 8. Aufl., § 37 Rn. 169).
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 274/79

    Kurzarbeit - Ankündigungsfrist - Mitbestimmungsrechte

    Richtig ist lediglich, daß an die Stelle des bisherigen Personalvertretungsrechtes 1955, wie es für die alliierten Streitkräfte gilt (vgl. BAG AP Nr. 4 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut; BAG vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - [demnächst] AP Nr. 5 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), durch den Übergang des Wäscherei-Betriebes von den alliierten Streitkräften auf die Beklagte die verschärften Mitbestimmungsrechte des § 87 Abs. 1 BetrVG 1972 getreten sind.
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 131/95

    Arbeitsgerichtsverfahren: (Ersatz-) Zustellung der Klage bei Auslandsberührung

    Soweit nach diesen Vorschriften ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, folgt daraus auch seine internationale Zuständigkeit (BAGE 27, 99 = AP Nr. 12 zu Internationales Privatrecht/Arbeitsrecht; BAGE 35, 370 = AP Nr. 5 zu Art. 56 ZA-NATO-Truppenstatut).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

  • LAG Hamm, 11.03.2005 - 10 TaBV 123/04

    Freistellung von Betriebsratskosten, Erforderlichkeit einer

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

  • BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82

    Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte auf Grund einer

  • LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 30/07

    Schulung; Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit; Tarifvertrag; aktueller

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.1999 - 5 TaBV 24/99

    Zuständigkeit der Deutschen Gerichtsbarkeit für einen

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 183/93

    Rechtsfähigkeit des Internationalen Suchdienstes

  • LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 57/92

    Schadenersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht; Internationale Zuständigkeit

  • BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 499/83

    Prozeßstandschaft der Bundesrepublik - Entsendestaat - Deutsche Gerichtsbarkeit -

  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 18/86

    Zustimmung des Betriebsrats bei der Einführung technischer Überwachungssysteme in

  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 40/83

    Fremde Streitkräfte - Technische Fachkraft - Versicherungspflicht -

  • LAG Hamburg, 26.09.1996 - 1 TaBV 2/96

    Klage mehrerer Mitglieder eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Erstattung

  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 613/80
  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 24/83
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