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   BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 251/79   

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BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 251/79 (https://dejure.org/1981,1480)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1981 - 4 AZR 251/79 (https://dejure.org/1981,1480)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 251/79 (https://dejure.org/1981,1480)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 303
  • NJW 1982, 1175
  • JR 1982, 528
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Dies hat der Senat von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen (BGH 12. März 2009 - VII ZR 26/06 -; zum alten Recht vgl. BAG 28. Oktober 1981 - 4 AZR 251/79 - BAGE 36, 303).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 11/00

    Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung

    a) Die Zulässigkeit der Berufung gehört zu den Prozeßfortsetzungsvoraussetzungen, die in der Revisionsinstanz stets von Amts wegen zu prüfen sind (BAG 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 - AP ZPO § 518 Nr. 22, zu II a der Gründe; 14. Dezember 1971 - 1 AZR 373/71 - BAGE 24, 75; 28. Oktober 1981 - 4 AZR 251/79 - BAGE 36, 303; 20. Februar 1986 - 6 AZR 236/84 - BAGE 51, 163; ArbGV-Düwell § 73 Rn. 27; GK-ArbGG/Ascheid Stand: September 2000 § 73 Rn. 48).
  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Sa 198/04

    Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer vorsorglich ausgesprochenen

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Anschlussberufung nicht zu Protokoll des Gerichts erklärt werden kann, sondern die Übergabe der Anschlussschrift in der Verhandlung erfolgen muss (vgl. BAG, 28.10.1981, 4 AZR 251/79, AP Nr. 6 zu § 522 a ZPO), ist deshalb in der hier vorliegenden Konstellation nicht einschlägig (vgl. Spilger, a.a.O., Rz. 302, 305, 309).
  • BAG, 19.06.2014 - 6 AZR 465/12

    Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter dem Druck der

    § 62 ArbGG gilt nicht (vgl. BAG 28. Oktober 1981 - 4 AZR 251/79 - BAGE 36, 303) .
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14

    Betriebliche Altersversorgung - Zulässigkeit der Berufung - Folgen einer

    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Senat von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (vgl. BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 1 der Gründe; 28. Oktober 1981 - 4 AZR 251/79 - BAGE 36, 303; 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 -) .
  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 615/02

    Unzulässigkeit der Berufung

    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Senat von Amts wegen zu prüfende Prozeßfortsetzungsbedingung (vgl. BAG 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 - AP ZPO § 518 Nr. 22; 28. Oktober 1981 - 4 AZR 251/79 - BAGE 36, 303).
  • BGH, 29.09.1992 - VI ZR 234/91

    Erweiterung der Anschlußberufung durch mündliche Antragstellung -

    Richtig ist allerdings, daß die Anschließung nur durch Einreichung eines Schriftsatzes erfolgen kann (§ 522 a Abs. 1 ZPO) und eine bloß mündlich protokollierte Erklärung in der mündlichen Verhandlung nicht genügt (BGHZ 33, 169, 173; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1988 - II ZR 129/88 - WM 1989, 503, 504 = BGHR ZPO § 522 a Abs. 1 Anschließungserklärung 1; BAGE 36, 303, 305).
  • BGH, 12.12.1988 - II ZR 129/88

    Form und Zulässigkeit der Anschlußberufung gegen eine in der Berufungsinstanz

    Geschehen kann das nach § 522 a Abs. 1 ZPO nur durch einen vom Prozeßbevollmächtigten des Berufungsbeklagten unterzeichneten bestimmenden Schriftsatz; eine in der mündlichen Verhandlung abgegebene und dort protokollierte Erklärung, der bisherige Klagantrag werde dahin erweitert, daß er sich auch gegen bestimmte, am Verfahren bisher nicht beteiligte Beklagte richte, ist nicht ausreichend (vgl. BGHZ 33, 169, 172 f.; BAG, Urt. v. 28. Oktober 1981 - 4 AZR 251/79, NJW 1982, 1175).
  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01

    Wirksamkeit des Teilwiderrufs einer Versorgungszusage - Anforderungen an einen

    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zulässig war, sodass diese Bedingung für die Fortsetzung des Rechtsstreits auch in der Revisionsinstanz erfüllt ist ( vgl. BAG 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 - AP ZPO § 518 Nr. 22; 28. Oktober 1981 - 4 AZR 251/79 - BAGE 36, 303; 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 37 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 17 Sa 9/01

    Pflicht des Arbeitnehmers für den Verlust eines ihm anvertrauten Geldbetrags

    Die von der Beklagten zu Protokoll erklärte Widerklage ist deshalb verfahrensrechtlich unwirksam (BAG, Urteil vom 28.10.1981, 4 AZR 251/79, NJW 1982, 1175).
  • LAG Brandenburg, 01.07.1993 - 3 Sa 25/93

    Anschlußberufungsschrift ; Eingruppierungsfeststellungsklage;

  • LAG Hessen, 06.05.1997 - 9 TaBV 187/96

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu der beabsichtigten

  • LAG Hessen, 12.12.1989 - 7 Sa 887/89

    Anforderungen an die Kündigung wegen eines Betriebsübergangs; Widerspruch gegen

  • BGH, 27.03.1984 - IX ZR 50/83

    Inhalt des Rückgewähranspruchs nach § 7 Anfechtungsgesetz - Unterschied zwischen

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