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   BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80   

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https://dejure.org/1981,132
BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 (https://dejure.org/1981,132)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 (https://dejure.org/1981,132)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 (https://dejure.org/1981,132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrente - Sozialversicherung - Sozialversicherungsrente - Gesamtversorgung - Rentner - Nettoverdienst - Teuerungsausgleich - Anpassungsrate - Durchschnittliche Steigerungsrate - Reallohn - Anpassung - Kohlebezugsrecht - Abgeltungsrente - Tariflohn - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 39
  • NJW 1982, 957
  • ZIP 1981, 1242
  • VersR 1982, 178
  • BB 1981, 1835
  • DB 1981, 2331
  • JR 1982, 220
  • JR 1982, 352
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 1107/78

    Anpassung - Betriebliche Versorgungsleistung - Pensionär - Kaufkraftverlust -

    Auszug aus BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80
    Diese Begrenzungsform führt vielfach zu unbilligen Ergebnissen , wie der Senat wiederholt feststellen mußte (Urteil vom 17. Januar 1980 -- 3 AZR 1107/78 -- (demnächst) AP Nr. 8 zu § 16 BetrAVG (zu I 2 c der Gründe); auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 614/78

    Anpassung - Betriebliche ALtersversorgung - Kaufkraftverlust - Sozialversicherung

    Auszug aus BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80
    Soweit das Landesarbeitsgericht für die zweite Anpassung (Stichtag 1. Januar 1978) im Anschluß an die Entscheidung des Senats -- 3 AZR 614/78 -- vom 17. Januar 1980 ((demnächst) AP Nr. 7 zu § 16 BetrAVG (zu B I 1 und 2 der Gründe); auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) von einer Verpflichtung der Beklagten zur vollen Anpassung ausgeht, ist das ebenfalls richtig.
  • BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 937/79

    Betriebsrenten - Anpassung - Hälftelungsprinzip - Versorgungslage -

    Auszug aus BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80
    In einem Urteil vom 25. September 1980 -- 3 AZR 937/79 ((demnächst) AP Nr. 10 zu § 16 BetrAVG (zu II 3 vor a der Gründe); auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) hat der Senat dazu beiläufig bemerkt, daß diese Berechnungsmethode möglicherweise ähnlichen Bedenken begegne wie die absolute Obergrenze, daß aber andererseits auch Belange des Arbeitgebers denkbar seien, die für ihre Anwendung sprechen könnten.
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 11. August 1981 (- 3 AZR 395/80 - zu III 3 der Gründe, BAGE 36, 39) .
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    § 16 BetrAVG verbietet es grundsätzlich nicht, mehrere Versorgungsleistungen zusammenzufassen und als Einheit zu betrachten (vgl. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 44 f.).

    Auch insoweit hat der Gesetzgeber in § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG nF im Wesentlichen die Rechtsprechung des Senats übernommen (vgl. 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 -BAGE 36, 39, 50 f.; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - und - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 und 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35 und 36).

    Es war und ist immer noch Sache der Praxis, handhabbare und sachgerechte Modelle zu entwickeln, nach denen die reallohnbezogene Obergrenze ermittelt wird (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 51; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 41, zu III 2 a aa der Gründe).

    Bereits die Rechtsprechung zu § 16 BetrAVG aF hatte aus Gründen der Praktikabilität, insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung auf eine Individualisierung verzichtet (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 51; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 c der Gründe).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Nach den bisherigen Entscheidungen ist die reallohnbezogene Obergrenze der Entwicklung aller Nettoverdienste "innerhalb eines Unternehmens oder eines typischen Teils der Belegschaft" zu entnehmen (vgl. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50; 28. April 1992 - 3 AZR 244/91 - BAGE 70, 158, 161).

    b) Der Senat hat es der Praxis überlassen, für die reallohnbezogene Obergrenze Modelle zu entwickeln, die eine praktikable und sachgerechte Anpassungsprüfung ermöglichen (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 51).

    Die Belastung der Betriebsrentner mit einkommensabhängigen Abgaben ist aber unerheblich, wenn sie sich bei einer Durchschnittsbetrachtung nur geringfügig auf die Steigerung der Nettobetriebsrenten auswirkt (vgl. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 105 ff.).

    In seinen bisherigen Entscheidungen (Urteil vom 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 -, aaO; Urteil vom 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 106) hat der Senat nicht beanstandet, daß zur Ermittlung der reallohnbezogenen Obergrenze bei den Arbeitseinkommen der Umfang der Abgabenbelastung vorab ermittelt wurde, während bei den Renten erst der so ermittelte Steigerungsbetrag nachträglich mit Abgaben belastet wurde.

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