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   BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80   

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BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80 (https://dejure.org/1982,613)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1982 - 1 ABR 3/80 (https://dejure.org/1982,613)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 (https://dejure.org/1982,613)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 284
  • NJW 1982, 2334 (Ls.)
  • ZIP 1982, 982
  • BB 1982, 1423
  • DB 1982, 1727
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.03.1981 - 1 AZR 805/78

    Änderung des Sozialplans durch Betriebsvereinbarung - Sozialplan anlässlich

    Auszug aus BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80
    benden Aufgaben (BAG AP Nr. 6 zu § 59 KO, zu II 2 der Grün de; Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 24. März 1981 - 1 AZR 805/78 -, AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 17/77

    Begriff der Betriebseinschränkung gemäß § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80
    Auf den Funktionszusammenhang des erzwingbaren Sozialplans mit der gesetzlichen Gesamtregelung über die Beteiligung des Betriebsrats an unternehmerischen Entscheidungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten hat der Senat schon in seinem Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - (BAG 32, 14, 28, 29 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2 der 8.
  • BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77

    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80
    benden Aufgaben (BAG AP Nr. 6 zu § 59 KO, zu II 2 der Grün de; Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 24. März 1981 - 1 AZR 805/78 -, AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt noch den auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschluß vom 24. November 1981 - 1 ABR 42/79-, zu B 1 der Gründe, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77

    Betriebsänderung - Zuständigkeit der Einigungsstelle - Herbeiführung eines

    Auszug aus BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80
    Der Rechtsbeschwerde ist zuzugeben, daß auch noch während oder nach der Durchführung einer Betriebsänderung ein Sozialplan notfalls durch Spruch der Einigungs stelle aufgestellt werden kann, wenn der Unternehmer die Betriebsänderung vorgenommen hat, bevor er mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan einig geworden ist oder die Einigungsstelle durch ihren Spruch nach § 112 Abs. 4 BetrVG die Einigung ersetzt hat (Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 -, AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 08.02.2022 - 1 ABR 2/21

    Anspruch des Betriebsrats auf Abschluss eines Sozialplans

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat eines bislang betriebsratslosen Betriebs, der erst nach Beginn der Durchführung der Betriebsänderung gewählt wird, nicht die Aufstellung eines Sozialplans verlangen (BAG 22. Oktober 1991 - 1 ABR 17/91 - zu B II 1 der Gründe; 29. November 1983 - 1 ABR 20/82 - zu B I der Gründe; grundlegend BAG 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 38, 284; ebenso ErfK/Kania 22. Aufl. BetrVG § 111 Rn. 6; Oetker GK-BetrVG 12. Aufl. § 111 Rn. 37; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 111 Rn. 34; bezogen auf den Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber seine Prüfungen und Vorüberlegungen abgeschlossen hat: BAG 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91 - zu B II 2 c der Gründe; Richardi/Annuß BetrVG 17. Aufl. § 111 Rn. 27; aA LAG Köln 5. März 2007 - 2 TaBV 10/07 - zu II der Gründe; ArbG Reutlingen 29. Oktober 1998 - 3 (1) BV 7/98 - zu II A 1 der Gründe; DKW/Däubler 18. Aufl. § 111 Rn. 154 f.; B. Kraushaar AuR 2007, 396, 397; M. Kraushaar AuR 2000, 245, 246 ff.) .

    Beide stellen zwar keine untrennbare Einheit dar (vgl. BAG 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 38, 284) .

    Die Möglichkeit des Betriebsrats, auch gegen den Willen des Arbeitgebers einen Sozialplan erzwingen zu können, soll daher auch dazu beitragen, dass der Arbeitgeber die Betriebsänderung in einer möglichst schonenden Form durchführt (vgl. BAG 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - zu B II 4 a der Gründe, BAGE 38, 284; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 111 Rn. 7) .

  • BAG, 28.10.1992 - 10 ABR 75/91

    Rechte eines nach/bei Stillegung eines Betriebes gewählten Betriebsrats

    Wird in einem Betrieb ein Betriebsrat erst gewählt, nachdem sich der Arbeitgeber zur Stillegung des Betriebes entschlossen und mit der Stillegung begonnen hat, so kann der Betriebsrat auch dann nicht die Vereinbarung eines Sozialplanes verlangen, wenn dem Arbeitgeber im Zeitpunkt seines Entschlusses bekannt war, daß im Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden soll (im Anschluß an BAG Beschluß vom 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - BAGE 38, 284 = AP Nr. 15 zu § 112 BetrVG 1972).

    In solchen Fällen behält der Betriebsrat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über die Auflösung des Betriebes hinaus ein Restmandat zur Wahrnehmung aller sich im Zusammenhang mit der Betriebsstillegung ergebenden Aufgaben (vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 20. April 1982, BAGE 38, 284, 286 = AP Nr. 15 zu § 112 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.).

    Das Landesarbeitsgericht hat seine den Antrag des Betriebsrates abweisende Entscheidung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. April 1982 (- 1 ABR 3/80 - BAGE 38, 284 = AP Nr. 15 zu § 112 BetrVG 1972) damit begründet, daß Beteiligungsrechte des Betriebsrates nach §§ 111 ff. BetrVG nur gegeben sind, wenn im Betrieb ein Betriebsrat schon in dem Zeitpunkt besteht, in dem sich der Arbeitgeber entschließt, eine Betriebsänderung durchzuführen.

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82

    Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des

    Zu Recht hat der Erste Senat (BAG 38, 284, 287) darauf abgestellt, daß es allein Sache der Belegschaft ist, dafür zu sorgen, daß ein Betriebsrat gebildet wird, durch den sie ihre betriebsverfassungsrechtlichen Rechte gegenüber dem Arbeitgeber wahrnehmen kann.
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 30/03

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Ein erst während der Durchführung der Betriebsänderung gewählter Betriebsrat kann weder den Versuch eines Interessenausgleichs noch den Abschluss eines Sozialplans verlangen (BAG 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - BAGE 38, 284, 287 ff. = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 25, zu B II der Gründe; 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 63 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 60, zu B II 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20

    Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung von Entlassungen; Betriebsänderung;

    (2) Wird ferner ein Betriebsrat erst zu einem Zeitpunkt gewählt, zu dem die Planung über die Betriebsänderung bereits abgeschlossen und mit der Durchführung des Planes begonnen worden ist, dann bleibt für den Versuch eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat kein Raum mehr (BAG 20.04.1982 - 1 ABR 3/80, juris).

    Einem Betriebsrat, der erst zu einem Zeitpunkt gewählt wird, zu dem die Planung über die Betriebsänderung bereits abgeschlossen und mit der Durchführung des Planes begonnen worden ist, stehen die Ansprüche aus §§ 111 ff. BetrVG nicht zu (BAG 20.04.1982 - 1 ABR 3/80, juris).

  • BAG, 16.06.1987 - 1 ABR 41/85

    Betriebsänderung und Betriebsübergang

    Das ist vom Senat für die Fälle der Betriebsstillegung entschieden worden (vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - BAGE 38, 284 = AP Nr. 15 zu § 112 BetrVG 1972, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 17/91

    Verlangen nach Aufstellung eines Sozialplans durch einen erst während der

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 38, 284 = AP Nr. 15 zu § 112 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.) behält der Betriebsrat auch nach einer Betriebsstillegung ein Restmandat zur Wahrnehmung seiner mit der Betriebsstillegung zusammenhängenden Aufgaben, namentlich zur Herbeiführung eines Sozialplanes.

    Der Senat hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 20. April 1982 (BAGE 38, 284 = AP Nr. 15 zu § 112 BetrVG 1972) grundsätzlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein erst während der Durchführung der Betriebsstillegung gewählter Betriebsrat die Aufstellung eines Sozialplanes verlangen kann.

  • LAG Hessen, 21.07.2020 - 4 TaBV 170/19

    Kein Anspruch des Betriebsrats auf erneutes Verhandeln eines Sozialplans Wahl des

    Insoweit sei der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts ( 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - BAGE 38/284 ) zu folgen.

    Insoweit kann dahinstehen, ob der vom Arbeitsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 20. April 1982 a. a. O., zu B II 4; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 75/91 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 63, zu B II 2 b, c ).

  • LAG Saarland, 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03

    Stilllegung eines Betriebes; Vorbereitung und Durchführung der Wahl eines

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  • LAG Hessen, 15.10.2013 - 4 TaBV 138/13

    Interessenausgleich und Zeitpunkt der Wahl eines Betriebsrats

    Der Arbeitgeber müsse nicht darauf warten, bis die Belegschaft nach dem Bekanntwerden der Betriebsänderung einen Betriebsrat gewählt hat (BAG 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - BAGE 38/284, zu B II 1, 2; 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 63, zu B II 2 b; 18. November 2003 - 1 ABR 30/03 - BAGE 108/294, zu B II 1).

    Maßgeblich sei der systematische und funktionale Zusammenhang zwischen Interessenausgleich und Sozialplan, der Umstand, dass auch der Sozialplan die einer Betriebsänderung zugrundeliegende unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers beeinflusse, sowie das schützenswerte Interesse des Arbeitgebers, die Kosten einer Betriebsänderung vor deren Umsetzung kalkulieren zu können (BAG 20. April 1982 a. a. O., zu B II 4; 28. Oktober 1992 a. a. O., zu B II 2 b, c).

  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93

    Wiedereinsetzung bei Poststreik

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 80/88

    Vereinbarkeit von § 111 Satz 1 BetrVG mit dem Gleichheitssatz

  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs

  • BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 544/81

    Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für betriebsratslosen Betrieb

  • BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 334/05

    Betriebsübergang, Bistrobewirtschaftung bei der Bahn

  • BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82

    Betriebsratsmitbestimmung

  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

  • LAG Hamm, 06.03.2009 - 10 TaBV 143/08

    Sozialplanpflicht; Betriebsänderung; Personalabbau; mehrere Entlassungswellen;

  • LAG Hamm, 04.10.2010 - 10 TaBV 75/10

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; unbegründeter Antrag des

  • ArbG Berlin, 25.01.2002 - 88 Ca 28454/01

    Erfordernis der vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats

  • BAG, 29.11.1983 - 1 ABR 20/82
  • BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 548/81
  • LAG Hessen, 24.08.1987 - 14 Sa 208/87

    Abfindung wegen des unterlassenen Versuchs eines Interessenausgleichs

  • BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 547/81
  • BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 546/81
  • BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 545/81
  • ArbG Brandenburg, 09.03.2016 - 5 BV 4/16
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