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   BAG, 24.02.1982 - 5 AZR 347/80   

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BAG, 24.02.1982 - 5 AZR 347/80 (https://dejure.org/1982,850)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1982 - 5 AZR 347/80 (https://dejure.org/1982,850)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1982 - 5 AZR 347/80 (https://dejure.org/1982,850)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 52
  • ZIP 1982, 879
  • MDR 1982, 694
  • DB 1982, 1731
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nicht dazu führen, daß ein nicht vorgesehener Rechtsweg eröffnet wird oder eine bereits abgelaufene Rechtsmittelfrist erneut beginnt (BAGE 38, 52 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 23. November 1984, aaO).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    So betrifft auch die Kündigungsschutzklage mit dem Feststellungsantrag nach § 4 KSchG eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 64 Abs. 2 ArbGG (BAG Beschluß vom 24. März 1980 - 6 AZB 1/80 -, AP Nr. 1 zu § 64 ArbGG 1979; BAG 38, 52, 54 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979).
  • BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93

    Kündigungsschutzprozeß; beiderseitiger Auflösungsantrag; Beschwer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung kein Rechtsmittel eröffnen, das gesetzlich nicht vorgesehen ist (BAGE 38, 52, 55 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979; BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO, jeweils m.w.N.).
  • LAG München, 02.08.2023 - 3 Ta 142/23

    Wertfestsetzung, Auskunftsanpruch, Anspruch auf Kopie, Personalakte,

    Die Parallele zum Abmahnungsrechtstreit (so GK-ArbGG/Schleusener, Stand Nov. 2020, § 12 ArbGG Rn. 299), der vermögensrechtlicher Natur ist, trägt nicht, weil die Abmahnung auch der Vorbereitung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dient und deshalb vermögenswerte Rechtspositionen des Betroffenen beeinträchtigt (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.1982 - 5 AZR 347/80 - unter 1. b) der Gründe).
  • BAG, 28.09.1989 - 5 AZB 8/89

    Arbeitsgerichtliches Verfahren: vermögensrechtlichen Streitigkeit - Begriff

    Unberücksichtigt bleibt, ob er daneben auch die Verwirklichung von nichtwirtschaftlichen Zwecken anstrebt (BGHZ 13, 5, 9 f.; 14, 72, 74; BAGE 38, 52, 54 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979, zu 1 a der Gründe).

    Ähnlich hat der Senat bei einer mit Kündigungsandrohung erfolgten Abmahnung die Auffassung vertreten, es handele sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne von § 64 Abs. 2 ArbGG 1979 (vgl. BAGE 38, 52, 54 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979, zu 1 b der Gründe).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 743/93

    Rechtsmittelbelehrung bei verspäteter Urteilsabsetzung

    Zwar kann eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nicht dazu führen, daß ein nicht vorgesehener Rechtsweg eröffnet wird oder eine bereits abgelaufene Rechtsmittelfrist erneut beginnt (vgl. BAG Urteil vom 24. Februar 1982 - 5 AZR 347/80 - BAGE 38, 52 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979; LAG Berlin Beschluß vom 5. November 1979 - 9 Sa 95/79 - EzA § 64 ArbGG 1979 Nr. 5).
  • LAG Hamm, 15.07.1999 - 17 Sa 877/99

    Streitwert: negative Feststellungsklage - Statthaftigkeit der Berufung

    bb) Bei dem Streit der Parteien darüber, ob der Kläger gegenüber der Beklagten nach § 7 Abs. 2 BAT , dessen Vorschriften auf das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund entsprechender einzelvertraglicher schriftlicher Vereinbarungen der Parteien in vollem Umfang Anwendung finden, verpflichtet ist, sich gemäß der diesbezüglichen schriftlichen Anordnung der Beklagten gegenüber dem Kläger vom 04.09.1998 einer ärztlichen Untersuchung seiner Augen zu unterziehen, handelt es sich jedoch um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 64 Abs. 2 ArbGG , da von einer solchen vermögensrechtlichen Streitigkeit immer dann auszugehen ist, wenn der Kläger mit der Geltendmachung seines prozessualen Anspruchs in erheblichem Umfang wirtschaftliche Zwecke verfolgt, und zwar unabhängig davon, ob, er daneben auch die Verwirklichung von nicht-wirtschaftlichen Zwecken erstrebt (BAG, Urteil vom 24.02.1982 - 5 AZR 347/80 -, AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979).

    So nimmt das Bundesarbeitsgericht u.a. an, dass sowohl bei einem Rechtsstreit darüber, ob der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zu Recht eine Abmahnung erteilt hat (BAG, Urteil vom 24.02.1982 - 5 AZR 347/80 -, aaO.), als auch bei einem Rechtsstreit darüber, ob der Arbeitnehmer berechtigt ist, die ihm seitens seines Arbeitgebers aufgrund des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts einseitig zugewiesenen anderen Arbeiten zu verweigern (BAG, Beschluss vom 28.09.1989 - 5 AZB 8/89 - AP Nr. 14 zu § 64 ArbGG 1979) jeweils vermögensrechtliche Streitigkeiten im Sinne des § 64 Abs. 2 ArbGG vorliegen, da sich in beiden Fällen der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber vor den Gerichten für Arbeitssachen gegen eine mögliche Gefährdung seines bisherigen Arbeitsplatzes bei seinem Arbeitgeber wendet.

  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 245/86

    Wiederherstellung des Ansehens durch Widerrufsklagen gegen herabwürdigende

    Davon ist immer dann auszugehen, wenn der Kläger mit der Geltendmachung seines prozessualen Anspruchs in erheblichem Umfang wirtschaftliche Zwecke verfolgt und zwar unabhängig davon, ob er daneben auch die Verwirklichung von nicht wirtschaftlichen Zwecken erstrebt (BAGE 38, 52, 54 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979).

    In derartigen Fällen ist die Verbindung mit dem Bestand des Arbeitsverhältnisses als einem wirtschaftlichen Austauschverhältnis so eng, daß das Verfahren, das sich hiergegen wendet, eine vermögensrechtliche Streitigkeit darstellt (BAGE 38, 52, 54 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979).

  • LAG Hamm, 05.11.2010 - 13 Ta 468/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Freistellung eines

    Eine vermögensrechtliche Streitigkeit liegt schon dann vor, wenn in erheblichem Umfang wirtschaftliche Zwecke verfolgt werden (BAG 24.02.1092 - 5 AZR 347/80 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 3; BAG 28.09.1989 - 5 AZB 8/89 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 14; LAG Hamm 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50 = NZA-RR 2002, 472; LAG Hamm 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05 - NZA-RR 2005, 436).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.1990 - 8 Ta 62/90

    Streitwert: Festsetzungsbeschluss ohne Begründung

    Zum einen beruht nämlich der auf die Beschäftigung in einer bestimmten Vergütungsgruppe gerichtete Klagantrag auf einem Vermögensrechtlichen Verhältnis (vgl. zu diesem Abgrenzungsmerkmal Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Auflage, § 1 Rz 43; Hartmann, Kostengesetze, 23. Auflage, § 12 GKG Anmerkung 2.B; Hillach/Rohs, a.a.O., § 9 A I. a.), nämlich dem auf den Austausch von Arbeitsentgelt und Diensten gerichteten Arbeitsverhältnis und nicht etwa nur auf dem Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Würde des Arbeitnehmers (so freilich jedenfalls für den allgemeinen Beschäftigungsantrag noch BAG Beschluß vom 05.04.1965 - 3 AZR 668/55- in AP Nr. 1 zu § 11 GKG); zum andern verfolgte die Klägerin mit den Beschäftigungsantrag in erheblichem Umfang jedenfalls auch wirtschaftliche Ziele (vgl. zu diesem Abgrenzungsmerkmal den vom Arbeitsgericht zitierten Beschluß des BAG vom 28.09.1989, a.a.O.; ferner BAG vom 24.02.1982 - 5 AZR 347/80- in AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979), ist er doch auf die Zuweisung einer Tätigkeit von bestimmtem wirtschaftlichen, in der Vergütungsgruppe seinen Niederschlag findenden Wert (vgl. hierzu BAG in AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht unter II. 4. der Gründe) gerichtet (ebenso für den Fall der Unwirksamkeit einer Versetzung LAG München in JurBüro 88, 856 f. sowie für den Fall der Feststellung von Leitungsbefugnissen LAG Rheinland-Pfalz in LAG E Nr. 20 zu § 64 ArbGG 1979).

    Aus der Charakterisierung des Beschäftigungsanspruchs als vermögensrechtlich -gleiches gilt auch für die Anträge auf Entfernung der Abmahnungen (vgl. hierzu BAG vom 24.02.1982, a.a.O.,)- folgt jedoch lediglich, daß der Kostenstreitwert vorliegend nicht nach §§ 1 Abs. 3, 12 Abs. 2 GKG, sondern nach §§ 1 Abs. 3, 12 Abs. 1 GKG in Verbindung mit §§ 3, 5 ZPO zu bestimmen ist.

  • BAG, 06.08.1997 - 2 AZB 17/97

    Berufungsfrist

  • BAG, 22.05.1984 - 2 AZB 25/82

    Vorliegen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit

  • LAG Hamm, 26.11.2007 - 10 Ta 693/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Abgrenzung

  • LAG Berlin, 09.01.1984 - 12 Sa 127/83
  • LAG Hamm, 27.10.2010 - 10 Ta 467/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Freistellung von zwei

  • LAG Düsseldorf, 28.09.2001 - 18 Sa 844/01

    Statthaftigkeit der Berufung

  • BAG, 13.02.1984 - 7 AZB 22/83
  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 (10) Sa 659/96

    Beginn der Berufungsfrist; Auswirkungen auf die Berufungsfrist bei Fehlen der

  • BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 776/87
  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 558/81

    Streitwert: Kündigung - Beschwer

  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 391/82

    Statthaftigkeit einer Berufung bei Fehlen eines Zulassungsbeschlusses -

  • LAG Berlin, 23.07.1999 - 7 Ta 6076/99

    Streitwert: Entfernung einer Abmahnung

  • LAG Hessen, 23.01.1996 - 9 Sa 1680/95

    Streitwert: objektive Klagehäufung - Nebenansprüche bei

  • BAG, 23.06.1983 - 5 AZB 22/82
  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 390/82

    Bindung des Berufungsgerichts bei der Ermittlung des Wertes des

  • LAG Köln, 30.05.1985 - 9 Sa 246/85

    Streitwert; Festsetzung; Berufungsgericht; Abmahnung; Personalakte; Üble

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