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   BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81   

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BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81 (https://dejure.org/1982,753)
BAG, Entscheidung vom 09.06.1982 - 4 AZR 274/81 (https://dejure.org/1982,753)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 (https://dejure.org/1982,753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 138
  • DB 1982, 2522
  • JR 1983, 440
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87

    Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem

    Sie ist insbesondere keine unzulässige Delegation der Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien (BAGE 39, 138, 143 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAGE 36, 218, 223 = AP, aaO).

    Die notwendige Klarheit wird aber auch durch die Verweisung auf andere schriftliche Bestimmungen erreicht, gleichgültig ob es sich dabei um einen anderen Tarifvertrag oder Vorschriften des Beamtenrechts handelt (BAGE 34, 42, 46 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form; BAGE 39, 138, 143 = AP, aaO; BAGE 40, 327, 333 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form, m.w.N.; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 23. April 1986 - 2 BvR 487/80 - AP Nr. 28 zu Art. 2 GG, zu III 1 b und 2 der Gründe).

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung für den Fall der Nr. 3 SR 2l I BAT entschieden, dass die Verweisung auf die Bestimmungen der entsprechenden Beamten wirksam ist (9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138; 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16).

    Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelungen sind ausgeschlossen (BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 -aaO).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen daher davon ausgehen, dass die sachgerechte beamtenrechtliche Regelung auch für die angestellten Lehrer sachgerecht ist (BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - aaO).

    Auch wenn im Beamtenrecht, etwa bei der Vergütung, andere Grundsätze als im Angestelltenrecht gelten, so unterscheidet sich die Art und Weise sowie der Umfang der Arbeitsleistung angestellter Lehrkräfte nicht wesentlich von jener beamteter Lehrkräfte (vgl. BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138, 144; 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16; zuletzt BAG 14. September 2005 - 4 AZR 102/04 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 102).

  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

    Die Tarifvertragsparteien können im Grundsatz davon ausgehen, daß die beamtenrechtliche Regelung wegen der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten (§ 79 BBG, § 48 BRRG) sachgerecht ist (BAGE 39, 138, 144 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAGE 75, 133, 140 = AP Nr. 11 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).

    SR 2l I Nr. 3 BAT verweist nicht nur auf die für Beamte einschlägigen Gesetze und Rechtsverordnungen, sondern auch auf die einschlägigen Verwaltungsanordnungen und Erlasse (BAGE 39, 138, 144 = aaO; BAGE 84, 335, 338).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Durch die Verweisung auf die für Beamte gültigen Bestimmungen wird im übrigen für die Angestellten und Arbeiter nicht nur auf die entsprechenden Gesetze und Rechtsverordnungen für Beamte Bezug genommen, sondern auch auf die einschlägigen Verwaltungsanordnungen und Erlasse (BAGE 39, 138, 143 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht, m.w.N.).

    Wenn die Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Vergütung auf die beamtenrechtlichen Regelungen verweisen, dann verweisen sie damit auch auf die Stellenpläne, Haushaltspläne und den beamtenrechtlichen Stellenkegel (BAGE 39, 138 = AP, aaO).

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01

    Zusatzurlaub für "Minderbehinderte" im Saarland

    Eine solche Blankettverweisung ist rechtlich zulässig (BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138 und seitdem ständig).
  • BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87

    Befugnis von Redakteuren zur Eingabe von Daten in ein rechnergesteuertes

    Dazu gehört die gegenseitige Pflicht der Tarifvertragsparteien, auf ihre Mitglieder einzuwirken, die tariflichen Vorschriften einzuhalten (BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht mit kritischer Anmerkung von Grunsky; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 352, 354).

    Aus diesem Grunde hat der Senat entschieden (BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht), daß eine Feststellungsklage, die eine Tarifvertragspartei bei einer solchen Fallgestaltung erhebt, nicht wegen des Vorranges der Leistungsklage unzulässig ist.

    Der Zulässigkeit der Feststellungsklage steht nicht der Vorrang der Leistungsklage entgegen, da diese, wie ausgeführt wurde, von den Klägerinnen nicht erfolgversprechend durchgeführt werden kann und demgemäß das Interesse an einer Feststellungsklage nach den hierfür allein maßgeblichen Grundsätzen der Prozeßwirtschaftlichkeit nicht auszuschließen vermag (BGH NJW 1986, 1815, 1816 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]; BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Dies rechtfertigt die in der Tarifnorm enthaltene Blankettverweisung (vgl. BAGE 39, 138, 143 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAGE 41, 47, 1 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT ; Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/8 - AP Nr. 26 zu § 22, 23 BAT Lehrer; Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 c bb der Gründe).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

    Die Verweisung auf das Beamtenrecht und seine Durchführungsverordnungen und Erlasse ist keine unzulässige Delegation der Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien (BAG vom 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; vom 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 -, beide Urteile sind zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die notwendige Klarheit der Normen wird aber erreicht, unabhängig davon, ob in einem Tarifvertrag ein anderer Tarifvertrag oder Vorschriften des Beamtenrechts in Bezug genommen sind (BAG 34, 42, 46 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form; vom 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - vom 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 -, beide Urteile sind zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 516/99

    Ermäßigung des Regelstundenmaßes - behinderte Lehrkraft

    Wegen der Verweisung in Nr. 3 Satz 2 SR 2 l l BAT-O sind nicht nur die Inhalte der für Beamte geltenden Rechtsordnungen in das tarifliche Regelungswerk einbezogen, sondern auch die Inhalte der einschlägigen Verwaltungsvorschriften und Erlasse (vgl. BAG 15. November 1985 - 7 AZR 334/83 - AP BAT § 17 Nr. 14; 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138, 142).

    Dazu gehören auch die für beamtete Lehrkräfte geltenden Bestimmungen über die Festsetzung des Regelstundenmaßes (vgl. BAG 15. November 1985 aaO; 9. Juni 1982 aaO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung die Festlegung der maßgeblichen Pflichtstundenzahl der Unterrichtsstunden pro Woche als arbeitszeitrechtliche Regelung im Sinne der Sonderregelungen für angestellte Lehrkräfte angesehen (vgl. BAG 15. November 1985 aaO; 9. Juni 1982 aaO).

  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 25/96

    Versorgungsrechte aus Betriebsvereinbarung; Erlaßvertrag

    Insbesondere eine Verweisung auf Richtlinien und Erlasse ist zulässig (vgl. u.a. BAG Urteil vom 2. Februar 1959 - 2 AZR 275/58 - BAGE 7, 220, 221 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Sachbezüge; BAG Urteil vom 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218, 223 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG Urteil vom 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138, 143 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91

    Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07

    Mehrarbeitsvergütung angestellter Lehrkräfte

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 620/90

    Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine

  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 334/83

    Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung

  • BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93

    Mehrarbeitsvergütung nach beendetem Arbeitsverhältnis

  • LAG Sachsen, 16.12.1994 - 11 Sa 1156/94

    Dauer der Kündigungsfrist; Eigenständige Regelung über die Verlängerung der

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 124/80
  • BAG, 06.07.1989 - 6 AZR 712/87

    Fahrtkostenerstattung: Rufbereitschaft eines Betriebsschlossers

  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 692/93

    Eingruppierung einer als Sonderschullehrerin tätigen Erzieherin - Erfüllung der

  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 222/96

    Kaufkraftausgleich für Auslandsbedienstete

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94

    Kündigungsberechtigter gegenüber Arbeitnehmern von Gemeinden; Kündigungsfrist für

  • BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86

    Leistungen einer privaten Krankheitskostenzusatzversicherung - Anspruch auf die

  • LAG Hamm, 30.04.1999 - 5 Sa 1052/98
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 959/94
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88

    Beihilfeanspruch eines privatversicherten Angestellten - Dynamische Verweisung

  • LAG Hessen, 11.08.1994 - 3 Sa 822/93

    Begriff des Rechtsverhältnisses im Sinne des § 256 Abs. 1 Zivilprozessordnung

  • LAG Hessen, 27.06.1991 - 12 Sa 1067/90
  • BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 139/82

    Schwerbehinderte: Arbeitszeit, Vollbeschäftigung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1995 - 5 A 13107/94

    Sachangemessene Gestaltung eines Mitbestimmungsverfahrens; System von

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